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Durchbruch für Europäisches Patentgericht

Trotz des Brexits hat Großbritannien dem Abkommen zur Einrichtung des Europäischen Patentgerichtes (UPC) zugestimmt. Die britische Wirtschaftsstaatssekretärin Lucy Jeanne Neville-Rolfe kündigte am Montag in Brüssel an, ihre Regierung werde das entsprechende Regelwerk ratifizieren.

Durch das Votum der Briten kann das UPC wahrscheinlich noch 2017 die Arbeit aufnehmen. „Das gesamte europäische Patentsystem stand auf der Kippe, dies ist eine wichtige Entscheidung für Unternehmen“, sagt dazu Patentexperte Christof Augenstein, Partner der auf Patent- und Markenrecht spezialisierten Kanzlei KatherAugenstein in Düsseldorf.

Patentgericht endlich möglich

Die Europäische Union hatte mehrere Jahre lang an der Schaffung eines einheitlichen Patentgerichts gearbeitet, das auf der Grundlage eines internationalen Vertrags eingesetzt wird. Dieses Übereinkommen – der zweite Teil des EU-Patentpakets neben dem einheitlichen EU-Patent – wurde im Februar 2013 unterzeichnet und tritt in Kraft, sobald 13 Staaten, darunter Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich, es ratifiziert haben. Damit das Gericht nämlich verwirklicht werden kann, müssen die drei Länder mit den größten Anmeldezahlen von europäischen Patenten das Abkommen ratifizieren. Das sind Deutschland, Frankreich – und eben Großbritannien. Durch den Brexit sahen die Chancen für ein einheitliches Europäisches Patentgericht nicht gut aus.

Zwar war es theoretisch möglich, dass Großbritannien nach dem Referendum weiter „ja“ zum Patentgericht sagte – auch ohne nach dem Austritt davon zu profitieren. Politisch erschien es aber kaum realistisch. „Umso überraschender ist die Entscheidung, dass die Briten einem europäischen Gericht vertrauen“ so Christopher Weber, Partner bei KatherAugenstein.

Patentschutz wird europaweit einfacher

Das Patentgericht soll ein großes Problem für Patentinhaber in Europa lösen: Wer sich eine Erfindung schützen lassen will, kann ein Europäisches Patent anmelden, nach der Erteilung werden daraus aber wieder einzelne nationale Patente, die nur im jeweiligen Mitgliedstaat gelten. Für den Patentinhaber heißt das: Wird sein Patent verletzt, muss er in jedem einzelnen Land dagegen vorgehen – nach dem jeweiligen Recht und vor den unterschiedlichen nationalen Gerichten. Solche Verfahren sind aufwändig und bergen für Unternehmen das Risiko widersprüchlicher Entscheidungen. Deswegen war die Vereinheitlichung des Patentschutzes schon seit Jahrzehnten ein Thema. Künftig werden nun Patente vor dem einheitlichen Patentgericht durchgesetzt werden können. „Durch den Brexit gab es große Verunsicherung. Nachdem Großbritannien nun mitmacht, wird das UPC für Unternehmen weltweit auch attraktiver“, ist sich Augenstein sicher.

Insgesamt herrscht in der EU große Erleichterung, dass dem Patentgericht nun nichts mehr im Wege steht und der lange Arbeitsprozess doch ein erfolgreiches Ende findet.

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