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50 shades of grey: Wo Schulden eintreiben noch erfolgreich ist

Das Inkasso, das Einziehen von offenen Forderungen, stellt insbesondere international tätige Unternehmen vor große Herausforderungen. Der führende Kreditversicherer Euler Hermes vergleicht die unterschiedlichen Praktiken und Schwierigkeitsgrade in einzelnen Ländern mit „50 shades of Grey“. Zwar analysiert der Kreditversicherer keine 50, sondern 44 verschiedene Länder in seiner aktuellen Studie und Rangliste – die Grauabstufungen zwischen „den Guten, den Bösen und den Miesen“ sind jedoch enorm. Dabei spielen neben der Zahlungsmoral in einem Staat vor allem die Effizienz oder Korruptheit von Gerichten sowie die Schwierigkeit und Erfolgsaussichten von Insolvenzverfahren eine große Rolle. Schweden gehört als Spitzenreiter zu den „Musterschülern“ mit der geringsten Komplexität beim Eintreiben von offenen Forderungen, ebenso wie die Deutschen auf Platz 2 sowie die Nachbarn aus Österreich (Platz 3) und der Schweiz (Platz 4).

Die Schlusslichter: Saudi-Arabien, hinter den V.A.E., Russland und China

„Italien, Tschechien und Polen gehören aufgrund der schlechten Zahlungsmoral zusammen mit den USA zu den ‚Versetzungsgefährdeten‘ beim Inkasso“, sagte Ludovic Subran, Chefökonom der Euler Hermes Gruppe. „Extrem schwierig wird es beim Inkasso in der Regel jedoch vor allem bei Schlusslicht Saudi-Arabien, das noch hinter den Vereinigten Arabischen Emiraten, Russland und China liegt. China ist für viele deutsche Exporteure ein wichtiger Wachstumsmarkt – die Zahlungsfristen sind dort jedoch weiterhin übermäßig lang, verspätete Zahlungen nicht effizient geregelt und Gerichten mangelt es an Transparenz. Zudem sieht das Gesetz beispielsweise keinerlei Beschränkungen für einen chinesischen Händler vor, eine neue Gesellschaft zu gründen – obwohl er ein Unternehmen in die Insolvenz getrieben und seine Schulden noch nicht beglichen hat.“

Sechs der zehn wichtigsten Handelspartner deutscher Unternehmen verzeichnen jedoch maximal ein „erhebliches Risiko“ in Bezug auf die Inkasso-Komplexität. Dies liegt vor allem daran, dass zu diesen viele europäische Staaten zählen. Innerhalb der Europäischen Union gelten einheitliche Richtlinien. Diese Standardisierung macht sie zu einer insgesamt geschäftsfreundlichen Zone und vereinfacht den Handel sowie das innereuropäische Inkasso erheblich. Die Vorteile einer einheitlichen Regelung in der EU beeinflussen die Platzierung von Ländern mit einer schlechten Zahlungsmoral wie Italien oder Polen positiv.

5 goldene Regeln, um (Inkasso-)Risiken beim Erschließen neuer Märkte zu minimieren

„Das Erschließen neuer, aufstrebender Märkte ist für das Wachstum eines Unternehmens heute unerlässlich, teilweise jedoch mit erheblichen Risiken verbunden“, sagte Thomas Krings, Risikovorstand bei Euler Hermes. „Neben einer entsprechenden Absicherung oder Regelungen zum Eigentumsvorbehalt sind ein paar goldene Regeln daher sehr hilfreich: Erstens, unterschätze nie das Geschäft im Ausland und informiere Dich über Gesetze, Bestimmungen oder Zahlungsmoral. Zweitens, zeige Biss bei den Verhandlungen mit Schuldnern – ein bisschen Ellenbogeneinsatz hat dabei noch keinem geschadet. Drittens, Vorsicht bei gerichtlichen Schritten – außergerichtliche Einigungen sind oft effizienter, schneller und weniger kostspielig. Viertens, es wird schwierig von insolventen Schuldnern auch nur einen Penny zu bekommen. Deshalb fünftens, der frühe Vogel fängt den Wurm. Je länger ein Unternehmen wartet, desto schwieriger wird das Inkasso.“

Unterstützung durch Vereinbarungen zum Eigentumsvorbehalt – nicht in allen Ländern anwendbar

In einigen Staaten, so auch in Deutschland, unterstützten beispielsweise Vereinbarungen zum Eigentumsvorbehalt Unternehmen bei ihren Möglichkeiten im Inkasso. Sie können damit bereits gelieferte Waren zurückfordern, wenn diese noch nicht bezahlt sind. Erst mit Eingang der Zahlung geht das Eigentum vom Verkäufer auf den Käufer über – selbst dann, wenn die gelieferten Waren bereits weiterverarbeitet sind. In Frankreich hingegen wechselt der Waren bereits mit dem „Handschlag“ des Vertragsschlusses den Besitzer. In den USA, den Golfstaaten, Russland, Mexiko und Hongkong sind Vereinbarungen zum Eigentumsvorbehalt hingegen gar nicht zugelassen.

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