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	<title>insolvenzantragspflicht Archive - Mittelstand in Bayern</title>
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	<description>Magazin für Wirtschaft &#38; Politik in Bayern, Deutschland und der Welt seit 2012 - Google NEWS gelistet</description>
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	<title>insolvenzantragspflicht Archive - Mittelstand in Bayern</title>
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		<title>Wiederanlaufen der Insolvenzantragsfrist: Droht eine Pleitewelle?</title>
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		<pubDate>Wed, 12 May 2021 07:55:55 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Seit Anfang Mai gilt die von der Bundesregierung lange gewährte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht mehr. Das heißt, nun müssen sämtliche Unternehmen innerhalb von drei Wochen Insolvenz anmelden, falls sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Davon dürften vor allem Unternehmen, die unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie und den Monaten des Lockdowns leiden,...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit Anfang Mai gilt die von der Bundesregierung lange gewährte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nicht mehr. Das heißt, nun müssen sämtliche Unternehmen innerhalb von drei Wochen <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/aussetzung-der-insolvenzantragsfrist-laeuft-aus-insolvenzwelle-droht/" target="_blank" rel="noopener">Insolvenz anmelden</a>, falls sie zahlungsunfähig oder überschuldet sind. Davon dürften vor allem Unternehmen, die unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie und den Monaten des Lockdowns leiden, betroffen sein. Zuletzt galt die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur noch für Unternehmen, die einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den aufgelegten Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht. Doch selbst diese Einschränkung ist seit diesem Monat weggefallen.</p>
<h4>Aussetzung bestand seit Corona-Krise</h4>
<p>Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde letztes Jahr als Hilfsmaßnahme für die von der Corona-Krise getroffenen Unternehmen eingeführt. Im Laufe des Jahres wurde die Regelung jedoch mehrmals eingeschränkt: Von Februar bis April 2021 waren <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/welche-ziele-hat-das-flottenmanagement/" target="_blank" rel="noopener">die Unternehmen</a> nur noch dann von der Insolvenzantragspflicht befreit, wenn sie noch auf ausstehende Corona-Hilfen warteten. Auf eine weitere Verlängerung dieser Regelung über Ende April hinaus konnte sich die Regierungskoalition aus Union und SPD vor allem aufgrund des Widerstandes in Reihen der CDU und CSU nicht einigen.</p>
<h4>Hilfen stehen teilweise immer noch aus</h4>
<p>Doch bei vielen Unternehmen sind längst noch nicht alle beantragten Corona-Hilfen angekommen. Caroline von Kretschmann, Geschäftsführerin Hotel Europäischer Hof in Heidelberg, berichtete beispielsweise diese Woche im TV-Talk mit Maybrit Illner, dass ihr immer noch gut ein Drittel der Dezemberhilfen aus 2020 fehlten. Nun wächst die Sorge von Wirtschaftsverbänden vor steigenden Unternehmensinsolvenzen aufgrund zu langsamer Bewilligungsverfahren.</p>
<h4>Schleppende Auszahlung der Hilfen könnte nun Insolvenzen verursachen</h4>
<p>Der Mittelstand kritisiert daher die CDU und CSU für ihre Haltung zur Insolvenzantragspflicht. “Bleibt die Union bei ihrer Verweigerungshaltung, wird sie zum Totengräber von tausenden mittelständischen Unternehmen”, sagt zum Beispiel Markus Jerger, Bundesgeschäftsführer im Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW). Jerger sprach sich dafür aus, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht um weitere sechs Monate zu verlängern. Insolvenz anmelden zu müssen, “nur weil die Auszahlungen so schleppend und bürokratisch vorangehen”, dürfe nicht zulasten der ohnehin schon geschwächten Unternehmer gehen, so Jerger. “Die Regierung muss alles dafür tun, dass die Unternehmen die vom Gesetzgeber verordnete Durststrecke überstehen und weiterhin Arbeits- und Ausbildungsplätze anbieten können”, sagte Jerger. Auch der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga reagierte entsetzt: „Es ist absolut inakzeptabel, wenn Unternehmen, die ohne Verschulden in diese Notlage geraten sind, die keine Verantwortung für die Komplexität der Antragstellung tragen und die noch immer auf die Hilfen warten, jetzt gezwungen werden, einen Insolvenzantrag stellen müssen“, kritisierte Verbandspräsident Guido Zöllick am Mittwoch.</p>
<h4>Bisher nur wenige Firmeninsolvenzen in der Corona-Krise</h4>
<p>Bislang wurde die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland durch die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht deutlich nach unten gedrückt. Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes haben im Februar 2021 rund 1200 Unternehmen Insolvenz angemeldet. Dies waren damit 21,8 Prozent weniger als im Februar 2020, wie das Statistische Bundesamt mitteilte – obwohl im Februar 2020 die Auswirkungen der Corona-Krise noch nicht zu spüren waren und die Wirtschaft damals noch nicht von harten Einschränkungen getroffen wurde.</p>
<p>Neueste <a href="https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2021/pm107/index.html" target="_blank" rel="noopener">Zahlen des Bayerischen Landesamtes für Statistik</a> deuten jedoch darauf hin, dass die Zahl der Insolvenzen sowohl im Privatbereich als auch bei Unternehmen nach oben geht. Im März stiegen die zusammengenommenen Insolvenzanmeldungen in Bayern um knapp 20 Prozent gegenüber dem Februar. Auch die Zahl der Unternehmenspleiten stieg im März in Bayern deutlich an, obwohl die Aussetzung der Antragspflicht hier noch teilweise galt. Ein weiteres Ansteigen der Unternehmensinsolvenzen muss also befürchtet werden.</p>
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		<title>Aussetzung der Insolvenzantragsfrist läuft aus – Insolvenzwelle droht</title>
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		<pubDate>Tue, 27 Apr 2021 08:30:05 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ende April läuft die von der Bundesregierung gewährte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aus. Danach droht eine regelrechte Insolvenzwelle, falls viele Unternehmen durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie und nach Monaten des Lockdowns zahlungsunfähig geworden sind. Begrenzte Aussetzung seit Februar 2021 Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde letztes Jahr als Hilfsmaßnahme für die von...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Ende April läuft die von der Bundesregierung gewährte Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aus. Danach droht eine regelrechte Insolvenzwelle, falls viele Unternehmen durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie und nach Monaten des Lockdowns zahlungsunfähig geworden sind.</p>
<h4><strong>Begrenzte Aussetzung seit Februar 2021</strong></h4>
<p>Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde letztes Jahr als Hilfsmaßnahme für die von der Corona-Krise getroffenen Unternehmen eingeführt. Seit Oktober wurde ihr Anwendungsbereich eingegrenzt: Die Aussetzung der Insolvenzantragsfrist galt seitdem nur noch in Fällen, in denen zwar eine Überschuldung, aber noch keine Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens vorlag. Im Januar folgte eine erneute Verlängerung und Begrenzung der Aussetzung: Seit Februar 2021 gilt die Aussetzung nur noch dann, wenn die Unternehmen einen Anspruch auf finanzielle Hilfen aus den aufgelegten Corona-Hilfsprogrammen haben und deren Auszahlung noch aussteht. Das heißt, dass Unternehmen mittlerweile nur noch von der Insolvenzantragspflicht befreit sind, wenn mit einer Auszahlung der Hilfen gerechnet werden kann.</p>
<h4><strong>Bis zu 25.000 „Zombieunternehmen“ werden künstlich am Leben gehalten</strong></h4>
<p>Dadurch, dass bei vielen Unternehmen eine mögliche Insolvenz durch die Corona-Hilfen und die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aufgeschoben wurde, rechnete das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) bereits mit <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/creditreform-2021-mehr-als-24-000-insolvenzen-erwartet/">bis zu 25.000 „Zombieunternehmen“</a>, die bald in die Pleite gehen könnten. Durch das erneute Greifen der Insolvenzantragspflicht wäre eine Insolvenzwelle dieser Unternehmen schon ab Ende Mai, spätestens aber nach dem Auslaufen der Hilfsprogramme wahrscheinlich.</p>
<h4><strong>Bisher nur wenige Firmeninsolvenzen in der Corona-Krise</strong></h4>
<p>Bislang wird die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen durch die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung deutlich nach unten gedrückt. Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes haben im Januar 2021 beispielsweise nur etwa 1100 Unternehmen Insolvenz angemeldet. Dies waren über 31 Prozent weniger Insolvenzen als im Januar 2020 – obwohl dies vor der Corona-Krise war und die Wirtschaft somit noch nicht von harten Einschränkungen getroffen wurde.</p>
<p>Die bislang anhaltende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht kann damit als ein Grund für die bisher niedrigen Insolvenzzahlen gesehen werden. Am 30. April soll die Frist endgültig auslaufen. Handelsverbände und Gastronomen haben bereits eine Verlängerung bis Herbst oder Jahresende gefordert, doch die Politik hält sich hierzu noch bedeckt.</p>
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