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	<title>finanztipps Archive - Mittelstand in Bayern</title>
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	<title>finanztipps Archive - Mittelstand in Bayern</title>
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		<title>Wie sich private Kredite steuerlich geltend machen lassen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 25 Apr 2016 09:57:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[Steuern & Recht]]></category>
		<category><![CDATA[finanztipps]]></category>
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					<description><![CDATA[Jede Kreditaufnahme bedeutet eine finanzielle Belastung, denn Zins- und Tilgungsraten schränken zwangsläufig finanzielle Spielräume ein. Von daher gehört die steuerliche Absetzbarkeit zum Wunschtraum manches Kreditnehmers. Allerdings setzt das deutsche Steuerrecht dafür &#8211; im Unterschied zu Unternehmenskrediten &#8211; recht enge Grenzen. Hier ein Überblick, wann private Kredite steuerlich geltend gemacht werden...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Jede Kreditaufnahme bedeutet eine finanzielle Belastung, denn Zins- und Tilgungsraten schränken zwangsläufig finanzielle Spielräume ein. Von daher gehört die steuerliche Absetzbarkeit zum Wunschtraum manches Kreditnehmers. Allerdings setzt das deutsche Steuerrecht dafür &#8211; im Unterschied zu Unternehmenskrediten &#8211; recht enge Grenzen. Hier <a rel="dofollow" href="https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/steuern-und-kredite-welche-moeglichkeiten-der-absetzung-habe-ich/" target="_blank">ein Überblick, wann private Kredite steuerlich geltend gemacht werden können</a>. </p>
<p><strong>Das steuerliche Prinzip </strong></p>
<p>Grundsätzlich gilt: Kredite sind immer nur dann steuerrelevant, sofern sie zur Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte dienen. Damit scheiden alle Kredite, die für Konsum, das private Fahrzeug oder selbst genutzten Wohnraum aufgenommen werden, für einen Ansatz in der Steuererklärung aus. Ansonsten ist zu beachten: geltend gemacht werden können nur die Kreditkosten &#8211; in erster Linie die Zinsen -, nicht etwa Tilgungen. Es gibt konkret drei Bereiche, in denen die Absetzbarkeit in Betracht kommt: </p>
<p><strong>1. <a rel="dofollow" href="https://www.vlh.de/wohnen-vermieten/vermietung/vermieter-koennen-kredit-zinsen-komplett-von-der-steuer-absetzen.html" target="_blank">Finanzierung von Mietimmobilien</a></strong> </p>
<p>Die Vermietung von Immobilien dient dem Zweck, Einnahmen zu erwirtschaften. Diese sind als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung steuerpflichtig. Dabei dürfen Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Mieterträgen anfallen, abgezogen werden, denn zu versteuern ist nur der Reinertrag. Zu solchen Werbungskosten gehören auch Kreditkosten der Immobilienfinanzierung. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Kredit zum Objekterwerb oder für Modernisierung, Renovierung oder Sanierung aufgenommen wurde. Schwieriger wird es bei Immobilien, die sowohl selbst genutzt als auch vermietet werden. Hier dürfen Kreditkosten nur anteilig &#8211; dem Mietanteil entsprechend &#8211; angesetzt werden, es sei denn, es lässt sich nachweisen, dass der Kredit sich nur auf die vermieteten Räume bezieht. </p>
<p><strong>2. Beruflich veranlasste Kredite bei Arbeitnehmern </strong></p>
<p>Beruflich veranlasste Kredite sind bei Arbeitnehmern die Ausnahme. Ein Fall ist eine fremdfinanzierte Zweitwohnung in einem anderen Ort als dem Wohnort, die zum Erreichen des Arbeitsplatzes benötigt wird. Die Finanzierungskosten für eine solche Zweitwohnung dürfen steuerlich geltend gemacht werden &#8211; und zwar auch dann, wenn der Kredit für Umzug, Renovierung oder Mietzahlungen genutzt wird. </p>
<p><strong>3. Kredite für selbständige oder freiberufliche Tätigkeit </strong></p>
<p>Bei Selbständigen und Freiberuflern sind die Grenzen zwischen privater und geschäftlicher Kreditaufnahme oft fließend. Kreditkosten dürfen geltend gemacht werden, wenn die Finanzierung erfolgt, um Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit zu erzielen. Das ist zum Beispiel gegeben, wenn ein Kredit genutzt wird, um Büro- und Geschäftsausstattung, Computer oder sonstige technische Arbeitsgeräte anzuschaffen. Auch Autofinanzierungen sind in diesem Kontext steuerlich absetzbar, wenn der Wagen beruflich &#8211; im Rahmen einer Außendiensttätigkeit &#8211; genutzt wird. </p>
<p><strong>Kredite vergleichen </strong></p>
<p>Da Kreditkosten nur bedingt steuerlich abgesetzt werden können, ist es umso wichtiger, die günstigsten Kreditangebote am Markt zu identifizieren. Eine <a rel="dofollow" href="https://www.smava.de/kreditvergleich/" target="_blank">innovative Möglichkeit zum Vergleich </a>dafür bieten Kreditportale wie Smava. </p>
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		<title>4.8.: Finanzwissen erleben mit der MERKUR BANK</title>
		<link>https://www.mittelstandinbayern.de/event/finanzwissen-erleben-mit-der-merkur-bank/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 13 Jul 2015 20:08:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[events]]></category>
		<category><![CDATA[finanztipps]]></category>
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					<description><![CDATA[Richtige oder falsche Geld- und Anlageentscheidungen hängen vom ökonomischen Wissen jedes Einzelnen ab. Was das Finanzwissen der Deutschen betrifft, sieht es nach dem „Finanzplanungsindex 2014“ des Bankenverbandes nicht gut aus: mäßig bis sehr lückenhaft, so das Ergebnis. Wissen erwirbt man nicht auf die Schnelle. Dafür muss man sich Zeit nehmen...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Richtige oder falsche Geld- und Anlageentscheidungen hängen vom  ökonomischen Wissen jedes Einzelnen ab.  Was das Finanzwissen der Deutschen betrifft, sieht es nach dem „Finanzplanungsindex 2014“  des  Bankenverbandes nicht gut aus: mäßig bis sehr lückenhaft, so das Ergebnis.  </p>
<p>Wissen erwirbt man nicht auf die Schnelle. Dafür muss man sich Zeit nehmen &#8211; zum Zuhören, Verstehen und Nachfragen. Genau diesen Weg geht die MERKUR BANK mit ihrer Veranstaltungsreihe Finanzwissen erleben. Hier wird jeweils in kleiner, persönlicher Runde ein aktuelles Finanzthema beleuchtet. Bei sommerlichen Snacks gibt es dann nach einem Impulsreferat viel Raum für Fragen und persönliche Gespräche.</p>
<p>Am 4. August 2015 findet im Golfclub Schloss Egmating die nächste Veranstaltung statt. Diesmal geht es um das Thema Vermögensverwaltung: Die bessere Form der Geldanlage?  </p>
<p>Melden Sie sich am besten gleich <a href="https://www.merkur-bank.de/beratung/geldanlage/golfclub-schloss-egmating.html" target="_blank">hier</a> an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.</p>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" src="http://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2015/07/26_Beratung.jpg" alt="Foto: Merkur Bank" width="960" height="480" class="alignleft size-full wp-image-5900" srcset="https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2015/07/26_Beratung.jpg 960w, https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2015/07/26_Beratung-300x150.jpg 300w, https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2015/07/26_Beratung-768x384.jpg 768w, https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2015/07/26_Beratung-600x300.jpg 600w, https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2015/07/26_Beratung-820x410.jpg 820w" sizes="(max-width: 960px) 100vw, 960px" /></p>
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		<title>26.6. Finanzwissen erleben &#8211; Merkur Bank</title>
		<link>https://www.mittelstandinbayern.de/event/26-6-finanzwissen-erleben-merkur-bank/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Jun 2015 14:14:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[finanztipps]]></category>
		<category><![CDATA[Weiterbildung]]></category>
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					<description><![CDATA[Finanzwissen erleben Am 1. Juni startete die Münchner MERKUR BANK ihre neue Vortragsreihe Finanzwissen erleben im Golfclub Schloss Egmating. Am Freitag, den 26. Juni 2015 um 16 Uhr, findet die nächste Veranstaltung statt. Diesmal geht es um die Frage: Sind Dividenden der neue Zins? In der Presse werden Dividendentitel regelmäßig...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Finanzwissen erleben </strong></p>
<p>Am 1. Juni startete die Münchner MERKUR BANK ihre neue Vortragsreihe Finanzwissen erleben im Golfclub Schloss Egmating. Am Freitag, den 26. Juni 2015 um 16 Uhr, findet die nächste Veranstaltung statt. Diesmal geht es um die Frage: </p>
<p><strong>Sind Dividenden der neue Zins? </strong></p>
<p>In der Presse werden Dividendentitel regelmäßig hoch gelobt. Wir hinterfragen kritisch, ob die Anlage in Dividendentitel tatsächlich klassische Zinspapiere ersetzen kann und ob sie grundsätzlich das bessere Aktieninvestment ist.</p>
<p>Freuen Sie sich auf interessante Impulse und die Möglichkeit für Ihre persönlichen Fragen. </p>
<p>Melden Sie sich am besten gleich <a href="https://www.merkur-bank.de/plugin.php?menuid=1&#038;template=form_manager/templates/form.html&#038;form_manager_id=31" target="_blank">hier</a> an, denn die Teilnehmerzahl ist begrenzt.  </p>
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			</item>
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		<title>Mahnungen – Antworten auf die häufigsten Fragen</title>
		<link>https://www.mittelstandinbayern.de/mahnungen-antworten-auf-die-haeufigsten-fragen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Apr 2015 07:00:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[Features]]></category>
		<category><![CDATA[deutsche wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[finanztipps]]></category>
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					<description><![CDATA[Egal ob Klein-, Mittelstands- oder Großunternehmen, alle sind gleichermaßen betroffen. Sie alle haben immer wieder Probleme mit Kunden, die ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht bezahlen – und damit manchmal sogar die Liquidität des Unternehmens gefährden. Darum ist es wichtig, den Kunden, wenn dieser mit der Bezahlung offener Rechnungen...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Egal ob Klein-, Mittelstands- oder Großunternehmen, alle sind gleichermaßen betroffen. Sie alle haben immer wieder Probleme mit Kunden, die ihre Rechnungen zu spät oder gar nicht bezahlen  – und damit manchmal sogar die Liquidität des Unternehmens gefährden. Darum ist es wichtig, den Kunden, wenn dieser mit der Bezahlung offener Rechnungen in Rückstand geraten ist, höflich, aber bestimmt darauf hinzuweisen. Manche Unternehmer tun sich jedoch schwer damit. Sie befürchten, dass sie mit einem stringenten  Mahnwesen Kunden verschrecken könnten. „Dabei“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH, „wird nach unserer Erfahrung ein konsequentes Mahnwesen vielmehr als Zeichen für ein gutes Firmenmanagement gewertet und somit eher positiv wahrgenommen. Es gibt zwar keine besonderen Formvorschriften für eine Mahnung“, fährt er fort, „jedoch sollte man unnötige ‚Anfänger‘-Fehler etwa bei der Formulierung vermeiden. Sie alleine können schon finanzielle Nachteile nach sich ziehen.“<br />
Nachfolgend beantwortet Bernd Drumann die häufigsten Fragen rund um das Thema ‚Mahnungen‘.</p>
<p><strong>Wie heißt es richtig: Zahlungserinnerung oder Mahnung?</strong></p>
<p>„Beide Begriffe bezeichnen in der Regel ein und dasselbe: eine eindeutige, möglichst schriftliche Aufforderung des Gläubigers an den Schuldner, die fällige Rechnung zu begleichen. Ob sie Zahlungserinnerung oder Mahnung genannt wird – sie sollte auf jeden Fall deutlich als solche zu erkennen sein (z. B. 1. Mahnung, 2. Mahnung, 3. Mahnung). Eines sollte der Gläubiger aber nicht tun, nämlich beide Begriffe nebeneinander verwenden – etwa Zahlungserinnerung für das erste und Mahnung für alle weiteren Schreiben; das kann (vor allem im Wiederholungsfall) dazu führen, dass der Schuldner die Zahlungserinnerung ausnahmsweise nicht als ggf. verzugsauslösende Mahnung begreifen muss.“  </p>
<p><strong>Wann kann gemahnt werden?</strong></p>
<p>„Gemahnt werden kann, wenn die Rechnung zur Zahlung fällig ist. Eine Mahnung vor Fälligkeit ist unwirksam! Gibt man eine solche Forderung an einen Rechtsanwalt ab, sind dessen Kosten unter Umständen vom Schuldner nicht zu ersetzen, weil er durch die – vor Fälligkeit – erstellte Mahnung nicht in Zahlungsverzug geraten ist. Idealerweise enthält der Vertrag, auf dem die Forderung beruht, eine Regelung zur Fälligkeit (etwa in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen [AGB]), sonst tritt Fälligkeit im gesetzlichen Normalfall sofort mit dem Vertragsschluss ein. In der Praxis üblich ist es aber selbst bei Fehlen einer vertraglichen Absprache, dem Kunden ein Zahlungsziel einzuräumen; damit wird ggf. die Fälligkeit hinausgeschoben.“ </p>
<p><strong>Ist eine Mahnung unbedingt erforderlich?</strong></p>
<p>„Eigentlich ist die Vertragsleistung sogleich nach ihrer Erbringung auch zu bezahlen. Die sofortige Zahlung nach Vertragserfüllung ist aber wohl jedenfalls bei größeren Geschäften die absolute Ausnahme. Oft wird eine Zahlungsfrist im Vertrag vereinbart, ist sogar Bestandteil der eigenen AGB, oder es wird in der Rechnung einseitig ein Zahlungsziel bestimmt.<br />
Im Geschäftsalltag kann eine Rechnung durchaus einmal ‚durchrutschen‘. Zahlt der Kunde also nicht von sich aus, sollte man ihn als Unternehmer aus kaufmännischen Gesichtspunkten ‚zwangsläufig‘ an seine Zahlung ‚erinnern‘ oder diese ‚anmahnen‘.<br />
Auch aus rechtlichen Gesichtspunkten kann eine Mahnung erforderlich sein, damit nämlich der Schuldner in Verzug kommt und den Verzugsschaden (u.a. Kosten eines Inkassounternehmens oder Rechtsanwalts) ersetzen sowie Verzugszinsen zahlen muss. Auch ohne Mahnung tritt Verzug etwa dann ein, wenn das Gesetz oder der Vertrag die Fälligkeit regeln oder wenn bei Entgeltforderungen 30 Tage ab Fälligkeit und Zugang einer Rechnung verstrichen sind – Letzteres gilt bei Verbrauchern aber nur dann, wenn in der Rechnung darauf ausdrücklich hingewiesen worden ist.“ </p>
<p><strong>Gibt es Formvorschriften für eine Mahnung?</strong></p>
<p>„Nein! Eine Mahnung kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Zum Zwecke der Beweisbarkeit ist jedoch eine schriftliche Mahnung vorzuziehen und eindeutig als solche zu kennzeichnen. Formulierungen wie ‚Vergessen Sie nicht, dass noch eine Rechnung offen ist!‘ sind im Zweifel nicht ausreichend. Aus der Mahnung muss der eindeutige Wille hervorgehen, dass man sein Geld möchte.“ </p>
<p><strong>Wie viele Mahnungen sind üblich?</strong></p>
<p>„Kaufmännisch üblich sind zwei bis drei schriftliche Mahnungen im Abstand von 7 bis 10 Tagen. Mehr als drei Mahnungen sollte man nicht verschicken. Mit jeder weiteren Mahnung verliert die nachdrückliche Zahlungsaufforderung eher an Ernsthaftigkeit, als dass sie gewinnt.“ </p>
<p><strong>Was sollte eine Mahnung beinhalten?</strong></p>
<p>„Zuerst einmal sollte jede Mahnung deutlich als solche zu erkennen sein, also z.B. mit ‚1. Mahnung‘ überschrieben sein. Generell sollte jede Mahnung das Datum der ursprünglichen Rechnung beinhalten und darüber hinaus auch deren Rechnungsnummer (ggf. Lieferscheinnummer). Es kann in manchen Fällen ratsam sein, die erbrachte Leistung noch einmal genau zu benennen oder auch eine Rechnungskopie beizufügen. Die Mahnung sollte die Forderung deutlich zum Ausdruck bringen und die Zahlung unmissverständlich verlangen. Man sollte sie in freundlichem Ton verfassen, wobei insbesondere die 2. und 3. Mahnung jedoch keinen Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Zahlungsaufforderung aufkommen lassen sollten.<br />
Der Kunde sollte darüber informiert werden, dass er die Kosten, die er verursacht, ebenfalls zu zahlen hat (Verzugsschaden). Ist ein Kunde bereits in Zahlungsverzug (z. B. durch Zugang der 1. Mahnung), können (in diesem Fall ab der 2. Mahnung) Mahnkosten berechnet werden. Ohne Einzelnachweis akzeptieren viele Gerichte Pauschalen zwischen 1,00 € und 5,00 € pro Mahnschreiben. Auch Verzugszinsen können verlangt werden. Handelt es sich bei dem Schuldner um einen Verbraucher, so liegt der Verzugszins fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Geschäften zwischen Unternehmern wird ein Verzugszins von neun (für Rechtsgeschäfte bis zum 28.7.2014: acht) Prozentpunkten über dem Basiszins in Ansatz gebracht. Auch die Ankündigung weiterer Schritte kann Bestandteil der dritten, noch deutlicher ‚letzte(n)‘ Mahnung sein.  </p>
<p>Erfolgen die Mahnungen per Telefon oder persönlich, ist anzuraten, immer ein Gesprächsprotokoll zu führen. Dieses sollte man dem Schuldner mit dem Hinweis zukommen lassen, er möge durch seine Unterschrift und Rücksendung des Protokolls das Vereinbarte (s.o.) bestätigen. Ansonsten lassen sich die Gespräche nur schwer beweisen. Aber auch für mündliche Mahnungen gilt alles oben Genannte sowie freundliche Bestimmtheit und eine begrenzte Anzahl, da sonst die mahnende Wirkung verpufft. Ob schriftlich oder mündlich – ‚angedrohte‘ weitere Schritte sollten dann auch unbedingt unternommen werden. Leere Drohungen veranlassen keinen Schuldner zur Zahlung.“</p>
<p><strong>Was, wenn alles Mahnen nichts geholfen hat?</strong></p>
<p>„In diesem Fall kann man als Gläubiger versuchen, mit Hilfe eines Anwalts oder eines Inkassobüros doch noch eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Mit professioneller Hilfe durch einen Anwalt oder ein Inkassounternehmen lässt sich häufig ein Gerichtsverfahren vermeiden – und die Kosten dieser Hilfe zählen meist zum Verzugsschaden, so dass sie vom Schuldner zu tragen sind. Haben aber alle Bemühungen, die Forderung außergerichtlich zu realisieren, nichts gebracht, bleibt nur der Gang zum Gericht. Auch diesen Weg sollte man nicht ohne Hilfe beschreiten. Spätestens jetzt sollte man sich an einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro wenden. Die dadurch entstehenden Kosten sollte man nicht scheuen, denn in der Regel hat der Schuldner auch diese Kosten zu tragen.“    </p>
<p><strong>Über die Bremer Inkasso GmbH:</strong> Die Bremer Inkasso GmbH bietet ihren Kunden kompetente Beratung und juristische Unterstützung im Bereich des Forderungseinzugs &#8211; bundesweit und international. Das 1984 von Bernd Drumann gegründete Unternehmen ist seit 1996 unter dem Namen Bremer Inkasso GmbH tätig und beschäftigt rund 20 Mitarbeiter in der Firmenzentrale. Die Sachbearbeitung erfolgt überwiegend durch speziell ausgebildete Volljuristen. Ca. 70 Prozent der erteilten Inkassoaufträge werden vorgerichtlich erfolgreich abgeschlossen. Die Bremer Inkasso GmbH ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V. und erhielt  aufgrund qualitativ hoher Standards vom TÜV in 2010 das Zertifikat „Geprüftes Inkasso“. Weitere Infos unter <a href="http://www.bremer-inkasso.de" target="_blank">www.bremer-inkasso.de</a></p>
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		<title>Praxisbericht: Einführung einer neuen Kalkulationsmethode</title>
		<link>https://www.mittelstandinbayern.de/praxisbericht-einfuehrung-einer-neuen-kalkulationsmethode/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 11 Nov 2014 14:00:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[Features]]></category>
		<category><![CDATA[finanztipps]]></category>
		<category><![CDATA[Weiterbildung]]></category>
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					<description><![CDATA[von Werner Jungnickl Wie kaum eine andere betriebswirtschaftliche Thematik lässt sich das Kapitel Angebotskalkulation mit dem treffenden Satz beschreiben: &#8222;Je genauer Du planst, desto härter trifft Dich der Zufall&#8220;! Es gibt nach wie vor keinen vollkommen richtigen oder falschen Ansatz, viele Methoden existieren, ergänzen sich gegenseitig oder haben auch ganz...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><em>von Werner Jungnickl</em></p>
<p>Wie kaum eine andere betriebswirtschaftliche Thematik lässt sich das Kapitel Angebotskalkulation mit dem treffenden Satz beschreiben: &#8222;Je genauer Du planst, desto härter trifft Dich der Zufall&#8220;! Es gibt nach wie vor keinen vollkommen richtigen oder falschen Ansatz, viele Methoden existieren, ergänzen sich gegenseitig oder haben auch ganz unterschiedliche Herangehensweisen. Ausblicke in die Zukunft , wie sie von einer Kalkulation verlangt werden, sind nun mal nicht so einfach zu liefern. In Industriebetrieben mit Einzel- und Serienfertigung, die  ich vor allem anspreche, findet nach wie vor die Zuschlagskalkulation Anwendung. Die Problematik liegt dabei in den seltensten Fällen bei der Handhabung der Einzelkosten. Stücklisten und Arbeitspläne werden meist penibel geführt. Bei der Verrechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger gibt es aber erhebliche Defizite bei Verwendung der Zuschlagskalkulation. </p>
<p>Diese Unzulänglichkeiten waren für mich der Anlass, den Prozess einer Teile-Angebotskalkulation grundsätzlich neu zu überdenken, mit dem folgendem Ergebnis:</p>
<p>√  Ein einfaches, aber nachvollziehbares Kalkulationssystem einzurichten!<br />
√  Kostenbelastungen auf zu kalkulierende Artikel erfolgen über Verrechnungssätze, keine Verwendung von Zuschlagssätzen (mit Ausnahme der MGK)<br />
√  Die Produktionszeit eines Artikels ist die signifikante Größe<br />
√  Gesamte Aufbauorganisation des Unternehmens sowie Artikeldaten müssen transparent einsehbar sein, damit sind die Istkosten komplett verrechnet<br />
√  Auswirkungen von Kostenänderungen sind sofort in der Kalkulation sichtbar<br />
√  Eine Anlage von mehreren Kalkulationsversionen muss ganz einfach möglich sein<br />
√  Eine Umsatz- und Deckungsbeitragsplanung muss integriert sein<br />
√  Wesentliche Daten einer Businessplanung werden ausgewiesen<br />
√  Eine Maschinen-und Personal-Kapazitätsplanung sowie eine Materialmengen-Bedarfsplanung müssen das Programm abrunden.</p>
<p>Als Pilotprojekt fungierte ein spanisches Zulieferwerk eines großen deutschen Antriebsherstellers. Der Jahresumsatz beträgt 12 Mio. € bei einer Stammbelegschaft von 115 Mitarbeitern. Produziert wird an zwei Standorten.</p>
<p>Folgende Aufgabenstellung lag vor:</p>
<p> &#8211; Ermittlung der Artikel-Angebotspreise nach dem neuen Schema<br />
 &#8211; Herausarbeiten der Unterschiede zum bestehenden System<br />
 &#8211; Analyse und Maßnahmenbeschluss aus den Erkenntnissen.</p>
<p><strong>Neuer Kalkulationsansatz</strong></p>
<p>Im Folgenden möchte ich den neuen Ansatz und die damit verbundenen Vorteile kurz skizzieren:</p>
<p>Die aktuell vorliegenden Strukturkosten eines Unternehmens fließen über Verrechnungssätze in die Kalkulation ein. Es existieren Sätze für: Fertigungslohn, Produktionshandling, Maschinen- und Restgemeinkosten sowie variantenspezifische Kosten, soweit hierfür Erkenntnisse vorliegen. Da der Faktor Zeit eines Artikels weitgehend mit der Höhe von Einzelkosten korreliert, die üblicherweise als Basis für die Zuschlagssatzberechnung herhalten müssen, ist daher die Kostenzuordnung über Verrechnungssätze in diesem Zusammenhang vom Grundsatz her identisch.</p>
<p>Durchgeführte Veränderungen in der Gemeinkostenstruktur sind sofort in den Kalkulationsergebnissen sichtbar und zwar in Form direkter Herkunft und nicht in einem Zuschlagssatz verschleiert. Zudem besteht in der Praxis die erhebliche Gefahr, dass die Zuschlagssätze entweder überhaupt nicht oder völlig unzureichend an die Realität angepasst werden, was wiederum zu falschen Kalkulationsergebnissen führt.</p>
<p>Eine leichte Kopierbarkeit der erhobenen Daten laßt Simulationen in äußerst transparenter Form zu, z.B. auch für anstehende Umstrukturierungen. Somit sind auch strategische Fragestellungen mit diesem Tool abbildbar. Außerdem ergänzt dieses Programm notwendige Kostensenkungsprogramme in geeigneter Form und ist zudem für Nicht-Kaufleute &#8222;lesbar&#8220;. </p>
<p><a href="http://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/11/Jungnickl-Grafik-1.png"><img decoding="async" src="http://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/11/Jungnickl-Grafik-1-300x229.png" alt="Jungnickl Grafik 1" width="300" height="229" class="alignleft size-medium wp-image-4648" srcset="https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/11/Jungnickl-Grafik-1-300x229.png 300w, https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/11/Jungnickl-Grafik-1-600x459.png 600w, https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/11/Jungnickl-Grafik-1-195x150.png 195w, https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/11/Jungnickl-Grafik-1.png 646w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a>Über ein übersichtliches Mausklicksystem sind alle relevanten Bereiche der Kalkulation ansteuerbar. Alle für die Kalkulation relevanten Daten sind integriert, Veränderungen hierin finden sofort nachweisbar ihren Eingang in den Kalkulationswerten.</p>
<p><strong>Kleiner Exkurs: Entwicklung Excel-basierter Mausklicksysteme</strong><br />
<em>Ernst Fischer, Schwabmünchen Programmierer des Kalkulationstools zum Buch: Excel-Automatisierung </em></p>
<p>Größere Investitionsvorhaben sollten durch eine Wirtschaftlichkeitsrechnung abgesichert werden. Bei EDV-Projekten stößt dieses Bemühen regelmäßig auf gewisse Schwierigkeiten: Die Bewertungsfaktoren sind nicht so gut greifbar, wie wir es aus anderen Sektoren kennen; Meinungen und Fakten sind oft schwer zu trennen. Die etablierte Softwareindustrie weiß dies zu nutzen, und die EDV-Kosten entwickeln sich mancherorts in erstaunliche Höhen. MS-Excel wird allgemein als nur für kleinere Nebenaufgaben geeignet eingestuft &#8211; ein Vorurteil, genährt aus Oberflächlichkeit, die das Verborgene leichtfertig dem Fehlenden zurechnet.<br />
Daten aus anderen Systemen in Excel weiter zu verarbeiten, liegt im Trend, und alle großen Softwarehersteller stellen Excel-Schnittstellen zur Verfügung. Oft liegen die Rohdaten aber nicht so geordnet vor, wie es die Weiterverarbeitung erfordert. Excel bietet weitreichende Möglichkeiten, dem beizukommen. Bei Wiederholungsarbeiten &#8211; und dies ist ein großer Teil der Arbeit &#8211; gilt es, die Abläufe zu automatisieren. Dann kann Excel einen wirksamen Beitrag zur Eindämmung ausufernder EDV-Kosten leisten.</p>
<p>Der Vorteil von Excel ist, neben der Flexibilität für individuell zu gestaltende Lösungen &#8211; daß es bereits ein fertiges Rechenprogramm mit integriertem Automatisierungswerkzeug ist. Deshalb müssen für die Automatisierung nur noch die Formeln aufgestellt und die Ablaufbefehle eingerichtet werden. Excel selbst kann unverändert bleiben.<br />
Die Automatisierung beginnt mit der Einrichtung einer eigenen Bedieneroberfläche mit bunten, freihändig beschrifteten Schaltflächen, denen Makros zugewiesen sind. Die Makros erledigen all das,was normalerweise mit den vielen Excel-Werkzeugen in offener Tabellenarbeit durchgeführt wird. Lassen Sie Excel arbeiten, anstatt mit Excel zu arbeiten!</p>
<p>Sobald größere Datenmengen aufzubereiten sind &#8211; und dies ist in der Regel auch in kleineren Unternehmen der Fall &#8211; geht es darum, aus der Vielzahl der Möglichkeiten die schnellsten auszuwählen. Meistens gibt es mehrere Lösungswege, und nicht alles, was Excel bietet, ist in jedem Fall die beste Wahl.</p>
<p>Unrationelle Excel-Lösungen sind daran zu erkennen, dass Tabellen großflächig mit Formeln bestückt und gespeichert werden. Dies ist unpraktisch, da am Ende nur die Resultate interessieren. Formeln sind speicherintensiv. Deshalb hinterlegen wir diese in einem Depot, aus dem sie makrogesteuert in die Tabellen kommen und in Werte umgesetzt werden. Die pfadunabhängige Lauffähigkeit und automatisierte zeitliche Fortschreibung sind weitere Elemente der rationellen Excel-Anwendung.</p>
<p>Ein weiterer Schritt zur Beschleunigung sind die Input-/Output-Trennung. Im Umgang mit größeren Datenmengen spielt die rationelle Aufteilung eine entscheidende Rolle. Vielfach werden in den Auswertungen nur blanke Daten benötigt, während zuvor diverse Formeln und Formate eingesetzt sind.Dann speichern wir die Transferdaten in Zwischendateien. Diese werden von der Inputseite im Überschreibmodus erneuert und für die Auswertung lediglich gezogen. Damit erreichen wir eine enorme Beschleunigung.</p>
<p>Geschwindigkeiten, die gelegentlich an die Grenze des Vorstellbaren gehen, sind der Lohn der Mühe. Ein gutes Beispiel ist eine Ergebnisplanung. Ist es vorstellbar, die Absatzmengen und Erlöse für 1000 Kunden x 1000 Produkte mit hinterlegten Kostensätzen in eine Planungsrechnung zu setzen, mit Blick auf den Vormonat und Vorjahresmonat und anschließendem Plan-Ist-Vergleich, einer Kapazität von monatlich 200.000 Datensätzen und Aktualisierungszeiten unter 10 Sekunden?</p>
<p><strong>Der Ablauf im Kalkulationstool im Detail</strong></p>
<p>Je Fertigungskostenstelle wird ein Durchschnitts-Stundensatz gebildet. Über die Jahresleistungsstunden wird dann ein Minuten-Verrechnungssatz berechnet. Diese Daten fließen dann in den jeweiligen Handling-Verrechnungssatz der Fertigungskostenstellen ein. Darin werden auch noch die indirekten Personalkosten der Fertigung sowie Sachkosten (ohne Maschinenkosten) und die direkt der Kostenstelle zuordenbaren Fertigungshilfsstellen erfasst.</p>
<p><a href="http://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/11/Jungnickl-Grafik-2.png"><img decoding="async" src="http://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/11/Jungnickl-Grafik-2-300x185.png" alt="Jungnickl Grafik 2" width="300" height="185" class="alignleft size-medium wp-image-4650" srcset="https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/11/Jungnickl-Grafik-2-300x185.png 300w, https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/11/Jungnickl-Grafik-2-600x371.png 600w, https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/11/Jungnickl-Grafik-2-200x123.png 200w, https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/11/Jungnickl-Grafik-2.png 646w" sizes="(max-width: 300px) 100vw, 300px" /></a>Ein weiteres Kapitel stellt dann die Berechnung der Maschinenstundensätze dar incl. vorgelagerter Leistungsgradermittlung nach dem OEE-Schema (Overall equipment effectivness) dar. Diese Wertermittlung erfolgt für jede im Produktionsprozess stehende Maschine. Alle nicht auf Fertigungskostenstellen verteilten Kosten, wie Allgemeine Verwaltung, Vertrieb, Geschäftsführung sowie die nicht umgelegten Fertigungs-Hilfsstellenanteile werden in einem Restgemeinkostensatz zusammengefasst. Der Verrechnungssatz ergibt sich dabei aus der Division durch die Summe aller Fertigungs-Leistungsstunden. Das ist insofern korrekt, da es sich hier um lohn- und nicht maschinenabhängige Rest-Gemeinkosten handelt. Lediglich ein Material-Gemeinkostenzuschlagssatz wird in Abhängigkeit vom Fertigungsmaterial berechnet, da eine Zuweisung dieses Kostenblockes auf einzelne Kostenträger- oder Produktgruppen nicht plausibel ist. Da dieser Satz in der Regel aber 6-7% nicht überschreitet, kann damit &#8222;gelebt&#8220;<br />
werden. Damit ist die Erfassung der Strukturkosten abgeschlossen.</p>
<p>Eine Auflistung aller zu kalkulierenden Artikel sowie die notwendigen Materialstammdaten bilden die wichtige Grundlage für die Einzelkosten. Daneben ist auch die Möglichkeit vorhanden, Sondereinzelkosten abzubilden.</p>
<p>Aus Arbeitsplan und Stücklisten werden die Daten in das Kalkulationsschema übernommen, wobei Kopiermöglichkeiten innerhalb des Tools für eine schnellere Erfassung sorgen. Sollte es sich bei diesen Daten um große Mengen handeln, ist es leicht möglich, diese per Schnittstelle von einem Vorsystem zu übernehmen. Das kommt immer darauf an, welchen Umfang man vorfindet.</p>
<p>Jetzt können die Kalkulationen durchgeführt werden. Dabei ist transparent zu ersehen, wie sich der Netto-Angebotspreis eines Artikels zusammensetzt. Nicht nur die Einzelkosten sind separat ausgewiesen, sondern auch alle per Verrechnungssatz übertragenen Strukturkosten! Des weiteren gibt der berechnete Deckungsbeitrag Auskunft über die Preisuntergrenze eines Artikels.</p>
<p>Bei Vorliegen aller Arbeitspläne und Stücklisten sowie Mengeneingabe je Artikel wird zusätzlich eine Betriebsergebnisplanung in Staffelform gezeigt. Die auf diese Art und Weise dargestellten Kalkulationsergebnisse können nun mit vorliegenden Werten abgeglichen und abgestimmt werden. Abweichungen führen dabei zu fruchtbaren Diskussionen und zeigen Wirkung insofern, dass neue Betrachtungsweisen einen neuen Blickwinkel auf die Kostenverrechnung ermöglichen!</p>
<p>Eine Maschinen- und Arbeitsstunden-Kapazitätsplanung sowie eine Materialmengenbedarfsplanung vervollständigen die Auswertungsmöglichkeiten. Daneben werden, sollte die verfügbare Kapazität nicht abgerufen werden, Leerkosten berechnet, die die Kosten ungenutzter Kapazität zeigen. Ein sehr wirkungsvolles Mittel, um eine wertmäßige Größenordnung für diesen Themenblock zu zeigen.	</p>
<p><strong>Die Praxis</strong></p>
<p>Beim notwendigen Ablauf vor Ort in Spanien wurden die Daten erhoben, die nach der beschriebenen Vorgehensweise erfolgte. Entscheidend ist bei dieser Arbeit, dass kompetente Mitarbeiter vor Ort sind, die auch bereitwillig Auskunft erteilen; denn ansonsten zieht sich der Zeitbedarf für die Informationsaufbereitung länger hin. In diesem Fall hat sich auch gut bewährt, dass ein paar Checklisten bereits vor der persönlichen Arbeitsaufnahme weitergegeben wurden, die  bereitwillig ausgefüllt wurden. In gut einer Woche konnten daher die Vorarbeiten vor Ort abgeschlossen werden, in einer weiteren Woche waren die Daten im Kalkulationstool erfasst. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass ein mittelständisches Unternehmen mit durchschnittlichem Produktportfolio in ca. drei Wochen entsprechende Kalkulationsergebnisse vorliegen hat.</p>
<p>Bei unserem Projekt kam es zum wesentlichen Ergebnis, daß die vorhandenen Strukturkosten des Werkes, bedingt durch die Arbeit mit veralteten Stundensätzen, nicht in vollem Umfang in den Kalkulationswerten vorhanden waren. Im Schnitt lagen die neuen Kalkulationswerte um ca. 15% über den existierenden Werten. Und zwar quer über alle Bereiche verteilt. Des weiteren konnten die erforderlichen Maschinenkapazitäten für die neue Plansaison ermittelt werden, was wiederum neue Schichtsysteme zur Folge hatte. Aufgrund der nunmehr vorliegenden Ist-Werte liegt durch Kopie dieser eine ideale Basis für weitere Szenarien oder Planungsrechnungen vor.</p>
<p>Alles in allem wurde in relativ kurzer Zeit nachgewiesen, welche Schwachstellen im vorliegenden Kalkulationssystem enthalten sind und wie darauf reagiert werden muß. Mit einem bestechenden Kosten-Nutzenverhältnis konnte das Projekt zur großen Zufriedenheit aller Beteiligten abgeschlossen werden. Die Fähigkeit, die wesentlichen Stellschrauben einer Kalkulation herauszuarbeiten, mit bestehenden Werten zu vergleichen und betriebswirtschaftliche Schlüsse daraus zu ziehen geht meilenweit vor 100%-iger theoretischer Scheingenauigkeit aufgeblasener IT-Systeme, die immense manpower- und Finanzresourcen verschlingen. Der Beweis, daß dies möglich ist, wurde hiermit deutlich erbracht!</p>
<p><img loading="lazy" decoding="async" src="http://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/11/Jungnickl-Grafik-3.png" alt="Jungnickl Grafik 3" width="646" height="383" class="alignleft size-full wp-image-4651" srcset="https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/11/Jungnickl-Grafik-3.png 646w, https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/11/Jungnickl-Grafik-3-300x177.png 300w, https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/11/Jungnickl-Grafik-3-600x355.png 600w, https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2014/11/Jungnickl-Grafik-3-200x118.png 200w" sizes="auto, (max-width: 646px) 100vw, 646px" /></p>
<p>Bildnachweis: Bernd Kasper, pixelio.de</p>
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		<title>Stichtag 12. Februar &#8211; Meldepflicht für Derivatgeschäfte</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Feb 2014 08:58:59 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps]]></category>
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					<description><![CDATA[Kostenloser Leitfaden zur EMIR-Verordnung für den Mittelstand erhältlich Der 12. Februar 2014 ist Stichtag. Ab diesem Tag sind alle Derivatekontrakte von Unternehmen an ein Transaktionsregister zu melden. Dies gilt sowohl für börsliche, als auch für außerbörslich geschlossene Geschäfte. Diese Meldepflicht ist Resultat der EU-weit geltenden EMIR-Verordnung. Hintergrund der Verordnung und...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Kostenloser Leitfaden zur EMIR-Verordnung für den Mittelstand erhältlich</p>
<p>Der 12. Februar 2014 ist Stichtag. Ab diesem Tag sind alle Derivatekontrakte von Unternehmen an ein Transaktionsregister zu melden. Dies gilt sowohl für börsliche, als auch für außerbörslich geschlossene Geschäfte. Diese Meldepflicht ist Resultat der EU-weit geltenden EMIR-Verordnung.<br />
Hintergrund der Verordnung und der daraus resultierenden Meldepflichten ist die Finanzkrise. Um Europa vor weiteren Krisen zu schützen, wurden neue Regularien zur Erhöhung von Transparenz auf dem Finanzmarkt beschlossen.</p>
<p>Die EMIR-Verordnung und die Meldepflicht betrifft auch mittelständische Unternehmen. Diese müssen sicherstellen, bis zum Termin einen LEI-Code (Legal Entity Identifier) zu haben, um Meldungen abgeben zu können. Dieser Code muss bei nationalen Vergabestellen bis zum 12. Februar 2014 beantragt werden.<br />
Zu den Hintergründen der Meldepflicht und den Konsequenzen für den Mittelstand hat die Kanzlei Rössner Rechtsanwälte einen kostenlosen Leitfaden erarbeitet.<br />
Der Leitfaden ist zu beziehen bei:</p>
<p>Rössner Rechtsanwälte<br />
Redwitzstraße 4<br />
81925 München<br />
Tel.: 0049 89 99 89 22-0, Fax 0049 89 99 89 22-33<br />
www.roessner.de, info@roessner.de</p>
<p>Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen und institutionelle Anleger bei Falschberatung durch Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.</p>
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		<title>„EMIR“- Meldepflicht und Ordnungsstrafen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 19 Jan 2014 12:13:09 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Seit Mitte 2012 ist die sog. EMIR in Kraft. Hinter EMIR (European Market Infrastructure Regulation) verbirgt sich der Wunsch der G20, den Derivatemarkt transparenter zu machen. Die Regulierung erschien notwendig, nachdem im Zuge der Finanzkrise offensichtlich wurde, welche Risiken Finanzderivate bergen und welche Schäden sie verursachen können. EMIR ist als...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Seit Mitte 2012 ist die sog. EMIR in Kraft. Hinter EMIR (European Market Infrastructure Regulation) verbirgt sich der Wunsch der G20, den Derivatemarkt transparenter zu machen. Die Regulierung erschien notwendig, nachdem im Zuge der Finanzkrise offensichtlich wurde, welche Risiken Finanzderivate bergen und welche Schäden sie verursachen können.</p>
<p>EMIR ist als Verordnung unmittelbar geltendes Recht in den EU-Mitgliedsstaaten. Aus ihr ergeben sich auch weitreichende Pflichten für sog. nichtfinanzielle Gegenparteien, also alle Unternehmen, die keine Banken oder Finanzdienstleister sind. Zu den Pflichten gehören insbesondere die Meldung der Derivate an ein Transaktionsregister sowie – je nach Vorliegen weiterer Voraussetzungen &#8211;  die Implementierung eines Risikomanagements sowie die Abwicklung der Derivate-Engagements über eine zentrale Gegenpartei.</p>
<p>Um die Auswirkungen für das eigenen Unternehmen zu untersuchen ist zwischen den Pflichten zum Clearing, zum Risikokmanagement und zur Meldung von Derivaten zu unterscheiden. Jedenfalls die Meldepflicht für Derivate wird für mittelständische Unternehmen relevant. Diese Pflicht wird aller Voraussicht nach ab dem 1. Quartal 2014 gelten.  Das Meldeverfahren umfasst die Nennung der involvierten Parteien am Derivatekontrakt sowie die wesentlichen Eigenschaften des Produkts. Für die Teilnahme am Meldeverfahren ist eine Kennziffer (die sog. LE = Legal Entity Identifier) zu beantragen. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, muss mit nicht unwesentlichen Ordnungsgeldern rechnen. Banken als häufige Vertragspartner in Derivaten bieten Unternehmen häufig an, für sie die Meldepflichten zu übernehmen. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Delegation der Meldepflichten an die Bank sinnvoll und ausreichend ist.</p>
<p>Ob eine nichtfinanzielle Gegenpartei daneben auch  die Clearing-Pflicht und die Pflicht zur Implementation eines Risikomanagments trifft, ist im Einzelfall zu prüfen. Die Erfüllung dieser Pflichten erfordert im Zweifel einige Änderungen in der Organisation des Unternehmens.</p>
<p><strong>Weitere Informationen erhalten Sie bei:</strong></p>
<p>Franz-Josef Lederer, LL.M.<br />
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht<br />
Rössner Rechtsanwälte<br />
Redwitzstraße 4<br />
81925 München<br />
Tel.: 089 9989220<br />
E-Mail: info@roessner.de; Homepage: <a href="http://www.roessner.de">www.roessner.de</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Über den Autor</strong></p>
<p>Franz-Josef Lederer ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte (www.roessner.de) aus München. Er berät überwiegend Privat- und Unternehmenskunden im Bereich strukturierter Derivate und Finanzierungen und begleitet die Mandanten außergerichtlich und prozessual.<br />
Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen bei Falschberatung durch Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.<br />
Vertreten ist die zertifizierte Kanzlei mit einem Sitz in München und in Berlin. Sie ist Mitglied des internationalen Anwaltsnetzwerks Eurojuris Deutschland e.V.</p>
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		<item>
		<title>Stabile Liquidität im Weihnachtsgeschäft: Saisonale Schwankungen durch Warenvorfinanzierung ausgleichen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 06 Dec 2013 12:43:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[Features]]></category>
		<category><![CDATA[finanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[finanztipps]]></category>
		<category><![CDATA[Investition]]></category>
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					<description><![CDATA[Volle Auftragsbücher in der Vorweihnachtszeit sind für viele produzierende Unternehmen die Regel. Doch vor der Herstellung steht der Wareneinkauf – und der muss finanziert werden. München, 06.12.2013 &#8211; Das Vorweihnachtsgeschäft ist traditionell die umsatzstärkste Zeit im deutschen Einzelhandel. Der Handelsverband Deutschland erwartet für 2013 eine Umsatzsteigerung auf erstmals mehr als...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><i>Volle Auftragsbücher in der Vorweihnachtszeit sind für viele produzierende Unternehmen die Regel. Doch vor der Herstellung steht der Wareneinkauf – und der muss finanziert werden.</i></p>
<p>München, 06.12.2013 &#8211; Das Vorweihnachtsgeschäft ist traditionell die umsatzstärkste Zeit im deutschen Einzelhandel. Der Handelsverband Deutschland erwartet für 2013 eine Umsatzsteigerung auf erstmals mehr als 80 Milliarden Euro. Für Hersteller von Spielwaren und anderer saisonaler Produkte heißt das: die Auftragsbücher sind gut gefüllt, der Handel wartet auf Lieferung.</p>
<p>Bei aller Freude über den Auftragsboom weisen viele Mittelständler auch einen latenten Mangel an liquiden Mitteln auf. Sie haben mit Problemen zu kämpfen: Denn zwischen dem Einkauf der notwendigen Produktionsgüter und dem Zahlungseingang durch den Auftraggeber klafft oftmals eine monatelange Lücke, die finanziell überbrückt werden muss. Hierfür setzen Unternehmen klassischerweise ihr vorhandenes Eigenkapital, Fremdkapital von Kreditinstituten oder auch teure Lieferantenkredite ein. Dennoch sind Liquiditätsengpässe keine Seltenheit, denn Banken können aufgrund interner Kreditvergaberichtlinien und erhöhten Anforderungen der Bankenaufsicht der Kreditwirtschaft (Basel II/III) die Liquidität nicht immer in der notwendigen Höhe zur Verfügung stellen. Factoring, also die Abtretung der Forderung an einen Kreditgeber mit sofortiger Auszahlung, ist erst bei erbrachter Leistung möglich. So gehen für viele Unternehmen Aufträge an den Wettbewerb verloren, weil schlichtweg kurzfristige Liquidität fehlt.</p>
<p>Die neu gegründete Finanzierungsgesellschaft LTP &#8211; Lehel Trade Partners GmbH &#8211; erweitert den finanziellen Handlungsspielraum für Unternehmen durch kurzfristige Vorfinanzierung der Wareneinkäufe.  Für LTP-Geschäftsführerin Ilana Brenner hat die Inanspruchnahme einer kurzfristigen, bankenunabhängigen Kreditlinie klare Vorteile: „Bei einer Auftragsvorfinanzierung wird das gewünschte Produkt bzw. die gewünschte Ware vollständig innerhalb der Skontofrist vom Finanzierungspartner im Vorfeld der Produktion eingekauft. Die Ware wird an das Unternehmen mit einem längeren Zahlungsziel weiterverkauft. Dabei können flexible Zahlungsziele definiert werden, mit denen die Finanzierungslücke bis zur Begleichung der Rechnung durch den Auftraggeber konsequent geschlossen wird – in der Regel zwischen einem und sechs Monaten. Durch die sofortige Begleichung der fälligen Rechnungen beim Materiallieferanten erhält das Unternehmen die Möglichkeit, Skonti zu nutzen und so bereits einen Teil der anfallenden Finanzierungskosten zu refinanzieren. Zudem können Unternehmen ihre Abnahmemenge erhöhen und damit ihr Wachstum sicherstellen.“</p>
<p>Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer Vorfinanzierung durch LTP sind neben einer guten Bonität auch stabile Lieferanten- und Kundenbeziehungen sowie im Einzelfall auch der Abschluss einer Kreditversicherung. Alle Anträge durchlaufen eine sorgfältige, aber dennoch sehr zügige interne Prüfung, so dass in Regel nach etwa drei Wochen eine Finanzierungszusage getroffen werden kann. Das Angebot von LTP richtet sich an Unternehmen mit einem Umsatz ab 2 Mio. Euro und einem Finanzierungsbedarf ab etwa 100.000 Euro.</p>
<p><b>Über Lehel Trade Partners</b></p>
<p>Die LTP &#8211; Lehel Trade Partners GmbH ist eine bankenunabhängige Finanzierungsgesellschaft, die im Jahr 2013 mit dem Zweck gegründet wurde, mittelständischen Unternehmen mit hohem Wareneinsatz eine kurzfristige Absatzfinanzierung zur Verfügung zu stellen. Im Fokus von LTP für 2013 sind Unternehmen ab einem Umsatz von min. € 2 Mio. und einem Finanzierungsbedarf ab ca. € 100.000. Die Laufzeit der Finanzierung ist auf 1 bis 6 Monate ausgelegt.</p>
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		<title>Professionelles Preismanagement für den Mittelstand – Wissen für die Praxis</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Dec 2013 12:19:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bücher & mehr]]></category>
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		<category><![CDATA[Kosten sparen]]></category>
		<category><![CDATA[Marketing]]></category>
		<category><![CDATA[ratgeber]]></category>
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					<description><![CDATA[Preismanagement ist für viele Mittelständler immer noch ein Fremdwort. Konrad Stromeyer zeigt in seinem Buch, dass der Veränderungen am Preishebel zu deutlich größeren Gewinnveränderungen führen, als eine Veränderung der Absatzmenge oder Senkung der Kosten. Zur Ermittlung des optimalen Preises stellt er die verschiedenen Methoden zur Ermittlung der Preis-Absatz-Funktion (Veränderung der...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Preismanagement ist für viele Mittelständler immer noch ein Fremdwort. Konrad Stromeyer zeigt in seinem Buch, dass der Veränderungen am Preishebel zu deutlich größeren Gewinnveränderungen führen, als eine Veränderung der Absatzmenge oder Senkung der Kosten. Zur Ermittlung des optimalen Preises stellt er die verschiedenen Methoden zur Ermittlung der Preis-Absatz-Funktion (Veränderung der Absatzmenge bei unterschiedlichen Preisen) dar.</p>
<p>Daran schließt das Kapitel Preispositionierung an, das die drei Positionierungsansätze Niedrig-, Mittel- und Hochpreissegment mit seinen jeweiligen Merkmalen beschreibt. In den nächsten Kapiteln erfährt der Leser, welche Faktoren den Preis beeinflussen (eigenes Unternehmen, Kunde und Wettbewerber) und wie wichtig der Aspekt der Preispsychologie ist. Darauf folgend werden dem Leser tiefe Einblicke in die für die Praxis unmittelbar relevanten Instrumente Preisdifferenzierung, Preisbündelung, Preisstrategien im Produktlebenszyklus, Rabatt-und Konditionspolitik, Internationales Preismanagement, Preisdurchsetzung und Kompetenzen bei Preisentscheidungen gegeben. Anschließend stellt Konrad Stromeyer seinen Ansatz, zur Steigerung des Gewinns, vor.</p>
<p>Nach dem eher theoretischen ersten Teil des Buches, kommt der für den Praktiker sehr interessante zweite Teil, in dem der Autor auf alle für den Mittelstand relevanten Branchen eingeht und konkrete Handlungsmaßnahmen aufzeigt.  Angefangen vom Industriegüterbereich, über die Gastronomie, dem Beherbergungsgewerbe, Handel, Handwerk, personenbezogenen Dienstleistern und Finanzdienstleistern, erfährt der Leser unzählige, praxiserprobte, Tipps für sein Geschäft.</p>
<p>Wie viele dieser Tipps in der Praxis bereits erfolgreich umgesetzt wurden, zeigt Konrad Stromeyer anhand von Praxisbeispielen im folgenden Kapitel. Auch den Inhabern von Luxusmarken widmet sich Konrad Stromeyer. Für jede(n) Unternehmer(in) ist das Kapitel „Preiserhöhungen aufgrund gestiegener Kosten“ von besonders hoher Priorität.</p>
<p>Unter dem Strich kann man sagen, dass „Preismanagement für den Mittelstand“ eine gekonnte Mischung aus Theorie und Praxis ist und für den Praktiker geschrieben wurde.</p>
<p>Erhältlich ist das Buch direkt auf der Hompage des Autor Konrad Stromeyer unter: <a href="https://www.stromeyer-marketing.de/">www.stromeyer-strategy.de/</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wissen für die bayerische Wirtschaft:  Unternehmens-finanzierung mit Zinsswaps</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 Dec 2013 12:13:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Alle News]]></category>
		<category><![CDATA[Features]]></category>
		<category><![CDATA[bayerische wirtschaft]]></category>
		<category><![CDATA[finanztipps]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten sparen]]></category>
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					<description><![CDATA[Häufig wird – gerade mittelständischen Unternehmen – im Rahmen ihrer Finanzierungsmodelle auch der Einsatz von sog. Zinsszwaps angeboten. Zinsswaps, so häufig das Argument der Banken, seinen geeignete Instrumente, um Zinsen zu optimieren. Leider ist das nur die halbe Wahrheit, denn hinter einigen dieser Swaps verbergen sich hochspekulative Optionsgeschäfte. Was ist...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Häufig wird – gerade mittelständischen Unternehmen – im Rahmen ihrer Finanzierungsmodelle auch der Einsatz von sog. Zinsszwaps angeboten. Zinsswaps, so häufig das Argument der Banken, seinen geeignete Instrumente, um Zinsen zu optimieren. Leider ist das nur die halbe Wahrheit, denn hinter einigen dieser Swaps verbergen sich hochspekulative Optionsgeschäfte.</p>
<p><strong>Was ist ein Zinsswap?</strong></p>
<p><figure id="attachment_3028" aria-describedby="caption-attachment-3028" style="width: 235px" class="wp-caption alignleft"><a href="http://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2013/11/Porträt-RA-Lederer-klein.jpg"><img loading="lazy" decoding="async" src="http://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2013/11/Porträt-RA-Lederer-klein-235x300.jpg" alt="Franz-Josef Lederer, Rössner Rechtsanwälte München, ist Autor dieses Beitrags" width="235" height="300" class="size-medium wp-image-3028" srcset="https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2013/11/Porträt-RA-Lederer-klein-235x300.jpg 235w, https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2013/11/Porträt-RA-Lederer-klein-804x1024.jpg 804w, https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2013/11/Porträt-RA-Lederer-klein-600x764.jpg 600w, https://www.mittelstandinbayern.de/wp-content/uploads/2013/11/Porträt-RA-Lederer-klein.jpg 1740w" sizes="auto, (max-width: 235px) 100vw, 235px" /></a><figcaption id="caption-attachment-3028" class="wp-caption-text">Franz-Josef Lederer, Rössner Rechtsanwälte München, ist Autor dieses Beitrags</figcaption></figure></a>Ein Zinsswap ist ein Zinstauschvertrag (Englisch „swap“ für Tausch). Bei einem einfachen Zinsswap tauschen Kunde und Bank feste gegen variable Zinsen oder umgekehrt. Daher werden Zinsswaps häufig bei der Unternehmensfinanzierung eingesetzt. Durch einen solchen Zinsswap kann der Kunde sein Unternehmen gegen steigende Zinsen absichern oder von niedrigen variablen Zinsen profitieren. Diese Absicherung bzw. Optimierung funktioniert aber nur dann, wenn dem Zinsswap ein Darlehen zu Grunde liegt.</p>
<p>Zinsswap und Darlehen müssen genau zusammenpassen. Hat der Swap dagegen zum Beispiel eine längere Laufzeit als das Darlehen oder einen höheren Nominalbetrag, so entstehen spekulative Risiken, die das Unternehmen finanziell gefährden können. Wenn Grundgeschäft und das Derivat (der Swap) nicht aufeinander abgestimmt sind, dann kann das Grundgeschäft die Risiken des Derivats nicht ausgleichen und umgekehrt.</p>
<p><strong>Wie läuft das in der Praxis?</strong></p>
<p>Ein Beispiel: Ein Unternehmer finanziert den Kauf einer Produktionsanlage durch ein variables Darlehen. Er geht davon aus, dass er dieses Darlehen schon nach 5 Jahren getilgt haben wird.<br />
Die Bank empfiehlt dem Unternehmer den Abschluss eines Zinsswaps auf 10 Jahre mit einem gleichbleibenden Nominalbetrag, um sich so das aktuell günstige Zinsniveau zu sichern. Der Kunde folgt dem Rat der Bank und meint, er sichere sich mit dem Swap gegen steigende Zinsen ab.</p>
<p>Tatsächlich aber fallen in diesem Beispiel Grundgeschäft und Derivat auseinander. Mit jeder Tilgung des Darlehens verringert sich das Zinsänderungsrisiko. Dagegen bleibt das Risiko des Swaps unverändert. Spätestens nach 5 Jahren ist das Darlehen vollständig getilgt und der Zinsswap besteht als Spekulationsgeschäft fort. Dieses fortbestehende Spekulationsgeschäft kann zu enormen Schäden führen.</p>
<p><strong>Wann kann ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden?</strong></p>
<p>Bei Abschluss von Zinsswaps ist stets auf den dazugehörenden Darlehensbezug zu achten (sog. „Konnexität“). Wenn sich Grundgeschäft und Derivat nicht mehr entsprechen, entstehen spekulative Risiken. Hierüber muss die Bank bei ihrer Empfehlung aufklären. Andernfalls kann sie sich haftbar machen. Spätestens seit dem Bond-Urteil aus dem Jahr 1993 sind die Banken zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet. Wird dies nicht beachtet, hat der Kunden Anspruch auf Rückabwicklung und Schadensersatz. Das gilt für Unternehmen ebenso wie für Privatpersonen.</p>
<p><strong>Empfehlung aus der Praxis:</strong></p>
<p>In Zinsswaps werden häufig Margen und Kosten der Bank einstrukturiert. Dazu wird das Chancen-Risiko-Verhältnis zum Nachteil des Kunden verschoben, so dass der Swap einen sog. „anfänglich negativer Marktwert“ hat. Auch hier muss die Bank unter gewissen Voraussetzungen aufklären. So urteilte der Bundesgerichtshof im Jahr 2011 im Verfahren eines mittelständigen Unternehmers gegen die Deutsche Bank (Urteil vom 22.03.2011, Az. XI ZR 33/10). Unterbleibt die Aufklärung, kann der Kunde einen Schadensersatzanspruch haben.</p>
<p><strong>Weitere Informationen erhalten Sie bei:</strong></p>
<p>Franz-Josef Lederer, LL.M.<br />
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht<br />
Rössner Rechtsanwälte<br />
Redwitzstraße 4<br />
81925 München<br />
Tel.: 089 9989220<br />
E-Mail: info@roessner.de; Homepage: <a href="http://www.roessner.de">www.roessner.de</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Über den Autor</strong></p>
<p>Franz-Josef Lederer ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte (www.roessner.de) aus München. Er berät überwiegend Privat- und Unternehmenskunden im Bereich strukturierter Derivate und Finanzierungen und begleitet die Mandanten außergerichtlich und prozessual.<br />
Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen bei Falschberatung durch Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.<br />
Vertreten ist die zertifizierte Kanzlei mit einem Sitz in München und in Berlin. Sie ist Mitglied des internationalen Anwaltsnetzwerks Eurojuris Deutschland e.V.</p>
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