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	<title>neustarthilfe Archive - Mittelstand in Bayern</title>
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	<description>Magazin für Wirtschaft &#38; Politik in Bayern, Deutschland und der Welt seit 2012 - Google NEWS gelistet</description>
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		<title>Überbrückungshilfe III und Neustarthilfen für Soloselbständige laufen an</title>
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		<pubDate>Tue, 16 Feb 2021 12:54:14 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die bereits vor Wochen angekündigten Hilfsgelder aus dem Programm der Überbrückungshilfe III fließen bald. Damit sollen die zahlreichen angeschlagenen Unternehmen und Selbständige in den von pandemiebedingten Schließungen betroffenen Branchen unterstützt werden. Noch im Februar sollen die ersten Abschlagszahlungen aus dem Programm geleistet werden. Bisherige Hilfen kommen nur schleppend an Bisher...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die bereits vor Wochen angekündigten Hilfsgelder aus dem Programm der Überbrückungshilfe III fließen bald. Damit sollen die zahlreichen angeschlagenen Unternehmen und <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/selbststaendigkeit-wichtige-faktoren/" target="_blank" rel="noopener">Selbständige</a> in den von pandemiebedingten Schließungen betroffenen Branchen unterstützt werden. Noch im Februar sollen die ersten Abschlagszahlungen aus dem Programm geleistet werden.</p>
<h3><strong>Bisherige Hilfen kommen nur schleppend an</strong></h3>
<p>Bisher kamen zugesagte Hilfsgelder wie die November- und Dezemberhilfen bei den Unternehmen nur schleppend an: Bei den Hilfen für November und Dezember wurden bislang sechs Milliarden Euro an Abschlagszahlungen und regulären Auszahlungen überwiesen. Doch 15 Milliarden Euro hatte die Bundesregierung ursprünglich allein für die Novemberhilfe bereitgestellt.</p>
<h3><strong>Beantragung seit 10. Februar möglich</strong></h3>
<p>Die Überbrückungshilfe III sieht nun Ausgleichszahlungen für Fixkosten in den Monaten bis Juni 2021 vor, wenn die Unternehmen Umsatzeinbußen von mindestens 30 Prozent vorweisen können. Anträge für die dritte Phase der Überbrückungshilfe können bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Die Antragstellung ist seit dem 10. Februar 2021 möglich und noch bis zum Ende des Monats sollen Abschlagszahlungen gewährt werden. Die Bewilligung im regulären Verfahren startet voraussichtlich im März 2021. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro, Soloselbständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Organisationen. Die Schwelle für Großunternehmen solle aber demnächst wegfallen, meinte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU), nach dem heutigen Wirtschaftsgipfel. Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40 Prozent, 60 Prozent oder 90 Prozent der Fixkosten erstattet &#8211; maximal aber 1,5 Millionen Euro (3 Millionen Euro für Verbundunternehmen). Die Antragstellung erfolgt durch prüfende Dritte wie Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer.</p>
<h3><strong>Neustarthilfe: bis zu 7.500 Euro für Selbständige</strong></h3>
<p>Mit der Überbrückungshilfe III ist auch ein <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/unternehmerlohn-kommt-5-000-euro-bis-juni-2021/" target="_blank" rel="noopener">Hilfsprogramm für Soloselbständige</a> verbunden: Die Beantragung der sogenannten Neustarthilfen soll laut Bundesfinanzministerium ab sofort ebenfalls möglich sein. Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist. Die Förderhöhe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes in 2019, maximal aber 7.500 Euro. Eine gleichzeitige Antragstellung für eine Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III ist nicht möglich. Der Antrag kann direkt gestellt werden. Die Auszahlung der Neustarthilfe soll bereits wenige Tage nach der Antragstellung erfolgen. Anträge für die Überbrückungshilfe und die Neustarthilfe können <a href="https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html" target="_blank" rel="noopener">hier</a> online gestellt werden.</p>
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		<title>Unternehmerlohn kommt: 5.000 Euro bis Juni 2021</title>
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		<dc:creator><![CDATA[webmaster MIB]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 16 Nov 2020 15:43:13 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Finanzminister Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Peter Altmaier haben sich letzte Woche auf einen fiktiven „Unternehmerlohn“ geeinigt, die sogenannte „Neustarthilfe“. Demnach sollen Soloselbstständige einen einmaligen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro für diesen Dezember und die ersten sechs Monate 2021 erhalten. Damit sollen sie 25 Prozent des vergleichbaren Umsatzes aus dem...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Finanzminister Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Peter Altmaier haben sich letzte Woche auf einen fiktiven „Unternehmerlohn“ geeinigt, die sogenannte „Neustarthilfe“. Demnach sollen Soloselbstständige einen einmaligen Zuschuss von bis zu 5.000 Euro für diesen Dezember und die ersten sechs Monate 2021 erhalten. Damit sollen sie 25 Prozent des vergleichbaren Umsatzes aus dem Jahr 2019 ausgezahlt bekommen, wenn ihr Geschäft wegen der Corona-Pandemie um mehr als die Hälfte zurückgegangen ist.</p>
<h4><strong>Maximal 714 Euro pro Monat</strong></h4>
<p>Um EU-Regeln zu entsprechen, bekommen betroffene Unternehmer – zum Beispiel aus der Kulturbranche – offiziell einen Zuschuss zu ihren Betriebskosten, doch sollen sie von der Neustarthilfe auch ihre Lebenshaltungskosten bestreiten dürfen. Die Summe soll als Einmalzahlung von bis zu 5.000 Euro überwiesen werden. Das entspricht maximal ungefähr 714 Euro pro Monat. Der Betrag soll sich nicht auf die Ansprüche aus der Grundsicherung auswirken, sondern zusätzlich ausgezahlt werden.</p>
<h4><strong>Vorschuss zusätzlich zur Novemberhilfe</strong></h4>
<p>Voraussetzung ist, dass der Umsatz wegen der Corona-Krise um mehr als die Hälfte zurückgegangen ist. Hierfür müssen die Einnahmen von Dezember 2020 bis Juni 2021 um 50 Prozent unter denen des „siebenmonatigen Referenzumsatzes 2019“ liegen. Die Neustarthilfe wird damit als Vorschuss ausgezahlt, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen während der Laufzeit bei Antragstellung noch nicht feststehen. Dies bedeutet auch: Falls im Frühjahr 2021 wieder ein größerer Auftrag reinkommt, muss man die Hilfe ganz oder teilweise zurückzahlen.</p>
<p>Die Neustarthilfe für Dezember bis Juni 2021 kann <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/corona-novemberhilfen-abschlagszahlungen-sollen-noch-im-november-kommen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">zusätzlich zur Novemberhilfe</a> beantragt werden, die für Soloselbstständige ebenfalls maximal 5.000 Euro beträgt. Die Hilfen für die Soloselbständigen sind damit Teil eines größeren Pakets, das die bestehenden Überbrückungshilfen bis Mitte nächsten Jahres verlängern soll und für gewisse Branchen, die bislang noch nicht davon profitieren, Verbesserungen vorsieht.</p>
<p>Neben der Kultur- und Eventbranche sollen auch Reisebüros weitere Unterstützung erhalten. Insgesamt rechnet das Finanzministerium für die Hilfen mit Kosten von mehr als 20 Milliarden Euro.</p>
<h4><strong>Antragstellung ab 2021 möglich</strong></h4>
<p>Anträge für die Neustarthilfe können im Rahmen der Überbrückungshilfe III gestellt werden, welche formal am 01.01.2021 beginnt. Weitere Details zur Antragstellung sollen in den nächsten Wochen feststehen.</p>
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