Dem Betriebsrat steht bei der Einrichtung einer Facebook-Seite durch den Arbeitgeber kein Mitbestimmungsrecht zu. Die Seite ist keine technische Einrichtung, die dazu bestimmt ist, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiter zu überwachen. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 12. Januar 2015, 9 TaBV 51/14). In letzter Instanz entscheidet das Bundesarbeitsgericht. (Quelle: IBWF)
Betriebsrat: Keine Mitbestimmung bei Facebook-Seite
(Foto: Thorben Wengert, pixelio.de)