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	<title>CoronaÜberbrückungshilfe Archive - Mittelstand in Bayern</title>
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	<description>Magazin für Wirtschaft &#38; Politik in Bayern, Deutschland und der Welt seit 2012 - Google NEWS gelistet</description>
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	<title>CoronaÜberbrückungshilfe Archive - Mittelstand in Bayern</title>
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		<title>Krisenbewältigung für Entscheider</title>
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		<pubDate>Thu, 06 Aug 2020 08:04:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die aktuelle Situation stellt die Wirtschaft weltweit vor Herausforderungen, die es in dieser Form noch nie gegeben hat. Die aktuellen Fälle, wie beispielsweise Vapiano, Esprit, Poggenpohl, Mister Minit oder Condor stehen stellvertretend für eine Vielzahl von Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Sie zeigen außerdem, dass sich die...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die aktuelle Situation stellt die Wirtschaft weltweit vor Herausforderungen, die es in dieser Form noch nie gegeben hat. Die aktuellen Fälle, wie beispielsweise Vapiano, Esprit, Poggenpohl, Mister Minit oder Condor stehen stellvertretend für eine Vielzahl von Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Sie zeigen außerdem, dass sich die pandemiebedingten Beeinträchtigungen branchenübergreifend auswirken. </strong></p>
<p>In dieser Situation ergibt sich für viele Unternehmen die Frage, ob etwaige Angebote des staatlichen Rettungsschirms in Anspruch genommen werden sollten. Zudem wird in den Vorstandsetagen über das Für und Wider einer gerichtlichen Sanierung über den Weg eines Eigenverwaltungs- bzw. <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/corona-ueberbrueckungshilfe-fuer-kmu/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Schutzschirm</a>verfahrens diskutiert.</p>
<p>Um das eigene Unternehmen souverän aus dieser Krise zu steuern, müssen die sinnvollsten Optionen ausgelotet werden. Hierfür bedarf es dem richtigen Feingefühl in der Einschätzung der eigenen Situation und Weitsicht in der Auswahl der passenden Maßnahmen. Wir haben den hohen Beratungsbedarf erkannt und sehen uns in der Verantwortung unseren Beitrag zur Bewältigung und Überwindung der spezifischen, wirtschaftlichen Problemstellungen zu leisten.</p>
<h6><strong>1.Staatlicher Rettungsschirm</strong></h6>
<p>In dieser Krise kann es von existenzieller Bedeutung sein, unternehmerische Entscheidungen mit der erforderlichen Sorgfalt zu treffen. Die Frage nach einer ordentlichen und gewissenhaften Unternehmensführung ist eng mit rechtlichen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen verknüpft. Ein zentraler Aspekt ist hierbei die Planung und Sicherstellung der Liquidität.</p>
<p>Einerseits kommen hierbei Kredite über die Hausbank mit einer Absicherung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Betracht. Auch die zeitweise Aussetzung der Mietzinszahlungen stellt für viele Unternehmen eine Option dar. Beide Maßnahmen führen jedoch zu höheren Schulden und Verbindlichkeiten. Ein weiterer Punkt ist das Kurzarbeitergeld, das eine Lohnfortzahlung von 60 bis 67 % zur Folge hat. Zur Entlastung des Unternehmens besteht außerdem die Möglichkeit einer zeitweisen und zinslosen Steuerstundung. Zudem umfasst das Maßnahmenpaket der Bundesregierung die zeitweise Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Diese gilt vorerst bis zum 30. September 2020. Damit einhergehend wurden die Pflichten und Haftungsrisiken der Gesellschafter sowie der Organe begrenzt. In diesem Kontext wurden auch die Möglichkeiten der Insolvenzanfechtung zeitweise ausgesetzt bzw. eingeschränkt.</p>
<h6><strong>2.Gerichtliche Sanierung über Eigenverwaltungs-/Schutzschirmverfahren</strong></h6>
<p>Neben dem Grundsatz, die Ansprüche der Gläubigerseite bestmöglich zu befriedigen, steht aber auch der Erhalt und die tatsächliche Sanierung des angeschlagenen Unternehmens im Fokus der neuen Sanierungskultur. Durch reduzierte Haftungs- und Anfechtungsrisiken soll eine Sanierung gefördert werden. Zudem wird die Eigenverwaltung mit dem Ziel verbunden, mit Hilfe eines Insolvenzplans auch ohne Zustimmung aller Gläubiger, das Unternehmen bzw. die betreffenden Anteile zu erhalten. Zudem werden Vollstreckungsmaßnahmen zeitweise ausgesetzt. Zusätzlich ergeben sich Liquiditätsvorteile: So besteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld. Dieses beinhaltet eine 100%-ige Lohnfortzahlung über drei Monate. Ein Tilgungsstopp und die Erstattung abgeführter Umsatzsteuer kann weitere Liquiditätsvorteile bilden. Darüber hinaus werden die Möglichkeiten der Vertragsbeendigung erleichtert. Auch im Hinblick auf Arbeitsverhältnisse und die Beendigung langfristiger Mietverhältnisse wurden die Anforderungen der Kündigung vereinfacht.</p>
<p>Unternehmen, die von der aktuellen Krise in besonderem Maße betroffen sind, benötigen hier professionelle Hilfe durch Sanierungs- und Restrukturierungsexperten. Als Mitglied des <a href="https://www.bvmw.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">BVMW</a> können Sie bei der Suche nach einem geeigneten Sanierungs- und Restrukturierungsexperten vom bundesweiten Netzwerk der LEGIAL AG profitieren. Das erste Beratungs- und Orientierungsgespräch, das bis zu zwei Tage in Anspruch nehmen kann, ist unverbindlich und kostenlos.</p>
<p>Sollten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, hat die LEGIAL AG hierfür bereits entsprechende Kontaktmöglichkeiten geschaffen:</p>
<p>E-Mail:             <a href="mailto:corona-soforthilfe@legial.de">corona-soforthilfe@legial.de</a></p>
<p>Telefon:           089 588 086 570</p>
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		<title>Corona-Überbrückungshilfe für KMU</title>
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		<dc:creator><![CDATA[webmaster MIB]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 09 Jul 2020 12:40:28 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[CoronaÜberbrückungshilfe]]></category>
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					<description><![CDATA[Nach der Soforthilfe zu Beginn der Krise können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, nun die sogenannte Corona-Überbrückungshilfe erhalten. Konkret können Betriebe, deren Umsätze im April und Mai im Vergleich zum Vorjahr zusammengenommen um mindestens 60 Prozent zurückgegangen sind,...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Nach der <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/bayerische-soforthilfe-greift-nur-in-notfaellen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Soforthilfe</a> zu Beginn der Krise können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, nun die sogenannte Corona-Überbrückungshilfe erhalten. Konkret können Betriebe, deren Umsätze im April und Mai im Vergleich zum Vorjahr zusammengenommen um mindestens 60 Prozent zurückgegangen sind, diese in Anspruch nehmen. Insgesamt stehen dafür im Rahmen des Konjunkturprogramms rund 25 Milliarden Euro zur Verfügung. „Unsere Überbrückungshilfe ermöglicht es Unternehmen, die von der Krise besonders hart betroffen sind, bald wieder durchzustarten“, betont Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Betroffene KMU können so bis zu 150.000 Euro als Zuschuss erhalten, der nicht zurückgezahlt werden muss.</p>
<h5><strong>Die Überbrückungshilfe</strong></h5>
<p>Durch die Überbrückungshilfe sollen die Fixkosten von besonders stark von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen zumindest teilweise gedeckt werden. Förderfähige Kosten sind unter anderem Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern. Beantragen können diese KMU, aber auch Soloselbstständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen. Die Auszahlung übernimmt dabei das jeweilige Bundesland. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und  Missbrauch, wie dies bei der Soforthilfe zu häufig vorgekommen ist, zu verhindern, kann die Überbrückungshilfe nur über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer beantragt werden.</p>
<p>Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aller Branchen. Die maximale Höhe der Corona-Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der Erstattungsbetrag maximal 3.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten maximal 5.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate. Die Anträge müssen bis spätestens 31. August gestellt werden.</p>
<h5><strong>Beantragung in Bayern</strong></h5>
<p>Im Freistaat zuständig für die Abwicklung des Antragsverfahrens ist die <a href="https://www.ihk-muenchen.de/de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Industrie- und Handelskammer</a> (IHK) für München und Oberbayern. „Das Verfahren wird vom Antrag über die Bearbeitung bis zur Auszahlung vollständig digital ablaufen. Laut Bund soll die Bearbeitung der Anträge in den Ländern ab dem 20. Juli möglich sein, die Auszahlung der Hilfsgelder könnte ab dem 24. Juli folgen. Stand heute ist von etwa 200.000 Anträgen auszugehen&#8220;, sagt Dr. Eberhard Sasse, Präsident der IHK für München und Oberbayern. Über eine eigene Online-Plattform kann der zuständige Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer ab dem 10. Juli die Überbrückungshilfe beantragen. &#8222;Mit der Corona-Soforthilfe haben wir dafür gesorgt, dass die Unternehmen trotz weggebrochener Umsätze liquide bleiben. Es muss nun alles darangesetzt werden, dass den Betrieben nicht zu einem späteren Zeitpunkt die Luft ausgeht“, bekräftigt Hubert Aiwanger, Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.</p>
<p>Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer können sich unter <a href="http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de</a> registrieren und die Anträge einreichen.</p>
<p>Alle Informationen zur Corona-Überbrückungshilfe und den Antragsbedingungen sind online verfügbar unter der <a href="https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Seite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums</a> sowie der IHK.</p>
<p>IHK-Überbrückungshilfe-Hotline Bayern: 089/5116-1111</p>
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