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Die wichtigsten Steueränderungen für 2013

Alle Jahre wieder dreht sich das Steuerkarussell. So auch in 2013. Die Erleichterungen für Unternehmen halten sich hier in Grenzen, können jedoch für den einen oder anderen Betrieb attraktive Möglichkeiten eröffnen. Hauptsächlich finden Neuerungen statt, die eine Nutzung elektronischer Angebote vorschreiben. Hier ist es für den Mittelstand in Bayern wichtig, frühzeitig zu erfahren, welche Umstellungen vorzunehmen sind und den individuellen Aufwand aber auch Nutzen zu kalkulieren. Dass der Gesetzgeber den Finanzämtern neue Möglichkeiten geschaffen hat, ihren Informationshunger zu stillen, rundet das Paket der Steueränderungen 2013 ab.

Verkürzte Aufbewahrungsfristen und Förderung von Elektrofahrzeugen

Die gute Nachricht ist, Unternehmen können bezüglich der Aufbewahrungsfristen steuerlich relevanter Rechnungen und Belege aufatmen. Waren diese Unterlagen bisher ganze zehn Jahre bereit zu halten, müssen sie ab 2013 nur noch acht Jahre archiviert werden. Mit dem Jahre 2015 wird dieser Zeitraum dann nochmals um ein Jahr auf sieben Jahre verkürzt. Gleichzeitig sehen die neuen Gesetze eine Vereinheitlichung der Aufbewahrungsfristen nach Handelsrecht, Abgabenordnung und Umsatzsteuerrecht vor. Diese Änderungen haben gewiss langfristig Vorteile für den Mittelstand, da dauerhaft Verwaltungskosten geringer werden. Kurzfristig jedoch wird die Fristverkürzung zu einigen Umstellungskosten führen. Als Entlastung für Unternehmen, die die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs oder eines extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs planen, sehen die Steueränderungen 2013 vor, die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des geldwerten Vorteils zu senken. Hierbei spielt die Überzeugung eine Rolle, dass Unternehmen, die sich für die als umweltfreundlich angesehenen Fahrzeuge entscheiden, bereits einen höheren Anschaffungspreis in Kauf nehmen. Da sich der geldwerte Vorteil bei einer privaten Nutzung auf den Gesamtpreis des Fahrzeugs bezieht, sind hier bisher auch höhere Abgaben angefallen. Um dies in Zukunft zu beschränken werden die Kosten für die Batterie um 500 Euro pro kWh Speicherkapazität aus der Berechnung herausgenommen. Dies gilt allerdings nur für bis zum 31.12.2013 angeschaffte Fahrzeuge. Danach wird dieser Betrag um jährlich 50 Euro gesenkt. Für Unternehmen soll so der Anreiz entstehen, bei der Neuwagenanschaffung auf Modelle mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb zuzugreifen. Ein gewisser Vorteil, der sich hier ergibt, ist der Imagegewinn eines Unternehmens, das in seiner PR herausstellt, diese umweltfreundliche Technologie einzusetzen.

Der Umgang mit Steuern wird elektronischer

Ein großer Bereich der Steueränderungen 2013 betrifft die nun verpflichtende Nutzung elektronischer Medien. Im Wesentlichen werden hier vier Gebiete erfasst. Zunächst geht es dabei darum, dass mit Beginn des neuen Jahres nicht nur die Umsatzsteuer-Voranmeldung, sondern auch Lohnsteuer- und Sondervorauszahlungs-Anmeldungen sowie Dauerfristverlängerungen unter Nutzung des Elster-Zertifikates auf elektronischem Wege durchgeführt werden müssen. Eine Elster-Registrierung wird für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen aber auch für Freiberufler in Bayern obligatorisch. Für Unternehmen, die an diesem Verfahren bisher noch nicht teilnehmen, werden durchdurch erhebliche Umstellungskosten zu erwarten sein. Weiterhin wird ab 2013 die Lohnsteuerkarte durch das ELStAM-Verfahren (Elektronische Lohnsteuer Abzugsmerkmale) ersetzt. Unternehmen haben eine Übergangszeit zur endgültigen Einführung dieses Verfahrens bis zur letzten Lohnzahlung in 2013. Der Vorteil hier liegt darin, dass ELStAM-Daten automatisch mit dem Melderegister abgeglichen werden und so beispielsweise Familienstands-Änderungen, Kindergeburten und ähnliches nicht mehr gesondert von der Lohnbuchhaltung erfasst werden müssen. Auch die Anlage VL zum Nachweis vermögenswirksamer Leistungen entfällt in Zukunft. Stattdessen ist nun die Arbeitgebersparzulage in elektronischer Form nachzuweisen. Die elektronische Vermögensbildungsbescheinigung wird natürlich nur fällig, wenn auch vermögenswirksame Leistungen angeboten werden. Außerdem müssen auch Jahresabschlüsse, die die Geschäftsjahre ab 2013 erfassen, prinzipiell in elektronischer Form beigebracht werden. Diese verpflichtende E-Bilanz wurde vom Mittelstand auch in Bayern sehr kritisch gesehen, da sie erhebliche Anforderungen an die Kompatibilität von Systemen stellt und sehr hohe Umstellungskosten sowie Aufwendungen im täglichen Umgang mit dem neuen Verfahren erfordert (hier können Sie sich das kostenlose, informationsreiche E-Book zur E-Bilanz herunterladen) Eher gering dürften sich dagegen die Gesetze auswirken, die bestimmen, dass, falls in Zukunft ein Leistungsempfänger seinem Unternehmen eine Rechnung ausstellt, das Unternehmen nun die Bezeichnung „Gutschrift“ aufzunehmen hat. Der damit verbundene Umstellungsaufwand für die heimische Wirtschaft wird im Jahressteuergesetz 2013 mit 1,4 Millionen Euro beziffert.

Optimierte Auskunfts- und Einnahmemöglichkeiten für das Finanzamt

Im neuen Jahr tritt ein neues Amtshilfegesetz in Kraft, mit dessen Hilfe die hiesigen Behörden EU-weit Steuerdaten austauschen können. Als Vorteil kann hier gesehen werden, dass so weiter vermieden wird, Steuern doppelt zu erheben. Andererseits schränken diese Gesetze natürlich auch Möglichkeiten, Abgaben durch die Nutzung anderer rechtlicher Voraussetzungen im EU-Ausland zu begrenzen, ein. Darüber hinaus war es bisher möglich, sogenannte Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens, beispielsweise Gold, schon beim Kauf im EU-Ausland in der Gewinnermittlung abzuziehen. Durch Kursdifferenzen zum Verkaufspreis ergaben sich so beträchtliche Steuervorteile. Dies wurde das Goldfinger-Modell genannt und ist ab 2013 nicht mehr möglich. In der Gewinnermittlung werden solche Güter nun auf Basis des Verkaufspreises abgezogen. Schließlich haben die Finanzämter, um ihren Informationsbedarf zu optimieren, Vorlageverlangen und Auskunftsersuchen gleichgesetzt. Dies kann recht drastische Folgen für Unternehmen haben. Die Einziehung von Kontoinformationen über ein Unternehmen kann nun auch unabhängig von einem nicht zufrieden stellenden Ergebnis eines Auskunftsersuchens durch das Finanzamt stattfinden. Damit werden die Unternehmen für die Behörde noch gläserner und das Bankgeheimnis ausgehöhlt. Auf dem Unternehmerportal von Lexware können Selbstständige weitere Informationen sowie nützliche Praxis Tipps zum Thema finden.

(Bild: Gerd Altmann / pixelio.de sowie Marko Greitschus / pixelio.de)

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