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	<title>erstattung Archive - Mittelstand in Bayern</title>
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	<description>Magazin für Wirtschaft &#38; Politik in Bayern, Deutschland und der Welt seit 2012 - Google NEWS gelistet</description>
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		<title>EUIPO vergünstigt Markenanmeldungen für Mittelstand</title>
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		<pubDate>Thu, 14 Jan 2021 15:23:14 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Das Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) stellt seit dem 11. Januar Gutscheine für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Verfügung. Diese ermöglichen unter anderem günstigere Anmeldungsgebühren bei EU-Marken und Designs. Dadurch sollen die Unternehmen dazu ermutigt werden, ihr geistiges Eigentum innerhalb der EU durch Markenanmeldungen schützen zu...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Amt der europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) stellt seit dem 11. Januar Gutscheine für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Verfügung. Diese ermöglichen unter anderem günstigere Anmeldungsgebühren bei EU-Marken und Designs. Dadurch sollen die Unternehmen dazu ermutigt werden, ihr geistiges Eigentum innerhalb der EU durch Markenanmeldungen schützen zu lassen.</p>
<h4><strong>Online Beantragung jetzt möglich</strong></h4>
<p>KMU können durch das Programm von einem Nachlass in Höhe von 50 Prozent bei den Grundgebühren für die Anmeldung von Marken und Geschmacksmustern profitieren. Außerdem ist ein Nachlass von 75 Prozent bei den Kosten für eine Vorabdiagnose des geistigen Eigentums eines Unternehmens (IP scan) möglich. Dabei helfen Prüfungsexperten der Behörde den Unternehmen, den Wert Ihres geistigen Eigentums zu ermitteln und so wertvolle Erkenntnisse für die zukünftige <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/die-top-3-markenstrategien-2020/" target="_blank" rel="noopener">Geschäftsstrategie</a> zu gewinnen.</p>
<h4><strong>Erstattungen bis 1500 Euro</strong></h4>
<p>Jedes KMU kann durch die Aktion Erstattungen bis zu einer Höhe von maximal 1500 Euro erhalten. Zu beachten ist dabei jedoch, dass das Unternehmen unter die offizielle EU-Definition eines KMU fallen muss. Außerdem müssen die Anträge in bestimmten Zeiträumen beim EUIPO eingehen: Im ersten Halbjahr 2021 sind dies die Monate Januar, März und Mai. Anträge auf die IP-Gutscheine <a href="https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/online-services/sme-fund" target="_blank" rel="noopener">können online bereits seit dem 11. Januar 2021 gestellt werden.</a> Die Erstattung der Nachlässe erfolgt nach der Zahlung der für die Markenanmeldungen oder den IP scan fälligen Gebühren innerhalb eines Monats.</p>
<h4><strong>Teil eines KMU Fonds für geistiges Eigentum</strong></h4>
<p>Die Gutscheine werden durch den „Ideas Powered for Business SME Fund“ realisiert, der kleinen und mittleren Unternehmen in Europa den Zugang zu Rechten des geistigen Eigentums erleichtern soll. Das Programm hat einen Umfang von 20 Millionen Euro. Mit Unterstützung der Europäischen Kommission und des EUIPO bei der Vorabdiagnose des eigenen geistigen Eigentums sowie der Hilfe zur Marken- oder Geschmacksmusteranmeldung soll Mittelständlern dabei geholfen werden, ihr Unternehmen zum Erfolg zu führen.</p>
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