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Energiekosten Rückerstattung durch individuelle Netzentgelte

Energieabgaben und Umlagen bestimmen zunehmend die Energiekosten. Durch die wenig bekannte §19-Umlage, basierend auf der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), können mittelständische Unternehmen ein individuelles Netzentgelt beantragen und sich Nutzungsgebühren vom Netzbetreiber zurückerstatten lassen.

Und so ist eine Energiekosten Rückerstattung möglich: Viele Unternehmen erfüllen mit ihrem Nutzungsverhalten die von der Bundesnetzagentur festgelegten Anforderungskriterien, ohne es zu wissen. Je nach Energieverbrauch sind Rückerstattungen in bis zu sechsstelliger Höhe möglich. in Die Frist für die Antragstellung ist der 30. September 2014. Das Münchener Unternehmen Weitblick hat sich auf diese Thematik spezialisiert, prüft kostenlos die Einsparpotentiale und bietet die vollständige Antragsabwicklung an.

Den Gesetzestext zur §19-Umlage finden Sie HIER.

Weitere Infos: www.energie-weitblick.de

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