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	<title>Bundesregierung Archive - Mittelstand in Bayern</title>
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	<title>Bundesregierung Archive - Mittelstand in Bayern</title>
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		<title>Größtes Hilfspaket der Geschichte: Bisher 70 Milliarden Euro an Corona-Hilfen</title>
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		<pubDate>Sat, 12 Dec 2020 09:04:09 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Im Corona-Jahr 2020 hat die Bundesregierung deutsche Unternehmen bisher mit über 70 Milliarden Euro an direkten Hilfsgeldern unterstützt. Die große Mehrheit dieser Zahlungen (etwa 46 Milliarden Euro) floss als KfW-Kredite.  Insgesamt sind die Corona-Hilfen für gewerbliche und freiberufliche Unternehmen damit das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Neben den...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Im Corona-Jahr 2020 hat die Bundesregierung deutsche Unternehmen bisher mit über 70 Milliarden Euro an direkten Hilfsgeldern unterstützt. Die große Mehrheit dieser Zahlungen (etwa 46 Milliarden Euro) floss als KfW-Kredite.  Insgesamt sind die Corona-Hilfen für gewerbliche und freiberufliche Unternehmen damit das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik. Neben den KfW-Krediten und Rekapitalisierungen umfasst es Bürgschaften und Garantien sowie Zuschüsse wie die Sofort- und die Überbrückungshilfen.</p>
<p>Nach einer detaillierten und aktuellen Aufstellung des Bundeswirtschaftsministeriums setzen sich die bisher bewilligten Hilfen aus Krediten des KfW-Sonderprogramms (45,7 Milliarden Euro), Rekapitalisierungen im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds für Unternehmen wie TUI und die Lufthansa (6,5 Milliarden Euro) sowie Bürgschaften (4,1 Milliarden Euro) zusammen.</p>
<h4><strong>Zahlungen von Zuschüssen nahmen im Jahresverlauf ab</strong></h4>
<p>Hinzu kommen Zuschüsse für kleine Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler: Dazu zählten bis Mai 2020 die Soforthilfen (13,7 Milliarden Euro), im Sommer das Überbrückungshilfeprogramm I (1,5 Milliarden Euro), sowie ab September das <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/ueberbrueckungshilfe-geht-in-die-verlaengerung/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Überbrückungshilfeprogramm II</a> (0,2 Milliarden Euro). Bisher wurden rund 58.000 Anträge im Volumen von mehr 1,1 Milliarden Euro auf die Überbrückungshilfe II gestellt, die Bewilligungen laufen seit Ende Oktober. <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/corona-hilfen-und-eu-vorgaben-schleppende-prozesse-verzoegern-auszahlungen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Seit Ende November</a> ist zudem die Antragstellung auf die Novemberhilfe möglich. Hier sind bisher etwa 151.000 Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro eingegangen, die Bewilligungen der Novemberhilfen betragen bisher rund 400 Millionen Euro. Damit geht aus der Aufstellung hervor, dass die Höhe der Zahlungen von Zuschüssen an kleine und mittlere Unternehmen im zweiten Halbjahr 2020 deutlich geringer ist, als noch zu Beginn der Pandemie.</p>
<h4><strong>Hilfsprogramm für kleine Mittelständler und Start-Ups verlängert</strong></h4>
<p>Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium der Finanzen haben nun zusätzlich die KfW damit beauftragt, ein Finanzierungspaket für Start-ups und kleine Mittelständler in Höhe von zwei Milliarden Euro bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Dank der Verlängerung sollen junge Unternehmen nun ein weiteres halbes Jahr Zusagen für Eigenkapital- und eigenkapitalähnliche Finanzierungen aus dem Maßnahmenpaket erhalten können.</p>
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		<title>Corona-Überbrückungshilfe für KMU</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Jul 2020 12:40:28 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Nach der Soforthilfe zu Beginn der Krise können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, nun die sogenannte Corona-Überbrückungshilfe erhalten. Konkret können Betriebe, deren Umsätze im April und Mai im Vergleich zum Vorjahr zusammengenommen um mindestens 60 Prozent zurückgegangen sind,...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Nach der <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/bayerische-soforthilfe-greift-nur-in-notfaellen/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Soforthilfe</a> zu Beginn der Krise können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, nun die sogenannte Corona-Überbrückungshilfe erhalten. Konkret können Betriebe, deren Umsätze im April und Mai im Vergleich zum Vorjahr zusammengenommen um mindestens 60 Prozent zurückgegangen sind, diese in Anspruch nehmen. Insgesamt stehen dafür im Rahmen des Konjunkturprogramms rund 25 Milliarden Euro zur Verfügung. „Unsere Überbrückungshilfe ermöglicht es Unternehmen, die von der Krise besonders hart betroffen sind, bald wieder durchzustarten“, betont Bundesfinanzminister Olaf Scholz. Betroffene KMU können so bis zu 150.000 Euro als Zuschuss erhalten, der nicht zurückgezahlt werden muss.</p>
<h5><strong>Die Überbrückungshilfe</strong></h5>
<p>Durch die Überbrückungshilfe sollen die Fixkosten von besonders stark von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen zumindest teilweise gedeckt werden. Förderfähige Kosten sind unter anderem Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern. Beantragen können diese KMU, aber auch Soloselbstständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen. Die Auszahlung übernimmt dabei das jeweilige Bundesland. Um einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und  Missbrauch, wie dies bei der Soforthilfe zu häufig vorgekommen ist, zu verhindern, kann die Überbrückungshilfe nur über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer beantragt werden.</p>
<p>Antragsberechtigt sind Unternehmen und Organisationen aller Branchen. Die maximale Höhe der Corona-Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der Erstattungsbetrag maximal 3.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten maximal 5.000 Euro pro Monat für bis zu drei Monate. Die Anträge müssen bis spätestens 31. August gestellt werden.</p>
<h5><strong>Beantragung in Bayern</strong></h5>
<p>Im Freistaat zuständig für die Abwicklung des Antragsverfahrens ist die <a href="https://www.ihk-muenchen.de/de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Industrie- und Handelskammer</a> (IHK) für München und Oberbayern. „Das Verfahren wird vom Antrag über die Bearbeitung bis zur Auszahlung vollständig digital ablaufen. Laut Bund soll die Bearbeitung der Anträge in den Ländern ab dem 20. Juli möglich sein, die Auszahlung der Hilfsgelder könnte ab dem 24. Juli folgen. Stand heute ist von etwa 200.000 Anträgen auszugehen&#8220;, sagt Dr. Eberhard Sasse, Präsident der IHK für München und Oberbayern. Über eine eigene Online-Plattform kann der zuständige Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer ab dem 10. Juli die Überbrückungshilfe beantragen. &#8222;Mit der Corona-Soforthilfe haben wir dafür gesorgt, dass die Unternehmen trotz weggebrochener Umsätze liquide bleiben. Es muss nun alles darangesetzt werden, dass den Betrieben nicht zu einem späteren Zeitpunkt die Luft ausgeht“, bekräftigt Hubert Aiwanger, Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.</p>
<p>Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer können sich unter <a href="http://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de" target="_blank" rel="noopener noreferrer">www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de</a> registrieren und die Anträge einreichen.</p>
<p>Alle Informationen zur Corona-Überbrückungshilfe und den Antragsbedingungen sind online verfügbar unter der <a href="https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Seite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums</a> sowie der IHK.</p>
<p>IHK-Überbrückungshilfe-Hotline Bayern: 089/5116-1111</p>
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		<title>BVMW spricht mit Wirtschaftsweiser Prof. Schnitzer über Corona-Krise</title>
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		<pubDate>Sat, 04 Jul 2020 12:54:39 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Der BVMW Bayern diskutierte letzte Woche im Rahmen eines Web-Seminares mit Prof. Dr. Monika Schnitzer von der Ludwig-Maximilians-Universität München über die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Im Fokus standen dabei Fragen zur Konjunktur in Deutschland und Europa, den geplanten Hilfspaketen, dem europäischen Handel und den mittelständischen Unternehmen in der Zeit nach der Corona-Krise....]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der BVMW Bayern diskutierte letzte Woche im Rahmen eines Web-Seminares mit Prof. Dr. Monika Schnitzer von der Ludwig-Maximilians-Universität München über die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise. Im Fokus standen dabei Fragen zur <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/bayerische-wirtschaft-abgestuerzt-steht-erholung-bevor/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Konjunktur</a> in Deutschland und Europa, den geplanten Hilfspaketen, dem europäischen Handel und den mittelständischen Unternehmen in der Zeit nach der Corona-Krise.</p>
<p>Prof. Dr. Schnitzer ist als Mitglied des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung seit 2020 eine der so genannten „Wirtschaftsweisen“, die regelmäßig Prognosen und Empfehlungen an die Bundesregierung abgeben. Zudem ist sie Lehrstuhlinhaberin für Komparative Wirtschaftsforschung an der LMU München. Der Schwerpunkt ihrer Forschung und Lehre liegt im Bereich der Wettbewerbspolitik, der Innovationsökonomik und der multinationalen Unternehmen.</p>
<h5><strong>Aktuelle Konjunkturprognose vorgestellt</strong></h5>
<p>Im Online-Gespräch, moderiert von Achim von Michel, Pressesprecher und Landesbeauftragter Politik des BVMW Bayern, stellte Prof. Schnitzer zunächst die aktuelle Konjunkturprognose des Sachverständigenrates vor. Demnach erwarten die Experten eine baldige Erholung des Konsumniveaus: Für das Jahr 2020 rechnen die Experten zwar noch mit einem Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 6,5 Prozent, erklärte Prof. Schnitzer. Nächstes Jahr erwarten sie dann aber eine Phase der Erholung und ein positives Wachstum von 4,9 Prozent. Damit dürfte das BIP im Jahr 2022 wieder auf dem Niveau vor der Pandemie liegen. Die Arbeitslosenquote wird in den kommenden Monaten weiter ansteigen und erst im Jahresverlauf 2021 wohl langsam wieder zurückgehen.</p>
<p>In Europa sieht es ähnlich aus, wenn auch mit stärkeren Ausschlägen: Für den Euro-​Raum rechnet der Sachverständigenrat mit einem Rückgang des realen BIP im Jahr 2020 um 8,5 Prozent und einem positiven Wachstum von 6,2 Prozent im Jahr 2021.</p>
<h5><strong>Zuschüsse statt Kredite innerhalb der EU sinnvoll &#8211; aber unter Bedingungen</strong></h5>
<p>Angesprochen auf die hohe Schuldenlast vieler EU-Staaten betonte Prof. Schnitzer, dass Zuschüsse aus dem EU-Hilfspaket eher als Kredite das Mittel der Wahl seien, um den schwer getroffenen Krisenländern zu helfen. Diese müssten jedoch an erfüllbare Bedingungen geknüpft werden.</p>
<p>Deutschland könne sich anders als viele andere EU-Staaten hingegen die Aufnahme neuer Schulden leisten: Die Expertin erklärte im Hinblick auf das deutsche Konjunkturpaket und seine vielfältigen Maßnahmen, dass damit ein ziemlich breit gestreuter Effekt erreicht werden könne.</p>
<p>Auf die Frage eines Teilnehmers, wie sich die Corona-Krise auf die Inflation auswirken wird, antwortete Prof. Dr. Schnitzer: „Wir rechnen weder mit einer Deflation noch mit einer Hyperinflation. Aktuell sehen wir einen leichten Rückgang der Inflation […], wie konkret sich das aber weiter entwickeln wird, wird die Zeit zeigen.“</p>
<h5><strong>Trotz Lockerungen unsichere Aussichten</strong></h5>
<p>Die Wirtschaftswissenschaftlerin gab dennoch auch zu bedenken, dass mit einer deutlich länger anhaltenden Schwächephase zu rechnen sei, falls es nicht gelingen sollte, die Anzahl der Neuinfektionen weiter gering zu halten und den bisherigen Lockerungskurs fortzusetzen. &#8222;Es kommt darauf an, dass wir wieder auftretende Infektionen so eindämmen, dem so nach gehen, dass wir das lokal begrenzen können&#8220;, so Prof. Dr. Schnitzer.</p>
<p>Das vollständige Webinar finden Sie HIER.</p>
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		<title>Neues ‚Unternehmenssanktionsrecht‘ erntet Kritik</title>
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		<pubDate>Sat, 20 Jun 2020 07:35:05 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Der neue Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Thema Unternehmenssanktionsrecht stößt bei Wirtschaftsverbänden auf teils heftige Kritik. „Mit dem neuen Titel `Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft´ wird suggeriert, hier komme ein Gesetz, das positive Effekte für die Wirtschaft erzeugt. In Wahrheit stellt es die Unternehmen unter Generalverdacht“, kritisiert Bertram...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Der neue Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Thema Unternehmenssanktionsrecht stößt bei Wirtschaftsverbänden auf teils heftige Kritik. „Mit dem neuen Titel `Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft´ wird suggeriert, hier komme ein Gesetz, das positive Effekte für die Wirtschaft erzeugt. In Wahrheit stellt es die Unternehmen unter Generalverdacht“, kritisiert Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der <a href="https://www.vbw-bayern.de/vbw/Home/index.jsp" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft</a> (vbw). Durch das neue Gesetz, welches nun dem Bundestag vorliegt, kommt es vor allem zu einer Verschärfung der Sanktionen bei Wirtschaftsvergehen.</p>
<h5><strong>Strafen gegen Unternehmen</strong></h5>
<p>Primär werden künftig durch das neue Gesetz Straftaten im Unternehmen konsequenter verfolgt und Vergehen deutlich härter bestraft. Dadurch soll es auch zu einer Verbesserung der innerbetrieblichen Kontrollen und von Compliance-Systemen kommen. „Wir sorgen mit dem Gesetz dafür, dass die ehrlichen Unternehmen nicht die Dummen sind. Das dient dem Schutz vieler Arbeitsplätze, die durch Skandale gefährdet werden, dem Verbraucherschutz und dem fairen Wettbewerb“, betont Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass in Zukunft Staatsanwälte bei Straftaten nicht mehr nur gegen einzelne Manager, sondern gegen das gesamte Unternehmen ermitteln. Außerdem wird das Strafmaß erhöht: Statt mit bislang maximal zehn Millionen Euro sollen Konzerne nun mit bis zu 10 Prozent ihres jährlichen Umsatzes haften.</p>
<h5><strong>Kritik aus Wirtschaft und Politik</strong></h5>
<p>Über die notwendige Modernisierung des Wirtschaftsstrafrechts herrscht größtenteils Einigkeit. Der nun verabschiedete Entwurf stößt jedoch auf Ablehnung und Kritik. „Selbstverständlich müssen strafbare Handlungen, die aus Unternehmen heraus begangen werden, geahndet werden. Hierfür ist jedoch kein gesondertes Unternehmensstrafrecht notwendig. Das vorhandene Strafrecht sowie weitere bestehende spezialgesetzliche Vorschriften stellen ein ausdifferenziertes System der Sanktionierung dar“, so Bertram Brossardt.</p>
<p>Auch der DIHK hält eine Ausweitung der bisherigen Strafverfolgung nicht für nötig: „Die Wirtschaftskriminalität ist laut Kriminalstatistik in der Breite stark zurückgegangen und die Aufklärungsrate ist hoch“, betont der Chefjustiziar des DIHK, Stephan Wernicke, gegenüber <a href="https://www.welt.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">WELT</a>.</p>
<p>Neben <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/bvmw-legt-verfassungsbeschwerde-gegen-soli-ein/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wirtschaftsverbänden</a> sehen allerdings auch einige Politiker den Regierungsentwurf skeptisch. „Wenn das die Mittelstandsstrategie der Bundesregierung ist, sollten wir uns ernsthafte Sorgen um den Standort Deutschland machen. In einer Zeit, in der die Wirtschaft massiv mit den Folgen der Corona-Krise zu kämpfen hat, ist das das denkbar schlechteste Signal, das die Politik senden kann“, warnt Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU.</p>
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		<title>Neue Hilfen für Gastronomie und Arbeitnehmer</title>
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		<pubDate>Thu, 23 Apr 2020 12:46:16 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Die Große Koalition hat weitere, neue Corona-Hilfsmaßnahmen beschlossen. Änderungen gibt es beim Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I, für Schulen und in der Gastronomie, sowie neue steuerliche Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Ob das beschlossene Maßnahmenpaket tatsächlich ausreicht, um Unternehmen und Privatpersonen ausreichend zu unterstützen, bleibt fraglich. Anhebung Kurzarbeitergeld Die Regierungskoalition...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Große Koalition hat weitere, neue Corona-Hilfsmaßnahmen beschlossen. Änderungen gibt es beim Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I, für Schulen und in der Gastronomie, sowie neue steuerliche Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Ob das beschlossene Maßnahmenpaket tatsächlich ausreicht, um Unternehmen und Privatpersonen ausreichend zu unterstützen, bleibt fraglich.</p>
<h5><strong>Anhebung Kurzarbeitergeld</strong></h5>
<p>Die Regierungskoalition plant eine gestaffelte Anhebung des Kurzarbeitergeldes. Für diejenigen, die es für eine um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, soll es ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) steigen &#8211; längstens bis zum 31.12.2020. Außerdem werden für Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab 1. Mai bis Ende 2020 bereits bestehende Hinzuverdienstmöglichkeiten erweitert.</p>
<h5><strong>Verlängerung des Arbeitslosengeldes</strong></h5>
<p>Da Erwerbslose derzeit kaum in neue Jobs vermittelt werden, wird außerdem die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I verlängert werden &#8211; um drei Monate und für diejenigen, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.</p>
<h5><strong>Mehr Geld für Schulen</strong></h5>
<p>Um Schulen und Schüler beim digitalen Unterricht zu Hause zu unterstützen stellt der Bund 500 Millionen Euro bereit. Dadurch soll die digitale Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote erforderlich ist. Außerdem sollen bedürftige Schüler, die derzeit zu Hause noch nicht über die notwendige Hardware verfügen, mit jeweils 150 Euro gefördert werden. Somit soll jeder Schüler in der Lage sein, Online-Lehrangebot wahrnehmen zu können.</p>
<h5><strong>Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie</strong></h5>
<p>Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird deshalb ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt. Ob dies ausreicht, um Restaurants und Gaststätten zu unterstützen, kann bezweifelt werden. „Schon jetzt stehen etwa ein Drittel der <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/tourismus-und-gastgewerbe-wann-geht-es-wieder-aufwaerts/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gastronomie- und Hotelleriebetriebe</a> vor dem finanziellen Abgrund“, betont Achim von Michel, Politikbeauftragter im Bundesverband mittelständische Wirtschaft in Bayern. „Wenn die Betriebe in Bayern – wie von der Staatsregierung wiederholt in den Raum gestellt – ab Ende Mai wieder öffnen dürfen, wäre ein Neustart unter den veränderten Bedingungen bereits im Juni geboten.“</p>
<h5><strong>Steuererleichterungen für KMU</strong></h5>
<p>Wie bereits angekündigt nimmt die Bundesregierung erste Nachbesserungen an den bereits beschlossenen Wirtschaftshilfen vor. Geplant sind nun steuerliche Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen – um die Liquidität zu sichern. Konkret geht es um die sogenannte Verlustverrechnung. Absehbare Verluste für 2020 sollen mit Steuer-Vorauszahlungen aus dem vergangenen Jahr verrechnet werden dürfen.</p>
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		<title>Bundestag stimmt zu: Nochmal 600 Milliarden für die Wirtschaft</title>
		<link>https://www.mittelstandinbayern.de/bundestag-stimmt-zu-nochmal-600-milliarden-fuer-die-wirtschaft/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Mar 2020 08:39:51 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Während die gesamtwirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie noch nicht abzusehen sind, laufen die ersten Hilfsmaßnahmen für betroffene Unternehmen an. Wie wir berichteten, befindet sich bereits die erste Milliarde der bayerischen Soforthilfe in der Auszahlung. Die bisherigen Maßnahmen helfen dabei vor allem Solo-Selbständigen, Kleinstunternehmen und Mittelständlern. Diese verfügen meist nur über geringe...]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Während die gesamtwirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie noch nicht abzusehen sind, laufen die ersten Hilfsmaßnahmen für betroffene Unternehmen an. <a href="https://www.mittelstandinbayern.de/bayern-erhoeht-corona-hilfen-auf-20-milliarden-euro/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wie wir berichteten</a>, befindet sich bereits die erste Milliarde der bayerischen Soforthilfe in der Auszahlung. Die bisherigen Maßnahmen helfen dabei vor allem Solo-Selbständigen, Kleinstunternehmen und Mittelständlern. Diese verfügen meist nur über geringe finanzielle Rücklagen (wenn überhaupt) und können nur schwer plötzliche Umsatzeinbrüche verkraften. Gleichzeitig sind aber auch zunehmend größere Betriebe betroffen, die bei den bisherigen Hilfsprogrammen noch nicht berücksichtigt werden, aber dennoch in ernsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind. Mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) helfen die Bundesregierung und der Bundestag auch diesen Unternehmen.</p>
<h5><strong>Garantien, Kredite, Darlehen</strong></h5>
<p>Der WSF umfasst zunächst einen staatlichen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro, um es den Unternehmen zu erleichtern sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren und Liquiditätsengpässe zu beheben. Die Laufzeit der Garantien und der abzusichernden Verbindlichkeiten darf dabei allerdings 60 Monate nicht übersteigen und die Übernahme von Garantien darf nur gegen eine marktgerechte Gegenleistung erfolgen.</p>
<p>Als zweites kann das Bundesministerium für Finanzen (BMF) zur Deckung von Maßnahmen des WSF im Rahmen der Beteiligung an direkten Rekapitalisierungsmaßnahmen von Unternehmen Kredite bis zur Höhe von 100 Milliarden Euro aufnehmen. Die Rekapitalisierungsmaßnahmen bestehen zunächst aus dem Erwerb von nachrangigen Schuldtiteln, Hybridanleihen, Genussrechten, stillen Beteiligungen oder Wandelanleihen. Außerdem umfassen die Maßnahmen auch den Erwerb von Anteilen an Unternehmen und die Übernahme sonstiger Bestandteile des Eigenkapitals dieser Unternehmen. Voraussetzung ist, dass dies für die Stabilisierung des Unternehmens erforderlich ist und die Rekapitalisierung zu marktgerechten Bedingungen erfolgt.</p>
<p>Darüber hinaus wird das BMF ermächtigt, für den Wirtschaftsstabilisierungsfond Kredite in Höhe von bis zu 100 Milliarden Euro zur Refinanzierung der von der KfW gewährten Darlehen aufzunehmen. So soll die Finanzierung der Sonderprogramme der KfW sichergestellt werden.</p>
<p>„Wir tun jetzt alles, um uns gegen diese beispiellose Krise zu stemmen. Mit dem Fonds verschaffen wir uns die nötige Finanzkraft, unsere Volkswirtschaft, Arbeitsplätze und große deutsche Unternehmen zu schützen“, betont Bundesfinanzminister Olaf Scholz.</p>
<h5><strong>Antragsberechtigung</strong></h5>
<p>Antragsberechtigt sind grundsätzlich von der Corona-Krise betroffene Unternehmen, die in den letzten beiden bereits bilanziell abgeschlossenen Geschäftsjahren vor dem 1. Januar 2020 mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt haben:</p>
<ul>
<li>eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro,</li>
<li>mehr als 50 Millionen Euro Umsatzerlöse sowie</li>
<li>mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt</li>
</ul>
<p>Ausdrücklich ausgeschlossen sind Unternehmen außerhalb der Realwirtschaft, also zum Beispiel Unternehmen des Finanzsektors oder Kredit- und Brückeninstitute. Die Einrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist zunächst bis Ende 2021 befristet.</p>
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