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Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt – mit Übergangsfrist

Die alte Lohnsteuerkarte ist bald Geschichte. Seit dem 1. Januar 2013 ersetzt das neue so genannte ELStAM-Verfahren grundsätzlich die bisher üblichen Papierbescheinigungen. Darauf macht IHK-Steuerfachmann Jörg Rummel aufmerksam. Das sperrige Kürzel ELStAM steht für „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“. „Diese Digitalisierung ist sinnvoll und wird den Datentransfer zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Finanzämtern erheblich erleichtern. Man hat sofort Zugriff auf alle steuerlich relevanten Daten eines Arbeitnehmers, wie etwa Kinderfreibeträge, Steuerklassen und Religionszugehörigkeit“, erklärt der IHK-Fachmann. Für den Abruf der Daten benötigt der Arbeitgeber von jedem Arbeitnehmer dessen Steuer-Identifikationsnummer, das Geburtsdatum sowie die Angabe, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Aus Sicht der Wirtschaft sei es zu begrüßen, dass die Finanzverwaltung die Unternehmen bei der technischen Umstellung mit Übergangsfristen und Verfahrenserleichterungen unterstütze. So kann noch bis zum Ende des Jahres 2013 der Lohnsteuerabzug nach dem alten Verfahren erfolgen. Zudem hat der Arbeitgeber die Wahl, während der Kulanzzeit mit allen Arbeitnehmern gleichzeitig oder Schritt für Schritt nur mit einem Teil der Arbeitnehmer in das ELStAM-Verfahren einzusteigen. Spätestens mit der Lohnabrechnung für Dezember 2013 muss das ELStAM-Verfahren jedoch für alle Arbeitnehmer angewendet werden. Bis zur Umstellung gelten die vorhandenen Papierbescheinigungen der Arbeitnehmer (Lohnsteuerkarte 2010 oder eine vom Finanzamt ausgestellte Ersatzbescheinigung) mit allen Einträgen fort.

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