Mittelstand in Bayern
Alle NewsNEWS INTERNATIONAL

Tabak-Richtlinie der EU verursacht Bürokratiekosten von 1 Mrd. € in 10 Jahren

Die Europäische Union hat am Dienstag die umstrittene Tabakprodukt-Richtlinie veröffentlicht. Diese muss nun innerhalb von 24 Monaten von den Mitgliedstaaten der EU in nationales Recht umgesetzt werden. In einem aktuellen Gutachten hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) nach Vorgaben des Statistischen Bundesamtes ermittelt: Durch das neue Regelpaket entstehen allein in Deutschland einmalig ca. 106,5 Mio. Euro an Bürokratiekosten. Und danach fallen durch das Brüsseler Mammutwerk in jedem weiteren Jahr zusätzlich ca. 111,2 Mio. Euro an. Geht man davon aus, dass die Richtlinie in zehn Jahren von der EU-Kommission wieder auf den Prüfstand gestellt wird, würden sich die Kosten in Deutschland bis dahin entsprechend auf ca. 1,2 Mrd. Euro summieren.

Vier Jahre haben die Überarbeitung und die Verhandlungen über die neue EU-Tabakprodukt-Richtlinie gedauert. Die finalen Inhalte der Tabakprodukt-Richtlinie 2014/40/EU wurden am Dienstag, 29. April 2014, im Amtsblatt der Europäischen Union offiziell veröffentlicht. Damit tritt sie in 20 Tagen in Kraft. Die Richtlinie sieht für Zigaretten und Feinschnitt unter anderem großflächige Schockbilder auf Verpackungen sowie ein Verbot von Aromastoffen vor. Hinzu kommen zahlreiche neue Vorschriften zur detaillierten Rückverfolgbarkeit von Tabakprodukten. Bereits jetzt ist klar: Die Umsetzung wird enorme Kosten verursachen. Betroffen sind alle Wirtschaftszweige der Branche: Hersteller und Importeure, Groß- und Einzelhandel sowie Zuliefererunternehmen und weitere kleine und mittlere Unternehmen.

Milliardenteures Regelwerk: Neue EU-Richtlinie belastet Unternehmen

Die überarbeitete EU-Richtlinie dürfte allein an Initialkosten neue Bürokratieaufwände in Höhe von ca. 106,5 Mio. Euro produzieren. Die jährlichen Folgekosten dürften mit ca. 111,2 Mio. Euro sogar noch höher ausfallen. Das zeigt ein aktuelles Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) im Auftrag der Interessengemeinschaft Tabakwirtschaft e. V., dem die Philip Morris GmbH angehört.

Die Bürokratiekosten wurden mit Hilfe des sogenannten Standard-Kosten-Modells erhoben, einer anerkannten Methode zur Schätzung von Bürokratiekosten nach den Vorgaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Dabei wurden alle Wirtschaftsebenen der deutschen Tabakwirtschaft, die von der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht betroffen wären, berücksichtigt.

„Wir haben mit hohen Kosten gerechnet. Doch die Ergebnisse dieses Gutachtens sind für uns ein Schock. Dass die Umsetzung so teuer sein würde, hatten wir nicht erwartet. Diese extrem hohen Bürokratiekosten haben für die kleinen und mittelständischen Familienunternehmen der Zigarrenindustrie fast schon prohibitiven Charakter“, erklärt Bodo Mehrlein, Geschäftsführer des Bundesverbands der Zigarrenindustrie.

Folgen für kleine und mittlere Firmen dramatisch

PwC hat insgesamt 41 Anforderungen in der TPD identifiziert, die künftig deutlich höhere Kosten verursachen. „Die EU hat mit der neuen Richtlinie ein Bürokratiemonster geschaffen, das massiven finanziellen Schaden im Mittelstand anrichten wird“, kritisiert Franz Peter Marx, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Rauchtabakindustrie (VdR). In dem Branchenverband sind überwiegend mittelständische und familiengeführte Unternehmen vertreten. „Verpackungsmaschinen müssen neu ausgestattet und andere IT-Systeme angeschafft werden. Vor allem kleine Betriebe und Mittelständler, die in geringen Chargen und auf Vorrat produzieren, stoßen an ihre finanziellen Grenzen“, so Marx. „Die EU hat mit der Richtlinie Verpflichtungen geschaffen, die für die Kommissionierung der Tabakwaren Investitionen in einer Höhe erforderlich machen, die für unsere Unternehmen kaum zu stemmen sind.“

Neue Regelungen zur Rückverfolgbarkeit besonders kostenintensiv

Größter Kostentreiber ist demnach die Verpflichtung, ein neues System zur Rückverfolgbarkeit von Tabakprodukten in der Lieferkette zu installieren. Diese wird einmalige Bürokratiekosten von rund 39,5 Mio. Euro verursachen und zusätzlich mit weiteren 75,9 Mio. Euro pro Jahr zu Buche schlagen. Die neue Richtlinie sieht vor, dass Verpackungen von Tabakerzeugnissen künftig ein individuelles Erkennungsmerkmal tragen sollen. Über dieses soll der Weg aller Packungen von der Produktionsmaschine bis zum Einzelhandel aufgezeichnet werden: „Bei mehreren hunderttausend Verkaufsorten und ca. 4 Mrd. legal verkauften Zigarettenschachteln jedes Jahr allein in Deutschland entsteht eine Datenflut, die nur schwer zu bewältigen sein wird und die keinen Mehrwert bringt“, sagt Rainer von Bötticher, der Präsident des Bundesverbandes des Tabakwaren-Einzelhandels e.V. (BTWE).

Verantwortung bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht

Die Vertreter der Branche in Deutschland hoffen auf eine verantwortungsvolle Umsetzung mit Bedacht, die ihnen nicht noch zusätzliche, kaum zu bewältigende Belastungen aufbürdet. „Wir stehen zu unserem Teil der Verantwortung bei der Sicherstellung von Regulierungsmaßnahmen und werden unseren Beitrag dazu leisten, die neuen Aufgaben umzusetzen. PricewaterhouseCoopers hat die Bürokratiekosten der in der Brüsseler Richtlinie definierten Maßnahmen für die Branche klar identifiziert. Es liegt nun an der Politik, die nationale Umsetzung so zu gestalten, dass die Kosten nicht noch weiter explodieren“, äußert Claudia Oeking, Pressesprecherin der Philip Morris GmbH, ihre Hoffnung. Die detaillierte Betrachtung des Gutachtens ist hierfür eine Richtschnur.

Ähnliche Artikel:

3 Kommentare

ich 6. Mai 2014 at 14:40

Mein Mitleid mit einer Branche, die Geld mit Krankheit und Tod verdient, hält sich doch sehr stark in Grenzen. Erst Recht, wenn man an die durchschnittlichen Umsatzrenditen von rund 40 Prozent denkt.

Komplett verbieten sollte man den Tabak.

Antworten
Fasbracke 7. Mai 2014 at 22:02

Ich habe die Entstehung der Tabakrichtline mitverfolgt und mit die Debatten im EU Parlament angeschaut. Seitdem weiß ich welche Parteien ich sicher nicht mehr wählen werde. Im Grunde genommen stehe ich immer noch unter Schock. Ich wusste nicht, dass man in der EU bürgerliche Freiheiten, demokratische Spielregeln und die Gesundheit der Bürger dermaßen mit Füßen treten kann.

Die Gesundheit der Bürger wird durch die Überregulierung der e-Zigarette und das weiterhin bestehende Verbot von schwedischem Snus arg gebeutelt. Trotzdem ist es gelunen der breiten Bevölkerung weiß zu machen, man ginge im Namen der Volksgesundheit mit der Tabakindustrie hart ins Gericht . Mein Vorredner hat’s auch geschluckt.

Antworten
Olaf H. 12. Mai 2014 at 09:04

Willkommen im Kreise derjenigen die nicht mit der TPD II einverstanden sind.

Auch die Benutzer von kleinen elektrischen Verneblern (umgangssprachlich e-Zigarette genannt) fallen unter diese Richtline da die Intelligenzbestien in Brüssel nicht eingesehen haben dass in unseren Geräten weder Tabak enthält noch eine Verbrennung stattfindet.

Wir „Dampfer“ haben in den letzten 2 Jahren dagegen angekämpft. vergeblich, denn nun ist die TPD II Fakt.

EINZIGSTES MITTEL damit das EU Parlament das ganze nochmal aufrollt ist eine Bürgerinitiative für die gerade Unterschriften gesammelt werden. Es müssen in 7 EU Staaten 1 Mio Unterschriften innerhalb der nächsten 200 Tagen zusammenkommen !! Weiter Infos hierzu findet man bei Google mit dem Stichwort EFVI.

SCHAFFEN WIR DIE Unterschriften muss das EU Parlament eine Abordnung in Brüssel zu dem Thema anhören. Und wir Dampfer können auch was den Tabakteil angeht passende Worte vermitteln.

Ansonsten bleibt nur die Klage vor einem Gericht gegen die von der Pharma/Tabaklobby verzapfte TPD II…

Antworten

Einen Kommentar hinterlassen

* Mit der Nutzung dieses Kontaktformulares erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden.