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	<title>schuldner Archive - Mittelstand in Bayern</title>
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	<description>Magazin für Wirtschaft &#38; Politik in Bayern, Deutschland und der Welt seit 2012 - Google NEWS gelistet</description>
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		<title>Wenn Kunden plötzlich nicht mehr reagieren, helfen Rechtsdienstleister</title>
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		<pubDate>Mon, 03 May 2021 09:06:57 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Welcher Unternehmer freut sich nicht über einen guten Auftrag?! Die Beratung wird gewissenhaft durchgeführt, die vereinbarte Lieferung oder Leistung ordnungsgemäß erbracht — und doch zahlt der Kunde nicht. Trotz Mahnungen „stellt er sich einfach tot“. Kaum ein Unternehmer, der das nicht schon erlebt hat. Und nun? „Verständliche Wut ist in...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Welcher Unternehmer freut sich nicht über einen guten Auftrag?! Die Beratung wird gewissenhaft durchgeführt, die vereinbarte Lieferung oder Leistung ordnungsgemäß erbracht — und doch zahlt der Kunde nicht. Trotz Mahnungen „stellt er sich einfach tot“. Kaum ein Unternehmer, der das nicht schon erlebt hat. Und nun?</p>
<p>„Verständliche Wut ist in so einem Fall meist ein schlechter Ratgeber und nur weiter auf ein Einlenken des Kunden zu hoffen, erfahrungsgemäß leider Zeitverschwendung“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH. „Um sich nicht auch noch zum ‚Sklaven‘ seines Schuldners zu machen, indem viel der eigenen Zeit, Nerven, Arbeitskraft und Geld in die Forderungsrealisierung gesteckt wird, kann ich nur raten, sich kompetente Unterstützung zu holen und den Forderungseinzug ‚abzugeben‘.“</p>
<h4><strong>Realistischer Blick auf die Lage</strong></h4>
<p>„Aus Erfahrung weiß ich, dass leider <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/schuldner-hat-sich-verzogen-glaeubiger-koennen-dennoch-etwas-tun/" target="_blank" rel="noopener">nicht nur Schuldner</a> die Vogel-Strauß-Taktik beherrschen. Nicht jeder Gläubiger ist bereit, sich mit den Tatsachen auseinanderzusetzen. Aber gerade bei großen Forderungen ist es wichtig, die eigenen Fähigkeiten, Zeit- und Nervenressourcen in Hinblick auf einen eventuell langwierigen und schwierigen Forderungseinzug einschätzen zu können. Guter Rat und Unterstützung eines Dritten müssen nicht teuer, sollten aber durchaus das Geld wert sein. Manchem <a href="http://www.wirtschaftslexikon24.com/d/glaeubiger/glaeubiger.htm" target="_blank" rel="noopener">Gläubiger</a> kommt leider der ‚eigene Rat‘ oft teurer zu stehen.“</p>
<h4><strong>Rechtsdienstleister beauftragen — worauf es ankommt</strong></h4>
<p>„Hat die Betrachtung der Tatsachen ergeben, dass die Beauftragung eines Rechtsdienstleisters durchaus Sinn macht, sollte damit nicht zu lange gewartet werden. Für die Beauftragung mit dem Forderungseinzug kommt sowohl ein Rechtsanwalt als auch ein Inkassounternehmen in Frage. Rechtsanwälte haben die unterschiedlichsten Arbeitsschwerpunkte, was bei der Auswahl beachtet werden sollte. Inkassounternehmen befassen sich ausschließlich Tag für Tag mit der Realisierung von Forderungen für Dritte. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollte man sich im Vorfeld bei allen Rechtsdienstleistern nach deren Konditionen und Vorgehensweise erkundigen. Auch (echte) Bewertungen im Internet können zur Entscheidungsfindung beitragen.</p>
<p>Bei der Suche nach einem guten Inkassounternehmen ist die Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) ein Qualitätsmerkmal. Laut BDIU ‚unterliegen die BDIU-Mitgliedsunternehmen dauerhaft einer strengen, freiwilligen Selbstkontrolle durch den Verband. Diese Kontrolle geht weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen an Inkassodienstleister hinaus. Die Mitgliedsunternehmen des BDIU beweisen so, dass sie Inkasso in Verantwortung für die Belange der Gläubiger und der Schuldner auszuüben bereit sind‘.“</p>
<h4><strong>Rechtsdienstleister ausgesucht — und nun?</strong></h4>
<p>„Die Beauftragung ist in der Regel unkomplizierter als mancher denken mag. Die Suche nach dem geeigneten Rechtsdienstleister war da wahrscheinlich der schwierigere Teil. Ein seriöser Rechtsdienstleister wird die Vorgehensweise noch einmal erläutern und die für den Forderungseinzug benötigten Unterlagen einfordern. Anhand dieser Unterlagen kann auch eine Rechts- und Plausibilitätsprüfung durchgeführt werden. Eine vollständige und gute schriftliche Dokumentation aller, die Forderung betreffender Geschäftsvorgänge ist dabei enorm hilfreich (leider aber nicht immer gegeben).“</p>
<h4><strong>Vertrauen und unter Umständen auch Geduld gefragt</strong></h4>
<p>„Wer eine Forderung an einen Rechtsdienstleister abgegeben hat, kann sich wieder ganz dem eigentlichen Kerngeschäft seines Unternehmens widmen. Vertrauen in die Arbeit des Dienstleisters ist dabei wichtig und auch, etwas Geduld aufzubringen. Ein Hexenwerk zu vollbringen, vermag keiner. Ein seriöser Rechtsdienstleister wird alles tun, um die Forderung für den Mandanten zu realisieren. Obwohl, und hier spreche ich jetzt für die BREMER INKASSO GmbH, wir etwa 70 Prozent der Inkassoaufträge schon vorgerichtlich zum Erfolg führen können und es uns ebenso gelingt, etwa die Hälfte der im gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren titulierten Forderungen zu realisieren, gibt es leider dennoch auch die aussichtslosen Fälle. Oder die, die aussichtslos zu sein scheinen. Mit einem solchen wurden wir vor ein paar Jahren betraut. Alle Wege schienen im Nichts zu enden. Letztlich führten aber Durchhaltevermögen und Kompetenz seitens unserer Volljuristen und nicht zuletzt die Geduld unseres Mandanten (über fast vier Jahre!) und sein Vertrauen in unsere Arbeit doch noch zum Erfolg.“</p>
<h4><strong>Scheinbar aussichtsloser Fall</strong></h4>
<p>„Eigentlich sind uns als Experten im Vollstreckungsrecht alle Tricks und Kniffe von Schuldnern hinlänglich bekannt. Dachten wir zumindest. An einem Schuldner, der bei einem unserer Mandanten aus dem Sanitärgroßhandel mit rund 56.000 EUR ‚in der Kreide‘ stand und sich standhaft weigerte, die Schuld zu begleichen, hätten wir uns aber fast vergeblich die Zähne ausgebissen. Aber eben nur fast!</p>
<p>Anfangs wurde seitens des Schuldners sogar die Zustimmung zum Geschäft bestritten. Erst eine Zeugenbefragung und ein Schriftgutachten führten dazu, dass ein Gericht unserem Mandanten Recht gab. Also alles gut? Nein! Der Schuldner gab im Jahr 2019 die Vermögensauskunft (früher: Offenbarungseid) ab. Demnach besaß der Schuldner absolut keine pfändbaren Werte. Alles vergeblich? Es schien so, denn: Auch eine direkte Vollstreckung in den Grundbesitz kam nicht in Frage. Der Schuldner hatte nur ein Dauerwohnrecht, das ihm seine Ehefrau eingeräumt hatte. Ende der Fahnenstange? Noch wurde nicht aufgegeben und genauer hingeguckt. Wir konnten feststellen, dass der Schuldner seiner Frau seinen Eigentumsanteil übertragen hatte. Das jedoch erst, nachdem er das Geschäft mit unserem Mandanten getätigt hatte. Bis Juli 2018 war der Schuldner Miteigentümer der Immobilie! Daraufhin wurde eine Nachbesserung der Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher beantragt, um die näheren Umstände der Eigentumsübertragung klären zu können.</p>
<p>Dem jedoch kam der Schuldner zuvor und beglich die gesamte Forderung zzgl. der über die Jahre angefallen Zinsen und Gerichtskosten — rund 80.000 EUR.</p>
<p>Wir konnten für unseren Mandanten somit 100 Prozent seiner Forderung realisieren. Die entstandenen Kosten zahlte der Schuldner. Dies war auch für uns ein schöner Erfolg, denn: Im Falle eines Nichterfolges hätten wir dem Mandanten lediglich eine Nichterfolgspauschale von max. 100 EUR zzgl. barer Auslagen als ‚Honorar‘ in Rechnung gestellt. Am Ende wurde alles gut. Und als es noch nicht gut war, war es (zum Glück aller) noch nicht das Ende. Hier haben sich Hartnäckigkeit, Kompetenz und Geduld ausgezahlt!“</p>
<h4>Fazit</h4>
<p>„Jedem Unternehmer besonders aus den Bereichen Großhandel, Fachhandel, Handwerk oder aus Bereichen, wo es schnell um größere Summen geht, kann ich nur raten, sich rechtzeitig einen guten Rechtsdienstleister zu suchen, der, sollten Kunden auf betriebliche Mahnungen nicht reagieren, schnell und kompetent reagieren kann. Auch wenn Rechtsdienstleister nicht in jedem Fall das ‚Kind noch am Kragen zu fassen kriegen, das in den Brunnen zu fallen droht‘, wie im geschilderten Fall, so bietet ihre Kompetenz doch eine gute Chance auf ‚Ende gut, alles gut‘.“</p>
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		<title>Schuldner (hat sich) verzogen — Gläubiger können dennoch etwas tun</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Apr 2021 13:57:06 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Wohl jeder Unternehmer freut sich, wenn ein Geschäft zur Zufriedenheit beider Seiten abgeschlossen wurde und die Rechnung auf den Weg gebracht werden kann. Umso größer und verständlicher ist dann der Ärger, wenn sie ein paar Tage später mit dem gestempelten Zurück-Vermerk der Post: „Empfänger/Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln“...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wohl jeder Unternehmer freut sich, wenn ein Geschäft zur Zufriedenheit beider Seiten abgeschlossen wurde und die Rechnung auf den Weg gebracht werden kann. Umso größer und verständlicher ist dann der Ärger, wenn sie ein paar Tage später mit dem gestempelten Zurück-Vermerk der Post: „Empfänger/Firma unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln“ wieder im eigenen Briefkasten landet. „Wenn dann auch alle Versuche scheitern, den Kunden wenigstens telefonisch zu erreichen, ist nach meiner Erfahrung die Ratlosigkeit bei vielen Unternehmern groß, ob und wie man den Schuldner dennoch aufspüren kann“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH.</p>
<p>„Da es viele Möglichkeiten gibt, eine aktuelle Anschrift zu ermitteln, wäre mein Rat, umgehend tätig zu werden und besagte Möglichkeiten erst einmal auszuschöpfen, bevor man als Unternehmer die Flinte zu früh ins Korn wirft. Der wohl naheliegendste Versuch, den Schuldner ausfindig zu machen, erfolgt bei den meisten Unternehmen erst einmal automatisch über das Internet. Geben die Homepage des Schuldners oder eventuelle ‚Auftritte‘ in den sozialen Netzwerken noch wichtige Informationen zu seinem Unternehmen bzw. zu seiner Person preis? Hat diese erste Suche nichts Neues ergeben, gilt es schleunigst weitere Schritte einzuleiten.“</p>
<h4><strong>Rechtsdienstleister einschalten</strong></h4>
<p>„Da die Erfahrung lehrt, dass bei unbezahlten Rechnungen die Nerven schnell blank liegen und erst recht, wenn die Rechnung noch nicht einmal zugestellt werden kann, ist die Beauftragung eines Rechtsdienstleisters ein erster möglicher Weg. Für einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen gehört die Recherche unter Inanspruchnahme der verschiedensten Dienste und Ämter (nachfolgend erläutert) zur Alltagsroutine. Mit der Beauftragung eines Rechtsdienstleisters lassen sich Zeit und Nerven sparen, und man erhält eine erste Einschätzung der realistischen Möglichkeiten, einen Schuldner ausfindig zu machen. Gestaltet sich so eine erste Prognose positiv, sollte der Rechtsdienstleister mit der <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/wenn-der-schuldner-einen-neuen-namen-hat/" target="_blank" rel="noopener">Ermittlung des Schuldners</a> beauftragt werden. Neben der routinemäßigen Ermittlung sind Rechtsdienstleister dann auch in der Lage, die von den unterschiedlichsten Behörden und Stellen erhaltenen Daten richtig auszuwerten. Aus den Abfrageergebnissen lässt sich dann das weitere, sinnvolle Vorgehen für den Mandanten ableiten.“</p>
<h4><strong>Wer als Gläubiger lieber selbst tätig werden möchte, sollte folgende Schritte gehen:</strong></h4>
<p><strong><em>Gewerbeanfrage stellen</em></strong></p>
<p>„Da einem Unternehmer bei einem gewerblichen Kunden nur selten dessen private Adresse bekannt ist, sollte eine Anfrage beim Gewerbeamt gestellt werden. Denn, auch wenn sich der Schuldner nicht mehr in seinen Geschäftsräumen aufhalten sollte, kann es durchaus sein, dass er unter seiner Privatanschrift noch anzutreffen ist. Über diese gibt eventuell die Gewerbeanfrage einen Hinweis. Für eine Gewerbeanfrage ist eine Gebühr zu entrichten.“</p>
<p><strong><em>Anfordern eines Handelsregisterauszugs</em></strong></p>
<p>„Ist das schuldnerische Unternehmen eines, welches im Handelsregister vermerkt ist, ergibt sich daraus auch die Geschäftsanschrift. Es kann dann versucht werden, die Rechnung an die im Handelsregister vermerkte Adresse zustellen zu lassen. Sollte dort eine Zustellung nicht erfolgreich sein, kann ggf. unter der Privatadresse des eingetragenen Geschäftsführers eine Zustellung veranlasst werden. Der Handelsregisterauszug kann z. B. beim Handelsregister online eingesehen werden oder beim Amtsgericht angefordert werden. Bis auf die Firmenrecherche und den Abruf von Veröffentlichungen fallen für alle anderen Abrufe Kosten an. Darauf wird dann aber jeweils gesondert hingewiesen.“</p>
<p><em><strong>Einwohnermeldeamt – Anfrage bei Privatpersonen</strong></em></p>
<p>„Ist man persönlich mit der Onlinesuche o. ä. nicht weitergekommen, kann bei schuldnerischen Privatpersonen eine kostenpflichtige Anfrage beim jeweiligen Einwohnermeldeamt der Stadt ein nächster Schritt sein. Die Kosten richten sich nach dem Auskunftsaufwand.“</p>
<p><em><strong>Einschaltung eines Ermittlungsdienstes</strong></em></p>
<p>„Wenn Schuldner ihre ‚sieben Sachen‘ packen, ihr bisheriges Zuhause verlassen und z. B. bei Freunden oder Bekannten ‚unterkriechen‘, dann melden sie sich, so unsere Erfahrung, in der Regel nicht um und bleiben weiter unter der bisherigen Meldeadresse gemeldet. Häufig wird die Post nach wie vor an die offiziell bekannte Meldeadresse zugestellt und stapelt sich im Briefkasten, weil der Schuldner sie einfach nicht abholt. Das wiederum kann u. U. lange so gehen, wenn keinerlei Mitteilung darüber erfolgt, dass der Aufenthaltsort des Empfängers nicht mehr mit seiner Meldeadresse übereinstimmt. Nicht selten herrscht diesbezüglich nach unserer Erfahrung im Umfeld solcher Schuldner eine gewisse Nachlässigkeit bis hin zum bewussten ‚Decken‘ des Schuldners durch ‚Schweigen‘. Die in der Regel recht kostengünstige Einschaltung eines Ermittlungsdienstes kann hier angeraten sein. Die vom Ermittlungsdienst durchgeführten Datenbankabfragen sowie Recherchen im Umfeld des Schuldners führen nicht selten schneller als erwartet zu einem Auffinden des Schuldners. Ebenso kommt auf diesem Wege mitunter auch zutage, wie der Schuldner seinen Lebensunterhalt bestreitet.“</p>
<p><em><strong>Ununterbrochene Datenbankabfrage</strong></em></p>
<p>„Haben alle bisher aufgeführten Wege leider doch nicht ‚nach Rom geführt‘, ist man so zu keinem positiven Suchergebnis gekommen, gibt es eine weitere Möglichkeit, einen Schuldner ausfindig zu machen. Hierfür kann eine permanente Datenbankabfrage in Auftrag gegeben werden. Dabei wird alles, angefangen bei dem Namen, was über den Schuldner an Daten bekannt ist, mittels der unterschiedlichsten Datenbanken überwacht. Die betreffende Person durchläuft dabei mehrmals in der Woche einen Bestand von mehreren Millionen ermittelter Personen. Besagter Bestand wird zudem permanent mit anderen Datenbanken wie etwa externen Umzugs-, Adress- und Auskunftei-Datenbanken abgeglichen. Sobald es im Leben des Schuldners ein Ereignis gibt, das mit der Einspeisung von Daten in eine dieser Datenbanken verbunden ist, wie z. B. die An- oder Ummeldung eines Autos, reagiert das System und ermöglicht das Aufspüren des Schuldners. Der gewünschte Überwachungszeitraum ist frei bestimmbar, die dafür anfallenden Kosten variieren daher. Bei uns z. B. entstehen sie bei dieser Art des Vorgehens lediglich für den Fall, dass der Schuldner tatsächlich ermittelt werden konnte.“</p>
<p><em><strong>Einholen einer Wirtschaftsauskunft</strong></em></p>
<p>„Es gibt eine Vielzahl von Unternehmen, die Wirtschafts-Auskünfte sowohl zu Privatpersonen als auch zu Unternehmen anbieten. Eine Wirtschaftsauskunftei, die in Deutschland wohl jeder kennt (und manche vielleicht auch fürchten), ist die SCHUFA (inzwischen verselbständigte Kurzform von ‚Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung‘) genannt. Bei der SCHUFA kann die Kreditwürdigkeit privater Schuldner abgefragt werden. Das Abfragevolumen sowie die unterschiedlichen gewünschten Abfragemerkmale bestimmen die Höhe der dafür zum Ansatz gebrachten Gebühren. Für Rechtsdienstleister wie Anwälte oder Inkassounternehmen ist die Zusammenarbeit mit Wirtschaftsauskunfteien, die sowohl Auskünfte zu Privatpersonen als auch zu Unternehmen vorhalten, unerlässlich. Unser Partner für derlei Auskünfte ist z. B. die Bremer Wirtschaftsinformationen GmbH. Nicht selten sind den besagten Unternehmen z. B. neuste Anschriften schon bekannt, so dass eine kurze Online-Abfrage dort bereits zum Erfolg führt.“</p>
<p>„Ab und an hört man den Spruch ‚Wer aufgibt, hat schon verloren‘. Nicht immer muss Aufgeben mit Resignation zu tun haben. Es kann auch eine bewusste, wohl durchdachte Entscheidung dahinterstecken. Das kann z. B. dann der Fall sein, wenn eindeutig sicher ist, dass man durch weitere Recherche-, Mahn- oder gar Gerichtskosten nur gutes dem schlechten Geld hinterherwerfen würde, wenn also bei einem Schuldner definitiv nichts zu holen ist oder dieser sich ‚erfolgreich verzogen‘ hat. Bis ein Gläubiger aber zu so einer Entscheidung kommt, kommen muss, sollte er m. E. schon allein aus Respekt vor seiner eigenen Leistung und Arbeit die genannten Möglichkeiten ausschöpfen. Die Beauftragung eines Rechtsdienstleisters ist eine davon – und erfahrungsgemäß nicht die schlechteste.“</p>
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