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	<title>Steuern &amp; Recht Archive - Mittelstand in Bayern</title>
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	<description>Magazin für Wirtschaft &#38; Politik in Bayern, Deutschland und der Welt seit 2012 - Google / Bing  NEWS &#38; KI Search gelistet</description>
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	<title>Steuern &amp; Recht Archive - Mittelstand in Bayern</title>
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		<title>Unternehmensnachfolge mit Herz und Verstand</title>
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		<dc:creator><![CDATA[webmaster MIB]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Jun 2026 11:07:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Warum die Geldbeziehung über Erfolg oder Scheitern entscheidet Unternehmer*innen gestalten nicht nur ein Unternehmen – sie gestalten ihr Leben, ihr Vermögen, ihre Werte und oft auch das Vertrauen innerhalb der Familie. Doch allzu oft denken sie erst zu spät über ihr gesamtes Erbe nach – über das, was bleibt, was...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Warum die Geldbeziehung über Erfolg oder Scheitern entscheidet</strong></p>
<p>Unternehmer*innen gestalten nicht nur ein Unternehmen – sie gestalten ihr Leben, ihr Vermögen, ihre Werte und oft auch das Vertrauen innerhalb der Familie. Doch allzu oft denken sie erst zu spät über ihr gesamtes Erbe nach – über das, was bleibt, was weitergegeben wird und wie ein bewusster Übergang gelingen kann.<br />
Die Geldbeziehung ist dabei kein abstraktes Konzept: Sie wirkt in jedem <a href="https://www.stmwi.bayern.de/wirtschaft/mittelstand/unternehmensnachfolge/" target="_blank" rel="noopener">Übergabeprozess</a> im Hintergrund mit. Wer sie frühzeitig reflektiert, kann Konflikte vermeiden und den Übergang sowohl emotional als auch wirtschaftlich stabil gestalten.</p>
<p>Viele Unternehmer*innen haben ihr Lebenswerk über Jahrzehnte mit Leidenschaft aufgebaut. Sobald die Nachfolge konkret wird, tauchen jedoch Fragen auf, die weit über die juristische oder steuerliche Ebene hinausgehen:</p>
<ul>
<li>Wer bin ich ohne mein Unternehmen?</li>
<li>Ist die nächste <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/zukunftsrisiko-generationswechsel/">Generation</a> bereit – und will sie das Gleiche wie ich?</li>
<li>Wie viel Kontrolle kann und will ich loslassen?</li>
</ul>
<p>Solche Fragen berühren die emotionale Seite des Unternehmertums – genau hier entstehen häufig Spannungen. Die Erfahrung zeigt: Je bewusster Unternehmer*innen ihre Geldbeziehung reflektieren und thematisieren, desto reibungsloser gelingt der Übergang. Je früher sie sich diesen Fragen stellen, desto besser lassen sich Konflikte vermeiden – es lohnt sich, <strong>jetzt </strong>aktiv zu gestalten.</p>
<p><strong>Drei Impulse für eine gelungene Unternehmensnachfolge</strong></p>
<ol>
<li><strong>Frühzeitig alle Beteiligten einbeziehen</strong><br />
Viele Konflikte entstehen, weil zu spät oder gar nicht über Erwartungen, Rollen und Perspektiven gesprochen wird. Binden Sie alle Beteiligten frühzeitig aktiv in die Entwicklung ein – so lassen sich Missverständnisse vermeiden und Vertrauen aufbauen.</li>
<li><strong>Werte sichtbar machen und gemeinsam gestalten</strong><br />
Die Nachfolge wird stabiler, wenn allen klar ist, wofür das Unternehmen steht. Gleichzeitig darf nicht alles gleich bleiben: Ein guter Übergang schafft Raum für das, was bleiben soll, und für den frischen Wind, den die nächste Generation einbringen wird.</li>
<li><strong>Geldbeziehung und emotionale Verantwortung anerkennen</strong><br />
Übergabe bedeutet Loslassen – nicht nur wirtschaftlich, sondern auch emotional. Wer sich seiner eigenen Geldbeziehung bewusst wird und Gefühle aktiv einbezieht, stärkt nicht nur die Familie, sondern auch die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens.</li>
</ol>
<p>Eine erfolgreiche Nachfolge ist daher mehr als ein Vertragsakt – sie ist ein <strong>Beziehungsprozess</strong>. Wer Unternehmer*innen ihre Geldbeziehung bewusst gestalten lässt – möglichst früh, am besten schon heute – sichert nicht nur Vermögen, sondern auch Zusammenhalt, Sinn und unternehmerische Energie.</p>
<p>Denn das wahre Erbe eines Unternehmens ist nicht allein, was übergeben wird, sondern <strong>wie </strong>– <strong>und wann</strong> man beginnt, sich bewusst damit auseinanderzusetzen.</p>
<p><em>Über die Autorin</em></p>
<p><strong>Nicole Rupp</strong> ist Diplom-Betriebswirtin, systemischer Coach und Gründerin von Geldbeziehung®. Sie begleitet UnternehmerInnen dabei, finanzielle Entscheidungen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch menschlich erfolgreich zu gestalten. Dabei stehen insbesondere Unternehmensnachfolge, Vermögensübergänge und die oft unterschätzte emotionale Beziehung zum Geld im Fokus.</p>
<p>Mit mehr als 25 Jahren Erfahrung verbindet sie betriebswirtschaftliche Expertise mit systemischer Beratung. Als Autorin, Speakerin und Beraterin zeigt sie, wie nachhaltiger Unternehmenserfolg entsteht, wenn Zahlen, Werte und zwischenmenschliche Beziehungen zusammengedacht werden.</p>
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		<title>Einkommensteuerreform: Warum es den großen Wurf braucht</title>
		<link>https://www.mittelstandinbayern.de/einkommensteuerreform-warum-es-den-grossen-wurf-braucht/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[webmaster MIB]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 May 2026 09:31:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Über 70 Prozent der mittelständischen Unternehmen unterliegen als Personengesellschaften direkt der Einkommensteuer. Wirtschaft und Verbände fordern eine spürbare Anhebung der Schwelle für den Spitzensteuersatz.&#160; Die bayerische Politik sperrt sich strikt gegen steuerliche Mehrbelastungen für Leistungsträger. Die wirtschaftlichen Vorzeichen für den deutschen Mittelstand sind seit Monaten von einer spürbaren Lähmung geprägt....]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAAIBBAA" data-complete="true" data-processed="true">
<ul>
<li><span class="penci-highlighted-red">Über 70 Prozent der mittelständischen Unternehmen unterliegen als Personengesellschaften direkt der Einkommensteuer.<br />
</span></li>
</ul>
<ul>
<li><span class="penci-highlighted-red">Wirtschaft und Verbände fordern eine spürbare Anhebung der Schwelle für den Spitzensteuersatz.</span>&nbsp;</li>
</ul>
<ul>
<li><span class="penci-highlighted-red">Die bayerische Politik sperrt sich strikt gegen steuerliche Mehrbelastungen für Leistungsträger.</span></li>
</ul>
</li>
</ul>
</div>
<div class="n6owBd awi2gc" data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAAIBBAA" data-complete="true" data-processed="true"></div>
<div class="n6owBd awi2gc" data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAAIBRAA" data-complete="true" data-processed="true">Die wirtschaftlichen Vorzeichen für den deutschen Mittelstand sind seit Monaten von einer spürbaren Lähmung geprägt. Steigende Energiekosten, bürokratische Überlastung und eine anhaltende Flaute belasten das Rückgrat der heimischen Wirtschaft. Mitten in dieser kritischen Phase rückt das Steuerrecht ins Zentrum der politischen Debatte. Aus Sicht von Millionen inhabergeführten Betrieben ist klar: Ohne eine tiefgreifende <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/bayerische-politik-und-wirtschaft-fordern-komplette-abschaffung-des-solis/">Einkommensteuerreform</a> verliert das Land dauerhaft an Boden.</div>
<div data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAAIBRAA" data-complete="true" data-processed="true"></div>
<div class="n6owBd awi2gc" data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAAIBRAA" data-complete="true" data-processed="true">Besonders in Bayern, wo das Wirtschaftsmodell stark durch Familienunternehmen und handwerkliche Betriebe geprägt ist, brennt das Thema auf den Nägeln. Weit über 70 Prozent der mittelständischen Betriebe in Deutschland sind als Personengesellschaften oder Einzelunternehmen organisiert. Für sie gibt es keine separate Körperschaftsteuer – ihre betrieblichen Gewinne unterliegen direkt der privaten Einkommensteuer der Inhaber. Jede Stellschraube im Tarifgefüge schlägt somit eins zu eins auf die finanzielle Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Firmen durch.</p>
</div>
<div data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAAIBhAA" data-complete="true" data-processed="true"></div>
<h3 data-sfc-root="c" data-hveid="CAAIBhAA" data-complete="true" data-processed="true">Der Mittelstandsbauch muss endlich weg</h3>
<div data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAAIBxAA" data-complete="true" data-processed="true"></div>
<div class="n6owBd awi2gc" data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAAIBxAA" data-complete="true" data-processed="true">Der Kern des Problems liegt im Tarifverlauf, dem berüchtigten „Mittelstandsbauch“. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift aktuell bereits bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 70.000 Euro. Was einst als Reichensteuer gedacht war, trifft heute den klassischen Meister, die erfolgreiche Ingenieurin oder den mittelständischen Geschäftsführer mit voller Wucht. Der <span class="" data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-complete="true" data-processed="true"><a class="H23r4e" href="https://www.mittelstandsbund.de/alle-nachrichten/vor-koalitionsgipfel-mittelstand-fordert-reform-der-einkommensteuer" target="_blank" rel="noopener" data-hveid="CAAICRAB" data-processed="true">Deutsche Mittelstands-Bund (DMB)</a></span> drängt die Politik daher unmissverständlich zum Handeln. Angesichts der anstehenden Weichenstellungen im Koalitionsausschuss fordert der Verband tiefgreifende Korrekturen. Marc S. Tenbieg, geschäftsführender Vorstand des DMB, stellt unmissverständlich klar:</div>
<div data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAAIBxAA" data-complete="true" data-processed="true"></div>
<blockquote>
<div class="n6owBd awi2gc" data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAAIBxAA" data-complete="true" data-processed="true"><em class="eujQNb" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-complete="true" data-processed="true">„Die Debatte zur Einkommensteuerreform erfolgt in einer ökonomisch angespannten Lage. Umso wichtiger sind Impulse, die Investitionen erleichtern, Beschäftigung sichern und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts stärken.“</em></div>
</blockquote>
<div data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAAIBxAA" data-complete="true" data-processed="true"></div>
<div class="n6owBd awi2gc" data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAAIBxAA" data-complete="true" data-processed="true">
<p>Zudem warnt die Verbandsspitze eindringlich vor politischem Taktieren: <em class="eujQNb" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-complete="true" data-processed="true">„Die Koalition muss jetzt zusammenrücken, ein Scheitern wäre fatal. Der Mittelstand braucht mutige und nachhaltige Reformen statt symbolische Maßnahmen ohne wirtschaftliche Wirkung.“</em>  Konkret fordert die Wirtschaft, den Schwellenwert des Spitzensteuersatzes spürbar nach oben zu verschieben. <em class="eujQNb" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-complete="true" data-processed="true">„Wir fordern deshalb, den Schwellenwert des Spitzensteuersatzes anzuheben und den Tarif darunter entsprechend anzupassen“</em>, so die offizielle Positionierung des Verbandes.</p>
</div>
<h3 data-sfc-root="c" data-hveid="CAAIBxAA" data-complete="true" data-processed="true">Einkommensteuerreform: Wachstumsimpuls für das ganze Land</h3>
<div data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAAIBxAA" data-complete="true" data-processed="true"></div>
<div class="n6owBd awi2gc" data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAAICxAA" data-complete="true" data-processed="true">Rückenwind erhält die Debatte vor allem aus dem Freistaat. Die bayerische Politik stellt sich dezidiert gegen eine zusätzliche Belastung der heimischen Betriebe. <span class="" data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-complete="true" data-processed="true"><a class="H23r4e" href="https://x.com/CSU/status/2053796904702451958" target="_blank" rel="noopener" data-hveid="CAAICxAB" data-processed="true" aria-label="CSU-Chef und Ministerpräsident Markus Söder. Linkvorschau. Website: . Titel: Markus_Soeder: Für uns ist klar: Spitzensteuersatz und die .... URL: https://x.com/CSU/status/2053796904702451958.">CSU-Chef und Ministerpräsident Markus Söder</a></span> fand dazu deutliche Worte via Social Media:</div>
<div data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAAICxAA" data-complete="true" data-processed="true"></div>
<blockquote>
<div class="n6owBd awi2gc" data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAAICxAA" data-complete="true" data-processed="true"><em class="eujQNb" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-complete="true" data-processed="true">„Für uns ist klar: Spitzensteuersatz und die Erbschaftsteuer können nicht erhöht werden. Ein höherer Spitzensteuersatz würde die Mitte treffen: Handwerk, Mittelstand, Leistungsträger und auch viele Facharbeiter.“</em></div>
</blockquote>
<div data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAAICxAA" data-complete="true" data-processed="true"></div>
<div class="n6owBd awi2gc" data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAAICxAA" data-complete="true" data-processed="true">Zwar zeigt sich die bayerische Landesgruppe in den Berliner Koalitionsverhandlungen im Gegenzug für Entlastungen gesprächsbereit bei der sehr hohen „Reichensteuer“, blockiert aber jegliche Verschärfungen des regulären Steuertarifs für KMU.</div>
<div data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAAICxAA" data-complete="true" data-processed="true"></div>
<div class="n6owBd awi2gc" data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAAIDRAA" data-complete="true" data-processed="true">Flankiert wird dieser Appell von weiteren Akteuren der Wirtschaft. In einer aktuellen Presseerklärung mahnt auch der Bund der Steuerzahler (BdSt) rasche Ergebnisse an und drängt auf spürbare Entlastungen der Mitte. <span class="" data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-complete="true" data-processed="true"><a class="H23r4e" href="https://www.steuerzahler.de/presse/detail/wir-brauchen-jetzt-die-reform-der-einkommensteuer/" target="_blank" rel="noopener" data-hveid="CAAIDRAB" data-processed="true">BdSt-Präsident Reiner Holznagel</a></span> erklärt dazu:</div>
<div data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAAIDRAA" data-complete="true" data-processed="true"></div>
<blockquote>
<div class="n6owBd awi2gc" data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAAIDRAA" data-complete="true" data-processed="true"><em class="eujQNb" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-complete="true" data-processed="true">„Der heutige Einkommensteuertarif belastet Arbeit und Leistung übermäßig und trifft mit voller Kraft die Mitte unserer Gesellschaft. Deutschland braucht endlich ein modernes Steuersystem, das Leistungsanreize schafft, statt Leistung zu bestrafen.“</em></div>
</blockquote>
<div data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAAIDhAA" data-complete="true" data-processed="true" aria-owns="action-menu-parent-container"></div>
<div class="n6owBd awi2gc" data-sfc-cp="" data-sfc-root="c" data-sfc-cb="" data-hveid="CAAIDhAA" data-complete="true" data-processed="true" aria-owns="action-menu-parent-container">Für die Betriebe zwischen Aschaffenburg und Berchtesgaden geht es dabei um existenzielle Spielräume. Wenn der Staat den Unternehmen im Zuge des progressiven Tarifs die Liquidität entzieht, fehlt das Geld für die Transformation: für Digitalisierung, moderne Maschinen und energetische Sanierungen. Eine echte Reform der Einkommensteuer wäre deshalb kein staatliches Geschenk an die Wirtschaft, sondern ein dringend notwendiger Wachstumsimpuls für das gesamte Land.</div>
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			</item>
		<item>
		<title>Bayerische Wirtschaft kritisiert neue geplante EU-Steuer</title>
		<link>https://www.mittelstandinbayern.de/bayerische-wirtschaft-kritisiert-neue-geplante-eu-steuer/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[webmaster MIB]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Jul 2025 09:04:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[cover]]></category>
		<category><![CDATA[News Bayern]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Die EU-Kommission plant die Besteuerung von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro. Nun kritisiert der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) dieses Vorhaben, denn er befürchtet daraus entstehende wirtschaftliche Nachteile.  Gößl warnt vor „Wachstumskiller“  Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des BIHK, spricht sich klar gegen die Pläne der EU-Kommission...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span data-contrast="auto">Die <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/studie-europa-ist-trotz-buerokratie-gut-fuer-mittelstaendler/" target="_blank" rel="noopener">EU-Kommission</a> plant die Besteuerung von Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro. Nun kritisiert der <a href="https://www.bihk.de/presse/detailseite/bayerische-wirtschaft-gegen-neue-geplante-eu-steuer.html" target="_blank" rel="noopener">Bayerische Industrie- und Handelskammertag</a> (BIHK) dieses Vorhaben, denn er befürchtet daraus entstehende wirtschaftliche Nachteile.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<h4><span data-contrast="auto">Gößl warnt vor „Wachstumskiller“</span><span data-ccp-props="{}"> </span></h4>
<p><span data-contrast="auto">Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des BIHK, spricht sich klar gegen die Pläne der EU-Kommission für eine Besteuerung großer Unternehmen aus: „Unsere Wirtschaft kann sich angesichts der aktuell ohnehin schon vielen Unsicherheiten und Herausforderungen keinen neuen Wachstumskiller leisten.“ Mit Blick auf die fehlende Zuverlässigkeit der USA als Handelspartner müsse Europa eigenverantwortlicher agieren. Umsatzstarke Unternehmen zu besteuern sei dabei der falsche Ansatz. „Was in Deutschland gilt, gilt auch für die europäische Ebene: Wir haben kein Einnahmenproblem, sondern ein Ausgabenproblem“. Er appelliert daher an die Politik, statt zusätzlicher Besteuerungen ihre Haushaltsführung zu verbessern. </span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<h4><span data-contrast="auto">Abbau von Hürden als Aufgabe der EU</span><span data-ccp-props="{}"> </span></h4>
<p><span data-contrast="auto">Zudem müsse die EU die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern. Eine Berechnung des ifo-Instituts im Auftrag der IHK für München und Oberbayern konnte zeigen: Der Abbau von nur einem Viertel bestehender Handelsbarrieren bei Dienstleistungen durch die EU und ihre Mitgliedstaaten würde zu einer dauerhaften Steigerung der Wertschöpfung von zwei Prozent, also 350 Milliarden Euro, führen. Gößl sieht daher den Abbau von Bürokratie im EU-Binnenmarkt sowie von wirtschaftlichen Regularien als wichtige Aufgabe der EU.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Nach Schätzungen der BIHK ist davon auszugehen, dass rund 1.700 Unternehmen in Bayern von der neuen EU-Steuer betroffen sein könnten. Gößl empfiehlt der EU stattdessen „Hürden (…) abzubauen, mehr Wachstum zu ermöglichen und die Unternehmen einfach machen zu lassen“.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Wirtschafts-Identifikations-nummer: Einfach und digital</title>
		<link>https://www.mittelstandinbayern.de/wirtschafts-identifikations-nummer-einfach-und-digital/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[webmaster MIB]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 14 Feb 2025 10:45:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[NEWS DEUTSCHLAND]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Weniger Bürokratie und effizienterer Datenaustausch – das verspricht die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.), die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) seit November 2024 automatisch vergibt. Zugeteilt wird die W-IdNr. allen Personen, die sogenannten „wirtschaftliche Tätigkeiten“ nachgehen, sowie Juristen und Personenvereinigungen.  Steueridentifikation nur für die Wirtschaft  Die W-IdNr. ist der neue Indikator für...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span data-contrast="auto">Weniger Bürokratie und effizienterer Datenaustausch – das verspricht die neue <a href="https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Wirtschafts-Identifikationsnummer/wirtschaftsidentifikationsnummer_node.html#js-toc-entry1" target="_blank" rel="noopener">Wirtschafts-Identifikationsnummer</a> (W-IdNr.), die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) seit November 2024 automatisch vergibt. Zugeteilt wird die W-IdNr. allen Personen, die sogenannten „wirtschaftliche Tätigkeiten“ nachgehen, sowie Juristen und Personenvereinigungen.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<h4><b><span data-contrast="auto">Steueridentifikation nur für die Wirtschaft</span></b><span data-ccp-props="{}"> </span></h4>
<p><span data-contrast="auto">Die W-IdNr. ist der neue Indikator für den deutschen Wirtschaftssektor – auf steuerlicher Ebene. Sie hilft Behörden, eindeutig zwischen Privatpersonen und Wirtschaftssubjekten zu unterscheiden und unternehmerische Aktivität leichter für entsprechende „Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren“ auszumachen. Sie ist die eindeutige Abgrenzung zur Steueridentifikationsnummer von Einzelpersonen.  </span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Betroffen sind alle Bereiche vom Handelsgewerbe bis zum Dienstleistungs- und Investmentsektor – einschließlich freiberuflicher Tätigkeiten und Eigenständiger. </span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Für Steuerbehörden bedeutet die Einführung der W-IdNr. einen weiteren Schritt in Richtung digitale Transformation: Bürokratische Bearbeitungsprozesse beschleunigen sich durch die <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/digitalisierung-und-klassische-unternehmensfuehrung-ein-erfolgsmodell-fuer-die-zukunft/" target="_blank" rel="noopener">digitale Datenerfassung</a>. Langatmige Verwaltungsprozesse entfallen. Steuerstellen können effizienter miteinander kommunizieren, bundesweit auf die Daten zugreifen und so Informationen schneller austauschen. Gearbeitet wird nach dem sogenannten „Once-Only-Prinzip“: Daten einmal eintippen, hochladen und fertig. Das wiederholte Eingeben gleichbleibender Informationen entfällt.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<h4><b><span data-contrast="auto">Wie sieht die neue Wirtschaftsnummer aus?</span></b><span data-ccp-props="{}"> </span></h4>
<p><span data-contrast="auto">Die W-IdNr. beginnt mit dem Länderkürzel „DE“, gefolgt von einer individuellen Zahlenkombination mit neun Stellen. Jede Geschäftstätigkeit erhält eine eigene Ziffer, die eine genaue Zuordnung zwischen Wirtschaftstätigkeit und Person oder Gewerbe ermöglicht. Besonders bei mehreren Tätigkeiten vereinfacht die Nummerierung die Zuweisung.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Die W-IdNr. ist kostenlos und muss nicht beantragt werden. Informiert werden Betroffene entweder durch das <a href="https://www.bzst.de/SharedDocs/Downloads/DE/WIdNr/oeffentliche_bekanntmachung_widnr.html?nn=67166" target="_blank" rel="noopener">Bundessteuerblatt</a> oder über die elektronische Steuererklärung (ELSTER). Bis zum 31. Dezember 2026 muss die Identifikationsnummer in der elektronischen Steuererklärung noch nicht angeben werden. Die Vergabe der W-IdNr. ist derzeit noch nicht abgeschlossen, das Ende der sukzessiven Verteilung ist für November 2026 geplant.</span><span data-ccp-props="{}"> </span></p>
]]></content:encoded>
					
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			</item>
		<item>
		<title>Anwälte für den Mittelstand &#8211; warum sie so wichtig sind</title>
		<link>https://www.mittelstandinbayern.de/anwaelte-fuer-den-mittelstand-warum-sie-so-wichtig-sind/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[webmaster MIB]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Jun 2021 08:30:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[Features]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern & Recht]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Thema Recht wird von Tag zu Tag komplexer und unterliegt einem stetigen Wandel. Das ist nicht nur in Bayern so, sondern auch in ganz Deutschland und dem Rest der Welt. Deshalb ist es nicht nur für Privatpersonen wichtig, sich rechtlich abzusichern und beraten zu lassen, sondern auch für Unternehmen....]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Thema Recht wird von Tag zu Tag komplexer und unterliegt einem stetigen Wandel. Das ist nicht nur in Bayern so, sondern auch in ganz Deutschland und dem Rest der Welt. Deshalb ist es nicht nur für Privatpersonen wichtig, sich rechtlich abzusichern und beraten zu lassen, sondern auch für Unternehmen. Insbesondere der Mittelstand sollte sich in vielen Fragen unbedingt von Anwälten rechtlich beraten lassen. Tipps und Tricks dazu geben wir in diesem Artikel.</p>
<h4><strong>Mittelstand &#8211; wer zählt dazu</strong></h4>
<p>Eine gängige Definition für den Begriff Mittelstand gibt es nicht, jedoch lassen sich Eigenschaften von Unternehmen, die zum Mittelstand zählen, grob umreißen. In der Regel beschäftigt das jeweilige Unternehmen weniger als 500 Mitarbeiter und der Jahresumsatz übersteigt die magische Grenze von 50 Millionen Euro nicht. Zudem werden diese Unternehmen vom Inhaber geführt oder liegen in der Hand einer Familie. Das Unternehmen agiert frei von anderen Konzernen.</p>
<h4><strong>Rechtliche Entscheidungen treffen</strong></h4>
<p>Da mittelständische Unternehmen oft durch einen Inhaber geführt werden, kommt die Rechtsberatung nicht selten zu kurz. Es werden nicht immer alle Kontrollmechanismen durchlaufen und manchmal rechtlich nachteilige Entscheidungen getroffen. Deshalb sollte eine gewisse Nähe zu einem ausgewählten Rechtsanwalt bestehen, der mit Rat und Tat zur Seite steht. Dazu zählt aber nicht nur die gefühlte, sondern auch die örtliche Nähe. Ein Unternehmen mit Sitz in Aschaffenburg sollte sich an einen <a href="https://www.fenderl-dietrich.de/" target="_blank" rel="dofollow noopener">Rechtsanwalt in Aschaffenburg</a> wenden. Lokal tätige Kanzleien konzentrieren sich auf einen bestimmten Standort und kennen die örtlichen Gepflogenheiten sehr genau. Woran viele nicht denken: Oftmals tangiert man mit unternehmerischen Entscheidungen Rechtsgebiete, an die man zuvor gar nicht gedacht hat.</p>
<h4><strong>Rechtsgebiete, an die man zunächst gar nicht denkt</strong></h4>
<p>Im täglichen Geschäft können viele Fragen und Probleme auftauchen, auf die man zunächst keine Antwort hat. Eine fehlende rechtliche Beratung kann zu einem teuren Vergnügen werden. Man denke nur an das Thema Erbschaftssteuer. Gerade erst wurde festgelegt, dass <a href="https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/625073/" target="_blank" rel="noopener">Firmenerben den ererbten Betrieb fünf Jahre weiterführen müssen</a>. Dann erst wird der Betrieb zu 85 Prozent von der Steuer befreit. Viele mittelständische Unternehmen sind international aufgestellt. In anderen Ländern und in der Europäischen Union gibt es aber viele Besonderheiten. Abgesehen davon gibt es <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/keine-nebentaetigkeit-bei-lohnfortzahlung-im-krankheitsfall/" target="_blank" rel="noopener">viele Fallstricke im Arbeitsrecht</a> und dieser Bereich wird bei einer entsprechen großen Anzahl Beschäftigter fast tagtäglich tangiert. Auch in diesen Fällen kann eine Nichtbeachtung von geltendem Recht gravierende Ausmaße haben. Wie man sieht, kann kein Mittelständler auf eine rechtliche Beratung verzichten.</p>
<h4><strong>Den richtigen Anwalt finden</strong></h4>
<p>Die Suche nach dem richtigen Anwalt gestaltet sich nicht immer leicht. Eine kurze Recherche im Internet sollte jedoch genügen, um einen Kontakt zu einem Anwalt in der Nähe anzubahnen. Dabei sollte man das Wort Nähe wortwörtlich nehmen, denn der Vorteil von einer kurzen Anfahrt liegt auf der Hand: Erstens werden keine hohen Anfahrtskosten fällig und zweites kann der Rechtsanwalt die Zeit, die er sonst für eine lange Anfahrt benötigt, für eine umfassende Beratung nutzen. Bei einem Firmensitz in Aschaffenburg ist also, wie bereits erwähnt, ein Rechtsanwalt Aschaffenburg sinnvoll. Um den richtigen Anwalt zu finden, sollte man sich zunächst kennenlernen. Stimmt die beiderseitige Chemie, dann spricht nichts gegen eine feste Zusammenarbeit.</p>
<h4><strong>Fazit</strong></h4>
<p>Rechtsanwalt und Mittelstand gehören zusammen wie Topf und Deckel. Kein mittelständisches Unternehmen in Bayern kommt mehr ohne eine umfassende Rechtsberatung mit entsprechender Nähe zum Rechtsanwalt aus. Wer noch keinen Rechtsanwalt hat, der sollte dies schnellsten nachholen.</p>
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		<title>Coronavirus in Bayern: Hilfsprogramme für die Verlierer der Pandemie</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Jun 2021 08:02:45 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Soloselbstständige, Unternehmen wie auch gemeinnützige Organisationen wurden im letzten Jahr auf eine harte Probe gestellt. Wir haben zusammengefasst, welche Hilfsprogramme Bayern auf die Beine gestellt hat. Überbrückungshilfe in 3 Phasen Umsatzausfälle, die mit dem Coronavirus in Zusammenhang standen, können im Zuge der Überbrückungshilfe ausgeglichen werden. Dabei geht es vornehmlich um...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Soloselbstständige, Unternehmen wie auch gemeinnützige Organisationen wurden im letzten Jahr auf eine harte Probe gestellt. Wir haben zusammengefasst, welche Hilfsprogramme Bayern auf die Beine gestellt hat.</p>
<h4>Überbrückungshilfe in 3 Phasen</h4>
<p>Umsatzausfälle, die mit dem Coronavirus in Zusammenhang standen, können im Zuge der Überbrückungshilfe ausgeglichen werden. Dabei geht es vornehmlich um betriebliche Fixkosten, die erstattet werden können. Das betrifft nicht nur Unternehmen, sondern auch Vereine und gemeinnützige Organisationen. Soloselbstständige und Freiberuflicher sollen dabei ebenfalls berücksichtigt werden.</p>
<p>Die Überbrückungshilfe gliedert sich in drei Phasen, die verschiedene Zeiträume umfassen. Die erste Phase, also die Überbrückungshilfe 1, konnte im Juni und August 2020 in Anspruch genommen werden. Alle Bedingungen konnten online nachgelesen und Anträge unkompliziert ausgefüllt werden.</p>
<p>Die zweite Phase war von September bis Dezember 2020. Bis zum 31. März 2021 konnten dafür Anträge gestellt und Geld entsprechend auch rückwirkend eingefordert werden. Zuletzt gibt es dann noch die dritte Phase, die von November 2020 bis Juli 2021 läuft. Hierfür werden noch immer Anträge entgegengenommen, bis zum 31. August 2021 kann die Hilfe beantragt werden.</p>
<h4>Wer kann Überbrückungshilfe beantragen – und welche Verluste werden erstattet?</h4>
<p>Selbstständige und Unternehmen, die im Zuge des Lockdown-Light und harten Lockdown nicht mehr wie gewohnt ihrem Gewerbe oder Geschäft nachgehen konnten, waren für die ersten beiden Überbrückungshilfen berechtigt. Die dritte Phase läuft noch, hier können sich Unternehmen und Soloselbstständige weiterhin bewerben.</p>
<p>Grundsätzlich konnte mit einem Zuschuss von bis zu 75 % des Umsatzes gerechnet werden. Für die Überbrückungshilfe 2 berechtigt war außerdem nur, wer nachweisen konnte, dass zwischen September und Dezember 2020 mindestens 30 % des Einsatzes weggebrochen waren. Gültig waren Anträge auch, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Monaten bis zu 50 % der Umsätze fehlten.</p>
<p>Bewerben konnten sich also kleine und mittelständische Unternehmen, Solo-Selbstständige sowie gemeinnützige Unternehmen. Die maximale Fördersumme lag bei 1,5 Mio. Euro pro Fördermonat. Bei verbundenen Firmen waren es sogar bis zu 3 Mio. Euro. Außerdem übersichtlich aufgeschlüsselt wurden Fixkosten, die erstattet werden konnten. Dazu gehörten in den Phasen 1 und 2 alles von Mietkosten bis hin zu Grundsteuern, Kosten für Hygienemaßnahmen, Abschreibungen handelsrechtlicher Art, betriebliche Lizenzgebühren, Personalaufwendung oder bauliche Modernisierungsmaßnahmen. Da die Phase 3 noch läuft, können entsprechende Rückerstattungen aktuell weiterhin angefordert werden.</p>
<h4>Hinzuverdienst und Kurzarbeit</h4>
<p>Wer nachweisen kann, dass die Arbeitszeiten aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend reduziert werden, kann Kurzarbeitergeld beantragen. Um die Krise zu bewältigen, hat Bayern erweiterte Regelungen auf den Weg gebracht. Diese umfassen verschiedene Erleichterungen, die bis zum 30. Juni 2021 gelten. Dazu gehören zum Beispiel eine niedrigere Schwelle (statt mindestens einem Drittel der Belegschaft, das von dem Ausfall betroffen sein muss, müssen es nur noch 10% sein) sowie die Übernahme der Sozialversicherungsbeträge von der Bundesagentur für Arbeit. Leiarbeitnehmer sind ebenfalls berechtigt, Kurzarbeitergeld anzufordern. Welche weiteren Erleichterungen gelten, lässt sich auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie nachlesen.</p>
<h4>Startups und Existenzgründer</h4>
<p>Im Zuge der Säule 2 des Bundes entwickelte man das sogenannte „<a href="https://www.stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/pm/419-2020/" target="_blank" rel="noopener">Startup Shield Bayern</a>“, welches direkte Beteiligungen oder Wandeldarlehen umfasst. Genutzt werden können die Fördersummen für laufende Kosten, Investitionen oder Betriebsmittel. Weitere Hilfsangebote gibt es zudem für Gründungsteams der EXIST-Projekte, die das Ende der Förderung erreicht haben. Besonders unbürokratisch soll es auch dabei zugehen, sodass die Anträge schnell und einfach ausgefüllt werden können.</p>
<h4>Gemeinnützige Organisationen</h4>
<p>In Krisenzeiten haben gemeinnützige Vereine und Träger eine besonders große Bedeutung für unsere Gesellschaft. Die Unverzichtbarkeit steht aber im starken Kontrast zu den Umsätzen, denn bekanntermaßen haben es gemeinnützige Organisationen schwer, ein eigenes Einkommen zu generieren. Weder Rücklagen noch nennenswerte Gewinne gibt es, weshalb das der Corona-Kredit für Gemeinnützige eingeführt wurde. Erhalten können Organisationen bis zu 800.000 Euro. Der feste Zinssatz liegt bei 1,5 Prozent und die Laufzeiten können zwischen 5 oder 10 Jahren frei gewählt werden. Eine kostenfreie, vorzeitige Tilgung ist ebenfalls möglich.</p>
<h4>Härtefallhilfe</h4>
<p>Bestehende Hilfsprogramme sollen durch die Härtefallhilfe ergänzt werden. In Bayern werden dafür 233 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Zur Hälfte finanziert wird diese Summe vom Freistaat Bayern, die andere Hälfte kommt vom Bund. Das Ziel ist es, Selbstständige und Unternehmen zu unterstützen, die bei bestehenden Programmen nicht berücksichtigt werden können. Denn auch hier sollte die wirtschaftliche Not anerkannt werden. Da die Härtefallhilfe eine Ergänzung zur Überbrückungshilfe darstellt, kann sie nur beantragt werden, wenn andere Programme nicht greifen. Wer einen Härtefallantrag ausfüllen möchte, sollte also vorab unbedingt prüfen, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt, sich für die Überbrückungshilfe zur qualifizieren.</p>
<p>Wie hoch die Härtefallhilfe ausfällt, hängt, genau wie bei der Überbrückungshilfe, von förderfähigen Beständen ab. Dazu gehört zum Beispiel die Erstattung von Fixkosten. Es werden aber keine Umsätze erstattet. Der Maximalbetrag liegt zudem bei 100.000 Euro pro Antrag.</p>
<h4>Gewinner und Verlierer der Pandemie</h4>
<p>Unternehmen, die im Digitalisierungsbereich tätig sind, konnten von der Corona-Pandemie besonders profitieren. Ein klarer Gewinner ist zum Beispiel Zoom, das aktuell sowohl im unternehmerischen Kontext einen großen Stellenwert einnimmt als auch weiterhin gern privat genutzt wird. Auch im Bereich des Online-Handels war ein wahrer Boom zu beobachten. Lokale Unternehmen, die es schnell schafften, einen digitalen Shop auf die Beine zu stellen, hatten keine schlechten Karten. Gegen Giganten wie Amazon oder Zalando konnten die kleinen Shops aber sicher nicht ankommen. Dennoch hat die Pandemie gezeigt, dass große wie auch kleine Unternehmen die Augen vor der Digitalisierung nicht verschließen dürfen.</p>
<p>Ein großer Erfolg war entsprechend auch bei Unternehmen zu beobachten, die bereits vor der Pandemie auf ihr Online-Geschäft setzen. Dazu gehören nicht nur Händler wie Amazon, sondern auch Unternehmen, die im Unterhaltungssektor tätig sind. Allen voran sind hier Online Casinos zu nennen. Sie werben mit vielen Aktionen, <a href="https://handycasinos24.com/bonus/einzahlungsbonus/5-euro-minimum" target="_blank" rel="dofollow noopener">schon mit fünf Euro</a> kann gespielt werden – und auch mit riesigen Beträgen lässt es sich online zocken. Die Spieleauswahl auf Online-Glücksspielseiten ist groß, gleichzeitig verbrachten die Menschen mehr Zeit zu Hause und hatten entsprechend viel Zeit. Die mitunter gedrückte Stimmung trug wohl ebenfalls dazu bei, dass sich Menschen vermehrt dem Glücksspiel zuwandten. Sicher ein zweischneidiges Schwert, die Betreiber von Online Casinos hatten aber im letzten Jahr auf jeden Fall Grund zu feiern.</p>
<p>Ganz anders sah es da im Tourismussektor und im Bereich der Events aus. Für viele Unternehmen gab es keine alternativen Einnahmequellen, sie waren auf die Soforthilfe angewiesen. Wer sein Angebot auf digital umstellen konnte, musste schnell sein. Die Pandemie hat uns bewiesen, dass kleine und große Unternehmen heutzutage ein großes Maß an Flexibilität an den Tag legen müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Und für die vielen Verlierer der Pandemie gab und gibt es glücklicherweise Hilfsprogramme, die die schlimmsten Phasen überbrücken sollen.</p>
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		<title>Familienrecht &#8211; wann benötige ich einen Anwalt?</title>
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		<pubDate>Mon, 31 May 2021 09:14:31 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Im Bereich des Familienrechts kann es zu einer Vielzahl von Streitigkeiten kommen. Es ist oftmals möglich, diese Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Manchmal kommt es jedoch zu keiner Einigung oder es ist aus sonstigen Gründen erforderlich, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Hierfür ist beim Amtsgericht eine besondere Abteilung, das Familiengericht, zuständig. Vor...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Bereich des Familienrechts kann es zu einer Vielzahl von Streitigkeiten kommen. Es ist oftmals möglich, diese Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Manchmal kommt es jedoch zu keiner Einigung oder es ist aus sonstigen Gründen erforderlich, eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Hierfür ist beim Amtsgericht eine besondere Abteilung, das Familiengericht, zuständig. Vor dem Amtsgericht ist normalerweise keine anwaltliche Vertretung vorgeschrieben. Für einige <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/recht-und-besteuerung-von-familienunternehmen/" target="_blank" rel="noopener">familienrechtliche Angelegenheiten</a> ist es jedoch gesetzlich geregelt, dass die Beteiligten vor dem Familiengericht durch einen Anwalt vertreten sein müssen.</p>
<h4><strong>Drei Verfahrensarten mit Anwaltszwang</strong></h4>
<p>Das Familiengericht ist nach § 111 FamFG beispielsweise für folgende Familiensachen zuständig: Ehescheidungen, Unterhaltssachen, Versorgungsausgleichssachen, Güterrechtssachen oder auch Angelegenheiten wie elterliche Sorge und Umgang. Auch Verfahren über die Wohnungszuweisung und die <a href="https://www.iww.de/fk/archiv/trennungscheidung-die-hausratsteilung-in-der-anwaltlichen-praxis-f30308" target="_blank" rel="noopener">Hausratsteilung</a> entscheidet das Familiengericht.</p>
<p>Der Gesetzgeber hat in § 114 FamFG für einige Verfahren ausdrücklich festgelegt, dass für diese die Vertretung durch einen Anwalt erforderlich ist:</p>
<p>Ehesachen<br />
Folgesachen<br />
Selbständige Familienstreitsachen</p>
<p>Ehesachen sind nach § 121 Nr. 1 FamFG beispielsweise Scheidungssachen. Bei einem Scheidungsverfahren ist folglich die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben. Nach § 114 Abs. 4 Nr. 3 FamFG gilt dies nicht, wenn man lediglich der Scheidung zustimmt. Es genügt daher, wenn der Scheidungsantrag durch einen Anwalt gestellt wird. Die Zustimmung zur Scheidung kann ohne Anwalt erfolgen.</p>
<p>Folgesachen sind zum Beispiel Versorgungsausgleichssachen, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Ehewohnungs- und Haushaltssachen sowie Güterrechtssachen, wenn über sie im Rahmen einer Scheidung eine Entscheidung getroffen werden muss (§ 137 FamFG).</p>
<p>Um Familienstreitsachen handelt es sich beispielsweise bei Unterhaltssachen und Güterrechtssachen (§ 112 FamFG). Das bedeutet, dass bei einem Verfahren über Trennungsunterhalt die Verfahrensbeteiligten anwaltlich vertreten sein müssen, auch wenn noch kein Scheidungsverfahren eingeleitet wurde. Bei Verfahren über Kindesunterhalt gilt dies nicht, wenn ein Beteiligter durch das Jugendamt als Beistand, Vormund oder Ergänzungspfleger vertreten ist (§ 114 Abs. 4 Nr. 2 FamFG).</p>
<p>Es gibt noch einige weitere Fallgestaltungen, bei denen die Vertretung durch einen Anwalt vorgeschrieben ist. So müssen zum Beispiel beide Ehepartner anwaltlich vertreten sein, wenn im Rahmen einer Scheidung der Versorgungsausgleich durch einen gerichtlichen Vergleich ausgeschlossen werden soll.</p>
<p>Familienrechtsverfahren finden immer vor dem örtlich zuständigen Familiengericht statt. Eine sogenannte &#8222;Online-Scheidung&#8220; oder &#8222;Internetscheidung&#8220;, wie sie teils von Anwälten im Internet in Aussicht gestellt wird, gibt es nicht. Es ist daher sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der am eigenen Wohnort gut erreichbar ist. Dieser sollte möglichst spezielle Kenntnisse im Familienrecht haben. Um einen derartigen Rechtsanwalt zu finden, gibt man bei Google zum Beispiel einen Suchbegriff wie <a href="https://www.rechtsanwaltskanzleischmid.de/index.php/rechtsgebiete/familienrecht/" target="_blank" rel="dofollow noopener">Rechtsanwalt für Familienrecht in Dachau</a> ein.</p>
<h4>Fazit</h4>
<p>Es gibt Familiensachen, bei denen vor dem Familiengericht eine anwaltliche Vertretung nicht zwingend vorgeschrieben ist. Dies gilt sogar bei Angelegenheiten mit so weitreichenden Folgen wie der Zustimmung zu einem Scheidungsantrag. Das mag beispielsweise eine Option sein, wenn beide Ehepartner die Scheidung wollen und sonst nichts zu regeln ist. Man muss sich jedoch auch dann darüber im Klaren sein, dass ein Anwalt immer nur einen der Beteiligten vertreten kann. Es ist also selbst bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht möglich, dass ein Anwalt gleichzeitig für beide Beteiligte tätig ist. Wer nicht anwaltlich vertreten ist, geht somit Risiken ein, die er nicht kennt.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wenn Kunden plötzlich nicht mehr reagieren, helfen Rechtsdienstleister</title>
		<link>https://www.mittelstandinbayern.de/wenn-kunden-ploetzlich-nicht-mehr-reagieren-helfen-rechtsdienstleister/</link>
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		<pubDate>Mon, 03 May 2021 09:06:57 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Welcher Unternehmer freut sich nicht über einen guten Auftrag?! Die Beratung wird gewissenhaft durchgeführt, die vereinbarte Lieferung oder Leistung ordnungsgemäß erbracht — und doch zahlt der Kunde nicht. Trotz Mahnungen „stellt er sich einfach tot“. Kaum ein Unternehmer, der das nicht schon erlebt hat. Und nun? „Verständliche Wut ist in...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Welcher Unternehmer freut sich nicht über einen guten Auftrag?! Die Beratung wird gewissenhaft durchgeführt, die vereinbarte Lieferung oder Leistung ordnungsgemäß erbracht — und doch zahlt der Kunde nicht. Trotz Mahnungen „stellt er sich einfach tot“. Kaum ein Unternehmer, der das nicht schon erlebt hat. Und nun?</p>
<p>„Verständliche Wut ist in so einem Fall meist ein schlechter Ratgeber und nur weiter auf ein Einlenken des Kunden zu hoffen, erfahrungsgemäß leider Zeitverschwendung“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH. „Um sich nicht auch noch zum ‚Sklaven‘ seines Schuldners zu machen, indem viel der eigenen Zeit, Nerven, Arbeitskraft und Geld in die Forderungsrealisierung gesteckt wird, kann ich nur raten, sich kompetente Unterstützung zu holen und den Forderungseinzug ‚abzugeben‘.“</p>
<h4><strong>Realistischer Blick auf die Lage</strong></h4>
<p>„Aus Erfahrung weiß ich, dass leider <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/schuldner-hat-sich-verzogen-glaeubiger-koennen-dennoch-etwas-tun/" target="_blank" rel="noopener">nicht nur Schuldner</a> die Vogel-Strauß-Taktik beherrschen. Nicht jeder Gläubiger ist bereit, sich mit den Tatsachen auseinanderzusetzen. Aber gerade bei großen Forderungen ist es wichtig, die eigenen Fähigkeiten, Zeit- und Nervenressourcen in Hinblick auf einen eventuell langwierigen und schwierigen Forderungseinzug einschätzen zu können. Guter Rat und Unterstützung eines Dritten müssen nicht teuer, sollten aber durchaus das Geld wert sein. Manchem <a href="http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/glaeubiger/glaeubiger.htm" target="_blank" rel="noopener">Gläubiger</a> kommt leider der ‚eigene Rat‘ oft teurer zu stehen.“</p>
<h4><strong>Rechtsdienstleister beauftragen — worauf es ankommt</strong></h4>
<p>„Hat die Betrachtung der Tatsachen ergeben, dass die Beauftragung eines Rechtsdienstleisters durchaus Sinn macht, sollte damit nicht zu lange gewartet werden. Für die Beauftragung mit dem Forderungseinzug kommt sowohl ein Rechtsanwalt als auch ein Inkassounternehmen in Frage. Rechtsanwälte haben die unterschiedlichsten Arbeitsschwerpunkte, was bei der Auswahl beachtet werden sollte. Inkassounternehmen befassen sich ausschließlich Tag für Tag mit der Realisierung von Forderungen für Dritte. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte man sich im Vorfeld bei allen Rechtsdienstleistern nach deren Konditionen und Vorgehensweise erkundigen. Auch (echte) Bewertungen im Internet können zur Entscheidungsfindung beitragen.</p>
<p>Bei der Suche nach einem guten Inkassounternehmen ist die Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) ein Qualitätsmerkmal. Laut BDIU ‚unterliegen die BDIU-Mitgliedsunternehmen dauerhaft einer strengen, freiwilligen Selbstkontrolle durch den Verband. Diese Kontrolle geht weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen an Inkassodienstleister hinaus. Die Mitgliedsunternehmen des BDIU beweisen so, dass sie Inkasso in Verantwortung für die Belange der Gläubiger und der Schuldner auszuüben bereit sind‘.“</p>
<h4><strong>Rechtsdienstleister ausgesucht — und nun?</strong></h4>
<p>„Die Beauftragung ist in der Regel unkomplizierter als mancher denken mag. Die Suche nach dem geeigneten Rechtsdienstleister war da wahrscheinlich der schwierigere Teil. Ein seriöser Rechtsdienstleister wird die Vorgehensweise noch einmal erläutern und die für den Forderungseinzug benötigten Unterlagen einfordern. Anhand dieser Unterlagen kann auch eine Rechts- und Plausibilitätsprüfung durchgeführt werden. Eine vollständige und gute schriftliche Dokumentation aller, die Forderung betreffender Geschäftsvorgänge ist dabei enorm hilfreich (leider aber nicht immer gegeben).“</p>
<h4><strong>Vertrauen und unter Umständen auch Geduld gefragt</strong></h4>
<p>„Wer eine Forderung an einen Rechtsdienstleister abgegeben hat, kann sich wieder ganz dem eigentlichen Kerngeschäft seines Unternehmens widmen. Vertrauen in die Arbeit des Dienstleisters ist dabei wichtig und auch, etwas Geduld aufzubringen. Ein Hexenwerk zu vollbringen, vermag keiner. Ein seriöser Rechtsdienstleister wird alles tun, um die Forderung für den Mandanten zu realisieren. Obwohl, und hier spreche ich jetzt für die BREMER INKASSO GmbH, wir etwa 70 Prozent der Inkassoaufträge schon vorgerichtlich zum Erfolg führen können und es uns ebenso gelingt, etwa die Hälfte der im gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren titulierten Forderungen zu realisieren, gibt es leider dennoch auch die aussichtslosen Fälle. Oder die, die aussichtslos zu sein scheinen. Mit einem solchen wurden wir vor ein paar Jahren betraut. Alle Wege schienen im Nichts zu enden. Letztlich führten aber Durchhaltevermögen und Kompetenz seitens unserer Volljuristen und nicht zuletzt die Geduld unseres Mandanten (über fast vier Jahre!) und sein Vertrauen in unsere Arbeit doch noch zum Erfolg.“</p>
<h4><strong>Scheinbar aussichtsloser Fall</strong></h4>
<p>„Eigentlich sind uns als Experten im Vollstreckungsrecht alle Tricks und Kniffe von Schuldnern hinlänglich bekannt. Dachten wir zumindest. An einem Schuldner, der bei einem unserer Mandanten aus dem Sanitärgroßhandel mit rund 56.000 EUR ‚in der Kreide‘ stand und sich standhaft weigerte, die Schuld zu begleichen, hätten wir uns aber fast vergeblich die Zähne ausgebissen. Aber eben nur fast!</p>
<p>Anfangs wurde seitens des Schuldners sogar die Zustimmung zum Geschäft bestritten. Erst eine Zeugenbefragung und ein Schriftgutachten führten dazu, dass ein Gericht unserem Mandanten Recht gab. Also alles gut? Nein! Der Schuldner gab im Jahr 2019 die Vermögensauskunft (früher: Offenbarungseid) ab. Demnach besaß der Schuldner absolut keine pfändbaren Werte. Alles vergeblich? Es schien so, denn: Auch eine direkte Vollstreckung in den Grundbesitz kam nicht in Frage. Der Schuldner hatte nur ein Dauerwohnrecht, das ihm seine Ehefrau eingeräumt hatte. Ende der Fahnenstange? Noch wurde nicht aufgegeben und genauer hingeguckt. Wir konnten feststellen, dass der Schuldner seiner Frau seinen Eigentumsanteil übertragen hatte. Das jedoch erst, nachdem er das Geschäft mit unserem Mandanten getätigt hatte. Bis Juli 2018 war der Schuldner Miteigentümer der Immobilie! Daraufhin wurde eine Nachbesserung der Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher beantragt, um die näheren Umstände der Eigentumsübertragung klären zu können.</p>
<p>Dem jedoch kam der Schuldner zuvor und beglich die gesamte Forderung zzgl. der über die Jahre angefallen Zinsen und Gerichtskosten — rund 80.000 EUR.</p>
<p>Wir konnten für unseren Mandanten somit 100 Prozent seiner Forderung realisieren. Die entstandenen Kosten zahlte der Schuldner. Dies war auch für uns ein schöner Erfolg, denn: Im Falle eines Nichterfolges hätten wir dem Mandanten lediglich eine Nichterfolgspauschale von max. 100 EUR zzgl. barer Auslagen als ‚Honorar‘ in Rechnung gestellt. Am Ende wurde alles gut. Und als es noch nicht gut war, war es (zum Glück aller) noch nicht das Ende. Hier haben sich Hartnäckigkeit, Kompetenz und Geduld ausgezahlt!“</p>
<h4>Fazit</h4>
<p>„Jedem Unternehmer besonders aus den Bereichen Großhandel, Fachhandel, Handwerk oder aus Bereichen, wo es schnell um größere Summen geht, kann ich nur raten, sich rechtzeitig einen guten Rechtsdienstleister zu suchen, der, sollten Kunden auf betriebliche Mahnungen nicht reagieren, schnell und kompetent reagieren kann. Auch wenn Rechtsdienstleister nicht in jedem Fall das ‚Kind noch am Kragen zu fassen kriegen, das in den Brunnen zu fallen droht‘, wie im geschilderten Fall, so bietet ihre Kompetenz doch eine gute Chance auf ‚Ende gut, alles gut‘.“</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Aussetzung der Insolvenzantragsfrist läuft aus – Insolvenzwelle droht</title>
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		<pubDate>Tue, 27 Apr 2021 08:30:05 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ende April läuft die von der Bundesregierung gewährte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aus. Danach droht eine regelrechte Insolvenzwelle, falls viele Unternehmen durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie und nach Monaten des Lockdowns zahlungsunfähig geworden sind. Begrenzte Aussetzung seit Februar 2021 Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde letztes Jahr als Hilfsmaßnahme für die von...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ende April läuft die von der Bundesregierung gewährte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aus. Danach droht eine regelrechte Insolvenzwelle, falls viele Unternehmen durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie und nach Monaten des Lockdowns zahlungsunfähig geworden sind.</p>
<h4><strong>Begrenzte Aussetzung seit Februar 2021</strong></h4>
<p>Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde letztes Jahr als Hilfsmaßnahme für die von der Corona-Krise getroffenen Unternehmen eingeführt. Seit Oktober wurde ihr Anwendungsbereich eingegrenzt: Die Aussetzung der Insolvenzantragsfrist galt seitdem nur noch in Fällen, in denen zwar eine Überschuldung, aber noch keine Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens vorlag. Im Januar folgte eine erneute Verlängerung und Begrenzung der Aussetzung: Seit Februar 2021 gilt die Aussetzung nur noch dann, wenn die Unternehmen einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den aufgelegten Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht. Das heißt, dass Unternehmen mittlerweile nur noch von der Insolvenzantragspflicht befreit sind, wenn mit einer Auszahlung der Hilfen gerechnet werden kann.</p>
<h4><strong>Bis zu 25.000 „Zombieunternehmen“ werden künstlich am Leben gehalten</strong></h4>
<p>Dadurch, dass bei vielen Unternehmen eine mögliche Insolvenz durch die Corona-Hilfen und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aufgeschoben wurde, rechnete das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) bereits mit <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/creditreform-2021-mehr-als-24-000-insolvenzen-erwartet/">bis zu 25.000 „Zombieunternehmen“</a>, die bald in die Pleite gehen könnten. Durch das erneute Greifen der Insolvenzantragspflicht wäre eine Insolvenzwelle dieser Unternehmen schon ab Ende Mai, spätestens aber nach dem Auslaufen der Hilfsprogramme wahrscheinlich.</p>
<h4><strong>Bisher nur wenige Firmeninsolvenzen in der Corona-Krise</strong></h4>
<p>Bislang wird die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen durch die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung deutlich nach unten gedrückt. Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes haben im Januar 2021 beispielsweise nur etwa 1100 Unternehmen Insolvenz angemeldet. Dies waren über 31 Prozent weniger Insolvenzen als im Januar 2020 – obwohl dies vor der Corona-Krise war und die Wirtschaft somit noch nicht von harten Einschränkungen getroffen wurde.</p>
<p>Die bislang anhaltende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht kann damit als ein Grund für die bisher niedrigen Insolvenzzahlen gesehen werden. Am 30. April soll die Frist endgültig auslaufen. Handelsverbände und Gastronomen haben bereits eine Verlängerung bis Herbst oder Jahresende gefordert, doch die Politik hält sich hierzu noch bedeckt.</p>
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		<title>Schuldner (hat sich) verzogen — Gläubiger können dennoch etwas tun</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Apr 2021 13:57:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wohl jeder Unternehmer freut sich, wenn ein Geschäft zur Zufriedenheit beider Seiten abgeschlossen wurde und die Rechnung auf den Weg gebracht werden kann. Umso größer und verständlicher ist dann der Ärger, wenn sie ein paar Tage später mit dem gestempelten Zurück-Vermerk der Post: „Empfänger/Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln“...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wohl jeder Unternehmer freut sich, wenn ein Geschäft zur Zufriedenheit beider Seiten abgeschlossen wurde und die Rechnung auf den Weg gebracht werden kann. Umso größer und verständlicher ist dann der Ärger, wenn sie ein paar Tage später mit dem gestempelten Zurück-Vermerk der Post: „Empfänger/Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln“ wieder im eigenen Briefkasten landet. „Wenn dann auch alle Versuche scheitern, den Kunden wenigstens telefonisch zu erreichen, ist nach meiner Erfahrung die Ratlosigkeit bei vielen Unternehmern groß, ob und wie man den Schuldner dennoch aufspüren kann“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH.</p>
<p>„Da es viele Möglichkeiten gibt, eine aktuelle Anschrift zu ermitteln, wäre mein Rat, umgehend tätig zu werden und besagte Möglichkeiten erst einmal auszuschöpfen, bevor man als Unternehmer die Flinte zu früh ins Korn wirft. Der wohl naheliegendste Versuch, den Schuldner ausfindig zu machen, erfolgt bei den meisten Unternehmen erst einmal automatisch über das Internet. Geben die Homepage des Schuldners oder eventuelle ‚Auftritte‘ in den sozialen Netzwerken noch wichtige Informationen zu seinem Unternehmen bzw. zu seiner Person preis? Hat diese erste Suche nichts Neues ergeben, gilt es schleunigst weitere Schritte einzuleiten.“</p>
<h4><strong>Rechtsdienstleister einschalten</strong></h4>
<p>„Da die Erfahrung lehrt, dass bei unbezahlten Rechnungen die Nerven schnell blank liegen und erst recht, wenn die Rechnung noch nicht einmal zugestellt werden kann, ist die Beauftragung eines Rechtsdienstleisters ein erster möglicher Weg. Für einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen gehört die Recherche unter Inanspruchnahme der verschiedensten Dienste und Ämter (nachfolgend erläutert) zur Alltagsroutine. Mit der Beauftragung eines Rechtsdienstleisters lassen sich Zeit und Nerven sparen, und man erhält eine erste Einschätzung der realistischen Möglichkeiten, einen Schuldner ausfindig zu machen. Gestaltet sich so eine erste Prognose positiv, sollte der Rechtsdienstleister mit der <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/wenn-der-schuldner-einen-neuen-namen-hat/" target="_blank" rel="noopener">Ermittlung des Schuldners</a> beauftragt werden. Neben der routinemäßigen Ermittlung sind Rechtsdienstleister dann auch in der Lage, die von den unterschiedlichsten Behörden und Stellen erhaltenen Daten richtig auszuwerten. Aus den Abfrageergebnissen lässt sich dann das weitere, sinnvolle Vorgehen für den Mandanten ableiten.“</p>
<h4><strong>Wer als Gläubiger lieber selbst tätig werden möchte, sollte folgende Schritte gehen:</strong></h4>
<p><strong><em>Gewerbeanfrage stellen</em></strong></p>
<p>„Da einem Unternehmer bei einem gewerblichen Kunden nur selten dessen private Adresse bekannt ist, sollte eine Anfrage beim Gewerbeamt gestellt werden. Denn, auch wenn sich der Schuldner nicht mehr in seinen Geschäftsräumen aufhalten sollte, kann es durchaus sein, dass er unter seiner Privatanschrift noch anzutreffen ist. Über diese gibt eventuell die Gewerbeanfrage einen Hinweis. Für eine Gewerbeanfrage ist eine Gebühr zu entrichten.“</p>
<p><strong><em>Anfordern eines Handelsregisterauszugs</em></strong></p>
<p>„Ist das schuldnerische Unternehmen eines, welches im Handelsregister vermerkt ist, ergibt sich daraus auch die Geschäftsanschrift. Es kann dann versucht werden, die Rechnung an die im Handelsregister vermerkte Adresse zustellen zu lassen. Sollte dort eine Zustellung nicht erfolgreich sein, kann ggf. unter der Privatadresse des eingetragenen Geschäftsführers eine Zustellung veranlasst werden. Der Handelsregisterauszug kann z. B. beim Handelsregister online eingesehen werden oder beim Amtsgericht angefordert werden. Bis auf die Firmenrecherche und den Abruf von Veröffentlichungen fallen für alle anderen Abrufe Kosten an. Darauf wird dann aber jeweils gesondert hingewiesen.“</p>
<p><em><strong>Einwohnermeldeamt – Anfrage bei Privatpersonen</strong></em></p>
<p>„Ist man persönlich mit der Onlinesuche o. ä. nicht weitergekommen, kann bei schuldnerischen Privatpersonen eine kostenpflichtige Anfrage beim jeweiligen Einwohnermeldeamt der Stadt ein nächster Schritt sein. Die Kosten richten sich nach dem Auskunftsaufwand.“</p>
<p><em><strong>Einschaltung eines Ermittlungsdienstes</strong></em></p>
<p>„Wenn Schuldner ihre ‚sieben Sachen‘ packen, ihr bisheriges Zuhause verlassen und z. B. bei Freunden oder Bekannten ‚unterkriechen‘, dann melden sie sich, so unsere Erfahrung, in der Regel nicht um und bleiben weiter unter der bisherigen Meldeadresse gemeldet. Häufig wird die Post nach wie vor an die offiziell bekannte Meldeadresse zugestellt und stapelt sich im Briefkasten, weil der Schuldner sie einfach nicht abholt. Das wiederum kann u. U. lange so gehen, wenn keinerlei Mitteilung darüber erfolgt, dass der Aufenthaltsort des Empfängers nicht mehr mit seiner Meldeadresse übereinstimmt. Nicht selten herrscht diesbezüglich nach unserer Erfahrung im Umfeld solcher Schuldner eine gewisse Nachlässigkeit bis hin zum bewussten ‚Decken‘ des Schuldners durch ‚Schweigen‘. Die in der Regel recht kostengünstige Einschaltung eines Ermittlungsdienstes kann hier angeraten sein. Die vom Ermittlungsdienst durchgeführten Datenbankabfragen sowie Recherchen im Umfeld des Schuldners führen nicht selten schneller als erwartet zu einem Auffinden des Schuldners. Ebenso kommt auf diesem Wege mitunter auch zutage, wie der Schuldner seinen Lebensunterhalt bestreitet.“</p>
<p><em><strong>Ununterbrochene Datenbankabfrage</strong></em></p>
<p>„Haben alle bisher aufgeführten Wege leider doch nicht ‚nach Rom geführt‘, ist man so zu keinem positiven Suchergebnis gekommen, gibt es eine weitere Möglichkeit, einen Schuldner ausfindig zu machen. Hierfür kann eine permanente Datenbankabfrage in Auftrag gegeben werden. Dabei wird alles, angefangen bei dem Namen, was über den Schuldner an Daten bekannt ist, mittels der unterschiedlichsten Datenbanken überwacht. Die betreffende Person durchläuft dabei mehrmals in der Woche einen Bestand von mehreren Millionen ermittelter Personen. Besagter Bestand wird zudem permanent mit anderen Datenbanken wie etwa externen Umzugs-, Adress- und Auskunftei-Datenbanken abgeglichen. Sobald es im Leben des Schuldners ein Ereignis gibt, das mit der Einspeisung von Daten in eine dieser Datenbanken verbunden ist, wie z. B. die An- oder Ummeldung eines Autos, reagiert das System und ermöglicht das Aufspüren des Schuldners. Der gewünschte Überwachungszeitraum ist frei bestimmbar, die dafür anfallenden Kosten variieren daher. Bei uns z. B. entstehen sie bei dieser Art des Vorgehens lediglich für den Fall, dass der Schuldner tatsächlich ermittelt werden konnte.“</p>
<p><em><strong>Einholen einer Wirtschaftsauskunft</strong></em></p>
<p>„Es gibt eine Vielzahl von Unternehmen, die Wirtschafts-Auskünfte sowohl zu Privatpersonen als auch zu Unternehmen anbieten. Eine Wirtschaftsauskunftei, die in Deutschland wohl jeder kennt (und manche vielleicht auch fürchten), ist die SCHUFA (inzwischen verselbständigte Kurzform von ‚Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung‘) genannt. Bei der SCHUFA kann die Kreditwürdigkeit privater Schuldner abgefragt werden. Das Abfragevolumen sowie die unterschiedlichen gewünschten Abfragemerkmale bestimmen die Höhe der dafür zum Ansatz gebrachten Gebühren. Für Rechtsdienstleister wie Anwälte oder Inkassounternehmen ist die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsauskunfteien, die sowohl Auskünfte zu Privatpersonen als auch zu Unternehmen vorhalten, unerlässlich. Unser Partner für derlei Auskünfte ist z. B. die Bremer Wirtschaftsinformationen GmbH. Nicht selten sind den besagten Unternehmen z. B. neuste Anschriften schon bekannt, so dass eine kurze Online-Abfrage dort bereits zum Erfolg führt.“</p>
<p>„Ab und an hört man den Spruch ‚Wer aufgibt, hat schon verloren‘. Nicht immer muss Aufgeben mit Resignation zu tun haben. Es kann auch eine bewusste, wohl durchdachte Entscheidung dahinterstecken. Das kann z. B. dann der Fall sein, wenn eindeutig sicher ist, dass man durch weitere Recherche-, Mahn- oder gar Gerichtskosten nur gutes dem schlechten Geld hinterherwerfen würde, wenn also bei einem Schuldner definitiv nichts zu holen ist oder dieser sich ‚erfolgreich verzogen‘ hat. Bis ein Gläubiger aber zu so einer Entscheidung kommt, kommen muss, sollte er m. E. schon allein aus Respekt vor seiner eigenen Leistung und Arbeit die genannten Möglichkeiten ausschöpfen. Die Beauftragung eines Rechtsdienstleisters ist eine davon – und erfahrungsgemäß nicht die schlechteste.“</p>
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