Mittelstand in Bayern
Alle NewsFeatures

Enthält WERBUNG

„EMIR“- Meldepflicht und Ordnungsstrafen

Seit Mitte 2012 ist die sog. EMIR in Kraft. Hinter EMIR (European Market Infrastructure Regulation) verbirgt sich der Wunsch der G20, den Derivatemarkt transparenter zu machen. Die Regulierung erschien notwendig, nachdem im Zuge der Finanzkrise offensichtlich wurde, welche Risiken Finanzderivate bergen und welche Schäden sie verursachen können.

EMIR ist als Verordnung unmittelbar geltendes Recht in den EU-Mitgliedsstaaten. Aus ihr ergeben sich auch weitreichende Pflichten für sog. nichtfinanzielle Gegenparteien, also alle Unternehmen, die keine Banken oder Finanzdienstleister sind. Zu den Pflichten gehören insbesondere die Meldung der Derivate an ein Transaktionsregister sowie – je nach Vorliegen weiterer Voraussetzungen – die Implementierung eines Risikomanagements sowie die Abwicklung der Derivate-Engagements über eine zentrale Gegenpartei.

Um die Auswirkungen für das eigenen Unternehmen zu untersuchen ist zwischen den Pflichten zum Clearing, zum Risikokmanagement und zur Meldung von Derivaten zu unterscheiden. Jedenfalls die Meldepflicht für Derivate wird für mittelständische Unternehmen relevant. Diese Pflicht wird aller Voraussicht nach ab dem 1. Quartal 2014 gelten. Das Meldeverfahren umfasst die Nennung der involvierten Parteien am Derivatekontrakt sowie die wesentlichen Eigenschaften des Produkts. Für die Teilnahme am Meldeverfahren ist eine Kennziffer (die sog. LE = Legal Entity Identifier) zu beantragen. Wer seiner Meldepflicht nicht nachkommt, muss mit nicht unwesentlichen Ordnungsgeldern rechnen. Banken als häufige Vertragspartner in Derivaten bieten Unternehmen häufig an, für sie die Meldepflichten zu übernehmen. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Delegation der Meldepflichten an die Bank sinnvoll und ausreichend ist.

Ob eine nichtfinanzielle Gegenpartei daneben auch die Clearing-Pflicht und die Pflicht zur Implementation eines Risikomanagments trifft, ist im Einzelfall zu prüfen. Die Erfüllung dieser Pflichten erfordert im Zweifel einige Änderungen in der Organisation des Unternehmens.

Weitere Informationen erhalten Sie bei:

Franz-Josef Lederer, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstraße 4
81925 München
Tel.: 089 9989220
E-Mail: info@roessner.de; Homepage: www.roessner.de

 

Über den Autor

Franz-Josef Lederer ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte (www.roessner.de) aus München. Er berät überwiegend Privat- und Unternehmenskunden im Bereich strukturierter Derivate und Finanzierungen und begleitet die Mandanten außergerichtlich und prozessual.
Rössner Rechtsanwälte ist seit mehr als 35 Jahren im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts tätigt. Wir analysieren Finanzprodukte und vertreten zahlreiche Unternehmen, Kommunen und kommunale Versorgungsunternehmen sowie Privatpersonen bei Falschberatung durch Banken. Rössner Rechtsanwälte fordern Transparenz auf dem Finanzmarkt und setzen sich aktiv für den Schutz von Finanzmitteln ein. Die Kanzlei begutachtet Finanzierungsformen und berät juristische Personen bei alternativen Finanzierungsmodellen.
Vertreten ist die zertifizierte Kanzlei mit einem Sitz in München und in Berlin. Sie ist Mitglied des internationalen Anwaltsnetzwerks Eurojuris Deutschland e.V.

Ähnliche Artikel:

Einen Kommentar hinterlassen

* Mit der Nutzung dieses Kontaktformulares erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden.