Sie können wegen einer zu weit gehenden privaten Nutzung des Internet während der Arbeitszeit eine ordentliche Kündigung auch ohne Abmahnung aussprechen. Die Nutzung – hier Download von Navigationssoftware – stellt nicht nur eine gravierende Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten dar, sondern ist darüber hinaus mit einer erheblichen Gefahr der Infizierung des betrieblichen Datensystems mit Viren verbunden (Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 6.5. 2014, Az. 1 Sa 421/13, veröffentlicht am 3.10.2014).
Quelle. IBWF
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