Mittelstand in Bayern
Alle NewsTipps

Leiharbeiter zählen mit

Bei der für die Größe eines Betriebsrates maßgeblichen Mitarbeiteranzahl sind jetzt auch Leiharbeiter mitzuzählen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 13.3.2013, Az. 7 ABR 69/11). Es änderte damit seine bisherige Rechtsprechung. Die Grenze für Kleinbetriebe sind mindestens fünf Vollzeitkräfte.

(Quelle: „FUCHSBRIEFE“ 67. Jahrgang | 21 vom 14. März 2013)

Ähnliche Artikel

„Wir brauchen einen Staatsminister für Digitales – mit mehr als einem Klingelschild. Dieser Minister braucht Rechte und Ressourcen. Unter anderem sollte er einen Digitalvorbehalt bei allen Gesetzesvorhaben ausüben und bestehende Gesetze hinsichtlich ihrer Digitalverträglichkeit prüfen.“

webmaster MIB

„Verlieren wir im digitalen Rausch unsere Lebensfreude, Emotionalität und Beziehungsfähigkeit?“

webmaster MIB

„Verantwortungsvoll Wirtschaften“ mit Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet

webmaster MIB

Einen Kommentar hinterlassen

* Mit der Nutzung dieses Kontaktformulares erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden.