Mittelstand in Bayern
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Bundesregierung entlastet Mittelstand durch Bürokratieabbau

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 11. Dezember die Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie beschlossen. Mit 21 Maßnahmen sollen unnötiger Aufwand für Unternehmen reduziert und insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen entlastet werden.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: „Die heute verabschiedeten Eckpunkte haben die mittelständische Wirtschaft fest im Blick. Wir wollen umfassend vereinfachen, entlasten und neue Bürokratie vermeiden. Das ist dringend notwendig. Unternehmer, insbesondere junge Gründerinnen und Gründer, sollen sich vor allem auf ihr Geschäft konzentrieren und nicht mit Formularen unnötige Zeit verschwenden. Die beschlossenen Entlastungen verbessern das Investitionsklima und steigern die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Für unsere Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Deutschland zahlt sich das in mehr Wachstum und Beschäftigung aus.“

In den letzten Jahren wurden die Bürokratie-Belastungen bereits gesenkt und die Standards für die Gesetzesfolgenabschätzung erhöht. Diese erfolgreiche Arbeit wird fortgesetzt und verstärkt. Mit den heute beschlossenen Eckpunkten möchte die Bundesregierung neben dem im Juni 2014 verabschiedeten Arbeitsprogramm ‚Bessere Rechtsetzung 2014‘ zusätzliche Impulse für den Abbau von Bürokratiebelastungen geben, die vor allem im Interesse der mittelständischen Wirtschaft liegen.

Dazu initiiert sie 21 Maßnahmen zu folgenden Schwerpunkten:
– Neue Bürokratie vermeiden (u. a. One-in-one-out, KMU-Test-Leitfaden, Onlineplattform);
– Steuer- und Bilanzrecht, Gewinnermittlung (u. a. elektronische Rechnung/Archivierung stärken);
– Start-ups und Gründer entlasten (u. a. Entlastung von Melde- und Informationspflichten, Einheitlicher Ansprechpartner 2.0);
– Unternehmen von Informations- und Statistikpflichten befreien (u. a. Zentrales Register für die Energiewirtschaft/Reduzierung der 500 Meldepflichten im Energierecht; stärkere Nutzung vorhandener Verwaltungsdaten, Anhebung der Meldeschwellen in der Intrahandelsstatistik);
– Bürokratieabbau in Verwaltungsverfahren forcieren (u. a. öffentliches Beschaffungswesen vereinfachen, Zugang zu Förderprogrammen vereinfachen/Genehmigungsverfahren beschleunigen).

Die Maßnahmen werden, soweit erforderlich, in einem Artikelgesetz bis zur Sommerpause umgesetzt. Der entsprechende Gesetzentwurf wird im ersten Quartal 2015 vorgelegt.

Darüber hinaus strebt Bundeswirtschaftsminister Gabriel weitere Erleichterungen für Gründerinnen und Gründer sowie junge Start-ups bei steuerlichen Vorschriften an. Hierüber wird im Rahmen des kommenden Haushaltsverfahrens beraten.

Bildnachweis: lillysmum, pixelio.de

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