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Erbschaftsteuer: Risiko für Ihr Unternehmen?

Die IHK für München und Oberbayern hat kurzfristig eine Unternehmerumfrage zum Thema Erbschaftsteuer gestartet. Darauf macht IHK-Steuerfachmann Jörg Rummel aufmerksam. Anlass ist laut Rummel eine vom Bundesverfassungsgericht für den 8. Juli 2014 angesetzte mündliche Verhandlung, zu der Vertreter der IHK-Organisation eingeladen wurden. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) hat bereits im Mai 2013 eine Stellungnahme zu diesem Verfahren abgegeben.

Zum Hintergrund erläutert Rummel: Auf Vorlage des Bundesfinanzhofs (BFH) prüft das Bundesverfassungsgericht die derzeit geltende Erbschaftsteuerregelung. Nach Ansicht des BFHs sind die Verschonungsregelungen bei der Übertragung von Unternehmensvermögen ein Verstoß gegen den vom Grundgesetz geforderten Gleichheitssatz: die Verschonung von Familienunternehmen bei der Erbschaftsteuer ist nach BFH-Sicht „eine Überprivilegierung von Betriebsvermögen“. Bezweifelt wird außerdem, dass die Belastungen durch die Erbschaftsteuer die Existenz der Betriebe gefährden könnte. IHK-Hauptgeschäftsführer Peter Driessen ist anderer Ansicht. „Ein Ende der Ausnahmen für Betriebsvermögen gefährdet den Bestand tausender Familienbetriebe“, warnt Driessen.

Eine Studie des Münchner ifo-Instituts unterstreicht diese Aussage. 43 Prozent der befragten und betroffenen Unternehmen in Deutschland gaben an, dass sie ohne staatliche Hilfe ihren Betrieb, oder zumindest Teile davon, hätten verkaufen müssen. Mit Spannung, sagt IHK-Fachmann Rummel, warte Bayerns Mittelstand auf die noch für dieses Jahr angekündigte Entscheidung der Verfassungsrichter. „Wir brauchen daher gute Argumente gegenüber dem Verfassungsgericht. Ihre Einschätzung hilft uns zu belegen, dass die Erbschaftsteuerbelastung viele Unternehmen oder land- und forstwirtschaftlicher Betriebe gefährden würde. Wir bitten daher darum, dass sich möglichst viele Firmen bei uns melden“, betont Rummel. Zusätzlich möchte die IHK-Organisation nochmals die Gelegenheit nutzen, sich auch zu anderen Aspekten der Erbschaftsteuerbelastung für die Unternehmen zu äußern.

Stellungnahmen können gesendet werden an steuern@muenchen.ihk.de

(Fotonachweis: Wolfgang Teuber, pixelio.de)

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