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Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt

In Teilen der Gesellschaft gehört Steuerhinterziehung zu den Delikten, die mit einem Augenzwinkern abgetan werden. „Macht sowieso jeder“, „gehört zum guten Ton“ oder „ist doch nichts dabei“ sind Äußerungen, die einem bei Gesprächen über dieses Thema mitunter zu Ohren kommen. Doch bei Steuerhinterziehung handelt es sich keinesfalls um eine Schummelei, so die in diesem Zusammenhang oft gebrauchte verniedlichende Formulierung. Es ist ein Betrug an der Allgemeinheit und damit eine Straftat. Je nach Schwere des Vergehens muss der Täter mit Bußgeld oder sogar einer Haftstrafe rechnen. Spätestens mit Inhaftierung von Uli Hoeneß hat der Staat gezeigt, dass er in dieser Angelegenheit keinen Spaß versteht.

Gewinne nicht grundsätzlich steuerfrei

Eine korrekte Steuererklärung ist das beste Mittel, um Ärger mit dem Finanzamt vermeiden. Doch der Paragraphendschungel des Steuerrechts hat seine Tücken und manche angebliche Gewissheit stellt sich im Nachhinein als falsch heraus. So ist es ein weit verbreiteter Irrglaube, dass Gewinne grundsätzlich steuerfrei sind. Manche Verfechter dieser These gehen sogar so weit zu behaupten, dass dies auch für die in Zusammenhang mit der Gewinnsumme stehenden Kapitaleinkünfte gilt. Letzteres trifft nun gar nicht zu, da Zinsen, Dividenden und dergleichen grundsätzlich zu versteuern sind. Lediglich unter die Freibetragsgrenze fallenden Kapitalerträge rechnet das Finanzamt nicht dem zu versteuernden Einkommen hinzu.

Was die Gewinnsumme selbst angeht, so hängt es davon, ob und wie sehr sie in Zusammenhang mit der eigenen beruflichen Tätigkeit steht. Nimmt ein Hobbyzeichner an einem Malwettbewerb teil, darf er einen daraus resultierenden Gewinn steuerfrei einbehalten. Anders sieht die Sache aus, wenn der Gewinner ein freiberuflicher Maler oder Designer ist. In diesem Fall ist er gehalten, das Preisgeld als Einkunft zu verbuchen und in seiner Gewinn- und Verlustrechnung beim zuständigen Finanzamt anzugeben. Gewinne aus Glücksspielen oder Sportwetten zu Fußballspielen und anderen Wettkämpfen müssen nicht versteuert werden. Erst wenn der glückliche Gewinner sein Kapital arbeiten lässt und damit Erträge erzielt, kommt der Fiskus ins Spiel.

Bei Steuererklärung helfen lassen!

Im Zweifelsfall hilft der eigene Steuerberater oder ein Finanzbeamter weiter. So eine Anfrage lässt sich per Telefon schnell erledigen und sorgt für beruhigende Gewissheit. Jedes Jahr verzichten viele Steuerzahler unwissentlich auf ihnen zustehende Rückzahlungen vom Finanzamt, da sie aus Unkenntnis berechtigte Aufwendungen nicht geltend machen. Das hat zur Folge, dass sie ein höheres Einkommen als nötig versteuern. Der Unterschied zwischen einer unvollständig und einer alle Möglichkeiten ausschöpfenden Steuererklärung kann bei der Verrechnung schnell mehrere hundert Euro oder mehr ausmachen.

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