Mittelstand in Bayern
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Kommunale Betriebe dürfen nicht bevorzugt werden

Vor einer massiven Benachteiligung des lokalen Mittelstands zugunsten kommunaler Unternehmen hat der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, gewarnt. „Die geplante Umsatzsteuerfreiheit für Kommunalbetriebe, auch über hoheitliche Tätigkeiten hinaus, verzerrt den Wettbewerb und gefährdet dadurch die Existenz hunderttausender Klein- und Mittelbetriebe in unseren Städten und Gemeinden.“

Der Staat müsse für Wettbewerbsgleichheit sorgen, betonte der Mittelstandspräsident. „Ein 19-prozentiger Kostenvorteil für kommunale Betriebe ist das genaue Gegenteil von fairem Wettbewerb.“ Ohoven wies darauf hin, dass eine Neuregelung des § 2b Umsatzsteuergesetz, wonach Kommunalbetriebe sich Leistungen untereinander garantiert umsatzsteuerfrei anbieten können, zudem gegen geltendes Recht verstoße. Der Bundesfinanzhof habe bereits 2011 klargestellt, dass Betriebe der öffentlichen Hand der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.

Auch der Bayerische Handwerkstag (BHT) kritisiert die von der Bundesregierung geplante Änderung des Umsatzsteuergesetzes. „So sieht kein fairer Wettbewerb aus. Unsere Handwerksbetriebe stellen sich dem Konkurrenzkampf mit kommunalen Anbietern, wenn dieser unter gleichen Voraussetzungen stattfindet“, betont der Präsident des Bayerischen Handwerkstages, Georg Schlagbauer. Davon könne jedoch keine Rede sein, wenn beispielsweise ein Bauhof für Tief- oder Straßenbauarbeiten keine Umsatzsteuer verlangen müsse, das Handwerksunternehmen aber schon, so der BHT-Präsident weiter.

Zusicherungen, dass die Gesetzesänderung nur den hoheitlichen Bereich beträfe und den Wettbewerbsbereich ausspare, überzeugen Schlagbauer nicht: „Das muss dann auch so trennscharf mit allen Details im Gesetz verankert werden.“

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