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	<title>Hilfen Archive - Mittelstand in Bayern</title>
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	<description>Magazin für Wirtschaft &#38; Politik in Bayern, Deutschland und der Welt seit 2012 - Google / Bing  NEWS &#38; KI Search gelistet</description>
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	<title>Hilfen Archive - Mittelstand in Bayern</title>
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		<title>Coronavirus in Bayern: Hilfsprogramme für die Verlierer der Pandemie</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Jun 2021 08:02:45 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Soloselbstständige, Unternehmen wie auch gemeinnützige Organisationen wurden im letzten Jahr auf eine harte Probe gestellt. Wir haben zusammengefasst, welche Hilfsprogramme Bayern auf die Beine gestellt hat. Überbrückungshilfe in 3 Phasen Umsatzausfälle, die mit dem Coronavirus in Zusammenhang standen, können im Zuge der Überbrückungshilfe ausgeglichen werden. Dabei geht es vornehmlich um...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Soloselbstständige, Unternehmen wie auch gemeinnützige Organisationen wurden im letzten Jahr auf eine harte Probe gestellt. Wir haben zusammengefasst, welche Hilfsprogramme Bayern auf die Beine gestellt hat.</p>
<h4>Überbrückungshilfe in 3 Phasen</h4>
<p>Umsatzausfälle, die mit dem Coronavirus in Zusammenhang standen, können im Zuge der Überbrückungshilfe ausgeglichen werden. Dabei geht es vornehmlich um betriebliche Fixkosten, die erstattet werden können. Das betrifft nicht nur Unternehmen, sondern auch Vereine und gemeinnützige Organisationen. Soloselbstständige und Freiberuflicher sollen dabei ebenfalls berücksichtigt werden.</p>
<p>Die Überbrückungshilfe gliedert sich in drei Phasen, die verschiedene Zeiträume umfassen. Die erste Phase, also die Überbrückungshilfe 1, konnte im Juni und August 2020 in Anspruch genommen werden. Alle Bedingungen konnten online nachgelesen und Anträge unkompliziert ausgefüllt werden.</p>
<p>Die zweite Phase war von September bis Dezember 2020. Bis zum 31. März 2021 konnten dafür Anträge gestellt und Geld entsprechend auch rückwirkend eingefordert werden. Zuletzt gibt es dann noch die dritte Phase, die von November 2020 bis Juli 2021 läuft. Hierfür werden noch immer Anträge entgegengenommen, bis zum 31. August 2021 kann die Hilfe beantragt werden.</p>
<h4>Wer kann Überbrückungshilfe beantragen – und welche Verluste werden erstattet?</h4>
<p>Selbstständige und Unternehmen, die im Zuge des Lockdown-Light und harten Lockdown nicht mehr wie gewohnt ihrem Gewerbe oder Geschäft nachgehen konnten, waren für die ersten beiden Überbrückungshilfen berechtigt. Die dritte Phase läuft noch, hier können sich Unternehmen und Soloselbstständige weiterhin bewerben.</p>
<p>Grundsätzlich konnte mit einem Zuschuss von bis zu 75 % des Umsatzes gerechnet werden. Für die Überbrückungshilfe 2 berechtigt war außerdem nur, wer nachweisen konnte, dass zwischen September und Dezember 2020 mindestens 30 % des Einsatzes weggebrochen waren. Gültig waren Anträge auch, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Monaten bis zu 50 % der Umsätze fehlten.</p>
<p>Bewerben konnten sich also kleine und mittelständische Unternehmen, Solo-Selbstständige sowie gemeinnützige Unternehmen. Die maximale Fördersumme lag bei 1,5 Mio. Euro pro Fördermonat. Bei verbundenen Firmen waren es sogar bis zu 3 Mio. Euro. Außerdem übersichtlich aufgeschlüsselt wurden Fixkosten, die erstattet werden konnten. Dazu gehörten in den Phasen 1 und 2 alles von Mietkosten bis hin zu Grundsteuern, Kosten für Hygienemaßnahmen, Abschreibungen handelsrechtlicher Art, betriebliche Lizenzgebühren, Personalaufwendung oder bauliche Modernisierungsmaßnahmen. Da die Phase 3 noch läuft, können entsprechende Rückerstattungen aktuell weiterhin angefordert werden.</p>
<h4>Hinzuverdienst und Kurzarbeit</h4>
<p>Wer nachweisen kann, dass die Arbeitszeiten aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehend reduziert werden, kann Kurzarbeitergeld beantragen. Um die Krise zu bewältigen, hat Bayern erweiterte Regelungen auf den Weg gebracht. Diese umfassen verschiedene Erleichterungen, die bis zum 30. Juni 2021 gelten. Dazu gehören zum Beispiel eine niedrigere Schwelle (statt mindestens einem Drittel der Belegschaft, das von dem Ausfall betroffen sein muss, müssen es nur noch 10% sein) sowie die Übernahme der Sozialversicherungsbeträge von der Bundesagentur für Arbeit. Leiarbeitnehmer sind ebenfalls berechtigt, Kurzarbeitergeld anzufordern. Welche weiteren Erleichterungen gelten, lässt sich auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie nachlesen.</p>
<h4>Startups und Existenzgründer</h4>
<p>Im Zuge der Säule 2 des Bundes entwickelte man das sogenannte „<a href="https://www.stmwi.bayern.de/presse/pressemeldungen/pressemeldung/pm/419-2020/" target="_blank" rel="noopener">Startup Shield Bayern</a>“, welches direkte Beteiligungen oder Wandeldarlehen umfasst. Genutzt werden können die Fördersummen für laufende Kosten, Investitionen oder Betriebsmittel. Weitere Hilfsangebote gibt es zudem für Gründungsteams der EXIST-Projekte, die das Ende der Förderung erreicht haben. Besonders unbürokratisch soll es auch dabei zugehen, sodass die Anträge schnell und einfach ausgefüllt werden können.</p>
<h4>Gemeinnützige Organisationen</h4>
<p>In Krisenzeiten haben gemeinnützige Vereine und Träger eine besonders große Bedeutung für unsere Gesellschaft. Die Unverzichtbarkeit steht aber im starken Kontrast zu den Umsätzen, denn bekanntermaßen haben es gemeinnützige Organisationen schwer, ein eigenes Einkommen zu generieren. Weder Rücklagen noch nennenswerte Gewinne gibt es, weshalb das der Corona-Kredit für Gemeinnützige eingeführt wurde. Erhalten können Organisationen bis zu 800.000 Euro. Der feste Zinssatz liegt bei 1,5 Prozent und die Laufzeiten können zwischen 5 oder 10 Jahren frei gewählt werden. Eine kostenfreie, vorzeitige Tilgung ist ebenfalls möglich.</p>
<h4>Härtefallhilfe</h4>
<p>Bestehende Hilfsprogramme sollen durch die Härtefallhilfe ergänzt werden. In Bayern werden dafür 233 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Zur Hälfte finanziert wird diese Summe vom Freistaat Bayern, die andere Hälfte kommt vom Bund. Das Ziel ist es, Selbstständige und Unternehmen zu unterstützen, die bei bestehenden Programmen nicht berücksichtigt werden können. Denn auch hier sollte die wirtschaftliche Not anerkannt werden. Da die Härtefallhilfe eine Ergänzung zur Überbrückungshilfe darstellt, kann sie nur beantragt werden, wenn andere Programme nicht greifen. Wer einen Härtefallantrag ausfüllen möchte, sollte also vorab unbedingt prüfen, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt, sich für die Überbrückungshilfe zur qualifizieren.</p>
<p>Wie hoch die Härtefallhilfe ausfällt, hängt, genau wie bei der Überbrückungshilfe, von förderfähigen Beständen ab. Dazu gehört zum Beispiel die Erstattung von Fixkosten. Es werden aber keine Umsätze erstattet. Der Maximalbetrag liegt zudem bei 100.000 Euro pro Antrag.</p>
<h4>Gewinner und Verlierer der Pandemie</h4>
<p>Unternehmen, die im Digitalisierungsbereich tätig sind, konnten von der Corona-Pandemie besonders profitieren. Ein klarer Gewinner ist zum Beispiel Zoom, das aktuell sowohl im unternehmerischen Kontext einen großen Stellenwert einnimmt als auch weiterhin gern privat genutzt wird. Auch im Bereich des Online-Handels war ein wahrer Boom zu beobachten. Lokale Unternehmen, die es schnell schafften, einen digitalen Shop auf die Beine zu stellen, hatten keine schlechten Karten. Gegen Giganten wie Amazon oder Zalando konnten die kleinen Shops aber sicher nicht ankommen. Dennoch hat die Pandemie gezeigt, dass große wie auch kleine Unternehmen die Augen vor der Digitalisierung nicht verschließen dürfen.</p>
<p>Ein großer Erfolg war entsprechend auch bei Unternehmen zu beobachten, die bereits vor der Pandemie auf ihr Online-Geschäft setzen. Dazu gehören nicht nur Händler wie Amazon, sondern auch Unternehmen, die im Unterhaltungssektor tätig sind. Allen voran sind hier Online Casinos zu nennen. Sie werben mit vielen Aktionen, <a href="https://handycasinos24.com/bonus/einzahlungsbonus/5-euro-minimum" target="_blank" rel="dofollow noopener">schon mit fünf Euro</a> kann gespielt werden – und auch mit riesigen Beträgen lässt es sich online zocken. Die Spieleauswahl auf Online-Glücksspielseiten ist groß, gleichzeitig verbrachten die Menschen mehr Zeit zu Hause und hatten entsprechend viel Zeit. Die mitunter gedrückte Stimmung trug wohl ebenfalls dazu bei, dass sich Menschen vermehrt dem Glücksspiel zuwandten. Sicher ein zweischneidiges Schwert, die Betreiber von Online Casinos hatten aber im letzten Jahr auf jeden Fall Grund zu feiern.</p>
<p>Ganz anders sah es da im Tourismussektor und im Bereich der Events aus. Für viele Unternehmen gab es keine alternativen Einnahmequellen, sie waren auf die Soforthilfe angewiesen. Wer sein Angebot auf digital umstellen konnte, musste schnell sein. Die Pandemie hat uns bewiesen, dass kleine und große Unternehmen heutzutage ein großes Maß an Flexibilität an den Tag legen müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Und für die vielen Verlierer der Pandemie gab und gibt es glücklicherweise Hilfsprogramme, die die schlimmsten Phasen überbrücken sollen.</p>
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		<title>Corona-Hilfen: Stiehlt die Staatsregierung sich zunehmend aus der Verantwortung?</title>
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		<pubDate>Thu, 25 Feb 2021 10:35:38 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Im zweiten Jahr der Pandemie gibt es mittlerweile verschiedene Programme an Corona-Hilfen für die von Schließungen und Umsatzverlusten betroffenen Unternehmen. Ein Großteil der Gelder, wie vor allem die Überbrückungshilfe, läuft dabei über den Bund. Für Aufsehen hat nun die Ankündigung des bayerischen Finanzministers Albert Füracker (CSU) gesorgt, sich nicht aus...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im zweiten Jahr der Pandemie gibt es mittlerweile verschiedene Programme an Corona-Hilfen für die von Schließungen und Umsatzverlusten betroffenen Unternehmen. Ein Großteil der Gelder, wie vor allem die Überbrückungshilfe, läuft dabei über den Bund. Für Aufsehen hat nun <a href="https://www.sueddeutsche.de/bayern/wirtschaftspolitik-muenchen-bayern-lehnt-altmaiers-plaene-fuer-corona-haertefallfonds-ab-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210219-99-505674" target="_blank" rel="noopener">die Ankündigung des bayerischen Finanzministers Albert Füracker</a> (CSU) gesorgt, sich nicht aus der Landeskasse an dem vom Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) vorgeschlagenen Bundeshärtefallfonds zu beteiligen. Erste Stimmen werden laut, die der Staatsregierung vorwerfen, sich bei den Corona-Hilfen aus der Verantwortung zu stehlen. Doch sind die Vorwürfe berechtigt?</p>
<h3><strong>Hilfen kommen überwiegend vom Bund</strong></h3>
<p>Zunächst einmal hat die Bayerische Staatsregierung in der Anfangsphase der Pandemie die Soforthilfen Bayern zur Verfügung gestellt, deren Auszahlung relativ schnell und unproblematisch über die Bühne ging. Dieses Programm wurde jedoch nach wenigen Monaten mit einem Soforthilfeprogramm des Bundes verzahnt. Die auf die Soforthilfe folgenden Überbrückungshilfen sowie die November- und Dezemberhilfen sind seitdem ebenfalls Bundesprogramme.</p>
<p>Für die Staatsregierung spricht jedoch, dass mehrere bayerische Hilfsprogramme in Ergänzung zu den Bundeshilfen existieren: So hat die Staatregierung für die schon vor dem bundesweiten Lockdown von weitreichenden Einschränkungen betroffenen Unternehmen im Berchtesgadener Land, Rottal-Inn, Augsburg und Rosenheim ein Landesprogramm, die „Bayerische Lockdown-Hilfe“, aufgesetzt. Auch der milliardenschwere BayernFonds für Bürgschaften und stille Beteiligungen an angeschlagenen Unternehmen ergänzt die Corona-Hilfen des Bundes.</p>
<h3><strong>Bisher 4,2 Milliarden Euro an direkten Hilfen</strong></h3>
<p>Insgesamt haben bayerische Unternehmen seit Beginn der Corona-Krise rund 4,2 Milliarden Euro an direkten staatlichen Hilfen bekommen (Stand: 24. Februar 2021). Davon betrugen die Soforthilfen von März bis Mai rund 2,2 Milliarden Euro aus Landes- und Bundesmitteln. Die größten Posten der letzten Monate fielen auf die außerordentlichen Wirtschaftshilfen des Bundes im Rahmen der November- und Dezemberhilfe. Für sie gingen jeweils mehr als 50 000 Anträge ein. Bei der Novemberhilfe wurden laut Wirtschaftsministerium bisher 955 Millionen Euro beantragt und 789 Millionen Euro ausgezahlt. Bei der Dezemberhilfe gibt es Anträge über 908 Millionen Euro, 519 Millionen wurden bisher ausgezahlt. Im Rahmen der <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/ueberbrueckungshilfe-iii-und-neustarthilfen-fuer-soloselbstaendige-laufen-an/" target="_blank" rel="noopener">Überbrückungshilfe I bis III</a> wurden bisher rund 670 Millionen Euro an die Unternehmen überwiesen.</p>
<h3><strong>Ablehnung der Beteiligung am Härtefallfonds sorgt für Kritik</strong></h3>
<p>Die jüngste Ablehnung gegen die Beteiligung am geplanten Härtefallfonds für Unternehmen, die durch das Raster der bisherigen Hilfen fallen, sorgt dennoch für Kritik. Die wirtschaftspolitische Sprecherin der bayerischen SPD-Landtagsfraktion Annette Karl erklärte beispielsweise: &#8222;Bei jeder Regelung gibt es Einzelfälle, die in kein Raster passen, dafür ist ein Härtefallfonds die geeignete Lösung. Mittlerweile sind die meisten nennenswerten Direkthilfen über den Bund finanziert. Und jetzt entzieht sich die Staatsregierung der Verantwortung &#8211; und das als wohl einziges Bundesland.&#8220; Dies sei kein Einzelfall, meint Karl: &#8222;Auch dann, wenn andere Länder mit Zusatzprogrammen der heimischen Wirtschaft unter die Armen greifen, lehnte es die Staatsregierung in den letzten Monaten oftmals ab, flankierende Landesprogramme – wie beispielsweise den Unternehmerlohn für Soloselbstständige – aufzusetzen.&#8220; Beim Unternehmerlohn für zahlreiche existenzgefährdete Selbständige ist in Form der <a href="https://www.sueddeutsche.de/bayern/wirtschaftspolitik-muenchen-bayern-lehnt-altmaiers-plaene-fuer-corona-haertefallfonds-ab-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-210219-99-505674" target="_blank" rel="noopener">sogenannten Neustarthilfen</a> mittlerweile ebenfalls der Bund tätig geworden. Obwohl die Antragstellung auf die <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/ueberbrueckungshilfe-iii-und-neustarthilfen-fuer-soloselbstaendige-laufen-an/" target="_blank" rel="noopener">Neustarthilfen</a> erst seit wenigen Tagen möglich ist, sollen hier bereits 29 Millionen Euro geflossen sein. In Umfang und Masse der angekündigten Hilfen übertreffen die aktuellen Hilfen aus Berlin folglich die bayerischen Hilfsprogramme deutlich.</p>
<p><strong>Schleppende Auszahlung bleibt problematisch</strong></p>
<p>Ein Problem bei nahezu allen Corona-Hilfen bleibt indes die schleppende Bewilligung und Auszahlung der Hilfen. „Wir brauchen keine zusätzliche Bürokratie durch neue Sonderprogramme, sondern endlich die Auszahlung der zugesagten Gelder. Was der Bund versprochen hat, muss er auch einhalten“, begründete Füracker daher seine ablehnende Haltung gegenüber einer bayerischen Beteiligung am Härtefallfonds. Die CSU spielt damit den Ball zurück nach Berlin, obwohl auch Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) einen Härtefallfonds grundsätzlich für sinnvoll erachtet: „Leider fallen bestimmte Unternehmen noch immer durch das Raster. Mischbetriebe, Brauereigaststätten und im letzten Jahr neu gegründete Betriebe beispielsweise erhalten keine oder zu wenig finanzielle Unterstützung.“ Georg Schneider, Geschäftsführer des Familienbetriebs Schneider Weisse, berichtete beispielsweise gegenüber dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW), dass sein Unternehmen als Mischbetrieb aus Brauerei und Gastronomie eingeordnet wird und so bisher nicht an die Sonderhilfen für November und Dezember komme. „Hier muss nachgebessert werden &#8211; ob mit einem Härtefallfonds oder durch eine Anpassung der laufenden Programme“, betont Aiwanger. Ob es nicht doch noch zusätzliche Hilfen aus Landesmitteln gibt, bleibt daher offen.</p>
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		<title>Neue Hilfen für Kulturschaffende: Anträge ab nächster Woche möglich</title>
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		<pubDate>Thu, 04 Feb 2021 13:34:52 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Mit dem Programm „NEUSTART KULTUR“ hat die Bundesregierung im Sommer 2020 ein Rettungs- und Zukunftsprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro aufgelegt, um den Kulturbetrieb und die kulturelle Infrastruktur dauerhaft zu erhalten. Im Rahmen neuer Hilfen wurde dieses Programm nun um eine weitere Milliarde Euro aufgestockt. Geld für Kultureinrichtungen wie...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem Programm „NEUSTART KULTUR“ hat die Bundesregierung im Sommer 2020 ein Rettungs- und Zukunftsprogramm in Höhe von einer Milliarde Euro aufgelegt, um den Kulturbetrieb und die kulturelle Infrastruktur dauerhaft zu erhalten. Im Rahmen neuer Hilfen wurde dieses Programm nun um eine weitere Milliarde Euro aufgestockt.</p>
<h4><strong>Geld für Kultureinrichtungen wie Kinos, Theater und Orchester</strong></h4>
<p>Mit dem Geld sollen Kulturschaffende in ihrer Infrastruktur unterstützt werden, damit sie ihre Einsatz- und Einkommensmöglichkeiten erhalten können. Bisher wurden etwa 60 Teilprogramme für die verschiedenen Sparten entwickelt und realisiert, zum Beispiel für Theater, Kinos, Orchester, Privatradios und <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/unternehmerlohn-kommt-5-000-euro-bis-juni-2021/" target="_blank" rel="noopener">Soloselbstständige</a>. Die Filmwirtschaft beispielsweise erhielt aus dem Programm bislang 50 Millionen Euro. Die Mittel sollen vor allem Einrichtungen zugutekommen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird.</p>
<h4><strong>Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen</strong></h4>
<p>Mit etwa der Hälfte des Geldes wurden bisher die vielen kleineren und mittleren, privatwirtschaftlich finanzierten Kulturstätten und –projekte darin unterstützt, ihre künstlerische Arbeit wiederaufzunehmen und neue Aufträge an freiberuflich Tätige und Soloselbständige zu vergeben.</p>
<p>Rund ein Viertel des Geldes ist zudem dafür eingeplant, um Kultureinrichtungen und -akteure bei der Wiedereröffnung und dem wiederaufgenommen Betrieb zu unterstützen. Gefördert werden beispielsweise der Einbau von Schutzvorrichtungen, die Optimierung der Besuchersteuerung sowie die Modernisierung von Belüftungssystemen. Weitere 100 Millionen Euro waren bisher außerdem für staatlich geförderte Kultureinrichtungen gedacht, um coronabedingte Einnahmeausfälle und Mehrausgaben auszugleichen. Zudem enthielt das Programm Hilfen in Höhe von 20 Millionen Euro für den privaten Rundfunk, der durch den Einbruch an Werbeeinnahmen schwer getroffen wurde.</p>
<h4><strong>Programm vorübergehend ausgelaufen</strong></h4>
<p>Das Programm „Neustart Kultur“ wurde zwischenzeitlich bereits beendet und es waren keine Neuanträge mehr möglich. Bis zum Ende des vergangenen Jahres wurden bereits 900 Millionen Euro und damit fast das gesamte Volumen des bisherigen Budgets beantragt. Dies war auch eine Ursache, warum nun die Aufstockung um eine Milliarde Euro beschlossen wurde.</p>
<h4><strong>Erneute Antragstellung ab dem 10. Februar möglich</strong></h4>
<p>Die Antragsformulare für die neuen Förderungsbausteine von „NEUSTART KULTUR“ sollen laut dem Bundesministerium für Wirtschaft ab dem 10. Februar online verfügbar sein. Weitere Informationen zu „NEUSTART KULTUR“ und den Hilfen für Soloselbständige finden Sie hier.</p>
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		<title>Zwischenfazit bei Corona-Hilfen: Bisher 68 Milliarden für Unternehmen</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Sep 2020 08:02:29 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die Corona-Hilfen für gewerbliche und freiberufliche Unternehmen sind das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Ein aktuelles Zwischenfazit des Bundeswirtschaftsministeriums weist bewilligte Zahlungen, Kredite und Bürgschaften in Höhe von insgesamt 68,3 Milliarden Euro aus (Stand: 01.09.2020). Der Großteil von 43,6 Milliarden Euro stammt dabei aus dem KfW-Sonderprogramm. Die Soforthilfen...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Corona-Hilfen für gewerbliche und freiberufliche Unternehmen sind das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Ein <a href="https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Infografiken/Wirtschaft/corona-hilfen-fuer-unternehmen.html">aktuelles Zwischenfazit</a> des Bundeswirtschaftsministeriums weist bewilligte Zahlungen, Kredite und Bürgschaften in Höhe von insgesamt 68,3 Milliarden Euro aus (Stand: 01.09.2020). Der Großteil von 43,6 Milliarden Euro stammt dabei aus dem KfW-Sonderprogramm. Die Soforthilfen für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler machen bisher mindestens 14,3 Milliarden Euro aus. Weitere Posten sind der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (6,4 Milliarden Euro) sowie Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (900 Millionen Euro) und Großbürgschaften (2,7 Milliarden Euro).</p>
<h4><strong>Überbrückungshilfe kommt bisher gut an </strong></h4>
<p>Doch auch die <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/corona-ueberbrueckungshilfe-fuer-kmu/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">neue Überbrückungshilfe</a> wird stark nachgefragt: Im Rahmen des kürzlich gestarteten Programms für kleine und mittelständische Unternehmen wurden bisher ungefähr 51.500 Anträge im Volumen von knapp 863 Millionen Euro gestellt. 443 Millionen Euro wurden davon bereits bewilligt. Wirtschaftsvertreter begrüßen daher die Verlängerung der Überbrückungshilfe bis Ende Dezember dieses Jahres, für dessen Abwicklung im Freistaat die IHK für München und Oberbayern zuständig ist. „Schnelle und unbürokratische Hilfe ist das wichtigste Mittel, um die Liquidität der betroffenen Unternehmen sicherzustellen“, betont Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages (BIHK). In Bayern haben bisher über 6.000 Unternehmen und Einrichtungen bereits mehr als 115 Millionen Euro an nicht-rückzahlbaren Zuschüssen aus der Überbrückungshilfe erhalten.</p>
<h4><strong>Bayerische Förderkredite werden stark nachgefragt</strong></h4>
<p>Die von der LfA Förderbank Bayern im Auftrag der Staatsregierung aufgelegten Corona-Finanzhilfen werden von den bayerischen Unternehmen ebenfalls weiterhin stark nachgefragt. Das durch eine Rückbürgschaft des Freistaats unterlegte Zusagevolumen beträgt hier bereits mehr als eine Milliarde Euro. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger erklärte dazu: „Die unverändert hohe Nachfrage nach staatlicher Unterstützung macht deutlich, dass die Krise noch nicht überwunden ist.“</p>
<p>Das Angebot der LfA wird stark von kleineren Mittelständlern in Anspruch genommen. Knapp 70 Prozent der Unternehmen, denen Mittel ausgereicht wurden, haben den neuen LfA-Schnellkredit bis 50.000 Euro (für Firmen bis 5 Mitarbeiter) bzw. bis 100.000 Euro (für Firmen bis 10 Mitarbeiter) beantragt. „Über den LfA-Schnellkredit für Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern und mit 100-prozentiger Haftungsfreistellung der Hausbank wurden inzwischen knapp 4.000 Kleinst- und Kleinunternehmen in Bayern rasch und verlässlich mit der notwendigen Liquidität versorgt. Es erweist sich als richtige Entscheidung, dass wir den Schnellkredit eingeführt haben, um genau die Lücke im KfW-Programm zu schließen. Durch die Hilfen erzielen wir insbesondere beim bayerischen Mittelstand die erhofften Stabilisierungseffekte“, hebt Aiwanger hervor.</p>
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		<title>Notlage in der Veranstaltungsbranche: Weitere Hilfen gefordert</title>
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		<pubDate>Thu, 13 Aug 2020 14:28:21 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Kaum eine andere Branche leidet so sehr unter den Folgen der Coronakrise wie die Veranstaltungswirtschaft. Als sechsgrößte Branche in Deutschland trägt sie die Verantwortung für über eine Million Arbeitsplätze und erwirtschaftet einen bundesweiten Umsatz von über 130 Milliarden Euro. Nach den ersten Lockerungen stellt sich nun die Frage, wie es...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Kaum eine andere Branche leidet so sehr unter den Folgen der Coronakrise wie die Veranstaltungswirtschaft. Als sechsgrößte Branche in Deutschland trägt sie die Verantwortung für über eine Million Arbeitsplätze und erwirtschaftet einen bundesweiten Umsatz von über 130 Milliarden Euro. Nach den ersten Lockerungen stellt sich nun die Frage, wie es innerhalb der Branche weitergeht.</p>
<h4><strong>Besuch von Branchenvertretern beim bayerischen Wirtschaftsminister</strong></h4>
<p>Denn viele Unternehmen und Selbständige im Veranstaltungsbereich stehen aufgrund massiver Umsatzausfälle vor akuten Liquiditätsproblemen. Um auf <a href="https://alarmstuferot.org/demos" target="_blank" rel="noopener noreferrer">die dramatische Situation</a> der Branche aufmerksam zu machen, trafen Beauftragte des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW) in Bayern mit sechs Unternehmern aus der Veranstaltungsbranche diese Woche den bayerischen Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Diskutiert wurden dabei vor allem weitere finanzielle Hilfen für die Branche und Erleichterungen bei der Durchführung von Veranstaltungen.</p>
<h4><strong>Viele Unternehmen von komplettem Umsatzausfall betroffen</strong></h4>
<p>Die Unternehmer konnten dem Wirtschaftsminister Ihre Notlage persönlich schildern und konkrete Hilfen diskutieren. Viele berichteten von einem nahezu kompletten Umsatzausfall sowie Belegschaften, die sich zu 100 Prozent in Kurzarbeit befinden und sich Sorgen um die Zukunft machen. Denn auch nach ersten Lockerungen zeigt sich gerade in der Veranstaltungsbranche eine große Zurückhaltung bei den Kunden, was die Auftragslage <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/schlechte-aussichten-fuer-veranstaltungs-und-kreativbranche/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">noch auf absehbare Zeit belasten</a> wird.</p>
<h4><strong>Verlängerung der Überbrückungshilfen wird angestrebt</strong></h4>
<p>Aiwanger bekräftigte in diesem Zusammenhang seine Forderungen an die Bundesregierung, dass die Überbrückungshilfen verlängert werden müssen, sinnvollerweise bis Jahresende. Hierfür stünden dem Bund auch noch genügend Mittel zur Verfügung.</p>
<p>Die Unternehmer brachten außerdem eine dringend notwendige Ausweitung der Teilnehmerbegrenzung für Veranstaltungen ins Gespräch. Die derzeitige Begrenzung von einem Teilnehmer pro 10 Quadratmetern Fläche bei Indoor-Veranstaltungen wurde ebenfalls diskutiert.</p>
<h4><strong>Keine Zugeständnisse beim Thema Unternehmerlohn und Kosten für Hygienekonzepte</strong></h4>
<p>Bei der Frage nach der Unterstützung von Unternehmern hinsichtlich ihrer entgangenen Entlohnung sowie finanziellen Hilfen bei der Umsetzung von Hygienekonzepten auf Events konnte der Wirtschaftsminister keine Zugeständnisse machen, auch aufgrund der haushaltsrechtlichen Bestimmungen. Der Wirtschaftsminister nahm sich aber viel Zeit für die Sorgen der Unternehmer und versprach, sich für viele der besprochenen Punkte sowie eine Verlängerung der Kurzarbeiterregelung sowie die weitere Aussetzung der Insolvenzanmeldepflicht einzusetzen.</p>
<p>„Messen und Veranstaltungen können coronakonform organisiert und so durchgeführt werden, dass für die Besucher die Ansteckungsgefahr nicht größer ist als bei einem Besuch im Supermarkt. Diese Botschaft ist essentiell für die Branche. Wir müssen wieder einen Grundoptimismus schaffen und Dinge mit Vernunft anpacken. Vorsicht ja, aber keine Angst“, betonte Aiwanger zum Abschluss des Termins.</p>
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