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	<title>Selbstständige Archive - Mittelstand in Bayern</title>
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		<title>Bundesregierung plant Hilfspaket für Solo-Selbständige</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Mar 2020 09:42:56 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Um von der Corona-Krise besonders schwer betroffene Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen zu unterstützen, plant die Bundesregierung die Einrichtung eines Hilfspakets über mindestens 40 Milliarden Euro. Laut Informationen des Spiegels will das Kabinett am Montag einen entsprechenden Entwurf beschließen. Solo-Selbstständige kämpfen um Existenz Unter den dramatischen Auswirkungen der Corona-Krise leiden derzeit besonders...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Um von der Corona-Krise besonders schwer betroffene Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen zu unterstützen, plant die Bundesregierung die Einrichtung eines Hilfspakets über mindestens 40 Milliarden Euro. Laut Informationen des Spiegels will das Kabinett am Montag einen entsprechenden Entwurf beschließen.</p>
<h5><strong>Solo-Selbstständige kämpfen um Existenz</strong></h5>
<p>Unter den dramatischen Auswirkungen der Corona-Krise leiden derzeit besonders die <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/selbststaendigkeit-wichtige-faktoren/">Solo-Selbständigen</a>, also Berufsgruppen wie Künstler, Dolmetscher, Heilpraktiker, Pfleger, Fotografen oder Berater. Viele müssen ihre Geschäfte aufgrund von Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung schließen oder werden wegen Veranstaltungsabsagen und unsicheren Aussichten nicht mehr gebucht. Aufträge und Umsätze sind so über Nacht eingebrochen. „Wenn der Umsatz über Nacht auf null rauscht, stehen sonst hunderttausende Unternehmen, Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige innerhalb von Wochen vor dem Nichts“, warnt der Präsident des <a href="https://www.dihk.de/de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Deutschen Industrie- und Handelskammertags</a> (DIHK), Eric Schweitzer.</p>
<h5><strong>Kurz vor Zwölf</strong></h5>
<p>Das geplante Hilfspaket kommt dabei für viele gerade noch rechtzeitig.  &#8222;Wir bekommen aus allen Branchen und Regionen verzweifelte Hilferufe“, so Schweitzer weiter. Denn gerade die circa 5 Millionen Solo-Selbstständigen in Deutschland werden bisher am wenigsten von den bereits beschlossenen <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/hilfsmassnahmen-sollen-unternehmen-durch-krise-bringen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Hilfsmaßnahmen</a> unterstützt. Gleichzeitig ist es für diese generell schwieriger, schnell an neue Liquiditätsmittel zu kommen.</p>
<h5><strong>Zuschüsse und Darlehen</strong></h5>
<p>Konkret geplant sind sowohl direkt ausgezahlte Zuschüsse als auch schnelle Darlehen. Wie <a href="https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-03/regierung-plant-milliardenschweres-hilfspaket-fuer-solo-selbststaendige-coronavirus" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Die Zeit</a> berichtet, sind derzeit offenbar Zuschüsse von 9.000 bis 10.000 Euro für Firmen von bis zu fünf Mitarbeitern und bis zu 15.000 Euro für Firmen von bis zu zehn Beschäftigten im Gespräch. Weitere Details sind noch offen. &#8222;Die geplanten Hilfen werden niemandem entgangene Gewinne ersetzen können. Aber sie sind ein wichtiger Beitrag dazu, während der Krise die notwendige wirtschaftliche Basis unseres Landes erhalten und danach schneller wieder aufbauen zu können&#8220;, betont DIHK-Präsident Schweitzer.</p>
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		<title>Coronavirus: Verdienstausfall für Selbstständige durch Quarantäne?</title>
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		<pubDate>Mon, 09 Mar 2020 13:55:43 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die aktuelle Situation des Coronavirus bringt zahlreiche Unsicherheiten mit sich: Wer engen Kontakt mit Infizierten hatte, selbst infiziert ist oder sich in einem Risikogebiet aufhielt, kann bis zu 14 Tage in Quarantäne kommen. Für Arbeitnehmer bringt diese Situation einen Verdienstausfall mit sich, der aber vom Arbeitgeber aufgefangen wird. Der wiederum...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die aktuelle Situation des Coronavirus bringt zahlreiche Unsicherheiten mit sich: Wer engen Kontakt mit Infizierten hatte, selbst infiziert ist oder sich in einem Risikogebiet aufhielt, kann bis zu 14 Tage in Quarantäne kommen.</p>
<p>Für Arbeitnehmer bringt diese Situation einen Verdienstausfall mit sich, der <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/coronavirus-im-unternehmen-was-sollte-man-beachten/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">aber vom Arbeitgeber aufgefangen wird</a>. Der wiederum kann sich das Geld im Nachhinein von den Behörden erstatten lassen. Doch was bedeutet angeordnete Quarantäne für Selbstständige, die nicht von zu Hause aus arbeiten können? Bleiben sie dann auf dem resultierenden Verdienstausfall sitzen?</p>
<h4><strong>Verdienstausfall bei Quarantäne wird entschädigt</strong></h4>
<p>Der <a href="https://www.vgsd.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Verband der Gründer und Selbstständigen</a> liefert eine Antwort auf diese Frage: Demnach gehen auch Selbstständige und Freiberufler nicht leer aus. Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erhalten auch sie den Verdienstausfall ersetzt.  Zur Berechnung geht die zuständige Behörde von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das letzte Kalenderjahr festgestellt wurde.</p>
<p>Im Gesetz heißt es zudem, dass die Entschädigung für die ersten sechs Wochen in voller Höhe des Verdienstausfalls gewährt wird. Vom Beginn der siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes nach § 47 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt.</p>
<h4><strong>Weitere Zahlungen der Betriebsausgaben bei Existenzgefährdung möglich</strong></h4>
<p>Zudem sind weitere Zahlungen möglich, sollte es durch die Quarantänemaßnahmen zu einer Existenzgefährdung kommen: Dann können dem Entschädigungsberechtigten die während der Verdienstausfallzeiten entstehenden Mehraufwendungen in angemessenem Umfang von der zuständigen Behörde erstattet werden. Selbständige, deren Betrieb oder Praxis während der Dauer der Quarantäne ruht, erhalten also von den Behörden Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang.</p>
<h4><strong>Freiwillige Quarantäne wird nicht entschädigt</strong></h4>
<p>Insgesamt ist man jedoch verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten. Dies bedeutet, dass jeder, der auch im Homeoffice arbeiten kann, dies auch tun muss. Außerdem muss es sich um eine angeordnete Quarantäne handeln. Wer begründete Angst hat, sich möglicherweise angesteckt zu haben, sollte also nicht einfach zuhause bleiben und auf eine spätere Erstattung hoffen, sondern einen Arzt oder direkt das Gesundheitsamt konsultieren.</p>
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