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Befristung von Arbeitsverträgen: Beibehaltung oder Abschaffung?

Der Kanzlerkandidat der SPD, Martin Schulz, hat vor Kurzem als eine seiner unverhandelbaren Bedingungen für eine Koalition bekanntgegeben, dass die Praxis der willkürlichen Befristung von Arbeitsverträgen in Zukunft beendet wird.

Hintergrund dieser Forderungen sind aktuelle Zahlen zur befristeten Beschäftigung: Nach der aktuellen Erhebung des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) haben im letzten Jahr ganze 45 Prozent der neueingestellten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nur einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten.

Befristungen mindern Sicherheit

Bernd Rützel, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Landesgruppe Bayern in der SPD-Bundestagsfraktion, nennt diese Zahlen alarmierend. „Die SPD will bereits seit vielen Jahren die sachgrundlose Befristung abschaffen – und auch die Sachgründe für Befristungen einschränken“, erklärt Rützel. Denn die Befristungen verbauen aus seiner Sicht Lebenschancen. „Vielen jungen Menschen wird damit eine langfristige Perspektive verweigert. Sie brauchen jedoch ein Mindestmaß an Sicherheit, um sich gesellschaftlich zu engagieren oder eine Familie zu gründen“, erläutert Rützel.

Den Einwand, dass Befristungen aufgrund nicht absehbarer oder schwankender Auftragslage von vielen Unternehmen gewünscht werden, lässt er nicht gelten. „Es ist unredlich, wenn durch sachgrundlose Befristungen den Beschäftigten die unternehmerischen Risiken aufgebürdet werden.“

Befristete Arbeitsverträge machen jedoch in vielen Fällen Sinn

Doch auf der anderen Seite machen befristete Arbeitsverhältnisse in vielen Fällen durchaus Sinn. Sie sind beispielsweise oft erforderlich, um unbefristete Arbeitnehmer zu ersetzen, die sich vorübergehend in Eltern- oder Pflegezeit befinden. Neben Vertretungsbefristungen spielt auch die Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne sachlichen Grund eine Rolle. Aus Sicht der Wirtschaft ist dies ein wichtiges Instrument für die Unternehmen, die aufgrund globaler Marktschwankungen oft nicht abschätzen können, ob ein Anstieg der Aufträge nur ein kurzfristiges Hoch ist oder sich die Auftragslage langfristig auf hohem Niveau stabilisiert.

„In einer solchen Lage erleichtert die sachgrundlose Befristung die Entscheidung des Unternehmers, überhaupt neue Arbeitsplätze zu schaffen“, so Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw). Die sachgrundlose Befristung ist damit Ausdruck der Unternehmerfreiheit und sollte nicht in Frage gestellt werden. Auch die Arbeitnehmer könnten von befristeten Arbeitsverträgen profitieren, da diese oft den Einstieg in einen unbefristeten Stammarbeitsplatz ermöglichten.

Befristungen im öffentlichen Dienst häufiger als in der Wirtschaft

Generell ist die Zahl der befristeten Arbeitsverhältnisse in der Wirtschaft nicht so groß, wie die Zahlen aus dem letzten Jahr vermuten lassen. „Der Anteil der Befristungen an allen Beschäftigungsverhältnissen liegt seit Jahren deutlich unter zehn Prozent. 2016 waren es lediglich acht Prozent. Befristungen sind also kein Massenphänomen“, erklärt vbw-Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt. Darüber hinaus erhalten knapp drei Viertel der befristet Beschäftigten auch eine Anschlussbeschäftigung. Befristete Arbeitsverhältnisse werden zudem deutlich stärker im öffentlichen Dienst eingesetzt. Die Befristungsquote liegt hier seit Jahren über der der Privatwirtschaft. „In der Altersgruppe 25 bis 35 Jahre waren 2015 knapp zwölf Prozent der Beschäftigten befristet tätig. In der Privatwirtschaft betrug der entsprechende Anteil nur knapp elf Prozent, im öffentlichen Dienst dagegen rund 23 Prozent“, erläutert Brossardt.

Eine Beschränkung der befristeten Arbeitsverträge lehnen Wirtschaftsvertreter daher ab. „Diese würde die gute Beschäftigungssituation gefährden und gerade den Schwächsten am Arbeitsmarkt, nämlich Langzeitarbeitslosen, Geringqualifizierten und Berufsanfängern, den Einstieg in einen Job erschweren“, so Brossardt.

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