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	<title>Soli Archive - Mittelstand in Bayern</title>
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	<description>Magazin für Wirtschaft &#38; Politik in Bayern, Deutschland und der Welt seit 2012 - Google NEWS gelistet</description>
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		<title>Bayerische Politik und Wirtschaft fordern komplette Abschaffung des Solis</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Sep 2020 13:09:35 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Bei der aktuellen Herbst-Klausurtagung der CSU-Landtagsfraktion wurde als eine zentrale Forderung beschlossen, dass der Solidaritätszuschlag sofort und vollständig abgeschafft werden soll. Die Unternehmenssteuern sollen zudem auf 25 Prozent gesenkt werden. Nach den bisherigen Planungen der Großen Koalition soll der Solidaritätszuschlag erst Anfang 2021 abgeschafft werden und auch nur für einen...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Bei der aktuellen Herbst-Klausurtagung der CSU-Landtagsfraktion wurde als eine zentrale Forderung beschlossen, dass der Solidaritätszuschlag sofort und vollständig abgeschafft werden soll. Die Unternehmenssteuern sollen zudem auf 25 Prozent gesenkt werden. Nach den bisherigen Planungen der Großen Koalition soll der Solidaritätszuschlag erst Anfang 2021 abgeschafft werden und auch nur für einen Teil der Steuerzahler &#8211; rund 10 Prozent, darunter viele Unternehmen und Selbständige, müssten danach weiter zahlen.</p>
<p>„Unsere Unternehmen müssen entlastet werden“, heißt es daher zur Begründung in dem <a href="https://www.csu-landtag.de/image/daten/resolution_wirtschaft_15.09.2020.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Resolutionsentwurf der CSU-Landtagsfraktion</a>. Die Lage sei angesichts der Corona-Krise weiterhin sehr angespannt. Das Ziel der CSU sei daher, die schwierige wirtschaftliche und gesellschaftliche Krise durch die Steuererleichterungen schnell zu entschärfen. Fraktionschef Thomas Kreuzer verwies zum Klausurauftakt insbesondere auf die Schlüsselrolle, die der gesamten deutschen Autoindustrie zukomme.</p>
<h4><strong>Unterstützung aus der Wirtschaft</strong></h4>
<p>Unterstützung für diese Vorhaben kommt seitens der Wirtschaft: So schreibt der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) in Bayern in einer aktuellen Pressemeldung, dass er diese Forderungen der CSU ausdrücklich begrüße. Der Solidaritätszuschlag stelle nämlich eine unnötige Last für Selbstständige und Unternehmen dar: „Mit dem Soli-Beschluss des Bundestages werden vor allem Unternehmer, Selbstständige, aber auch gutverdienende Facharbeiter belastet. Er benachteiligt Millionen von Steuerzahlern und ist ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz“, betont Achim von Michel, Politikbeauftragter des BVMW in Bayern.</p>
<h4><strong>Bereits Verfassungsbeschwerde gegen Bestand des Solis anhängig</strong></h4>
<p>Der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der zu zahlenden Körperschaft- und Einkommensteuer war nach der Wende als Sondersteuer 1991 für den Ostaufbau eingeführt worden und sollte die aus der Wiedervereinigung resultierenden finanziellen Lasten stemmen. Zum 31. Dezember 2019 ist der Solidarpakt II mit den Hilfen für Ostdeutschland und damit auch die Grundlage des Solidaritätszuschlags jedoch ausgelaufen.</p>
<p>Der BVMW hatte sich daher bereits im vergangenen Jahr vehement für eine Abschaffung des Solidaritätszuschlags zum 1. Januar 2020 eingesetzt und im Januar dieses Jahres <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/bvmw-legt-verfassungsbeschwerde-gegen-soli-ein/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">auch eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht</a>. Die FDP fordert ebenfalls schon länger die Abschaffung des Solis. „Mit der CSU ist jetzt ein maßgeblicher Regierungspartner auf unsere Linie eingeschwenkt und beeinflusst dadurch den weiteren politischen Prozess. Wie die CSU sind auch wir der Ansicht, dass angesichts der noch immer dramatisch angespannten Lage in der Wirtschaft momentan unbedingt gelten muss: Unsere Unternehmen müssen entlastet werden“, betont der BVMW Bayern.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>BVMW legt Verfassungsbeschwerde gegen Soli ein</title>
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		<pubDate>Thu, 30 Jan 2020 10:24:51 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) hat nun offiziell Verfassungsbeschwerde gegen die teilweise Beibehaltung des Solidaritätszuschlags eingelegt. Im Rahmen des BVMW Jahresempfang in Berlin, an dem unter anderem Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder teilnahmen, verkündete Mario Ohoven, Präsident des BVMW, die Einreichung der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der <a href="https://www.bvmw.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bundesverband mittelständische Wirtschaft</a> (BVMW) hat nun offiziell Verfassungsbeschwerde gegen die teilweise Beibehaltung des Solidaritätszuschlags eingelegt. Im Rahmen des BVMW Jahresempfang in Berlin, an dem unter anderem Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder teilnahmen, verkündete Mario Ohoven, <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/bvmw-praesident-ohoven-im-amt-bestaetigt/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Präsident des BVMW</a>, die Einreichung der Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. „Der Fortbestand des Solis nach Auslaufen des Solidarpakts II zum 31. Dezember 2019 ist verfassungswidrig. Wird der Soli nicht sofort für alle abgeschafft, kommt das einem moralischen Steuerbetrug an Mittelstand und Mittelschicht gleich“, betont Ohoven.</p>
<h6><strong>Solidaritätszuschlag hat Berechtigung verloren</strong></h6>
<p>1991 als befristete Ergänzungsabgabe eingeführt dient der Soli schon lange nicht mehr seiner ursprünglichen Bestimmung. „Aus der befristeten Sonderabgabe ist längst de facto eine reguläre Steuer geworden“, bekräftigt Mario Ohoven. Konkret sieht die im vergangenen November beschlossene Teilabschaffung zwar die Entlastung von 90 Prozent der Bürger ab 2021 vor. Die restlichen 10 Prozent, vor allem Unternehmen und Industrie, die derzeit für die Hälfte des gesamten Solis aufkommen, müssen aber weiterhin zahlen: Im Jahr 2018 immerhin knapp 10 Milliarden Euro. „Die geplante, bewusste Schlechterstellung ganzer Steuerzahlergruppen verstößt klar gegen das Grundgesetz“, so Ohoven.</p>
<h6><strong>Kernpunkte der Kritik</strong></h6>
<p>Der BVMW kritisiert grundsätzlich drei Aspekte der nur teilweisen Soliabschaffung: Ursprünglich wurde der Solidaritätszuschlag 1991 als vorrübergehende &#8222;Ergänzungsabgabe&#8220; eingeführt, zunächst befristet auf ein Jahr. Kernziel war die finanzielle Unterstützung der neuen Bundesländer. Inzwischen fließt allerdings nur noch ein Viertel der Einnahmen tatsächlich in den Aufbau Ost (Stand: 2018). Spätestens mit dem Auslaufen des Solidarpakts II 2019 hätte also auch der Solidaritätszuschlag ein Ende finden müssen.</p>
<p>Zweitens sind die von der Verlängerung der Abgabe betroffenen 10 Prozent primär Unternehmen und Selbständige, aber auch gut ausgebildete Fachkräfte. Da der Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftssteuer vollständig beibehalten werden soll, werden Kapitalgesellschaften (GmbHs und AGs) weiterhin belastet. Die teilweise Beibehaltung des Solis führt so zu einer Ungleichbehandlung ganzer Steuerzahlergruppen und steht damit nicht mehr im Einklang mit dem Grundgesetz.</p>
<p>Schließlich verspricht sich die Bundesregierung von dem Teil-Wegfall eine Stärkung der Arbeitsanreize, Kaufkraft und Binnenkonjunktur. In Wirklichkeit werden Unternehmen aber weiterhin stark belastet. &#8222;Die Wirtschaft und allen voran der Mittelstand benötige angesichts der heraufziehenden Rezession dringend Entlastungen und keine steuerlichen Sonderopfer&#8220;, fordert der BVMW.</p>
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