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	<title>Überbrückungshilfe Archive - Mittelstand in Bayern</title>
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	<description>Magazin für Wirtschaft &#38; Politik in Bayern, Deutschland und der Welt seit 2012 - Google NEWS gelistet</description>
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	<title>Überbrückungshilfe Archive - Mittelstand in Bayern</title>
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		<title>Überbrückungshilfe III und Neustarthilfen für Soloselbständige laufen an</title>
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		<pubDate>Tue, 16 Feb 2021 12:54:14 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[corona]]></category>
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					<description><![CDATA[Die bereits vor Wochen angekündigten Hilfsgelder aus dem Programm der Überbrückungshilfe III fließen bald. Damit sollen die zahlreichen angeschlagenen Unternehmen und Selbständige in den von pandemiebedingten Schließungen betroffenen Branchen unterstützt werden. Noch im Februar sollen die ersten Abschlagszahlungen aus dem Programm geleistet werden. Bisherige Hilfen kommen nur schleppend an Bisher...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die bereits vor Wochen angekündigten Hilfsgelder aus dem Programm der Überbrückungshilfe III fließen bald. Damit sollen die zahlreichen angeschlagenen Unternehmen und <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/selbststaendigkeit-wichtige-faktoren/" target="_blank" rel="noopener">Selbständige</a> in den von pandemiebedingten Schließungen betroffenen Branchen unterstützt werden. Noch im Februar sollen die ersten Abschlagszahlungen aus dem Programm geleistet werden.</p>
<h3><strong>Bisherige Hilfen kommen nur schleppend an</strong></h3>
<p>Bisher kamen zugesagte Hilfsgelder wie die November- und Dezemberhilfen bei den Unternehmen nur schleppend an: Bei den Hilfen für November und Dezember wurden bislang sechs Milliarden Euro an Abschlagszahlungen und regulären Auszahlungen überwiesen. Doch 15 Milliarden Euro hatte die Bundesregierung ursprünglich allein für die Novemberhilfe bereitgestellt.</p>
<h3><strong>Beantragung seit 10. Februar möglich</strong></h3>
<p>Die Überbrückungshilfe III sieht nun Ausgleichszahlungen für Fixkosten in den Monaten bis Juni 2021 vor, wenn die Unternehmen Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent vorweisen können. Anträge für die dritte Phase der Überbrückungshilfe können bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Die Antragstellung ist seit dem 10. Februar 2021 möglich und noch bis zum Ende des Monats sollen Abschlagszahlungen gewährt werden. Die Bewilligung im regulären Verfahren startet voraussichtlich im März 2021. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen. Die Schwelle für Großunternehmen solle aber demnächst wegfallen, meinte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU), nach dem heutigen Wirtschaftsgipfel. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet &#8211; maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen). Die Antragstellung erfolgt durch prüfende Dritte wie Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer.</p>
<h3><strong>Neustarthilfe: bis zu 7.500 Euro für Selbständige</strong></h3>
<p>Mit der Überbrückungshilfe III ist auch ein <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/unternehmerlohn-kommt-5-000-euro-bis-juni-2021/" target="_blank" rel="noopener">Hilfsprogramm für Soloselbständige</a> verbunden: Die Beantragung der sogenannten Neustarthilfen soll laut Bundesfinanzministerium ab sofort ebenfalls möglich sein. Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Die Förderhöhe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes in 2019, maximal aber 7.500 Euro. Eine gleichzeitige Antragstellung für eine Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III ist nicht möglich. Der Antrag kann direkt gestellt werden. Die Auszahlung der Neustarthilfe soll bereits wenige Tage nach der Antragstellung erfolgen. Anträge für die Überbrückungshilfe und die Neustarthilfe können <a href="https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html" target="_blank" rel="noopener">hier</a> online gestellt werden.</p>
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		<title>Coronahilfen für große Unternehmen genehmigt </title>
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		<dc:creator><![CDATA[webmaster MIB]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Jan 2021 09:48:05 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[News Bayern]]></category>
		<category><![CDATA[hilfsprogramm]]></category>
		<category><![CDATA[novemberhilfen extra]]></category>
		<category><![CDATA[Überbrückungshilfe]]></category>
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					<description><![CDATA[Am vergangenen Donnerstagabend genehmigte die EU-Kommission Beihilfen für Unternehmen, die für die Monate November und Dezember im Rahmen der Novemberhilfen beihilferechtliche Förderungen von über vier Millionen Euro pro Unternehmen beantragt haben. Diese &#8222;November- bzw. Dezemberhilfen Extra&#8220; sorgen dafür, dass sich nun auch größere mittelständische Unternehmen finanzielle Hilfe im noch anhaltenden „Lockdown“ sichern können.   Direkt nach der verkündeten Genehmigung äußerte...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span data-contrast="auto">Am vergangenen </span><span data-contrast="auto">Donnerstagabend g</span><span data-contrast="auto">enehmigte die</span><span data-contrast="auto"> EU-Kommission Beihilfen</span><span data-contrast="auto"> </span><span data-contrast="auto">für Unternehmen</span><span data-contrast="auto">, die für die Monate </span><span data-contrast="auto">November und Dezember im Rahmen der Novemberhilfen </span><span data-contrast="auto">beihilferechtliche </span><span data-contrast="auto">Förderungen von über vier</span><span data-contrast="auto"> Millionen Euro pro Unternehmen beantragt h</span><span data-contrast="auto">aben. </span><span data-contrast="auto">Diese &#8222;</span><span data-contrast="auto"><a href="https://www.mittelstandinbayern.de/corona-novemberhilfen-abschlagszahlungen-sollen-noch-im-november-kommen/" target="_blank" rel="noopener">November- bzw. Dezemberhilfen</a> Extra&#8220;</span><span data-contrast="auto"> sorg</span><span data-contrast="auto">en</span><span data-contrast="auto"> dafür, dass sich nun auch größere mittelständische Unternehmen finanzielle Hilfe im noch anhaltenden </span><span data-contrast="auto">„</span><span data-contrast="auto">Lock</span><span data-contrast="auto">d</span><span data-contrast="auto">own</span><span data-contrast="auto">“</span><span data-contrast="auto"> sichern können</span><span data-contrast="auto">. </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335551550&quot;:6,&quot;335551620&quot;:6,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:259}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Direkt nach der verkündeten Genehmigung äußerte sich Bundeswirtschaftsminister Altmaie</span><span data-contrast="auto">r</span><span data-contrast="auto">: „Ich begrüße die Entscheidung der EU-Kommission ausdrücklich. Damit sind außerordentliche Wirtschaftshilfen auch von über 4 Millionen Euro beihilferechtlich möglich. Das ist ein wichtiges Signal für Unternehmen und Beschäftigte und dringend notwendig, um die Substanz unserer Wirtschaft zu erhalten.“</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335551550&quot;:6,&quot;335551620&quot;:6,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:259}"> </span></p>
<h4><b><span data-contrast="auto">Mehr als nur </span></b><b><span data-contrast="auto">eine finanzielle Erleichterung </span></b><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335551550&quot;:6,&quot;335551620&quot;:6,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:259}"> </span></h4>
<p><span data-contrast="auto">Die </span><span data-contrast="auto">EU-</span><span data-contrast="auto">Ko</span><span data-contrast="auto">m</span><span data-contrast="auto">mission</span><span data-contrast="auto"> hat</span><span data-contrast="auto"> von den Mitgliedsstaaten die Funktion übertragen bekommen, für faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU zu sorgen.</span><span data-contrast="auto"> Aus diesem Grund müssen alle geplanten finanziellen Beihilfen</span><span data-contrast="auto">, wie die aktuellen </span><span data-contrast="auto">Coronahilfen</span><span data-contrast="auto">,</span><span data-contrast="auto"> bei ihr angemeldet („notifiziert“) und</span><span data-contrast="auto"> genehmigt worden sein. </span><span data-contrast="auto">Bislang hätten Unternehmen für</span><span data-contrast="auto"> Beihilfen v</span><span data-contrast="auto">on über vier Millionen Euro pro Unternehmen eine sogenannte </span><span data-contrast="auto">Einzeln</span><span data-contrast="auto">otifizierung</span><span data-contrast="auto"> </span><span data-contrast="auto">vornehmen müssen.</span><span data-contrast="auto"> </span><span data-contrast="auto">Durch die </span><span data-contrast="auto">von der Bundesregierung angestrebte und erzielte Genehmi</span><span data-contrast="auto">gung</span><span data-contrast="auto"> haben </span><span data-contrast="auto">nun jedoch </span><span data-contrast="auto">auch die größeren</span><span data-contrast="auto"> Unternehmen des Mittelstandes die Möglichkeit, </span><span data-contrast="auto">größere </span><span data-contrast="auto">Geld</span><span data-contrast="auto">summen</span><span data-contrast="auto"> </span><span data-contrast="auto">ohne </span><span data-contrast="auto">diese </span><span data-contrast="auto">bürokratische Hürde</span><span data-contrast="auto"> auf EU-Ebene direkt </span><span data-contrast="auto">vom Staat zu beziehen. </span><span data-contrast="auto">Zu </span><span data-contrast="auto">den profitierenden </span><span data-contrast="auto">Branchen</span><span data-contrast="auto"> </span><span data-contrast="auto">lässt sich </span><span data-contrast="auto">zum Beispiel</span><span data-contrast="auto"> die </span><span data-contrast="auto">Hotelbranche</span><span data-contrast="auto"> </span><span data-contrast="auto">zählen.</span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335551550&quot;:6,&quot;335551620&quot;:6,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:259}"> </span></p>
<h4><b><span data-contrast="auto">Bedingungen</span></b><b><span data-contrast="auto"> </span></b><b><span data-contrast="auto">der vorgesehenen Leistung</span></b><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335551550&quot;:6,&quot;335551620&quot;:6,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:259}"> </span></h4>
<p><span data-contrast="auto">Unternehmen können </span><span data-contrast="auto">die Hilfen </span><span data-contrast="auto">beziehen, solange</span><span data-contrast="auto"> </span><span data-contrast="auto">ersichtlich wird, dass der Schaden direkt durch die Maßnahmen des „Lockdown Lights“ verursacht wurde</span><span data-contrast="auto">. Eine Überförderung soll so ausgeschlossen werden </span><span data-contrast="auto">könne</span><span data-contrast="auto">n</span><span data-contrast="auto">.</span><span data-contrast="auto"> </span><span data-ccp-props="{&quot;201341983&quot;:0,&quot;335551550&quot;:6,&quot;335551620&quot;:6,&quot;335559739&quot;:160,&quot;335559740&quot;:259}"> </span></p>
<p><span data-contrast="auto">Die geplante Auszahlung der November-/Dezemberhilfen Extra ist </span><span data-contrast="auto">für </span><span data-contrast="auto">Anfang Februar vorgesehen</span><span data-contrast="auto"> und </span><span data-contrast="auto">soll,</span><span data-contrast="auto"> wie die</span><span data-contrast="auto"> zuvor beschlossenen Novemberhilfen</span><span data-contrast="auto">,</span><span data-contrast="auto"> </span><span data-contrast="auto">eine Erstattung von bis zu 75 </span><span data-contrast="auto">Prozent</span><span data-contrast="auto"> des Umsatzes im Vergleich zum Vorjahreszeitraum </span><span data-contrast="auto">beinhalten</span><span data-contrast="auto">. </span><span data-contrast="auto">Die </span><a href="https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de" target="_blank" rel="noopener"><span data-contrast="auto">IT-Platt</span><span data-contrast="auto">form der Überbrückungshilfe</span></a><span data-contrast="auto"> </span><span data-contrast="auto">soll die Antragsstellung ermöglichen. </span><span data-contrast="auto">Die regulären Novemberhilfen werden zwar seit dem 12. Januar 2021 ausgezahlt, hatten jedoch einige Zeit auf sich warten lassen, </span><span data-contrast="auto">u</span><span data-contrast="auto">nter anderem</span><span data-contrast="auto"> durch </span><span data-contrast="auto">die </span><span data-contrast="auto">erforderliche</span><span data-contrast="auto"> Genehmigung durch die EU-Kom</span><span data-contrast="auto">m</span><span data-contrast="auto">ission und auch durch die vom Bund nicht zeitig bereitgestellte Abrechnungssoftware. Ob es bei den </span><span data-contrast="auto">n</span><span data-contrast="auto">un </span><span data-contrast="auto">genehmigten</span><span data-contrast="auto"> höheren Hilfssummen</span><span data-contrast="auto"> besser laufen wird, ist abzuwarten. </span></p>
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		<title>Corona-Hilfen und EU-Vorgaben: Schleppende Prozesse verzögern Auszahlungen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[webmaster MIB]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Nov 2020 09:01:37 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[EU]]></category>
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					<description><![CDATA[Die EU-Kommission hat letzte Woche den Weg für die Überbrückungshilfe II frei gemacht, mit der die Betriebe in den Monaten September bis Dezember mit bis zu 90 Prozent ihrer Fixkosten unterstützt werden. Auch im Rahmen der Corona-Pandemie bedürfen staatliche Unterstützungsprogramme von EU-Mitgliedern der Genehmigung durch die Kommission, um nach EU-Recht...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die EU-Kommission hat letzte Woche den Weg für die Überbrückungshilfe II frei gemacht, mit der die Betriebe in den Monaten September bis Dezember mit bis zu 90 Prozent ihrer Fixkosten unterstützt werden. Auch im Rahmen der Corona-Pandemie bedürfen staatliche Unterstützungsprogramme von EU-Mitgliedern der Genehmigung durch die Kommission, um nach EU-Recht untersagte Subventionen an heimische Betriebe zu verhindern. Die Kommission hat letzten Freitag die sogenannte „Bundesregelung Fixkosten“ gebilligt, welche die Grundlage für die Genehmigung und Auszahlung der Überbrückungshilfe II darstellt. Damit können erst jetzt die Zahlungen der Überbrückungshilfe II an die Betriebe beginnen.</p>
<p><strong>Überbrückungshilfe II fließt jetzt – Anträge schon seit Oktober möglich</strong></p>
<p>Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erklärte dazu: &#8222;Jetzt kann das Geld für bayerische Unternehmen endlich fließen. Viele Firmen sind von der Coronakrise durch Umsatzausfälle schwer getroffen worden. Sie warten auf die versprochene Unterstützung. Insgesamt haben etwa 3600 bayerische Betriebe schon 100 Millionen Euro bei der im Freistaat für die Genehmigung zuständigen IHK für München und Oberbayern beantragt.&#8220; Die Anträge für die Überbrückungshilfe II können bereits seit Ende Oktober und noch bis zum 31. Dezember von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt für das betroffene Unternehmen gestellt werden.</p>
<p><strong>Überbrückungshilfe I wurde gut angenommen</strong></p>
<p>Für die vorherige Überbrückungshilfe I wurden im Freistaat bislang rund 262 Millionen Euro an rund 19.500 Antragsteller ausgezahlt. Maximal war eine Auszahlung von 150.000 Euro für drei Monate möglich. Die Überbrückungshilfe I glich Betriebskostenbelastungen in den Monaten Juni, Juli und August mit bis zu 80 Prozent aus. Über 95 Prozent der Anträge sind hier mittlerweile beschieden. Doch für die Monate September, Oktober und November wurden noch keine Hilfsgelder bewilligt – auch aufgrund der langwierigen EU-Genehmigung.</p>
<p><strong>Weitere Verzögerungen bei Novemberhilfe?</strong></p>
<p>Dabei kommt es für die Unternehmen umso mehr auf jeden einzelnen Tag an, je länger die Krise andauert. Hilfen, die erst einige Monate nach den Umsatzausfällen bewilligt werden, sind hier existenzbedrohend. Doch Zeitverzögerungen bei der Auszahlung sind aufgrund der EU-Regularien auch bei der <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/corona-novemberhilfen-abschlagszahlungen-sollen-noch-im-november-kommen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Novemberhilfe zu erwarten, dessen Auszahlung eigentlich noch diesen Monat beginnen sollte</a>. Experten sehen die Entscheidung der EU-Kommission zur Überbrückungshilfe II hierfür als hilfreich an: Durch die Genehmigung der Fixkostenbeihilfe sei auch ein wesentliches Hindernis für die Auszahlung der Novemberhilfe entfallen. Startschuss für das Antragsverfahren zur Novemberhilfe soll nun bereits der 25.11.2020 sein.</p>
<p>Nähere Informationen zur Überbrückungshilfe und zur Antragsstellung finden Sie unter www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona und <a href="https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html</a>.</p>
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		<title>Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung</title>
		<link>https://www.mittelstandinbayern.de/ueberbrueckungshilfe-geht-in-die-verlaengerung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[webmaster MIB]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Sep 2020 07:32:10 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[corona]]></category>
		<category><![CDATA[Überbrückungshilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Verlängerung]]></category>
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					<description><![CDATA[Um durch die Corona-Pandemie gefährdete Unternehmen zu unterstützen, gibt es seit Anfang Juli 2020 eine Überbrückungshilfe der Bundesregierung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben sich nun darauf geeinigt, dass das Programm in die zweite Phase geht und in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Um durch die Corona-Pandemie gefährdete Unternehmen zu unterstützen, gibt es seit Anfang Juli 2020 eine <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/corona-ueberbrueckungshilfe-fuer-kmu/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Überbrückungshilfe der Bundesregierung</a>. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben sich nun darauf geeinigt, dass das Programm in die zweite Phase geht und in den Monaten September bis Dezember fortgesetzt wird. Dabei werden die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Das Hilfsprogramm unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten. Unternehmer können je nach Höhe der Fixkosten bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten. „Die Verlängerung der Überbrückungshilfe bis zum Jahresende ist ein wichtiges Signal an die Unternehmen und Branchen, die angesichts der Corona-Pandemie um ihre wirtschaftliche Existenz kämpfen. Wir lassen die Unternehmen nicht allein“, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).</p>
<h4><strong>Änderungen am Programm</strong></h4>
<p>Das Programm steht weiterhin für Unternehmen aus allen Branchen offen. Um es noch leichter zugänglich zu machen, wurden einige Änderungen gegenüber der ersten Phase vorgenommen:</p>
<ul>
<li>Senkung und Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Während Unternehmen bisher einen Umsatzeinbruch von mindestens 60 Prozent in den Monaten April und Mai 2020 verzeichnen mussten, dürfen ab sofort Unternehmen einen Antrag stellen, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 verzeichnet haben.</li>
<li>Ersatzlose Streichung der Deckelung der Auszahlung von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro für Klein- und Kleinstunternehmen</li>
<li>Erhöhung der Fördersätze von bis zu 80 Prozent auf bis zu 90 Prozent der Fixkosten</li>
<li>Erhöhung der Personalkostenpauschale der förderfähigen Kosten von 10 Prozent auf 20 Prozent</li>
<li>Möglichkeit der Nachzahlung oder Rückforderung bei der Schlussabrechnung</li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<h4><strong>Weiterhin digitalisiertes Verfahren</strong></h4>
<p>Wie schon das laufende Programm, wird auch das neue in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet werden können. „Mit dem vollständig digitalisierten Verfahren erleichtern wir den Zugang zum Antrag – ohne Ausdruck, ohne Postversand, ohne Amtsbesuch. Die Digitalisierung der Verwaltung ist ein wichtiger Baustein, wie wir diese Krisensituation meistern können“, teilt Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) mit.</p>
<p>Die Antragstellung erfolgt auch in der zweiten Phase über einen „prüfenden Dritten“, wie z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer oder Rechtsanwalt. Dank dieser Vorprüfung können die Anträge schnell bearbeitet und die Hilfen schnell ausgezahlt werden. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.</p>
<p>Bis August 2020 wurde die Überbrückungshilfe von nur wenigen Unternehmen in Anspruch genommen. Von den eingeplanten Mitteln in Höhe von 24,6 Milliarden Euro seien lediglich ca. 280 Millionen ausgezahlt worden. Das soll sich mit den Neuerungen am Programm nun ändern.</p>
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