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	<title>gesetz Archive - Mittelstand in Bayern</title>
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	<description>Magazin für Wirtschaft &#38; Politik in Bayern, Deutschland und der Welt seit 2012 - Google NEWS gelistet</description>
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	<title>gesetz Archive - Mittelstand in Bayern</title>
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		<title>Gerichtsverfahren werden teurer</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Nov 2020 10:44:30 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[In regelmäßigen Abständen werden z. B. die Fahrpreise erhöht oder das Porto für Päckchen und Briefe. Wen wundert es da, wenn jetzt von einer Anpassung der Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RGV) und von Erhöhung der Gerichtsgebühren zu lesen ist. Fairerweise muss an dieser Stelle erwähnt werden, dass die letzte Anpassung schon...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size: 10.5pt; font-family: 'Arial',sans-serif; color: black;"> In regelmäßigen Abständen werden z. B. die Fahrpreise erhöht oder das Porto für Päckchen und Briefe. Wen wundert es da, wenn jetzt von einer Anpassung der Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RGV) und von Erhöhung der Gerichtsgebühren zu lesen ist. Fairerweise muss an dieser Stelle erwähnt werden, dass die letzte Anpassung schon über 7 Jahre zurückliegt, genauer trat sie zum 1. August 2013 in Kraft. Im Regierungsentwurf heißt es <a href="https://www.haufe.de/recht/kanzleimanagement/anhebung-der-anwaltsgebuehren-um-durchschnittlich-10-geplant_222_525012.html#:~:text=Anhebung%20der%20Gerichtsgeb%C3%BChren,bei%20den%20bisherigen%20Geb%C3%BChren%20bleiben." target="_blank" rel="noopener noreferrer">zum neuen Gesetzesvorhaben</a> u. a.: „Mit Blick auf die erheblich gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb und im Interesse einer Teilhabe der Anwaltschaft an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung erscheint eine erneute Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung geboten. (…) Mit der Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren sowie der Anpassung der Vergütungen und Entschädigungen (… für Sachverständige, Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sowie Zeuginnen und Zeugen) sind höhere Ausgaben des Staates in Rechtssachen verbunden. Gleichzeitig sind auch die Sach- und Personalkosten der Justiz gestiegen. Daher bedürfen auch die Gerichtsgebühren einer Anpassung.“</span></p>
<p><span style="font-size: 10.5pt; font-family: 'Arial',sans-serif; color: black;">Dazu, wie in etwa die Anpassung der Gebühren gestaltet werden soll, ist im Regierungsentwurf des Weiteren zu lesen: „Zur Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung wird eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren des RVG um zehn Prozent vorgeschlagen. In sozialrechtlichen Angelegenheiten sollen die Gebühren um weitere zehn Prozent steigen. Die Gerichtsgebühren sollen ebenfalls linear um zehn Prozent angehoben werden. Zudem sind punktuell weitere strukturelle Änderungen in den Justizkostengesetzen vorgesehen.“</span></p>
<h4><strong><span style="font-size: 10.5pt; font-family: 'Arial',sans-serif; color: black;">Gesetz mit weitreichenden Auswirkungen</span></strong></h4>
<p><span style="font-size: 10.5pt; font-family: 'Arial',sans-serif; color: black;">„Bei dem geplante Gesetz, welches bereits Anfang 2021 in Kraft treten soll, handelt es sich um das <em><span style="font-family: 'Arial',sans-serif;">Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 &#8211; KostRÄG 2021)“, </span></em>so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH. „Dieses Gesetz wirkt sich besonders dann aus, wenn man einen Rechtsstreit vor Gericht austragen muss“. </span></p>
<h4><strong><span style="font-size: 10.5pt; font-family: 'Arial',sans-serif; color: black;">Beispiel</span></strong></h4>
<p><span style="font-size: 10.5pt; font-family: 'Arial',sans-serif; color: black;">„Beauftragt z. B. ein Gläubiger bei einer Forderung in Höhe von 500,00 EUR einen Anwalt damit, Klage beim Gericht einzureichen, entstehen bisher für den eigenen Anwalt und Gerichtskosten 262,68 EUR inkl. Auslagenpauschale und 19 % Mehrwertsteuer (1 x 2,5 Gebühren für den Anwalt und 3,0 Gerichtskosten). In Zukunft wird ein Gläubiger dafür 283,58 EUR auf den Tisch legen müssen. Das entspricht einer Steigerung um 8 %, ist aber gerade in diesem unteren Streitwertbereich weiterhin kaum kostendeckend. Wird ein Anwalt hingegen z. B. mit der Einreichung einer Klage in Höhe von 10.000,00 EUR beauftragt, muss der Gläubiger in Zukunft dafür 2.648,45 EUR aufbringen. Bisher waren es noch 2.406,85 EUR inkl. Auslagenpauschale und 19 % Mehrwertsteuer, die zu zahlen sind. Die Steigerung hier beträgt somit 10 %.“Berechtigte Forderungen bleiben unbefriedigt. Es ist zu befürchten,“ so Drumann, „dass bald noch mehr berechtigte Forderungen unbefriedigt bleiben, als dies ohnehin schon jetzt der Fall ist — einfach aus dem Grund, weil noch mehr Gläubiger bei der Höhe der neuen Gerichts- und Anwaltskosten davor zurückschrecken werden, einen Prozess zu führen, dessen Ausgang zudem ungewiss ist. Schon jetzt können es sich viele Gläubiger schlicht und ergreifend nicht leisten, für ihr Recht vor Gericht zu ziehen – lässt man einmal Mechanismen wie die Beratungs- und Prozesskostenhilfe außen vor. Sie scheuen das Kostenrisiko. Und wer einen Prozess verliert, den trifft es schließlich doppelt, und bald auch doppelt härter. Es sind ja nicht nur die eigenen Kosten zu tragen, sondern auch die des Prozessgegners. Und die werden, genau wie die eigenen Kosten, in Zukunft eben noch höher ausfallen.“</span></p>
<h4><strong><span style="font-size: 10.5pt; font-family: 'Arial',sans-serif; color: black;">Schuldner hat Verzugsschaden zu zahlen</span></strong></h4>
<p><span style="font-size: 10.5pt; font-family: 'Arial',sans-serif; color: black;">„Zwar kann ein Unternehmer, dessen Kunde nicht zahlt, die Kosten, die durch die Beauftragung eines Rechtsanwaltes oder auch eines Inkassounternehmens zur Realisierung seiner Forderungen entstehen, in der Regel als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend machen. Aber eben nur, wenn der Gläubiger die Forderung – notfalls gerichtlich – mit Erfolg durchsetzen kann. Die Aussicht darauf, dass der Schuldner ggf. für die entstandenen Kosten aufzukommen hat, führt nach meinen Erfahrungen jedoch nicht zu einer höheren ‚Risikobereitschaft‘ der Gläubiger in Bezug auf das Anstrengen eines Gerichtsverfahrens, schon gar nicht derer, für die sich der Gang vor Gericht schon jetzt aus finanziellen Gründen kaum umsetzen lässt.“</span></p>
<h4><strong><span style="font-size: 10.5pt; font-family: 'Arial',sans-serif; color: black;">Gebührenanpassung nach 7 Jahren sicher nötig, aber …</span></strong></h4>
<p><span style="font-size: 10.5pt; font-family: 'Arial',sans-serif; color: black;">„… die Folgen werden nicht lange auf sich warten lassen. Schon jetzt tun sich manche Schuldner enorm schwer, die offenen Forderungen zu begleichen. Eine Anhebung der Gebühren wird diese Tatsache weiter verschärfen. Noch mehr Gläubiger werden ihre Forderungen so nicht realisieren können. Ebenso ist zu befürchten, dass Unternehmer, die doch einen Prozess anstreben, die ihnen z. B. durch die Gerichtsgebührenanhebung entstehenden höheren Kosten durch eine Erhöhung der Verbraucherpreise wieder reinzuholen versuchen. Und das wiederum hätte eine höhere Preisbelastung und auch höhere Lebenshaltungskosten auf Seiten der Verbraucher zur Folge.</span></p>
<p><span style="font-size: 10.5pt; font-family: 'Arial',sans-serif; color: black;">Weiter ist es fraglich, ob nicht z. B. die Erhöhung der <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/rechtsstreit-auf-augenhoehe-prozesskostenfinanzierung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gerichtskosten</a> eher zu einer Minderung der Gesamteinnahmen bei Gericht führt, als dass sie der Justiz Mehreinnahmen beschert. Zudem ist anzunehmen, dass die geplante gesetzliche Erhöhung der Kosten und Gebühren dazu führen wird, dass berechtigte Forderungen seltener gerichtlich geltend gemacht werden. Und sollte dies doch der Fall sein, so wird dem Gläubiger z. B. bei Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs zukünftig noch weniger von der Vergleichssumme bleiben. </span></p>
<p><span style="font-size: 10.5pt; font-family: 'Arial',sans-serif; color: black;">Besonders in den unteren (Streit-)Wertstufen bis 1.000 EUR ist die geplante Gerichtsgebührenanhebung doch erheblich. Sie wird unweigerlich dazu führen, dass noch viel mehr Verbraucher aber auch kleinere Unternehmen, die meinen, sich ein gerichtliches Verfahren nicht leisten zu können, mehr als ohnehin schon auf die Wahrnehmung ihrer ihnen zustehenden Rechte verzichten werden. Höhere Kosten erschweren den Zugang zum Recht.“</span></p>
<h4><strong><span style="font-size: 10.5pt; font-family: 'Arial',sans-serif; color: black;">Besser den Fokus auf vorgerichtliche Lösungen legen </span></strong></h4>
<p><span style="font-size: 10.5pt; font-family: 'Arial',sans-serif; color: black;">„Es kann daher für einen Gläubiger jetzt von größerem Nutzen sein, ein seriös arbeitendes Inkassobüro, welches schwerpunktmäßig vorgerichtlich tätig wird, mit dem Einzug seiner Forderungen zu beauftragen. Erst recht dann, wenn der Gläubiger dort bei Scheitern des Inkassos lediglich eine Nichterfolgspauschale und bare Auslagen zu zahlen hat, statt voller Honorare“.</span></p>
<h4><strong><span style="font-size: 10.5pt; font-family: 'Arial',sans-serif; color: black;">Recht muss für alle bezahlbar – und auch gerecht – sein</span></strong></h4>
<p><span style="font-size: 10.5pt; font-family: 'Arial',sans-serif; color: black;">„Die Überschuldung der Gesellschaft setzt sich fort. Nicht erst durch Corona. Der Kreis derer, die auf ihren berechtigten Forderungen sitzen bleiben, wird kontinuierlich größer und größer. Durch Gebührenerhöhungen den auch bei Gericht und Anwälten gestiegenen Kosten Rechnung zu tragen, ist das eine. Es Gläubigern aber immer weiter zu erschweren, die ihnen rechtmäßig zustehenden Forderungen zu realisieren, ist das andere. Hier sei als Beispiel nur die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode erwähnt. Es heißt, dass Recht haben und Recht bekommen nicht ein und dasselbe ist. Das ist schon traurig genug. Dass aber allein schon der Versuch, Recht zu haben und — allen Unkenrufen zum Trotz — auch tatsächlich zu bekommen, bereits am Geldbeutel scheitern soll, das kann vom Gesetzgeber nicht gewollt sein.“</span></p>
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		<title>Investitionsbeschleunigungsgesetz verabschiedet: Kritik aus der Wirtschaft</title>
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		<pubDate>Tue, 18 Aug 2020 08:09:34 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[NEWS DEUTSCHLAND]]></category>
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		<category><![CDATA[Infrastruktur]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Bundesregierung hat letzte Woche den vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Entwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetzes im Kabinett verabschiedet. Damit sollen die teilweise jahrzehntelangen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte deutlich gestrafft werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat hierzu Beschleunigungen im Energiebereich in das Gesetz eingebracht, vor allem Verfahrensbeschleunigungen beim Bau von Windenergieanlagen. Das neue Gesetz sieht...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesregierung hat letzte Woche den vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten Entwurf des Investitionsbeschleunigungsgesetzes im Kabinett verabschiedet. Damit sollen die teilweise jahrzehntelangen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte deutlich gestrafft werden.</p>
<p>Das Bundeswirtschaftsministerium hat hierzu Beschleunigungen im Energiebereich in das Gesetz eingebracht, vor allem Verfahrensbeschleunigungen beim <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/ambitionierte-energieziele-fuer-bayern-vorgestellt/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bau von Windenergieanlagen</a>. Das neue Gesetz sieht außerdem wichtige Planungs- und Verfahrensbeschleunigungen für verschiedene Infrastrukturvorhaben vor. Das gilt für den Bereich im Schieneninfrastruktur sowie für Raumordnungsverfahren im Allgemeinen.</p>
<h4><strong>Beschleunigte Gerichtsverfahren</strong></h4>
<p>Im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit soll die Zuständigkeit für Streitigkeiten, die bestimmte Infrastrukturvorhaben zum Gegenstand haben, vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht bzw. den Verwaltungsgerichtshof verlagert werden, um so das Verfahren insgesamt zu beschleunigen. Erfasst sind hiervon insbesondere Planfeststellungsverfahren für Landesstraßen, Vorhaben nach dem Bundesberggesetz, Wasserkraftwerke und Häfen. Ebenfalls erfasst werden auf Initiative des BMWi Streitigkeiten, die die Genehmigung von Windenergieanlagen betreffen. Für bestimmte Windenergieanlagen wird zudem die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage abgeschafft.</p>
<h4><strong>Wirtschaft kritisiert Verwässerung des Entwurfs</strong></h4>
<p>Doch die Wirtschaft kritisiert bereits eine deutliche Verwässerung des ursprünglichen Gesetzesentwurfs. Der vom Bundesumweltministerium überarbeitete Entwurf hält nämlich weiter an einer doppelten Umweltverträglichkeitsprüfung von Projekten sowohl im Raumordnungs- als auch im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren fest. Ganz gestrichen wurde der Vorschlag des Bundesverkehrsministeriums, Ersatzneubauten zum Erhalt öffentlicher Verkehrswege von der Abstimmung mit den Naturschutzbehörden freizustellen.</p>
<h4><strong>Umweltschutzprüfungen bleiben bestehen</strong></h4>
<p>„Angesichts allein tausender maroder Straßen- und Eisenbahnbrücken in Bayern ist es ein Unding, dass nun weiterhin selbst für solche Ersatzneubauten Umweltschutzprüfungen nötig sein sollen. Verzögerungen bei diesen unverzichtbaren Projekten bedrohen die Leistungsfähigkeit unserer Straßen- und Schienennetze und in Extremfällen auch deren Sicherheit. Der gravierende Investitionsstau in Deutschland wird so jedenfalls nicht aufgelöst“, kritisiert Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern. „Nachdem die Politik versprochen hat, auch mit öffentlichen Infrastrukturinvestitionen für einen kraftvollen Neustart aus der Corona-Krise zu sorgen, ist das eine große Enttäuschung“, so Gößl weiter.</p>
<p>Immerhin lobt die IHK, dass der Rechtsweg bei Streitigkeiten nun verkürzt wird. „So könnten betroffene Planungsverfahren im Schnitt 18 Monate schneller abgeschlossen werden“, hofft Gößl.</p>
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		<title>Bürokratieabbau: Neuer Entwurf nicht weitgehend genug</title>
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		<dc:creator><![CDATA[webmaster MIB]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Sep 2019 08:03:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
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		<category><![CDATA[abbau]]></category>
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					<description><![CDATA[Das Bundeskabinett hat letzte Woche einem Gesetz zur Entlastung der mittelständischen Wirtschaft zugestimmt. Damit sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von bürokratischen Pflichten befreit werden. Insgesamt sehe der Entwurf Bürokratieabbau mit Entlastungen im Wert von über einer Milliarde Euro pro Jahr vor, so Wirtschaftsminister Peter Altmaier. Wirtschaft kritisiert Entwurf Doch...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundeskabinett hat letzte Woche einem Gesetz zur Entlastung der mittelständischen Wirtschaft zugestimmt. Damit sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen von <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/a1-bescheinigung-buerokratiemonster-auf-abruf/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">bürokratischen Pflichten</a> befreit werden. Insgesamt sehe der Entwurf Bürokratieabbau mit Entlastungen im Wert von über einer Milliarde Euro pro Jahr vor, so Wirtschaftsminister Peter Altmaier.</p>
<p><strong>Wirtschaft kritisiert Entwurf</strong></p>
<p>Doch der verabschiedete Gesetzentwurf bleibt damit hinter den Erwartungen der bayerischen Wirtschaft zurück. „Die Ungeduld der Unternehmen mit der Bundesregierung ist beim Thema Bürokratie groß. Der Gesetzentwurf enthält zwar wichtige Beiträge zur Entlastung der Wirtschaft, weitere Schritte sind jedoch unerlässlich“, bemängelt Eberhard Sasse, Präsident der IHK für München und Oberbayern.</p>
<p><strong>82 Prozent der Unternehmen stark eingeschränkt</strong></p>
<p>Bürokratieabbau ist für viele Unternehmen ein drängendes Thema: In einer IHK-Umfrage gaben 82 Prozent der befragten Unternehmen in Bayern an, dass die zunehmende Bürokratie ihr unternehmerisches Handeln stark einschränkt.</p>
<p>Der Entwurf sieht daher die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung, Erleichterungen bei der Vorhaltung von Datenverarbeitungssystemen für steuerliche Zwecke und digitale Alternativen zu den Meldescheinen aus Papier im Hotelgewerbe vor. Zudem müssen Gründer zukünftig nur noch vierteljährlich – statt wie bisher monatlich – ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.</p>
<p>Die Regierung setzt damit wie von der Wirtschaft gefordert auf mehr E-Government-Verfahren. Trotz dieser erfreulichen Entwicklung sind aus Sicht der Wirtschaft jedoch weitere Schritte notwendig. Sasse kritisiert beispielsweise, dass die grundsätzliche Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren für Steuerunterlagen erhalten bleibe, auch wenn die vorgeschlagene, auf fünf Jahre verkürzte Vorhaltefrist für elektronische Steuerunterlagen eine wichtige Entlastung für die Unternehmen sein könne.</p>
<p><strong>Unterstützung aus Bayern gewünscht</strong></p>
<p>&#8222;Die Wirtschaft hofft auf Verbesserungen im weiteren Gesetzgebungsprozess und setzt auf die Unterstützung der Bayerischen Staatsregierung&#8220;, sagt der IHK-Präsident. Denn die Bayerische Staatsregierung habe mit verschiedenen Initiativen, wie zur Reform der Grundsteuer oder zur steuerlichen Förderung der Ausbildung gezeigt, dass sie den Bürokratieabbau ernst nimmt. Auch mit dem Praxis-Check und <a href="https://www.buerokratieabbau-bayern.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">einem eigenen Bürokratiebeauftragten</a>, der Ansprechpartner für die Unternehmen bei Bürokratieproblemen ist, sei Bayern dem Bund schon einige Schritte voraus.</p>
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		<title>Glasfaserausbau: Trittbrettfahrer verhindern und Anreize setzen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[webmaster MIB]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Sep 2019 13:28:45 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[Mittelstand Digital]]></category>
		<category><![CDATA[ausbau]]></category>
		<category><![CDATA[gesetz]]></category>
		<category><![CDATA[glasfaser]]></category>
		<category><![CDATA[verlegung]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Bundesregierung plant eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, mit der unter anderem die Regelungen zur Glasfasermitverlegung geändert werden. Der Verkehrsausschuss des Bundesrats will diese Woche darüber beraten. Bei der Glasfaserverlegung besteht zurzeit ein Trittbrettfahrerproblem: Sobald ein kommunales Versorgungsunternehmen eine Grube für den Glasfaserausbau ausgehoben hat, verlegen Wettbewerber einfach ihr Kabel mit...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Bundesregierung plant eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, mit der unter anderem die Regelungen zur Glasfasermitverlegung geändert werden. Der Verkehrsausschuss des Bundesrats will diese Woche darüber beraten.</p>
<p>Bei der <a href="https://www.focus.de/immobilien/wohnen/glasfaser-in-deutschland-karte-zeigt-das-ganze-desaster_id_10308121.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Glasfaserverlegung</a> besteht zurzeit ein Trittbrettfahrerproblem: Sobald ein kommunales Versorgungsunternehmen eine Grube für den Glasfaserausbau ausgehoben hat, verlegen Wettbewerber einfach ihr Kabel mit – und dies sogar dann, wenn das kommunale Unternehmen das Glasfasernetz eigenwirtschaftlich ohne öffentliche Gelder ausbaut und so das volle wirtschaftliche Risiko trägt. Die Verbände BREKO (Bundesverband Breitbandkommunikation), BUGLAS (Bundesverband Glasfaseranschluss) und VKU (Verband kommunaler Unternehmen) appellieren daher nun im Vorfeld an den Bundesrat, das Gesetz anzupassen: Ihr Ziel ist es, das aktuell mögliche Trittbrettfahren beim Glasfaserausbau zu stoppen, um den Glasfaserausbau effektiv voranzutreiben.</p>
<p><strong>Trittbrettfahrer erschweren den Glasfaserausbau</strong></p>
<p>Denn durch die Trittbrettfahrer entstehen strukturelle Wettbewerbsverzerrungen: Zum einen umgehen Wettbewerber die Kosten für den Tiefbau und es kommt zu einem volkswirtschaftlich unsinnigen Über- und Doppelausbau von Leitungen. Zum anderen werden die Investitionen kommunaler Unternehmen entwertet, die Folge ist größere Zurückhaltung. Durch diese Fehlanreize wird der <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/erneute-kritik-an-schleppendem-netzausbau-in-deutschland/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Glasfaserausbau behindert</a>.</p>
<p><strong>Echter Wettbewerb mit klaren Regeln </strong></p>
<p>Die drei Verbände fordern in einer aktuellen Pressemitteilung den Verkehrsausschuss des Bundesrates dazu auf, seiner Linie treu zu bleiben: Das Ländergremium hatte sich bereits im November 2018 dafür ausgesprochen, dass alle Unternehmen, die Glasfaser mit eigenen Mitteln ausbauen, im Wettbewerb gleichgestellt werden, um somit Fehlanreize und Wettbewerbsnachteile zu beheben. Bisher besteht bei öffentlich teilfinanzierten Bauarbeiten die gesetzliche Pflicht, Telekommunikationsunternehmen die Mitverlegung von Glasfaserkabeln zu ermöglichen. Doch kommunale Unternehmen, die aus wirtschaftlichem Eigeninteresse ohne Fördergelder vom Bund ausbauen, sollen nach dem Willen der Verbände von dieser Pflicht nun nicht mehr erfasst werden.</p>
<p><strong>Unzumutbarkeitsregel gegen Trittbrettfahrer</strong></p>
<p>BREKO, BUGLAS und VKU setzen sich zudem für eine klare Unzumutbarkeitsregel ein. Diese stoppt Trittbrettfahrer, wenn in einem Gebiet erstmals Glasfaserkabel verlegt werden. Dritte dürfen in diesen Gebieten dann nicht das Glasfasernetz im Rahmen der Mitverlegung von Kabeln überbauen, bekommen jedoch Zugang zum Netz zu fairen Konditionen. Ein solcher diskriminierungsfreier und offener Netzzugang verhindert den unsinnigen Doppelausbau und setzt Anreize, um Glasfaser in Gebieten auszubauen, die noch nicht ans schnelle Internet angeschlossen sind.</p>
<p>Der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf sieht allerdings lediglich eine „Unzumutbarkeitsprüfung“ im Einzelfall durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) vor. Dieser Prüfung im Einzelfall sollte der Bundesrat nach dem Wunsch der Verbände eine klare Unzumutbarkeitsregel vorziehen, die automatisch in allen bisher nicht ans schnelle Internet angeschlossenen Gebieten greift. So würde der Glasfaserausbau spürbar forciert – insbesondere in ländlichen Regionen.</p>
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