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Neues Bilanzrecht für Kleinstfirmen

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zu den Bilanzierungsvorschriften für Kleinstunternehmen vorgelegt. Das geplante Gesetz soll Firmen mit max. 350.000 Euro Bilanzsumme, 700.000 Euro Jahresumsatz oder zehn Mitarbeitern die Rechnungslegung erleichtern. Unter anderem soll die Pflicht zur Offenlegung der Bilanzen künftig entfallen. Bis zum 3. September 2012 läuft das Erörterungsverfahren. Die neuen Vorschriften könnten bereits 2013 in Kraft treten. Sie ergänzen die geänderten Regeln für die Wirtschaftsprüfung größerer Unternehmen. (Quelle:IBWF)

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