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Bayern will sich an die Spitze der Big Data-Bewegung setzen

Von Verbrauchern und Datenschützern wird die Technologie zum Teil noch sehr kritisch beäugt. Dennoch will Bayern Spitzenreiter für Big Data werden. Der Zukunftsrat der bayerischen Wirtschaft plädiert in einem neuen Gutachten dafür, dass der Freistaat sich an die europäische Spitze der Big Data-Bewegung setzen soll – der Analyse der im computerisierten Wirtschaftsleben produzierten riesigen Datensätze, die statistischen Aufschluss über eine Vielzahl von Feldern vom Verbraucherverhalten bis zur Lebensdauer von Industriemaschinen geben.
Bayern ist heute ein aktiver, aber kein herausragender Forschungsstandort im Big ­Data­-Bereich. Die bisherigen Aktivitäten reichen in der Summe nicht aus, um im globalen Forschungswettbewerb ein eigenständiges Profil zu entwickeln. Hier muss laut dem Zukunftsrat umgehend eine Aufholjagd gestartet werden. Für Big Data hat die bisherige Technologieförderung des Freistaats keinen eigenen Schwerpunkt herausgebildet. Künftig müssten Big ­Data-­Vorhaben mit einer separaten Förderlinie unterstützt werden und deutlich stärker als bisher zum Zuge kommen. Um Big Data-­Methoden gewinnbringend einsetzen zu können, sind zudem Fachkräfte und unternehmerische Entscheidungskompetenz erforderlich.

Der Mittelstand muss als entscheidende Kraft mitziehen

Ebenso wird von entscheidender Bedeutung sein, dass Big Data möglichst zügig im bayerischen Mittelstand ankommt. In einem ersten Schritt muss dabei das Bewusstsein für die Potenziale des Big Data-­Einsatzes geweckt werden. Best­-Practice­-Beispiele spielen eine zentrale Rolle. Big­ Data­ Anwendungen, deren Nutzen und rechtssichere Umsetzung müssen deshalb aktiv vermarktet werden. Gerade kleine und mittlere Unternehmen müssen die Möglichkeit haben, für sie passende Anwendungen auszuprobieren oder gleichsam in einem Innovations-­Shop „von der Stange zu kaufen“. IT-­Unternehmen, die Big ­Data-­Lösungen anbieten, sind wichtige Multiplikatoren und sollten sich auch als solche verstehen. Für die Vernetzung und für mögliche Kooperationen mit anderen Unternehmen sollten die entsprechenden Angebote bereitstehen.

Datenschutz sollte dennoch im Vordergrund stehen

Im Bereich des Datenschutzes müssen in erster Linie die Anonymisierung und Pseudonymisierung erleichtert werden, also die Aufhebung oder Lockerung des Personenbezugs der Daten. Im Übrigen ist im Datenschutzrecht vor allem genau zu beobachten, inwieweit das geltende Recht geeignet ist, mit den neuen Sachverhalten umzugehen und wo von den handelnden Personen überhaupt welches Schutzniveau gewollt ist. Oftmals wird sich eine Lösung auf pragmatischem Weg finden lassen, zum Beispiel bei der Einwilligung in künftige Big ­Data-­Anwendungen, oder über eine angemessene Beweislastverteilung, wenn es um die möglicherweise diskriminierende Wirkung eines Big ­Data­ Verfahrens geht.
Eine möglichst weitgehende Harmonisierung des Datenschutzrechts ist gerade wegen des grenzüberschreitenden Charakters von Big Data wünschenswert, darf aber nicht zu einer unangemessenen Absenkung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten und Privatsphäre führen.

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