Mittelstand in Bayern
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BIHK: Mindestlohn-Bürokratie muss entschärft werden

Die Umsetzung des Mindestlohns schlägt weiter hohe Wellen in der bayerischen Wirtschaft. „Die Aufzeichnungspflichten und die Unternehmerhaftung stellen alle Betriebe unter Generalverdacht und verursachen einen vollkommen überzogenen bürokratische Aufwand“, kritisiert Eberhard Sasse, Präsident des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK). „Der bayerische Mittelstand erwartet, dass die Politik die Chance zum Nachbessern nutzt“, sagt Sasse im Vorfeld der heutigen Sitzung des Koalitionsausschusses in Berlin. „Dabei geht es niemandem um das Aushebeln des Mindestlohns, sondern um eine praxis¬gerechte Durchführung des Gesetzes“, unterstreicht der BIHK-Präsident.

So müssen jetzt in allen Branchen tagesgenaue Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten von 450-Euro-Kräften geführt werden. Auch für kurzfristige Aushilfen, beispielsweise Ferienvertretungen, muss die tägliche Arbeitszeit innerhalb einer Woche erfasst und jeder Stundenzettel zwei Jahre archiviert werden. In Branchen wie der Gastronomie und im Speditionsgewerbe gilt das sogar für alle Arbeitnehmer unter der Verdienstgrenze von 2.958 Euro im Monat.

Neben den Dokumentationspflichten stößt sich die Wirtschaft an der Generalunternehmerhaftung. Damit haften Auftraggeber dafür, dass Subunternehmer den Mindestlohn zahlen. „Wie ein Unternehmen das sicherstellen kann, wird im Gesetz allerdings nicht erklärt“, empört sich Sasse. „Die Unternehmen müssen für etwas bürgen, das sie nicht kontrollieren können“, so der BIHK-Präsident. Das Risiko lässt sich weder durch eine schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers ausschließen, noch kann der Auftraggeber Einblick in dessen Lohnkalkulation fordern. Dem steht der Datenschutz entgegen.

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