Mittelstand in Bayern
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Europa fördert den deutschen Mittelstand

Seit 2014 gibt es Horizon 2020, das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der EU. Dessen Ziel ist es, produktive Investitionen in der Europäischen Union zu fördern und deren Finanzierung zu erleichtern. Davon soll nun auch der deutsche Mittelstand weiter profitieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, startet ein neues Programm zur finanziellen Unterstützung von Vorhaben in Deutschland. Unternehmerkredit Plus heißt das gemeinsame Projekt des Horizon 2020-Programms und dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen („EFSI“). Ab dem 10.März 2016 soll es starten. Innovative mittelständische Unternehmen und Freiberufler können dann bis zu 7,5 Millionen Euro an Förderung erhalten. Und das im günstigsten Fall zu einem Zinssatz in Höhe von einem Prozent pro Jahr. Die Laufzeit geht über maximal zehn Jahre. Anträge nimmt die KfW bereits jetzt an, das Geld gibt es aber erst zum Starttermin.

Innovationskraft ist eine wichtige Voraussetzung für die Förderung

Jedoch kann nicht jedes mittelständische Unternehmen sich eine Förderung sichern. Nur wer „aussagefähige Jahresabschlussunterlagen“ aus zwei Geschäftsjahren vorlegt, hat eine Chance auf die Finanzspritze. Zweite entscheidende Voraussetzung: Innovationskraft. Die gesteht die KfW Unternehmen und freiberuflichen „Einzelkämpfern“ zu, welche beispielsweise in den vergangenen 24 Monaten einen Innovationspreis gewonnen haben, Umsatz oder Teamstärke drei Jahre in Folge um jeweils 20 Prozent steigern konnten oder in den vergangenen 24 Monaten ein gewerbliches Schutzrecht erhielten.

Spontane Gründer haben keine Chancen auf den Unternehmerkredit Plus

Als spontaner Gründer wird es ebenfalls schwer, vom Unternehmerkredit Plus gefördert zu werden. Förderungswürdig sind nur Kandidaten, die seit mindestens drei Jahren im Geschäft sind. Ansonsten ist die potenziell profitierende Palette breit: nicht-börsennotierte, inländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, also produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe sowie Freiberufler. Bei kleinen und mittleren Unternehmen darf außerdem die Belegschaft 250 Mitarbeiter nicht überschreiten, der Jahresumsatz höchstens 50 Millionen Euro betragen und die Jahresbilanzsumme 43 Millionen Euro nicht übersteigen. Bei größeren mittelständischen Unternehmen sollte die Belegschaft maximal 500 Köpfe zählen, sie sollte mehrheitlich in Privatbesitz sein und der Gruppenumsatz darf nicht mehr als 500 Millionen betragen.

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