Mittelstand in Bayern
Alle NewsTipps

Keine Weitergabe der Privatanschrift

Arbeitgeber dürfen die Privatanschrift Ihrer Angestellten nicht an Dritte weitergeben. Da die Daten allein mit Blick auf das Beschäftigungsverhältnis erhoben wurden, die Übermittlung an Dritte aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden (BGH, Urteil vom 20. Januar 2015, VI ZR 137/14).

Ähnliche Artikel:

Einen Kommentar hinterlassen

* Mit der Nutzung dieses Kontaktformulares erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden.