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	<title>datensicherheit Archive - Mittelstand in Bayern</title>
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	<title>datensicherheit Archive - Mittelstand in Bayern</title>
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		<title>EuGH kippt Privacy-Shield: Stehen Abmahnanwälte schon bereit?</title>
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		<pubDate>Sat, 08 Aug 2020 08:37:45 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Privacy-Shield Abkommen zwischen der EU und den USA im Juli für ungültig erklärt. Dadurch ist die aktuelle Form der Übertragung persönlicher Daten durch Unternehmen von der EU in die USA nun in vielen Fällen illegal. Ursächlich für die Entscheidung der Richter in Luxemburg sind...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Privacy-Shield Abkommen zwischen der EU und den USA im Juli für ungültig erklärt. Dadurch ist die aktuelle Form der Übertragung persönlicher Daten durch Unternehmen von der EU in die USA nun in vielen Fällen illegal. Ursächlich für die Entscheidung der Richter in Luxemburg sind primär die mangelhaften Datenschutzstandards in den USA sowie die beinahe grenzenlosen Zugriffsrechte amerikanischer Geheimdienstbehörden. Für Unternehmen in Deutschland ergeben sich aus diesem Urteil ernst zu nehmende Konsequenzen. Müssen sich also KMU auf Strafen und Schreiben von Abmahnanwälten einstellen?</p>
<h5><strong>Was ist das Privacy-Shield Abkommen?</strong></h5>
<p>Das 2016 geschlossene EU-US Privacy Shield (EU-US Datenschutzschild) regelt grundsätzlich den Schutz personenbezogener Daten, die aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in die USA übertragen werden. Die informelle Absprache, in den USA häufig nur als „Deal“ tituliert, trat dabei an die Stelle des Safe-Harbor Abkommen, das zuvor bereits auch durch den EuGH für ungültig erklärt wurde. Inhalt des Abkommen sind Grundsätze zum <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/video-datenschutz-mit-guido-feuerriegel/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Datenschutz</a> im Umgang mit Daten von europäischen Bürgern, die von den amerikanischen Unternehmen einzuhalten sind, sowie weitere Garantien und Beschränkungen für den Datenzugriff durch US-Behörden. Dadurch sollten personenbezogene Daten von europäischen Bürgern auch in den USA durch vergleichbare Datenschutzbestimmungen geschützt werden.</p>
<p>Bereits bei Bekanntgabe sah sich das Abkommen breiter Kritik ausgesetzt. Vorrangig störten sich Datenschützer vor allem daran, dass es kein rechtlich bindender Vertrag war. US-Geheimdienste konnten so zum Beispiel durch ihre weitreichenden Befugnisse weiterhin beinahe ungehinderten Zugang zu den Daten von EU-Bürgern erlangen. Durch die neue US-Regierung unter Donald Trump hat sich die Diskussion zusätzlich verstärkt.</p>
<h5><strong>Können Unternehmen noch mit US-Anbietern arbeiten? </strong></h5>
<p>Die Folgen durch das Urteil des EuGHs sind weitreichend. Grundsätzlich ist der Datentransfer zwischen europäischen Unternehmen und amerikanischen Anbietern, die sich ausschließlich auf das gekippte Abkommen stützen, ab sofort nicht mehr möglich respektive nicht legal. Davon betroffen sind unter anderem bekannte Dienste wie Google Analytics, Dropbox oder Amazons Cloud Speicher. Doch das ist nur die Spitze des Eisberges. Viele weitere Unternehmen und Dienstleister, die sich beim Thema Datenschutz bisher auf das Privacy Shield berufen haben, erfüllen seit dem Urteil vom 16.Juli nicht mehr die notwendigen europäischen Datenschutzbestimmungen. Wie dürfen nun aber Daten, Namen, E-Mails und Bilder noch weiter fließen?</p>
<p>Derzeit verweisen Amazon, Google, Facebook und Co darauf, dass durch die Nutzung der sogenannten Standardvertragsklauseln europäische Unternehmen weiterhin ihre Dienste nutzen können. Bislang galt die Übertragung dann als legal. Doch auch hier herrschen Zweifel, ob diese einer möglichen Klage standhalten. Besonders in solchen Staaten, in denen Geheimdienste weitreichende Befugnisse haben. Zusätzlich müssen europäische Unternehmen sicherstellen, dass diese Standardvertragsklauseln auch befolgt werden. In Realität ist das besonders für kleine und mittelständische Betriebe kaum umsetzbar. Professor Kelber, <a href="https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/home_node.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit</a>, betont hierzu: „Standardvertragsklauseln sind weiterhin eine mögliche Grundlage für den Datentransfer. Eine Übermittlung von Daten in die USA kann allerdings nur dann über Standardvertragsklauseln begründet werden, wenn zusätzliche Maßnahmen getroffen werden, die das gleiche Datenschutzniveau wie in der Europäischen Union gewährleisten. Dabei müssen die Umstände der Datentransfers von Fall zu Fall betrachtet werden.“</p>
<h5><strong>Gibt es schon ein neues Abkommen?</strong></h5>
<p>Wie es beim Thema Datentransfer mit den USA oder anderen Drittländern genau weiter gehen wird, ist unklar. Einige Experten zeigen sich optimistisch, dass die EU eine Lösung finden wird. So äußerte sich ein Sprecher des Software-Konzern SAP gegenüber der SZ wie folgt: &#8222;Wir sind zuversichtlich, dass sich die europäischen Datenschutzbehörden, wie schon als das Safe-Harbor Abkommen für unwirksam erklärt wurde, konstruktiv an der Lösungsfindung beteiligen werden.&#8220; Wie diese Lösung aussehen könnte, und wie sich der Datentransfers mit den USA in Zukunft gestalten wird, steht momentan allerdings noch in den Sternen.</p>
<h5><strong>Muss man mit Strafen rechnen?</strong></h5>
<p>Insbesondere große Unternehmen prüfen derzeit bereits ihre Abmachungen mit amerikanischen Dienstleistern. Für KMU ist dies wesentlich schwieriger, da diese meistens nicht über eigene Datenschutzexperten verfügen oder sich externe Fachleute leisten können. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann als Unternehmer bei der Nutzung von personenbezogenen Daten aber auf europäische Anbieter umsteigen. Diese liegen zwar technisch häufig hinter den amerikanischen Platzhirschen, erfüllen aber die europäischen Datenschutzrichtlinien. In Zukunft kann es aber auch zu Strafen durch die zuständigen Datenschutzbehörden kommen. Jedoch ist damit zu rechnen, dass ähnlich wie nach dem Ende des Safe-Harbor Abkommen eine Schonfrist zugestanden wird und zunächst keine Strafen verhängt werden. Allerdings stehen wohl schon die ersten Abmahnanwälte in den Startlöchern.</p>
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		<title>Video: Home Office vs. Datensicherheit</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Jun 2020 10:10:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In den vergangenen Monaten haben eine Vielzahl von Unternehmen ihre Mitarbeiter ins Home Office geschickt. Dies geschah teilweise „hemdsärmelig“ und mehr oder weniger unvorbereitet. Gerade kleine und mittlere Unternehmen waren bzw. sind dafür hinsichtlich der Datensicherheit nicht optimal aufgestellt. So entstehen Datensicherheitslücken, die meist erst dann erkannt werden, wenn es...]]></description>
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<p id="description" class="style-scope ytd-video-secondary-info-renderer"><span class="style-scope yt-formatted-string" dir="auto">In den vergangenen Monaten haben eine Vielzahl von Unternehmen ihre Mitarbeiter ins Home Office geschickt. Dies geschah teilweise „hemdsärmelig“ und mehr oder weniger unvorbereitet. Gerade kleine und mittlere Unternehmen waren bzw. sind dafür hinsichtlich der Datensicherheit nicht optimal aufgestellt. So entstehen Datensicherheitslücken, die meist erst dann erkannt werden, wenn es zu spät ist. Vermeintlich als „sicher“ eingestufte Datenverbindungen erweisen sich als Eingangstor für Hacker &amp; Co. Das folgende Webinar mit Gökhan Kurbay von der <a href="https://www.sulzer.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Sulzer GmbH</a> gibt einen Einblick in die Gefahren und zeigt auf, welche Ansätze es zu deren Beseitigung gibt. Denn „die Frage ist nicht, ob was passiert, sondern wann!“</span></p>
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		<title>Video: Datenschutz im Mittelstand</title>
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		<pubDate>Wed, 27 May 2020 12:54:50 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Datenschutzrichtlinien gelten nicht nur für große Unternehmen, sondern müssen auch von KMU beachtet werden. Auf was besonders kleine Unternehmen beim Thema Datenschutz achten müssen und welche Rolle dieser im Homeoffice spielt erklärt im Online-Interview mit dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) Bayern Guido Feuerriegel, zertifizierter und externer Datenschutzbeauftragter von DSB-5seenland: &#160;]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Datenschutzrichtlinien gelten nicht nur für große Unternehmen, sondern müssen auch von KMU beachtet werden. Auf was besonders kleine Unternehmen beim Thema <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/studie-geringe-umsetzung-der-eu-datenschutz-grundverordnung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Datenschutz</a> achten müssen und welche Rolle dieser im Homeoffice spielt erklärt im Online-Interview mit dem <a href="https://www.bvmw.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesverband mittelständische Wirtschaft</a> (BVMW) Bayern Guido Feuerriegel, zertifizierter und externer Datenschutzbeauftragter von DSB-5seenland:</p>
<p><iframe title="#afterLunchTreff - 16 Datenschutz mit Guido Feuerriegel" width="1400" height="788" src="https://www.youtube.com/embed/ojma7YErXFw?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" allowfullscreen></iframe></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Wie sicher ist ein Passwort-Manager? 2 wichtige Aspekte</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Sep 2019 08:20:47 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wenn Sie sich keine Sorgen machen, dass Sie zu Hause, im Büro oder auf Ihrem Smartphone gehackt werden, dann haben Sie in den letzten Jahren wahrscheinlich nicht auf den Rest der Welt geachtet. Hacker und Cyberkriminelle sind überall, und sie konzentrieren sich auf jeden. Egal, ob Sie für ein riesiges...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie sich keine Sorgen machen, dass Sie zu Hause, im Büro oder auf Ihrem Smartphone gehackt werden, dann haben Sie in den letzten Jahren wahrscheinlich nicht auf den Rest der Welt geachtet. <a href="https://www.networkscr.com/the-difference-between-hackers-cybercriminals-and-hacktivist/" target="_blank" rel="dofollow noopener noreferrer">Hacker und Cyberkriminelle</a> sind überall, und sie konzentrieren sich auf jeden. Egal, ob Sie für ein riesiges <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/mittelstand-spricht-selten-ueber-eigene-digitalkompetenz/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Unternehmen</a> arbeiten, eine kleine Firma besitzen oder nur die durchschnittliche Person mit einem Smartphone sind, Cyberkriminelle sind immer auf der Suche nach Personen zum Hacken.Passwort-Manager erfreuen sich in den letzten Jahren immer größerer Beliebtheit und immer mehr Menschen speichern nicht nur Passwörter, sondern auch alle möglichen wichtigen Informationen in ihnen. Bedeutet das, dass sie für Hacker unverletzlich sind, oder spielen Sie direkt in die Hände von Dieben, indem Sie &#8222;alle Ihre Eier in einen Korb legen&#8220;?</p>
<p><strong>Was Passwort-Manager konkret leisten</strong></p>
<p>Passwort-Manager sind wie ein eigener Internet-Leibwächter, der alle Ihre Passwörter in einer Aktentasche herumträgt und sie öffnet, wenn Sie sie brauchen. Den Rest der Zeit sind sie an sein Handgelenk gekettet. Passwort-Manager speichern alle Ihre wichtigen Informationen und normalerweise müssen Sie sich nur eines merken, um Zugriff auf den Rest zu haben. Ein hochqualitativer Passwort-Manager verschlüsselt Ihre Eingaben und setzt eine zweistufige Authentifizierung für den Zugriff voraus. Selbst wenn sich jemand mit einem mit dem Manager ausgestatteten Gerät begnügt, ist es unwahrscheinlich, dass er weiterkommt.</p>
<p><strong>Wie sicher sind Passwort-Manager?</strong></p>
<p>Es hängt in der Tat davon ab, <a href="https://www.washingtonpost.com/technology/2019/02/19/password-managers-have-security-flaw-you-should-still-use-one/?noredirect=on" target="_blank" rel="noopener noreferrer">wer der Anbieter ist</a> und wie häufig er seine Updates durchführt, um zu verhindern, dass böswillige Akteure gegen seinen Code vorgehen. Die besten werden zufällig Passwörter für alle von Ihnen genutzten Seiten generieren, was es fast unmöglich machen würde, dass sie von einem Hacker geknackt werden. Diese Codes werden in der Regel verschlüsselt, bevor sie in Websites eingegeben werden, was <a href="https://de.safetydetectives.com/best-password-managers/dashlane/" target="_blank" rel="dofollow noopener noreferrer">eine weitere fantastische Schutzebene</a> darstellt. Selbst Polizei und Militär hätten Schwierigkeiten, die Verschlüsselung ohne großen Zeit- und Ressourcenaufwand zu knacken. Passwort-Manager verwenden Algorithmen für ihre Passwörter, die nicht dem normalen menschlichen Sprach- oder Hörverhalten entsprechen, sondern zufällige Konstellationen von Buchstaben, Zahlen, Symbolen und anderen Merkmalen sind.</p>
<p><strong>Was kann im schlimmsten Fall passieren?</strong></p>
<p>Obwohl der Passwort-Manager selbst sicher sein könnte, bedeutet das nicht, dass die Cloud-Umgebung, in der er gehostet wird, genauso sicher ist. Während die Cloud-Sicherheit in den letzten fünf Jahren stark zugenommen hat, gibt es immer noch wöchentlich Berichte über Ereignisse, die niemand für möglich gehalten hätte. Dies ist häufig der Fall, wenn eine Cloud-Umgebung einem Drittanbieter Anmeldeinformationen übergibt, der diese dann verliert oder verkauft. Zu viele Unternehmen, die von Dritten geführt werden, haben zu viel Zugriff auf ihre Server, wie es Target während der berüchtigten Verletzung im Jahr 2014 tat, und es tut ihnen sehr weh. Selbst verschlüsselt sind Ihre Daten in der Cloud weiterhin gefährdet, denn das bedeutet, dass jemand anderes jederzeit darauf zugreifen kann, auch wenn er ein akkreditierter Mitarbeiter dieses Unternehmens ist. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht bei der Wahl des Passwort-Managers einhalten, um die Sicherheit zu einem herausragenden Merkmal zu machen.</p>
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		<title>EU-US Privacy Shield: Mittelstand profitiert von Alternative zu Safe Harbour</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Jul 2016 07:10:11 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Durch den Mittelstand ging ein kleiner Aufschrei, als im Oktober letzten Jahres das Safe Harbour Abkommen zwischen EU und USA für ungültig erklärt wurde. Es regelte den Datenverkehr und die Rechtssicherheit über den Atlantik. Die Unternehmen in Europa und USA waren verunsichert, wie es mit ihrer Zusammenarbeit weitergehen sollte. Nun...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Durch den Mittelstand ging ein kleiner Aufschrei, als im Oktober letzten Jahres das Safe Harbour Abkommen zwischen EU und USA für ungültig erklärt wurde. Es regelte den Datenverkehr und die Rechtssicherheit über den Atlantik. Die Unternehmen in Europa und USA waren verunsichert, wie es mit ihrer Zusammenarbeit weitergehen sollte. Nun haben die Mitgliedstaaten der EU mit großer Mehrheit dem von der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf eines EU-US Privacy Shield zugestimmt. Die Regelungen setzen den im Februar erzielten Kompromiss zwischen der Kommission und den USA um. Sie sollen zeitnah die Grundlage für die transatlantische Datenübermittlung bilden. Der &#8222;Privacy Shield&#8220; ersetzt die vom EuGH im Oktober 2015 annullierte Safe-Harbor-Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 2000.</p>
<p><strong>Gabriel: &#8222;Schon bei kleinen und mittleren Unternehmen ist die Kommunikation zunehmend global ausgerichtet.&#8220;</strong></p>
<p>Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel ist froh über die Einigung: &#8222;Das Datenvolumen in der industriellen Fertigung, im Dienstleistungssektor und auch im Privatgebrauch vervielfacht sich in immer kürzeren Zyklen. Schon bei kleinen und mittleren Unternehmen sind die Geschäftsmodelle, die Kommunikation und die Datenverarbeitung zunehmend global ausgerichtet. Daher brauchen unsere Unternehmen dringend Rechtssicherheit für den transatlantischen Datenverkehr. Vor diesem Hintergrund haben wir im Wirtschaftsministerium die Verhandlungen zwischen der Kommission und den USA eng begleitet und uns regelmäßig mit Datenschutzbehörden und betroffenen Unternehmen ausgetauscht.&#8220;</p>
<p>Die EU-Kommission plant, ihren Entscheidungsentwurf zum EU-US Privacy Shield noch im Juli 2016 formell im Kollegium anzunehmen. In der sogenannten Angemessenheitsentscheidung stellt die Kommission fest, dass Daten, die Unternehmen auf Basis des Privacy Shields in die USA übermitteln, dort einen Schutz genießen, der dem europäischen Standard gleichwertig ist. Der Privacy Shield enthält dafür verschiedene Sicherungsmechanismen: Datenverarbeitende Unternehmen mit Servern in den USA müssen sich zur Einhaltung wesentlicher datenschutzrechtlicher Grundsätze verpflichten, wie dem Zweckbindungsgrundsatz und der Pflicht zur Löschung von Daten, wenn diese nicht mehr benötigt werden. Im Falle einer Verletzung dieser Grundsätze stehen EU-Bürgern transparente und effektive Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung.</p>
<p><strong>Der Mittelstand profitiert von der Entscheidung</strong></p>
<p>Im Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und öffentlicher Sicherheit sichert die US-Regierung ausdrücklich zu, dass kein anlassloser Massenzugriff von US-Sicherheitsbehörden auf Daten von EU-Bürgern erfolgen wird, wenn sie auf US-Servern gespeichert sind. Um den Rechtsschutz von EU-Bürgern gegen unbefugte Datenzugriffe von US-Behörden zu verbessern, wird im US-Außenministerium eine Ombudsperson eingerichtet, die Beschwerden von EU-Bürgern entgegennehmen wird. Die Einhaltung des Privacy Shield wird einer jährlichen Überprüfung durch die Europäische Kommission unterworfen. </p>
<p>Auch der Digitalverband <a href="http://www.bitkom.org" target="_blank">Bitkom</a> begrüßte die Entscheidung. „Der Weg für einen rechtssicheren Datenaustausch mit den USA ist frei“, sagt Susanne Dehmel, Bitkom-Geschäftsleiterin Datenschutz und Sicherheit. „Die deutsche Wirtschaft ist stark exportorientiert und die USA einer der wichtigsten Handelspartner. Internationale Geschäftsbeziehungen funktionieren nur durch den Transfer personenbezogener Daten. Das Privacy Shield wird es Unternehmen ermöglichen, Daten ohne hohen bürokratischen Aufwand in die USA zu übermitteln.“ Davon profitiere vor allem der Mittelstand. Das Privacy Shield stärke zudem alternative Transfermechanismen wie die Standardvertragsklauseln. So ist die Ombudsperson in Fällen von Datenschutzverstößen der Geheimdienste auch für die anderen Transfermechanismen zuständig. Die Abstimmung der nationalen Staaten in der so genannten Artikel-31-Gruppe war die Voraussetzung dafür, dass die EU-Kommission das EU-U.S. Privacy Shield verabschieden kann. Dehmel: „Die Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten bereitet nun den Weg für einen neuen transatlantischen Rechtsrahmen beim Datenschutz.“ </p>
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		<item>
		<title>Unternehmen nutzen beim Thema Sicherheit externes Know-how</title>
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		<pubDate>Mon, 30 May 2016 11:16:42 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In der deutschen Industrie arbeitet knapp die Hälfte der Unternehmen (46 Prozent) bei der Umsetzung digitaler Sicherheitsmaßnahmen mit einem externen IT-Dienstleister zusammen. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 504 Unternehmen des produzierenden Gewerbes ab 10 Mitarbeitern ergeben. Bei einem Viertel (24 Prozent) übernimmt ein externer...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In der deutschen Industrie arbeitet knapp die Hälfte der Unternehmen (46 Prozent) bei der Umsetzung digitaler Sicherheitsmaßnahmen mit einem externen IT-Dienstleister zusammen. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands <a href="https://www.bitkom.org/" target="_blank">Bitkom</a> unter 504 Unternehmen des produzierenden Gewerbes ab 10 Mitarbeitern ergeben. Bei einem Viertel (24 Prozent) übernimmt ein externer Dienstleister sogar die gesamte Verantwortung für die IT-Sicherheit. Bei einem Fünftel (20 Prozent) sind sowohl die eigene IT-Abteilung als auch ein Dienstleister dafür verantwortlich. In 56 Prozent der Unternehmen kümmert sich ausschließlich die eigene IT-Abteilung um das Thema. „Sicherheitsdienstleister können mit ihrem speziellen Know-how einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Unternehmen leisten“, sagt Marc Fliehe, IT-Sicherheitsexperte des Bitkom. Die Services umfassen unter anderem Beratungsleistungen, die Implementierung spezieller Software sowie die Wartung von IT-Sicherheitssystemen. Auch bei der Bewertung und dem Test der eigenen Schutzmaßnahmen können Dienstleister einen wichtigen Beitrag leisten. </p>
<p><strong>In der Industrie arbeitet fast die Hälfte mit IT-Dienstleistern zusammen</strong></p>
<p>Ob Unternehmen mit externen Partnern zusammenarbeiten, hängt laut Umfrage kaum von ihrer Größe ab. 46 Prozent der kleineren Unternehmen mit 10 bis 99 Mitarbeitern, 49 Prozent der mittleren (100 bis 499 Mitarbeiter) und 42 Prozent der großen Unternehmen (500 und mehr Mitarbeiter) arbeiten beim Thema Sicherheit mit IT-Dienstleistern zusammen. Eine zunehmend wichtige Rolle spielen in der Wirtschaft IT-Sicherheitsanwendungen, die per Cloud Computing über das Internet bezogen werden. Nach den Ergebnissen des „Cloud-Monitors 2016“ von Bitkom und KPMG bezieht fast ein Drittel (29 Prozent) der Public-Cloud-Nutzer in Unternehmen Sicherheitsdienste aus dem Netz. „Gerade in kleineren und mittleren Unternehmen ist Security as a Service aus der Cloud eine Alternative zum Do-it-yourself-Ansatz“, sagt Fliehe. Das Vertrauen in die Sicherheit der Daten sei das wichtigste Kapital der Cloud-Provider. Entsprechend stark investieren die Anbieter in technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen. </p>
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		<title>Safe-Harbor Urteil: Forderung nach Rechtssicherheit</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Oct 2015 11:48:08 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Aufsehenerregend und revolutionär – so könnte man wohl das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Safe-Harbor Abkommen bezeichnen. Am 6.Oktober erklärten die Luxemburger Richter die 15 Jahre alte Vereinbarung zur unkomplizierten Datenübertragung und -speicherung zwischen den USA und der EU für ungültig. In den USA seien die Daten der EU-Bürger...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Aufsehenerregend und revolutionär – so könnte man wohl das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Safe-Harbor Abkommen bezeichnen. Am 6.Oktober erklärten die Luxemburger Richter die 15 Jahre alte Vereinbarung zur unkomplizierten Datenübertragung und -speicherung zwischen den USA und der EU für ungültig. In den USA seien die Daten der EU-Bürger nicht ausreichend geschützt. Ausgelöst hatte das Verfahren der Internet-Aktivist Max Schrems. Er hatte 2013 nach den Enthüllungen von Edward Snowden über die weitreichende Spionage des Geheimdienstes NSA beim EuGH gegen das weltweit größte Online-Netzwerk Facebook geklagt. Und Schrems hatte Erfolg.</p>
<p><strong>Endlich fairer Wettbewerb für die digitale Wirtschaft in Europa</strong></p>
<p>In der mittelständischen digitalen Wirtschaft stößt das Urteil auf positive Resonanz. Dr. Oliver Grün, Präsident des <a href="http://www.bitmi.de/" target="_blank" rel="noopener">Bundesverband IT-Mittelstand e.V.</a> (BITMi) sowie Präsident des europäischen Verbands der mittelständischen IT-Unternehmen, bezeichnet das Ende von Safe-Harbor als Chance für die digitale Wirtschaft in Europa: „Das Safe-Harbor Prinzip hat in den letzten Jahren zu einer enormen Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der digitalen Wirtschaft in Europa geführt. Während beispielsweise deutsche Unternehmen sehr hohe Auflagen erfüllen mussten, um den Datenschutz zu gewährleisten, konnten sich gerade große internationale IT-Konzerne hinter Regelungen ihrer Heimatstaaten verstecken oder arbeiteten teilweise sogar aktiv daran mit, dass Daten an Regierungsbehörden weitergegeben wurden.“<br />
Bisher hatten Unternehmen aus den USA sich nicht an die strengen EU-Datenschutzregelungen halten müssen und sich weiterhin auf die Normen aus ihrem Land berufen. Ein einheitlicher Rahmen sei für einen fairen Wettbewerb unbedingt nötig, so Grün.</p>
<p><strong>Die Politik muss sich schnell auf einen Rechtsrahmen einigen</strong></p>
<p>Doch neben der positiven Bilanz muss aus Sicht der mittelständischen Verbände die Politik nun schnell handeln. Der Präsident des Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, forderte für Unternehmen in Europa „einen verlässlichen Rechtsrahmen im digitalen Bereich“. Andernfalls müssten die Betriebe bei der Digitalisierung einen Gang zurückschalten. „Die Politik muss jetzt grundsätzliche Entscheidungen treffen und sich auf einen Rechtsrahmen einigen. Es muss aufhören, dass ständig neue Ideen aufgeworfen werden, die nach jahrelangen Verhandlungen wieder gekippt werden. Wir benötigen jetzt eine schnelle Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung, damit Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Rechts- und Datensicherheit haben“, so Ohoven weiter.<br />
Auch der Digitalverband Bitkom schließt sich dem an. Bitkom sieht dabei die EU-Kommission und nationale Datenschutzbehörden in der Pflicht. Geschäftsführerin Susanne Dehmel sagt: „Tausende von Unternehmen haben ihre Datenübermittlungen zwischen Deutschland und den USA bisher auf Safe-Harbor gestützt. Die Unternehmen brauchen jetzt schnellstmöglich Rechtssicherheit. Sie müssen wissen, auf welche rechtliche Grundlagen sie zukünftig bauen können und wie viel Zeit sie für die Umstellung auf andere Rechtsgrundlagen haben.“</p>
<p>Bildnachweis: FotoHiero/pixelio.de</p>
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		<title>Safe Harbour-Urteil trifft auch Behörden</title>
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		<pubDate>Mon, 12 Oct 2015 11:22:33 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Mittelstand Digital]]></category>
		<category><![CDATA[datensicherheit]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 6. Oktober 2015 (C-362/14) die Entscheidung der Europäischen Kommission (2000/ 520/EG) für ungültig erklärt, dass in den USA im Rahmen der Safe Harbor Regelungen ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist. Das Urteil des EuGH kann nicht nur Unternehmen betreffen, sondern auch bayerische...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 6. Oktober 2015 (C-362/14) die Entscheidung der Europäischen Kommission (2000/ 520/EG) für ungültig erklärt, dass in den USA im<br />
Rahmen der Safe Harbor Regelungen ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist.</p>
<p>Das Urteil des EuGH kann nicht nur Unternehmen betreffen, sondern auch bayerische Behörden. Soweit bayerische Behörden personenbezogene Daten insbesondere unter Berufung auf die – jetzt für ungültig<br />
erklärte – Safe Harbor Entscheidung der Kommission an Stellen in den USA übermittelt haben, müssen<br />
sie die Datenübermittlungen nunmehr überprüfen.</p>
<p>Solche Datenübermittlungen durch bayerische öffentliche Stellen in die USA stehen beispielsweise im Raum, wenn diese zur Datenverarbeitung Dienstleister mit Sitz in den USA eingeschaltet haben. Dr. Thomas Petri, Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz, kommentiert: „Der EuGH hat hier Rechtsgeschichte geschrieben und erfreulich deutlich im Sinne der Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger entschieden. Zu den Konsequenzen und dem weiteren Vorgehen werde ich mich auch mit den anderen Datenschutzbeauftragten in Deutschland und Europa abstimmen. Aus gutem Grund habe ich anfragenden bayerischen Behörden schon bislang von der Nutzung von PublicCloud-Diensten mit Datenverarbeitungen in den USA abgeraten. Nun hat der EuGH meine Position im Ergebnis bestätigt.“</p>
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		<title>Checkliste: Datenschutz beim Einsatz von Tracking-Software</title>
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		<pubDate>Wed, 20 May 2015 07:00:17 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Um die Nutzerzahlen einer Website, die Bestellrate in Onlineshops oder den Erfolg einer Marketing Kampagne auszuwerten, nutzen Unternehmen und Agenturen Tracking-Tools und Analysedienste. Im Markt gibt es eine Vielzahl professioneller Tracking Software Dienste, die umfangreiche Auswertungen von Nutzerzugriffen ermöglichen. Nicht alles was dabei technisch möglich ist, ist aber rechtlich erlaubt....]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Um die Nutzerzahlen einer Website, die Bestellrate in Onlineshops oder den Erfolg einer Marketing Kampagne auszuwerten, nutzen Unternehmen und Agenturen Tracking-Tools und Analysedienste. Im Markt gibt es eine Vielzahl professioneller Tracking Software Dienste, die umfangreiche Auswertungen von Nutzerzugriffen ermöglichen. Nicht alles was dabei technisch möglich ist, ist aber rechtlich erlaubt. Dennoch ist der Betreiber einer Website in der Verantwortung, den Einsatz von Webanalyse- und Trackingprogrammen datenschutzgerecht zu gestalten.</p>
<p>Solange die im Rahmen einer Webstatistik ermittelten Nutzungsdaten anonym erfasst werden, dem Betroffenen die Möglichkeit zum Widerspruch eingeräumt wird und nach der statistischen Auswertung regelmäßig eine Löschung dieser Daten erfolgt, steht der Einsatz einer solchen Webanalyse- und Trackingsoftware im Einklang mit dem Telemediengesetz (TMG) und ist somit zulässig.</p>
<p>Dafür sind im Vorfeld der Implementierung solcher Software folgende Voraussetzungen zu erfüllen:</p>
<ul>
<li>Der Betroffene wird vorab über den Einsatz der Webanalyse- &#038; Trackingprogramme, über welche die Nutzungsprofile erstellt werden, und<br />
  die Widerspruchsmöglichkeit informiert.</li>
<li>Der Betroffene kann dem Tracking jederzeit ohne technische Vorkenntnisse wirksam widersprechen.</li>
<li>Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben (z.B. IP-Adresse, sonstige Gerätekennungen).</li>
<li>Es gehen nur pseudonyme oder anonyme Nutzungsdaten in die Analysen ein.</li>
<li>Die ermittelten Daten werden nach Erfüllung ihres Zwecks regelmäßig gelöscht im Sinne der irreversiblen Entfernung der Daten vom Datenträger.</li>
<li>Die Anforderungen aus der Auftragskontrolle (Auftragsdatenverarbeitung) gemäß § 11 BDSG müssen durch den Analyse-Dienst erfüllt sein (z.B. ADVV mit Google Inc.).</li>
<li>Eine Ortung der Betroffenen findet nicht statt.</li>
<li>Interaktionen der Betroffenen (Emailverkehr, Kontaktdaten, Browserkonfiguration, Festplatte etc.) werden nicht ausgelesen.</li>
<li>Die durch die Webanalyse- &#038; Trackingprogramme generierten Daten werden nicht mit anderen Daten zusammengeführt (keine Datenaggregation; dies ergibt sich aus dem Trennungsgebot nach § 9 BDSG).</li>
<li>Eine Übermittlung der durch die Webanalyse- &#038; Trackingprogramme generierten Daten findet nicht statt.</li>
<li>Daten dürfen nur für eigene Zwecke der verantwortlichen Stelle verwendet werden (z.B. Zahlen für die IVW-Statistik).</li>
<li>Die besonderen Anforderungen an bestimmte Webanalyse- &#038; Trackingprogramme (z.B. Einbindung der AnonymizeIP bei Google Analytics, Verwendung des 2-Click-Modells bei Social Media Plug-Ins) sind zu beachten und umzusetzen.</li>
</ul>
<p><img decoding="async" src="http://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2015/05/friedirch-streng-foto.jpg" alt="InTime Media Services Geschäftsführer Friedrich Streng" width="210" height="139" class="alignleft size-full wp-image-5626" />Über den Autor: Friedrich Streng ist Geschäftsführer der InTime Media Services GmbH in Unterhaching bei München. Weitere Informationen:  <a href="http://www.intime-media-services.net">www.intime-media-services.net</a></p>
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		<title>Bayern hat höchstes Cyber-Risiko innerhalb Deutschlands</title>
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		<dc:creator><![CDATA[webmaster MIB]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Aug 2014 06:00:16 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[News Bayern]]></category>
		<category><![CDATA[bayerische wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[cyber bedrohung]]></category>
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		<category><![CDATA[kriminalität]]></category>
		<category><![CDATA[studien]]></category>
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					<description><![CDATA[Der erste Malware- und Infektions-Risiko-Report (MIR-Report) von Kaspersky Lab zeigt: Bayern ist innerhalb Deutschlands dem größten Cyberinfektionsrisiko ausgesetzt. Kaspersky Lab hat zwischen April und Juni 2014 bei den Teilnehmern des Kaspersky Security Network (KSN) in Bayern mit durchschnittlich 25,73 Virenalarmen bundesweit die meisten Cyberattacken gemessen. Am sichersten sind Anwender in...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der erste Malware- und Infektions-Risiko-Report (MIR-Report) von Kaspersky Lab zeigt: Bayern ist innerhalb Deutschlands dem größten Cyberinfektionsrisiko ausgesetzt. Kaspersky Lab hat zwischen April und Juni 2014 bei den Teilnehmern des Kaspersky Security Network (KSN) in Bayern mit durchschnittlich 25,73 Virenalarmen bundesweit die meisten Cyberattacken gemessen. Am sichersten sind Anwender in Brandenburg mit lediglich 15,01 mittleren Virenalarmen im Internet unterwegs. Die Top-Drei der infektionsgefährdetsten Bundesländer bilden Bayern, Sachsen und Baden-Württemberg. Dies ergibt der von Kaspersky Lab neu entwickelte und erstmals vorgestellte MIR-Report für Deutschland [1].</p>
<p>Insgesamt verzeichnete der IT-Sicherheitsexperte deutschlandweit im zweiten Quartal mehr als 65 Millionen Virenalarme, die durch die Kaspersky-Lösungen ausgelöst wurden. Setzt man die Virenalarme mit der Anzahl der Teilnehmer am Kaspersky Security Network in den jeweiligen Bundesländern in Relation, erhält man ein aussagekräftiges Bild darüber, wie malwareinfektionsgefährdet Nutzer von IT-Sicherheitslösungen in den einzelnen Bundesländern sind.</p>
<p>„Wir stufen die Cyberbedrohungslage in den jeweiligen Bundesländern nach den Kategorien ,gering‘, ,mittel‘, ,hoch‘ und ,sehr hoch‘ infektionsgefährdet ein“, erklärt Christian Funk, Leiter des deutschen Forschungs- und Analyseteams bei Kaspersky Lab. „Laut unseren Analysen war im Untersuchungszeitraum keines der Bundesländer sehr stark infektionsgefährdet, allerdings weisen sechs Länder ein hohes und neun ein mittleres Infizierungsrisiko auf. Lediglich Nutzer in Brandenburg hatten im zweiten Quartal nur leicht mit Viren, Würmern und Trojanern zu kämpfen.“<br />
Der MIR-Report [2] von Kaspersky Lab ergibt für den Zeitraum April bis Juni 2014 folgende Rangfolge hinsichtlich der mittleren Virenalarme pro Nutzer:</p>
<p><a href="http://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/08/Kaspersky_MIR-Report_Q2_Tabelle_300dpi.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" src="http://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/08/Kaspersky_MIR-Report_Q2_Tabelle_300dpi-1024x964.jpg" alt="mittelstand in bayern, cyber bedrohung kaspersky 214" width="978" height="920" class="alignleft size-large wp-image-4061" srcset="https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/08/Kaspersky_MIR-Report_Q2_Tabelle_300dpi-1024x964.jpg 1024w, https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/08/Kaspersky_MIR-Report_Q2_Tabelle_300dpi-300x282.jpg 300w, https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/08/Kaspersky_MIR-Report_Q2_Tabelle_300dpi-600x564.jpg 600w, https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/08/Kaspersky_MIR-Report_Q2_Tabelle_300dpi.jpg 1542w" sizes="auto, (max-width: 978px) 100vw, 978px" /></a></p>
<p>Eine Analyse der Infektionsentwicklung in den einzelnen Monaten zeigt, dass die mittleren Virenalarme innerhalb Deutschlands im gesamten zweiten Quartal 2014 vergleichsweise konstant waren.</p>
<p><strong>Bei E-Mail-Gefahren und lokalen Virenfunden führt Sachsen</strong></p>
<p>Der MIR-Report beinhaltet alle Virenalarme, die beim Surfen, bei der E-Mail-Kommunikation und durch einen lokalen Scan der Virenschutzprogramme ausgelöst wurden. Nimmt man alle drei Kategorien zusammen führt Bayern – vor allem wegen der bundesweit überdurchschnittlich beim Surfen ausgelösten Alarme. Wenn es allerdings ausschließlich um Gefahren bei der E-Mail-Kommunikation und lokalen Schädlingsfunden geht, zieht der Freistaat Sachsen am Freistaat Bayern vorbei.</p>
<p>So liegt Sachsen zum einen bei den Gefahren über infizierte Anhänge und in E-Mails enthaltene Links mit durchschnittlich 8,96 von Kaspersky Lab gemessenen Mail-Alarmen pro Teilnehmer am Kaspersky Security Network (KSN) in Deutschland an der Spitze. In dieser Kategorie liegt das Saarland auf dem letzten, und damit sichersten Platz (2,63 mittlere E-Mail-Alarme). Zum zweiten stehen in Sachsen laut MIR-Report auch die Rechner, mit den meisten von Kaspersky Lab erkannten und blockierten lokalen Angriffsversuchen (29,30 mittlere lokale Virenalarme). Es folgen Bayern (28,58 mittlere lokale Virenalarme) und Baden-Württemberg (26,92 mittlere lokale Virenalarme). Am wenigsten lokale Schädlingsalarme wurden im zweiten Quartal auf den Rechnern der Nutzer in Brandenburg (15,89 mittlere lokale Virenalarme) ausgelöst.</p>
<p><strong>Deutschland im weltweiten Vergleich auf Platz 20</strong></p>
<p>Setzt man die von Kaspersky Lab zwischen April und Juni gemessenen Web-Bedrohungen für Deutschland in den weltweiten Vergleich, liegt Deutschland auf dem zwanzigsten Rang und gilt in der globalen Analyse als mittelriskant angriffsgefährdet; auf den ersten drei Plätzen der am stärksten gefährdeten Länder liegen hier Russland, Kasachstan und Armenien. Die größte Gefahr einer Infizierung über das Internet ergibt sich nach wie vor über Drive-by-Downloads. Hier wird der Nutzer ohne sein aktives Zutun unbemerkt infiziert, wenn er eine kompromittierte (gehackte) Seite besucht.</p>
<p>[1] Der Malware- und Infektions-Risiko-Report (MIR-Report) von Kaspersky Lab basiert auf anonymen Daten, die aus dem cloudbasierten Kaspersky Security Network (KSN) auf freiwilliger Basis der Nutzer gewonnen werden. Der MIR-Report gibt Aufschluss über die Cyberbedrohungslage in Deutschland. Dabei wird die mittlere Anzahl der Virenalarme pro Teilnehmer am Kaspersky Security Network gemessen, die bei den deutschen Kaspersky-Nutzern aufgeteilt nach Bundesländern ermittelt wurden. Die mittleren Virenalarme des MIR-Reports setzen sich aus allen Alarmen zusammen, die die Kaspersky-Lösungen für einen bestimmten Zeitraum bei Surfen, beim E-Mailen und bei lokalen Untersuchungen (Scans) ausgelöst haben. Um Rückschlüsse auf den wahren Wert der Kaspersky-Ergebnisse ziehen zu können, bezieht Kaspersky Lab das so genannte Konfidenzintervall in seinen Report mit ein. Alle Details zum Untersuchungsdesign des MIR-Reports können Sie unter <a href="https://www.kaspersky.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.kaspersky.de/mir-report</a> abrufen.</p>
<p>Bildmaterial: Kaspersky, Thorben Wengert, pixelio.de</p>
<p><a href="http://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/08/Kaspersky_MIR-Report_Q2_Heatmap_72dpi.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" src="http://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/08/Kaspersky_MIR-Report_Q2_Heatmap_72dpi-810x1024.jpg" alt="mttelstand in bayern, cyber bedrohung, kaspersky" width="810" height="1024" class="alignleft size-large wp-image-4062" srcset="https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/08/Kaspersky_MIR-Report_Q2_Heatmap_72dpi-810x1024.jpg 810w, https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/08/Kaspersky_MIR-Report_Q2_Heatmap_72dpi-237x300.jpg 237w, https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/08/Kaspersky_MIR-Report_Q2_Heatmap_72dpi.jpg 1000w" sizes="auto, (max-width: 810px) 100vw, 810px" /></a></p>
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