Mittelstand in Bayern
Alle NewsTipps

Im Betrieb

Sie müssen nicht dulden, dass Mitarbeiter Streikaufrufe via Email im Betrieb verbreiten. Die Voraussetzung ist, dass die PCs laut Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung nur dienstlich genutzt werden dürfen. Dazu gehört Gewerkschaftsarbeit natürlich nicht (Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.09.2013, Az. 1 ABR 31/12).
(Quelle: IBWF)

Ähnliche Artikel:

Einen Kommentar hinterlassen

* Mit der Nutzung dieses Kontaktformulares erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden.