<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>steuerpolitik Archive - Mittelstand in Bayern</title>
	<atom:link href="https://www.mittelstandinbayern.de/tag/steuerpolitik/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.mittelstandinbayern.de/tag/steuerpolitik/</link>
	<description>Magazin für Wirtschaft &#38; Politik in Bayern, Deutschland und der Welt seit 2012 - Google / Bing  NEWS &#38; KI Search gelistet</description>
	<lastBuildDate>Wed, 06 Feb 2019 09:29:42 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	

<image>
	<url>https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2022/09/cropped-mib_logo_kurz-32x32.png</url>
	<title>steuerpolitik Archive - Mittelstand in Bayern</title>
	<link>https://www.mittelstandinbayern.de/tag/steuerpolitik/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>BVMW: Bundesregierung muss investitions- und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen schaffen</title>
		<link>https://www.mittelstandinbayern.de/bvmw-bundesregierung-muss-investitions-und-innovationsfreundliche-rahmenbedingungen-schaffen/</link>
					<comments>https://www.mittelstandinbayern.de/bvmw-bundesregierung-muss-investitions-und-innovationsfreundliche-rahmenbedingungen-schaffen/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[webmaster MIB]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 Apr 2016 20:29:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[bundespolitik]]></category>
		<category><![CDATA[steuerpolitik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mittelstandinbayern.de/?p=6679</guid>

					<description><![CDATA[Mit einem Appell an die Bundesregierung hat BVMW-Präsident Mario Ohoven seine Laudatio bei der Verleihung der Dieselmedaille, des ältesten deutschen Innovationspreises, in München verbunden. „Damit Deutschland weiterhin einen Spitzenplatz im globalen Wettbewerb einnehmen kann, brauchen wir dringend ein Wagniskapitalgesetz, um innovative Start-ups zu stärken. Darüber hinaus plädiere ich für eine...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit einem Appell an die Bundesregierung hat BVMW-Präsident Mario Ohoven seine Laudatio bei der Verleihung der Dieselmedaille, des ältesten deutschen Innovationspreises, in München verbunden. „Damit Deutschland weiterhin einen Spitzenplatz im globalen Wettbewerb einnehmen kann, brauchen wir dringend ein Wagniskapitalgesetz, um innovative Start-ups zu stärken. Darüber hinaus plädiere ich für eine steuerliche Forschungsförderung für Klein- und Mittelbetriebe, so wie sie in 27 der 34 OECD-Länder bereits besteht. Schließlich ist auch die Abschaffung der Erbschaftsteuer ein Gebot der Fairness, damit Familienbetriebe bei uns eine Zukunft haben.“</p>
<p>Ohoven gratulierte dem Preisträger „Gründerszene.de“ aus Berlin, der sich mit seiner herausragenden Branchen-Berichterstattung über die deutsche und internationale Startup-Landschaft, über Innovatoren und Investoren den Sieg in der Kategorie „Beste Medienkommunikation“ sichern konnte. In der Kategorie „Beste Innovationsförderung“ wurde die Gründerkonferenz „Bits&#038;Pretzels“ ausgezeichnet. Der Preis für die „Nachhaltigste Innovationsleistung“ ging an das Marburger Unternehmen Carus GmbH &#038; Co. KG, Betreiber der ersten vollautomatisierten und ressourcenschonenden Produktionslinie für LED-Lampen. In der Kategorie „Erfolgreichste Innovationsleistung“ entschied sich das Dieselkuratorium für den Technologie- und Weltmarktführer für maschinelle Tunnelvortriebstechnik, die mittelständische Herrenknecht AG aus Schwanau.</p>
<p>Seit 1953 wird die Dieselmedaille, Deutschlands ältester Innovationspreis, für wirtschaftlich erfolgreiche, unternehmerische Innovationsleistungen verliehen. Das Deutsche Institut für Erfindungswesen hat zur diesjährigen Dieselmedaillenverleihung die Vergabeordnung an die Gegebenheiten des modernen, dynamischen Technik- und Innovationsgeschehens angepasst. Das Dieselkuratorium repräsentiert nun bei der Wahl der Dieselmedaillenträger die industrielle Management-Elite mit Technikkompetenz in Deutschland. Es handelt sich dabei um über dreißig Technologievorstände von weltmarktführenden, mittelständischen Technologieunternehmen, die für rund eine halbe Million Arbeitsplätze und ca. 100 Milliarden Euro Umsatz verantwortlich sind.</p>
<p>Das Deutsche Institut für Erfindungswesen (DIE) als Veranstalter der <a href="http://www.dieselmedaille.de" target="_blank">Dieselmedaillen-Verleihung</a> ist Mitglied der Mittelstandsallianz des BVMW.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.mittelstandinbayern.de/bvmw-bundesregierung-muss-investitions-und-innovationsfreundliche-rahmenbedingungen-schaffen/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>&#8222;Es ist doch niemandem mehr zu erklären, warum bereits mehrfach versteuertes Vermögen beim Übergang von den Eltern auf die Kinder erneut besteuert werden soll. Dies ist eine Benachteiligung von Familienbetrieben gegenüber Aktiengesellschaften.&#8220;</title>
		<link>https://www.mittelstandinbayern.de/es-ist-doch-niemandem-mehr-zu-erklaeren-warum-bereits-mehrfach-versteuertes-vermoegen-beim-uebergang-von-den-eltern-auf-die-kinder-erneut-besteuert-werden-soll-dies-ist-eine-benachteiligung-von-fa/</link>
					<comments>https://www.mittelstandinbayern.de/es-ist-doch-niemandem-mehr-zu-erklaeren-warum-bereits-mehrfach-versteuertes-vermoegen-beim-uebergang-von-den-eltern-auf-die-kinder-erneut-besteuert-werden-soll-dies-ist-eine-benachteiligung-von-fa/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[webmaster MIB]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Sep 2015 19:31:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[Zitat der Woche]]></category>
		<category><![CDATA[bayerische Politik]]></category>
		<category><![CDATA[steuerpolitik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mittelstandinbayern.de/?p=6057</guid>

					<description><![CDATA[FREIE WÄHLER-Chef Hubert Aiwanger zur Forderung seiner Partei, die Erbschaftsteuer abzuschaffen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>FREIE WÄHLER-Chef Hubert Aiwanger zur Forderung seiner Partei, die Erbschaftsteuer abzuschaffen.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.mittelstandinbayern.de/es-ist-doch-niemandem-mehr-zu-erklaeren-warum-bereits-mehrfach-versteuertes-vermoegen-beim-uebergang-von-den-eltern-auf-die-kinder-erneut-besteuert-werden-soll-dies-ist-eine-benachteiligung-von-fa/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Grundlagen Erbschaftssteuer &#8211; was muss man beachten?</title>
		<link>https://www.mittelstandinbayern.de/grundlagen-erbschaftssteuer-was-muss-man-beachten/</link>
					<comments>https://www.mittelstandinbayern.de/grundlagen-erbschaftssteuer-was-muss-man-beachten/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[webmaster MIB]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Sep 2015 10:27:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[steuerpolitik]]></category>
		<category><![CDATA[Steuertipps]]></category>
		<category><![CDATA[Weiterbildung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mittelstandinbayern.de/?p=6027</guid>

					<description><![CDATA[Erb- und Testamentsfragen sorgen immer wieder für Probleme. Mitunter gehen Streitfragen am Ende sogar vor Gericht und können dort erst gelöst werden. In der Regel möchte man dies jedoch vermeiden, was sich mit einigem Wissen über die Grundlagen des Erbrechts und die damit verbundene Steuerlast (Erbschaftssteuer) einfach erreichen lässt. Erbfolge...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Erb- und Testamentsfragen sorgen immer wieder für Probleme. Mitunter gehen Streitfragen am Ende sogar vor Gericht und können dort erst gelöst werden. In der Regel möchte man dies jedoch vermeiden, was sich mit einigem Wissen über die Grundlagen des Erbrechts und die damit verbundene Steuerlast (Erbschaftssteuer) einfach erreichen lässt.</p>
<p><strong>Erbfolge ohne Testament</strong><br />
Wenn man sich mit dem Thema Erben beschäftigt, gilt es zunächst einmal zu klären, wer überhaupt wann erbt. Generell kommt es bei der Erbfrage im großen Maße darauf an, ob im Vorfeld <a href="http://www.sueddeutsche.de/geld/alternative-zum-testament-was-steht-in-einem-erbvertrag-1.2399299" target="_blank">ein Testament oder ein Erbvertrag erstellt wurde</a>. Ist dies nicht der Fall, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Das Gesetz unterscheidet hier zwischen Erben erster Ordnung (Ehepartner und Kinder) und Erben zweiter Ordnung (Eltern, Geschwister etc.). Im Falle der Tatsache, dass keine Erben und kein Testament vorhanden sind, <a href="http://www.sueddeutsche.de/leben/staat-als-zwangserbe-was-vom-leben-uebrig-bleibt-1.1754612" target="_blank">geht das Erbe an den Fiskus</a>. Dies ist auch der Fall, wenn alle potenziellen Erben ihr Erbe ausschlagen. Das Ausschlagen ist ein grundsätzliches Recht aller Erben und macht beispielsweise Sinn, wenn der Verstorbene Schulden vererbt. </p>
<p><strong>Ein Testament richtig aufsetzen</strong><br />
Wer späteren Problemen gleich von Anfang an aus dem Weg gehen möchte, der sollte im Vorfeld ein Testament aufsetzen und sich mit der <a rel=dofollow" href="http://shop.haufe.de/erbschaftsteuergesetz-erbstg-kommentar" target="_blank">aktuellen Gesetzeslage im Erbrecht</a> auseinandersetzen. Dies gibt Personen die Möglichkeit, die Erbfolge nach eigenen Vorstellungen zu regeln und damit auch von der gesetzlichen Folge abzuweichen. Generell kann jeder ein Testament aufstellen, insofern er testierfähig ist. Dies umfasst alle Personen ab dem 16. Lebensjahr, die in der Lage sind Bedeutung einer von ihnen abgegebenen Willenserklärung zu verstehen. In einem Testament lassen sich nicht nur Erben selbst festlegen, sondern auch folgende unterschiedliche Bestimmungen treffen:<br />
&#8211; Enterbung<br />
&#8211; Vermächtnis<br />
&#8211; Leistungsverpflichtung oder Auflage<br />
&#8211; Teilungsanordnung<br />
&#8211; Anordnung der Testamentsvollstreckung durch einen Testamentsvollstrecker<br />
&#8211; Pflichtteilsentziehung und -beschränkung</p>
<p>Darüber hinaus ist ein Testament nur so lange gültig, wie es der Verfasser wünscht. Es kann zu jeder Zeit verändert oder sogar vollkommen widerrufen werden.</p>
<p><strong>Von was ist die Erbschaftssteuer abhängig?</strong><br />
Neben der Frage nach den letztendlichen Erben spielt der Steuer ebenfalls eine wichtige Rolle bei jeder Erbschaft. Grundsätzlich müssen Erbschaften beim Finanzamt angezeigt werden. Anhand der angegebenen Werte wird anschließend die Steuer ermittelt. Wie hoch diese am Ende ausfällt, hängt nicht nur von der Höhe der Erbschaft, sondern auch vom Verwandtschaftsgrad ab. Je nachdem, wie der Erbe mit der verstorbenen Person in Verbindung stand, greifen zudem unterschiedliche Freibeträge.<br />
&#8211; Ehepartner und Lebenspartner 500.000 Euro<br />
&#8211; Kinder 400.000 Euro<br />
&#8211; Enkelkinder 200.000 Euro<br />
&#8211; Eltern &#038; Großeltern 100.000<br />
&#8211; Sonstige Erben 20.000 Euro</p>
<p>Ähnlich wie bei den Freibeträgen hängt der Steuersatz vom Verwandtschaftsgrad aber auch von der Höhe des Vermögens ab. In Steuerklasse 1 fallen Ehepartner und Kinder. Steuerklasse 2 umfasst dagegen Eltern und Geschwister, während alle weiteren Personen in Steuerklasse 3 fallen.</p>
<p>Nicht immer ist die Berechnung der Steuer jedoch eindeutig. Vor allem bei Vermögenswerten wie Immobilien oder ähnlichen Dingen kommt es oft zu Problemen. Für Interessenten finden sich tiefer greifende Betrachtungen zu solchen und anderen Fragen der Steuerproblematik im Buch Erbschaftsteuergesetz, der Autoren Prof. Dr. Michael Fischer, Dr. Roland Jüptner, Dr. Armin Pahlke und Dr. Thomas Wachter. Wichtig wird für das Buch zukünftig vor allem das n<a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html" target="_blank">eue Erbschaftssteuergesetz, das erst kürzlich von der Bundesregierung verabschiedet wurde</a>. Dieses beschäftigt sich besonders mit der Problematik der Unternehmensvererbungen und führt strengere Richtlinien in diesen Bereichen ein. Für den normalen Verbraucher bringt das Gesetz dagegen kaum Veränderungen. Privatpersonen sichern sich immer noch am besten mit einem guten Testament ab und verhindern so, dass es nach dem eigenen Ableben zu Streitigkeiten kommt. </p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.mittelstandinbayern.de/grundlagen-erbschaftssteuer-was-muss-man-beachten/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Deutscher Mittelstand besteht auf Abschaffung der Erbschaftsteuer</title>
		<link>https://www.mittelstandinbayern.de/deutscher-mittelstand-besteht-auf-abschaffung-der-erbschaftsteuer/</link>
					<comments>https://www.mittelstandinbayern.de/deutscher-mittelstand-besteht-auf-abschaffung-der-erbschaftsteuer/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[webmaster MIB]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Jul 2015 19:38:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[deutsche wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[steuerpolitik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mittelstandinbayern.de/?p=5894</guid>

					<description><![CDATA[Zum Koalitions-Kompromiss bei der Erbschaftsteuer erklärt der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven: „Der Kompromiss der Regierungskoalition zur Reform der Erbschaftsteuer ist zum Scheitern verurteilt. Union und SPD ist es erwartungsgemäß nicht gelungen, mittelständische Unternehmen und Arbeitsplätze im Erbfall durch Freigrenzen und Verschonungsregelungen verfassungskonform zu erhalten. Es ist...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Koalitions-Kompromiss bei der Erbschaftsteuer erklärt der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven: „Der Kompromiss der Regierungskoalition zur Reform der Erbschaftsteuer ist zum Scheitern verurteilt. Union und SPD ist es erwartungsgemäß nicht gelungen, mittelständische Unternehmen und Arbeitsplätze im Erbfall durch Freigrenzen und Verschonungsregelungen verfassungskonform zu erhalten. Es ist daher nicht auszuschließen, dass Karlsruhe auch dieses Gesetz kassieren wird.</p>
<p>Es gibt nur eine gerechte, verfassungsrechtlich saubere und zugleich unbürokratische Lösung – die vollständige Abschaffung der Erbschaftsteuer. Die Schweiz hat gerade Plänen für eine nationale Erbschaftsteuer eine klare Absage erteilt. Die Abschaffung wäre auch sehr viel leichter mit EU-Recht vereinbar. Bis zur vollständigen Abschaffung wäre ein Flat-Tax-Tarif denkbar und eine verfassungsrechtlich sicherere Variante gegenüber den jetzigen Vorschlägen. Die Erbschaftsteuer würde damit zu einer einfachen Verkehrssteuer werden, die Steuersätze könnten über die Zeit gegen Null angepasst werden. </p>
<p>Bei einer Flat-Tax-Lösung müsste der Steuersatz deutlich unter zehn Prozent betragen. Die aktuellen Freibeträge sollten verdoppelt werden. Mittelständischen Unternehmen sollte zudem die Möglichkeit eingeräumt werden, die Steuerschuld über zehn Jahre zu strecken, damit sie aus dem laufenden Ertrag abgezahlt werden kann. Eine hyperbürokratische Bedürfnisprüfung wäre damit überflüssig.“</p>
<p><strong>Auch die CSU fordert Nachbesserung in Berlin</strong></p>
<p>Auch die CSU fordert nach dem Beschluss des Bundeskabinetts weiterhin grundlegende Änderungen bei der Erbschaftsteuer. Es gebe nach wie vor Korrekturbedarf, den die CSU in das parlamentarische Verfahren einbringen werde, sagte Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner. Insbesondere verweist sie dabei auf den Koalitionsvertrag, in dem festgelegt ist, dass es bei der Erbschaftsteuer zu keiner Mehrbelastung kommen darf.</p>
<p>Der derzeitige Kabinettsentwurf zur Erbschaftsteuer sieht vor, ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro künftig eine sogenannte &#8222;Bedürfnisprüfung&#8220; einzuführen. Der Erbe muss dabei nachweisen, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer finanziell überfordern würde. Legt er sein Privatvermögen offen, kann dieses zur Steuerzahlung herangezogen werden. Tut der das nicht, muss er mit niedrigeren Steuerabschlägen rechnen. Grundsätzlich müssen Unternehmen nach dem vorliegenden Entwurf in Zukunft nachweisen, dass sie für die erlassene Erbschaftsteuer tatsächlich Arbeitsplätze erhalten. Nur bei Kleinstbetrieben mit bis zu drei Mitarbeitern entfallen auch künftig entsprechende Kontrollen, für Unternehmen mit bis zu 15 Mitartbeitern sollen weniger strenge Auflagen gelten.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.mittelstandinbayern.de/deutscher-mittelstand-besteht-auf-abschaffung-der-erbschaftsteuer/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Kommunale Betriebe dürfen nicht bevorzugt werden</title>
		<link>https://www.mittelstandinbayern.de/kommunale-betriebe-duerfen-nicht-bevorzugt-werden/</link>
					<comments>https://www.mittelstandinbayern.de/kommunale-betriebe-duerfen-nicht-bevorzugt-werden/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[webmaster MIB]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Jun 2015 10:05:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[NEWS DEUTSCHLAND]]></category>
		<category><![CDATA[deutsche wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[steuerpolitik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mittelstandinbayern.de/?p=5756</guid>

					<description><![CDATA[Vor einer massiven Benachteiligung des lokalen Mittelstands zugunsten kommunaler Unternehmen hat der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, gewarnt. „Die geplante Umsatzsteuerfreiheit für Kommunalbetriebe, auch über hoheitliche Tätigkeiten hinaus, verzerrt den Wettbewerb und gefährdet dadurch die Existenz hunderttausender Klein- und Mittelbetriebe in unseren Städten und Gemeinden.“ Der Staat...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Vor einer massiven Benachteiligung des lokalen Mittelstands zugunsten kommunaler Unternehmen hat der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, gewarnt. „Die geplante Umsatzsteuerfreiheit für Kommunalbetriebe, auch über hoheitliche Tätigkeiten hinaus, verzerrt den Wettbewerb und gefährdet dadurch die Existenz hunderttausender Klein- und Mittelbetriebe in unseren Städten und Gemeinden.“</p>
<p>Der Staat müsse für Wettbewerbsgleichheit sorgen, betonte der Mittelstandspräsident. „Ein 19-prozentiger Kostenvorteil für kommunale Betriebe ist das genaue Gegenteil von fairem Wettbewerb.“ Ohoven wies darauf hin, dass eine Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz, wonach Kommunalbetriebe sich Leistungen untereinander garantiert umsatzsteuerfrei anbieten können, zudem gegen geltendes Recht verstoße. Der Bundesfinanzhof habe bereits 2011 klargestellt, dass Betriebe der öffentlichen Hand der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. </p>
<p>Auch der Bayerische Handwerkstag (BHT) kritisiert die von der Bundesregierung geplante Änderung des Umsatzsteuergesetzes.  &#8222;So sieht kein fairer Wettbewerb aus. Unsere Handwerksbetriebe stellen sich dem Konkurrenzkampf mit kommunalen Anbietern, wenn dieser unter gleichen Voraussetzungen stattfindet&#8220;, betont der Präsident des Bayerischen Handwerkstages, Georg Schlagbauer. Davon könne jedoch keine Rede sein, wenn beispielsweise ein Bauhof für Tief- oder Straßenbauarbeiten keine Umsatzsteuer verlangen müsse, das Handwerksunternehmen aber schon, so der BHT-Präsident weiter.</p>
<p>Zusicherungen, dass die Gesetzesänderung nur den hoheitlichen Bereich beträfe und den Wettbewerbsbereich ausspare, überzeugen Schlagbauer nicht: &#8222;Das muss dann auch so trennscharf mit allen Details im Gesetz verankert werden.&#8220;</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.mittelstandinbayern.de/kommunale-betriebe-duerfen-nicht-bevorzugt-werden/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>BVerfG: Erbschaftsteuer nur in Teilen verfassungswidrig</title>
		<link>https://www.mittelstandinbayern.de/bgh-erbschaftsteuer-nur-in-teilen-verfassungswidrig/</link>
					<comments>https://www.mittelstandinbayern.de/bgh-erbschaftsteuer-nur-in-teilen-verfassungswidrig/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[webmaster MIB]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Dec 2014 10:23:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[NEWS DEUTSCHLAND]]></category>
		<category><![CDATA[bundespolitik]]></category>
		<category><![CDATA[steuerpolitik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mittelstandinbayern.de/?p=4836</guid>

					<description><![CDATA[In seiner Entscheidung vom Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht nur Teile des Erbschaftsteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde jedoch ein umfangreicher Spielraum zur Nachbesserung der Regelung gegeben, die zunächst bis Juni 2016 in Kraft bleibt. Kernproblem der bisherigen Regelungen ist das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf Gleichbehandlung. Doch auch wenn...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>In seiner Entscheidung vom Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht nur Teile des Erbschaftsteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde jedoch ein umfangreicher Spielraum zur Nachbesserung der Regelung gegeben, die zunächst bis Juni 2016 in Kraft bleibt. Kernproblem der bisherigen Regelungen ist das im Grundgesetz festgeschriebene Recht auf Gleichbehandlung. Doch auch wenn die steuerliche Begünstigung von Firmenerben gegenüber Erben von Privatvermögen in der bestehenden Form unzulässig ist, bestätigt das Gericht auch weiterhin die Koppelung an den Erhalt von Arbeitsplätzen. Steuervorteile sind derzeit vor allem dann möglich, wenn Unternehmen über einen langen Zeitraum hinweg die Löhne konstant halten. Nach Ansicht des Gerichts liegt es im Ermessen des Gesetzgebers, kleine und mittlere Unternehmen, die in personaler Verantwortung geführt werden, zur Sicherung ihres Bestands und zur Erhaltung der Arbeitsplätze steuerlich zu begünstigen.</p>
<p>In einem Sondervotum hatten außerdem drei der acht Verfassungsrichter erklärt, dass sich eine Reform der Erbschaftsteuer-Regelung auch mit dem Sozialstaatsprinzip begründen lasse. So führe die geltende Regelung zu einer weiteren Konzentration des Geldvermögens auf vergleichsweise wenige Bürger: hätten vor 20 Jahren noch 18 Prozent der privaten Haushalte in Deutschland über 60 Prozent des Nettogeldvermögens in Deutschland verfüg, seien es heute nur noch zehn Prozent.</p>
<p>Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft schlägt als Konsequenz aus der Entscheidung die Einberufung eines Runden Tisches der Bundesregierung zur Erbschaftsteuer vor. Der Mittelstand brauche verlässliche Rahmenbedingungen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge und damit von hundert Tausenden Arbeitsplätzen. Es sei zu begrüßen, dass Karlsruhe das besondere steuerliche Schutzbedürfnis kleiner und mittelgroßer Unternehmen prinzipiell anerkennt. Andererseits gefährde die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderung der Lohnsummenregelung den Fortbestand von Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten, warnte der Mittelstandspräsident. Dazu zählen über 90 Prozent der etwa 3,6 Millionen Unternehmen in Deutschland. Zudem drohe ein erheblicher zusätzlicher bürokratischer Aufwand durch die Neuregelung. „Die beste und mittelstandsfreundlichste Antwort auf das heutige Urteil ist die vollständige Abschaffung der Erbschaftsteuer“, betonte BVMW-Präsident Mario Ohoven. Um einen möglichst breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens darüber zu erzielen, bedürfe es eines Runden Tisches. Deutschland solle sich ein Beispiel an vielen seiner europäischen Nachbarländer nehmen, so Ohoven. </p>
<p>Österreich oder Schweden haben die Erbschaftsteuer komplett abgeschafft. Polen, die Niederlande oder Dänemark haben sie entschärft.  Das Aufkommen der  Erbschaftsteuer hierzulande beträgt rund 4,7 Milliarden Euro im Jahr. Davon entfallen auf die neuen Bundesländer insgesamt nur knapp 79 Millionen Euro.</p>
<p>Fotonachweis: Wolfgang Teuber, pixelio.de</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.mittelstandinbayern.de/bgh-erbschaftsteuer-nur-in-teilen-verfassungswidrig/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Mittelstand fordert völlige Abschaffung der Erbschaftsteuer</title>
		<link>https://www.mittelstandinbayern.de/mittelstand-fordert-voellige-abschaffung-der-erbschaftsteuer/</link>
					<comments>https://www.mittelstandinbayern.de/mittelstand-fordert-voellige-abschaffung-der-erbschaftsteuer/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[webmaster MIB]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Dec 2014 17:29:29 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[NEWS DEUTSCHLAND]]></category>
		<category><![CDATA[bundespolitik]]></category>
		<category><![CDATA[steuerpolitik]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.mittelstandinbayern.de/?p=4810</guid>

					<description><![CDATA[Vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verschonungsregelung für Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer fordert der Mittelstand die Große Koalition zum Handeln auf. „Statt eine verfassungsrechtlich wackelige Reform nachzubessern, gehört diese unternehmensfeindliche Steuer komplett abgeschafft“, betont Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft e.V. (BVMW). „Bereits versteuertes Betriebsvermögen abermals zu versteuern, bedroht...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verschonungsregelung für Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer fordert der Mittelstand die Große Koalition zum Handeln auf. „Statt eine verfassungsrechtlich wackelige Reform nachzubessern, gehört diese unternehmensfeindliche Steuer komplett abgeschafft“, betont Mario Ohoven, Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft e.V. (BVMW).</p>
<p>„Bereits versteuertes Betriebsvermögen abermals zu versteuern, bedroht die Existenz von jährlich 27.000 Familienunternehmen, in denen der Generationswechsel ansteht. Damit stehen rund 400.000 Arbeitsplätze pro Jahr auf der Kippe. Die Investitionsquote würde ihre Talfahrt fortsetzen. Meldungen über Betriebsverlagerungen ins Ausland würden zunehmen“, warnt Ohoven. </p>
<p>Deutschland solle sich ein Beispiel an vielen seiner europäischen Nachbarländer nehmen, so der Mittelstandspräsident. Österreich und die Schweiz haben die Erbschaftsteuer bereits abgeschafft. Polen, die Niederlande und Luxemburg haben sie weitgehend entschärft. Ohoven: „Es ist höchste Zeit, dass der Gesetzgeber das Problem bei der Wurzel packt. Der Mittelstand erwartet ein klares Signal für mehr Investitionen und weniger Bürokratie.“ </p>
<p>Fotonachweis: Bernd Kasper, pixelio.de</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.mittelstandinbayern.de/mittelstand-fordert-voellige-abschaffung-der-erbschaftsteuer/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
