Mittelstand in Bayern
Alle NewsNEWS DEUTSCHLAND

Diesel-Fahrverbote zu Lasten des Mittelstandes?

Am 27. Februar 2018 urteilte das Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG): „Beschränkte Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge sind rechtlich und tatsächlich nicht ausgeschlossen.“ Die Kommunen müssen dabei selbst entscheiden, wann und ob sie ihren Einwohnern den Diesel verbieten wollen, wobei dies unter dem Gebot der Verhältnismäßigkeit geschehen soll. So hat der Hamburger Senat bereits Ende Februar angekündigt, zwei Straßen unter Diesel-Fahrverbote zu stellen.

Betriebe in Gefahr

Doch auch das BVerwG macht in seiner offiziellen Pressemitteilung klar, dass gewisse Ausnahmen dringend notwendig sind. Denn viele Betriebe nutzen Dieselfahrzeuge in ihren Beständen und diese zu ersetzen beziehungsweise umzurüsten, bringt hohe Kosten mit sich. Dies bestätigt auch der NRW-Landesgeschäftsführer vom Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW), Herbert Schulte: „Dieselfahrzeuge machen den überwiegenden Teil des Fahrzeugbestands in den Betrieben des Handwerks und der Logistik aus, weshalb Fahrverbote ökonomisch schlichtweg unkompensierbar sind und existenzbedrohende Formen annehmen können.“

Diese Annahme erweist sich nach den Ergebnissen einer Umfrage der Kloepfl Group als richtig. Etwa die Hälfte der 168 befragten mittelständischen Unternehmen sehen ihr Geschäft durch mögliche Diesel-Fahrverbote in Gefahr. Die restlichen 52% rechnen durchschnittlich mit einem Umsatzverlust in Höhe von 1,5 Millionen Euro. Das größte Problem für die Befragten stellen „Lieferschwierigkeiten für ihr eigenes Unternehmen“ dar, wobei bisher nur 9% der Mittelständler Alternativlösungen entwickelt haben.

Politik muss Tatkraft zeigen

Nun liegt es an der Politik, gemeinsam mit der Automobilindustrie die im Verkehr verursachten Schadstoffwerte zu reduzieren, sodass Fahrverbote in letzter Instanz gar nicht erst notwendig sind. Hier muss jedoch darauf Wert gelegt werden, die Kosten nicht auf die Verbraucher abzuwälzen, auch nicht mithilfe einer steuerlichen Förderung.

Sowohl Herbert Schulte als auch der Präsident des BVMW Mario Ohoven sind sich einig, dass die Hersteller selbst für die Nachrüstungen aufkommen müssen. Dazu sagte Ohoven bereits im August letzten Jahres: „Dabei dürfen die Nachrüstungsmaßnahmen nicht durch unzureichende Software-Updates und die Abschaltung der Abgasreinigung bei niedrigen Temperaturen zu einer Mogelpackung verkommen.“

Die Kommunen haben es in der Hand, andere Maßnahmen anstatt eines Verbots umzusetzen. Die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) fordert ein „realistisches und schlüssiges Konzept mit Augenmaß.“ Nur so kann ein geringer Schadstoffgehalt in der Stadtluft garantiert werden, ohne dass die privaten Nutzer und die mittelständischen Betriebe vor einer Enteignung ihrer Dieselfahrzeuge stehen.

Auch die Nutzung des öffentlichen Personen-Nahverkehrs muss aus Sicht von Experten attraktiver gestaltet werden. „Bei der Stärkung emissionsarmer Beförderungsmittel müssen Bund, Länder und Kommunen hier im ÖPNV mit gutem Beispiel vorangehen“, fordert vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Noch sind die konkreten Folgen des Urteils nicht abzusehen und die Frage bleibt offen, wie zukünftige Technologien die Luftreinheit in den Ballungsräumen gewährleisten können.

Ähnliche Artikel:

Einen Kommentar hinterlassen

* Mit der Nutzung dieses Kontaktformulares erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden.