<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Neuerungen Archive - Mittelstand in Bayern</title>
	<atom:link href="https://www.mittelstandinbayern.de/tag/neuerungen/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.mittelstandinbayern.de/tag/neuerungen/</link>
	<description>Magazin für Wirtschaft &#38; Politik in Bayern, Deutschland und der Welt seit 2012 - Google NEWS gelistet</description>
	<lastBuildDate>Tue, 24 Oct 2023 09:57:14 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	

<image>
	<url>https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2022/09/cropped-mib_logo_kurz-32x32.png</url>
	<title>Neuerungen Archive - Mittelstand in Bayern</title>
	<link>https://www.mittelstandinbayern.de/tag/neuerungen/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Im Unternehmen: Welche Änderungen ergeben sich 2020?</title>
		<link>https://www.mittelstandinbayern.de/im-unternehmen-welche-aenderungen-ergeben-sich-2020/</link>
					<comments>https://www.mittelstandinbayern.de/im-unternehmen-welche-aenderungen-ergeben-sich-2020/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[webmaster MIB]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Jan 2020 15:18:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[NEWS DEUTSCHLAND]]></category>
		<category><![CDATA[2020]]></category>
		<category><![CDATA[Mindestlohn]]></category>
		<category><![CDATA[Neuerungen]]></category>
		<category><![CDATA[unternehmen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.mittelstandinbayern.de/?p=12206</guid>

					<description><![CDATA[Mit Beginn jedes neuen Jahres gehen zahlreiche rechtliche Änderungen für Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer einher. Verschaffen Sie sich auch für das Jahr 2020 einen Überblick über das, was auf Sie zukommt. Nicht nur die Kassenbonpflicht und ein Plastiktütenverbot, sondern auch die folgenden Anpassungen beim Mindestlohn, den Sozialversicherungsbeiträgen und bei der...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Beginn jedes neuen Jahres gehen zahlreiche rechtliche Änderungen für Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer einher. Verschaffen Sie sich auch für das Jahr 2020 einen Überblick über das, was auf Sie zukommt. Nicht nur die <a href="https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/neues-gesetz-baecker-sehen-sich-in-kritik-an-kassenbonpflicht-bestaetigt/25388822.html?ticket=ST-45598808-RezMeTOlCxYflfGlnCVQ-ap2" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Kassenbonpflicht</a> und ein <a href="https://www.bmu.de/faqs/plastiktueten-verbot/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Plastiktütenverbot</a>, sondern auch die folgenden Anpassungen beim Mindestlohn, den Sozialversicherungsbeiträgen und bei der Meisterpflicht ergeben sich dieses Jahr:</p>
<p><strong>Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung</strong></p>
<p>Der gesetzliche <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/ihk-zollverwaltung-stiftet-neue-verwirrrung-beim-mindestlohn/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Mindestlohn</a> steigt auf 9,35 Euro brutto pro Stunde – statt bisher 9,19 Euro. Auch viele Branchenmindestlöhne steigen, zum Beispiel im Elektrohandwerk, im Dachdeckerhandwerk oder in der Pflegebranche. Die Änderung betrifft auch studentische Beschäftigte. Außerdem bekommen Auszubildende seit dem 1. Januar 2020 eine Mindestvergütung. Arbeitgeber müssen ihnen im ersten Ausbildungsjahr mindestens 515 Euro pro Monat zahlen, 2021 steigt dieser Betrag auf 550 Euro, 2022 auf 585 Euro und 2023 auf 620 Euro. Zudem erhöht sich die Mindestvergütung im zweiten Ausbildungsjahr um 18 Prozent, im dritten um 35 Prozent und im vierten um 40 Prozent. Eine Ausnahme gilt, wenn Arbeitgeber und Gewerkschaften für einzelne Branchen eigene Vereinbarungen treffen.</p>
<p><strong>Veränderte Freigrenzen und -beträge</strong></p>
<p>Bislang galt als Kleinunternehmer, wer im Vorjahr nicht mehr als 17.500 Umsatz gemacht hat. Diese Grenze wurde zum 01. Januar 2020 auf 22.000 Euro erhöht. Seit diesem Jahr gilt für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung außerdem eine neue Einkommensgrenze. Der Beitrag bemisst sich dann bis zu einem Höchstbetrag von 6.900 Euro im Monat in den alten und 6.450 Euro in den neuen Bundesländern. In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze ab 2020 auf jährlich 56.250 Euro (4.687,50 Euro im Monat). Die Versicherungspflichtgrenze steigt auf jährlich 62.550 Euro (5.212,50 Euro im Monat). Bei Betriebsrenten gilt seit dem 1. Januar ein Freibetrag von 159,25 Euro für die Krankenkassenbeiträge. Bieten Unternehmer ihren Angestellten besondere Gesundheitsleistungen an oder bezuschussen diese, erhalten sie dafür einen steuerlichen Freibetrag. Dieser steigt 2020 von 500 auf 600 Euro pro Arbeitnehmer und Jahr.</p>
<p><strong>Änderungen bei Sozialversicherungsbeiträgen</strong></p>
<p>Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sank zum 1. Januar um 0,1 Punkte auf 2,4 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben, stieg hingegen von 0,9 auf 1,1 Prozent.</p>
<p><strong>Steuerliche Änderungen</strong></p>
<p>Bislang durften Arbeitgeber bei kurzfristig Beschäftigten immer dann eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent ansetzen, wenn der durchschnittliche Arbeitslohn pro Arbeitstag 72 Euro nicht überstieg. Dieser Grenzbetrag erhöht sich nun auf 120 Euro. Zudem dürfen Arbeitgeber ab diesem Jahr die Kosten für Fahrkarten ihrer Angestellten immer pauschal mit 25 Prozent versteuern. Diese Regelung gilt für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr.</p>
<p>Gewährt ein Arbeitgeber seinen Angestellten Weiterbildungen, blieben die Leistungen bislang nur dann steuerfrei, wenn sie arbeitsplatzbezogen waren. Künftig sind Weiterbildungen auch dann von der Lohnsteuer befreit, wenn sie lediglich „die Beschäftigungsfähigkeit des Arbeitnehmers verbessern“ – wie etwa bei Sprach- oder Computerkursen.</p>
<p><strong>Rückkehr zur Meisterpflicht</strong></p>
<p>Seit dem 01. Januar 2020 gilt für insgesamt zwölf Gewerke wieder die Meisterpflicht. Durch eine Änderung der Handwerksordnung dürfen beispielsweise Fliesenleger oder Raumausstatter nur mit einem Meistertitel ihr Handwerk selbstständig ausüben. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und sollen einen Bestandsschutz erhalten.</p>
<p><strong>Fachkräfte dürfen einfacher einwandern</strong></p>
<p>Bislang durften Fachkräfte ohne Hochschulabschluss, die aus Drittstaaten stammen, nur in Deutschland arbeiten, wenn sie in einem Engpassberuf tätig werden – etwa in der Altenpflege. Ab März 2020 dürfen das alle Fachkräfte – egal, welchen Beruf sie ausüben. Vorausgesetzt, sie haben eine Jobzusage, einen dafür anerkannten Berufsabschluss und Sprachkenntnisse. Weitere Änderung laut Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Nicht mehr nur Akademiker dürfen ohne Jobzusage nach Deutschland einreisen, sondern auch Fachkräfte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung.</p>
<p><strong>Höhere Stromkosten</strong></p>
<p>Abschließend müssen sich Stromkunden in Deutschland auch 2020 auf höhere Energiekosten einstellen. Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll dieses Jahr um 5,5 Prozent auf 6,756 Cent je Kilowattstunde steigen.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.mittelstandinbayern.de/im-unternehmen-welche-aenderungen-ergeben-sich-2020/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Geschäftsreisen 2019: Neuerungen und Trends</title>
		<link>https://www.mittelstandinbayern.de/geschaeftsreisen-2019-neuerungen-und-trends/</link>
					<comments>https://www.mittelstandinbayern.de/geschaeftsreisen-2019-neuerungen-und-trends/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[webmaster MIB]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 14 Jan 2019 09:27:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[LEBEN & ARBEITEN]]></category>
		<category><![CDATA[2019]]></category>
		<category><![CDATA[Geschäftsreisen]]></category>
		<category><![CDATA[Neuerungen]]></category>
		<category><![CDATA[Trends]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.mittelstandinbayern.de/?p=10410</guid>

					<description><![CDATA[Im neuen Jahr gibt es neben Neuerungen und Veränderungen, die Auswirkungen auf Planung, Durchführung und Abrechnung von Geschäftsreisen haben, auch Trends, die man kennen sollte. Im Folgendem stellt der Geschäftsreise-Experte Comtravo die wichtigsten Veränderungen und Trends vor. 1. Neue Verpflegungspauschalen Die Spesensätze werden jährlich vom Bundesministerium angepasst. Für 2019 werden...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im neuen Jahr gibt es neben Neuerungen und Veränderungen, die Auswirkungen auf Planung, Durchführung und Abrechnung von <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/incentive-reisen-intensiv-nutzen-ein-vorteil-fuer-den-weiteren-aufstieg-bayerischer-unternehmen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Geschäftsreisen</a> haben, auch Trends, die man kennen sollte. Im Folgendem stellt der Geschäftsreise-Experte Comtravo die wichtigsten Veränderungen und Trends vor.</p>
<p><strong>1. Neue Verpflegungspauschalen</strong></p>
<p>Die Spesensätze werden jährlich vom Bundesministerium angepasst. Für 2019 werden in 33 Ländern geänderte Beträge eingeführt. In einigen Staaten oder Städten wurde nur die Übernachtungspauschale verändert, und in manchen Ländern bezieht sich die Änderung nicht auf das gesamte Land, sondern nur auf bestimmte Großstädte bzw. Regionen. In Europa gibt es neue Regelungen für Österreich, Polen, Spanien und Griechenland. Eine Übersicht über alle Neuerungen bietet das Bundesministerium unter folgendem ​Link​.</p>
<p><strong>2. Höhere Kosten</strong></p>
<p>2019 werden die Ausgaben für Geschäftsreisen steigen. Dies ist auf weltweit steigende Preise, aufgrund von höherer Nachfrage und steigender Ölpreise zurückzuführen. Bei Hotelpreisen ist eine Steigerung von 3,7 % zu erwarten, bei Flugtarifen ist mit 2,6 % Steigerung zu rechnen. Um die Kosten möglichst auf Vorjahresniveau zu halten, empfiehlt es sich, langfristiger zu planen und Optionen zu vergleichen.</p>
<p><strong>3. Streckenarbeiten bei der Deutschen Bahn</strong></p>
<p>Die Deutsche Bahn beginnt im nächsten Jahr mit umfassenden Sanierungsarbeiten, die sich über die kommenden fünf Jahre erstrecken. Im Juni 2019 geht es mit dem Teilabschnitt Hannover-Göttingen los. ​Für Reisende auf der Strecke bedeutet das langsamere Zugverbindungen und Verzögerungen von etwa 30 bis 45 Minuten. Zudem kommt es zu ​Kapazitätsbeschränkungen zwischen Hamburg bzw. Berlin und Frankfurt sowie Hamburg und München. Gegebenenfalls ist es sinnvoller, auf diesen Strecken auf Auto oder Flugzeug auszuweichen, um unnötige Verspätungen zu vermeiden.</p>
<p><strong>4. Im Trend: Sharing Economy</strong></p>
<p>Der Trend der Sharing Economy, zu denen Dienste wie Uber, Car2go, Flinkster, Airbnb und Wunderflats zählen, ist im Geschäftsreisebereich angekommen und wird auch 2019 weiterhin ein Thema sein.</p>
<p>Vor allem im Transportbereich zeigt sich dies deutlich: Eine Umfrage von FreshBooks ergab, dass 2014 das Verhältnis zwischen Taxi und Uber unter Kleinunternehmern bei 3:1 lag. Im Jahr 2017 hat es sich dann zu 1:3 gedreht. Auch bei Unterkunftsangeboten wie Airbnb ist die Zahl bei Kleinunternehmern in den letzten Jahren ebenfalls gestiegen, wenn auch weniger stark – 2014 war das Verhältnis Hotel zu Airbnb bei 16:1. 2017 dann schon bei 6:1.</p>
<p>Noch stehen Bonusprogramme und spezielle Firmenrichtlinien oft einer Nutzung von Sharing-Diensten, aufgrund von Sicherheits- und versicherungsrechtlichen Bedenken, im Wege. Jedoch wird auf beiden Seiten daran gearbeitet, diese Hürden zu überwinden, denn Nachhaltigkeit ist auch im Geschäftsreisebereich ein wichtiger Aspekt.</p>
<p><strong>5. Beliebt: Komplettservice</strong></p>
<p>Ein weiterer Trend, der 2019 zu erwarten ist, sind die sogenannten Komplettservice-Angebote. Neben dem klassischen Service vom normalen Buchen und Verwalten einer Reise fordern Unternehmen immer häufiger eine Rund-um- und Komplettbetreuung. Komplettservice bedeutet in diesem Fall neben der Reiseplanung auch Visum-Support, Check-in-Unterstützung und Taxi-Buchungen.</p>
<p><strong>6. Abrechnung leicht gemacht</strong></p>
<p>Digitalisierung ist hier das Schlagwort. Mit smarten Abrechnungs-Tools, wie z. B. Expensify, lässt sich viel Zeit spar​en. Statt alle Belege zu sammeln und dann einzuscannen oder gesammelt an die nächste Abteilung zu geben, kann man die Belege einfach direkt mit dem Handy fotografieren und hochladen. Automatisiertes Ausgaben-Management erleichtert die Reise und bedeutet weniger Aufwand. Die nächste Stufe der Automatisierung ist die Nutzung eines Tools und Services, das die Zahlung durch Kostenübernahme komplett übernimmt. Hotel- und Transportkosten werden über einen Anbieter gezahlt.</p>
<p><strong>Über Comtravo</strong></p>
<p>Bei Comtravo kann man nicht nur im eigenen Buchungsportal seine Geschäftsreisen buchen, sondern auch mit einer Textnachricht, beispielsweise per E-Mail. Comtravo wandelt die Textanfrage durch NLP (Natural Language Processing) in strukturierte Daten um und liefert basierend auf zuvor angegebenen Präferenzen sowie dem bisherigen Buchungsverhalten die besten Reiseoptionen. Die gewünschte Option wird mit einem Klick gebucht. Die Abrechnung erfolgt direkt über das Unternehmen, sodass keine Belege gesammelt werden müssen.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.mittelstandinbayern.de/geschaeftsreisen-2019-neuerungen-und-trends/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
